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    Pferdewetten nach Kapitalschnitt! wie geht es weiter ? (Seite 60)

    eröffnet am 04.11.11 12:06:53 von
    neuester Beitrag 15.05.24 15:57:29 von
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      schrieb am 29.06.20 23:47:14
      Beitrag Nr. 1.603 ()
      Die Regulierung ist für die Positionierung von PWAG sehr gut. Da viele graue Schafe nach Hause geschickt werden.

      Finanziell ist es nicht so gut. Du kannst dir sicher sein das die Besteuerung höher ausfallen wird, sowie der Aufwand für die Firmen (Da müssen viele neue Jobs geschaffen werden: Compliance officer, Anti-moneylaundering unit, Fraud etc.) Siehe Schweden. Das sind viele Kosten die auf die Anbieter zukommen.
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      schrieb am 29.06.20 23:20:43
      Beitrag Nr. 1.602 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.226.806 von tomschneider123 am 29.06.20 21:20:27
      Zitat von tomschneider123: Also m.W. ist der GlüStV aktuell on Hold weil ein Bewerber geklagt hat. Von daher dürfte erstmal alles beim Alten bleiben.


      -> Ja ist es. Und die großen Player a la Tipico, BWIN, Bet at home etc. werden es auch versuchen solange wie möglich zu verzögern. Hat ja bis jetzt auch ganz gut geklappt ;) Daher denke ich das kann noch locker 2-5 Jahre dauern.

      Jetzt mit Corona sowieso erstmal aufgeschoben. Dann irgendwann Bundestagswahlen. Dann muss man sehen wer kommt. Die FDP drängt schon länger auf eine Regulierung, wenn die mit regieren könnte es dann schnell gehen. So wie ich das verstanden habe will die FDP aber eine gute Basis schaffen für die Wettanbieter ;)


      Regulierung ist ja nicht zwingend schlecht. Das wird immer gleichgesetzt aber für PW könnte es auch Potenziale bieten.
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      schrieb am 29.06.20 21:20:27
      Beitrag Nr. 1.601 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.226.095 von Junolyst am 29.06.20 20:22:01Also m.W. ist der GlüStV aktuell on Hold weil ein Bewerber geklagt hat. Von daher dürfte erstmal alles beim Alten bleiben.


      -> Ja ist es. Und die großen Player a la Tipico, BWIN, Bet at home etc. werden es auch versuchen solange wie möglich zu verzögern. Hat ja bis jetzt auch ganz gut geklappt ;) Daher denke ich das kann noch locker 2-5 Jahre dauern.

      Jetzt mit Corona sowieso erstmal aufgeschoben. Dann irgendwann Bundestagswahlen. Dann muss man sehen wer kommt. Die FDP drängt schon länger auf eine Regulierung, wenn die mit regieren könnte es dann schnell gehen. So wie ich das verstanden habe will die FDP aber eine gute Basis schaffen für die Wettanbieter ;)
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      schrieb am 29.06.20 20:22:01
      Beitrag Nr. 1.600 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.225.744 von Syrtakihans am 29.06.20 19:53:13
      Zitat von Syrtakihans:
      Zitat von Junolyst: ...

      Wozu überhaupt auf Basis des EPS bewerten? EV/EBIT macht viel mehr Sinn. Da muss ich auch nicht irgendwelche Bereinigungen vornehmen.

      Kann man m.E. so oder so machen. Es geht schließlich nur darum die Bewertungsarbeit zu vereinfachen, d.h. das umständliche und in der Praxis fehlerträchtige DCF-Modell zu umgehen. Ohne Bereinigungen kommt man eh nur selten aus, denn man braucht eine normalisierte Basis um Multiples anhalten zu können. Beim EBIT gefällt mir nicht, dass Minderheitenanteile, Beteiligungsergebnisse, Abzinsungen etc. stören können und zu bereinigen sind. Natürlich ist und bleibt das EBIT wichtig, wenn es auf die operative Ertragskraft und deren zeitlicher Entwicklung ankommt. Aber das führt jetzt vom Thema Pferdewetten weg …

      Diskussionsvorschlag: Regulatorische Risiken wie z.B. das Risiko einer Nichtverlängerung der Pferdewettlizenz und/oder einer Verschärfung der Auflagen bzw. eines Entfalls der Ausnahmeregelung. Der GlüStV 2021 befindet sich bei der EU im Notifizierungsverfahren bis voraussichtlich 19.08.2020 …


      Minderheiten etc. ist bei Pferdewetten ja alles nicht relevant. EV/EBIT hat auch nichts mit DCF zu tun. Von daher ist EV/EBIT das einfachste was man zur Berechnung nutzen kann ;) Und die Rechnung geht dann ungefähr so: 8mEUR EBIT * 12 (sollte realistisch sein) + 6,0mEUR Net Cash / 4,54m Aktien = 18,75€. Man kann natürlich auch weniger EBIT ansetzen oder einen höheren Multiple nutzen. Zudem kommt ja noch FCF dazu, sodass sich die Net Cash Position erhöht.

      Also m.W. ist der GlüStV aktuell on Hold weil ein Bewerber geklagt hat. Von daher dürfte erstmal alles beim Alten bleiben.
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      schrieb am 29.06.20 19:53:13
      Beitrag Nr. 1.599 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.225.315 von Junolyst am 29.06.20 19:24:25
      Zitat von Junolyst:
      Zitat von Syrtakihans: ...
      Letztendlich kommt es auf das Nettoergebnis pro Aktie resp. EPS an, wenn man die Bewertung auf die GuV abstellt. Deshalb: Widerspruch. Beim EPS bin ich hier vom normalisierten Wert ausgegangen (siehe Beitrag Nr. 1.587), habe also ohne Einmaleffekte und mit normaler Steuerquote gerechnet und stl. Verlustvorträge und Netcash abzgl. Kundengeldern separat bewertet.


      Wozu überhaupt auf Basis des EPS bewerten? EV/EBIT macht viel mehr Sinn. Da muss ich auch nicht irgendwelche Bereinigungen vornehmen.

      Kann man m.E. so oder so machen. Es geht schließlich nur darum die Bewertungsarbeit zu vereinfachen, d.h. das umständliche und in der Praxis fehlerträchtige DCF-Modell zu umgehen. Ohne Bereinigungen kommt man eh nur selten aus, denn man braucht eine normalisierte Basis um Multiples anhalten zu können. Beim EBIT gefällt mir nicht, dass Minderheitenanteile, Beteiligungsergebnisse, Abzinsungen etc. stören können und zu bereinigen sind. Natürlich ist und bleibt das EBIT wichtig, wenn es auf die operative Ertragskraft und deren zeitlicher Entwicklung ankommt. Aber das führt jetzt vom Thema Pferdewetten weg …

      Diskussionsvorschlag: Regulatorische Risiken wie z.B. das Risiko einer Nichtverlängerung der Pferdewettlizenz und/oder einer Verschärfung der Auflagen bzw. eines Entfalls der Ausnahmeregelung. Der GlüStV 2021 befindet sich bei der EU im Notifizierungsverfahren bis voraussichtlich 19.08.2020 …
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      schrieb am 29.06.20 19:24:25
      Beitrag Nr. 1.598 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.218.205 von Syrtakihans am 29.06.20 11:19:25
      Zitat von Syrtakihans:
      Zitat von Junolyst: EPS ist in dem Fall wie immer egal. Letztes Jahr wars zb wegen steuerlichen Einmaleffekten sehr hoch. Von daher nicht wirklich aussagekräftig.

      Letztendlich kommt es auf das Nettoergebnis pro Aktie resp. EPS an, wenn man die Bewertung auf die GuV abstellt. Deshalb: Widerspruch. Beim EPS bin ich hier vom normalisierten Wert ausgegangen (siehe Beitrag Nr. 1.587), habe also ohne Einmaleffekte und mit normaler Steuerquote gerechnet und stl. Verlustvorträge und Netcash abzgl. Kundengeldern separat bewertet.



      Wozu überhaupt auf Basis des EPS bewerten? EV/EBIT macht viel mehr Sinn. Da muss ich auch nicht irgendwelche Bereinigungen vornehmen.
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      schrieb am 29.06.20 11:19:25
      Beitrag Nr. 1.597 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.214.692 von CheGuevara83 am 28.06.20 23:02:08
      Zitat von Junolyst: EPS ist in dem Fall wie immer egal. Letztes Jahr wars zb wegen steuerlichen Einmaleffekten sehr hoch. Von daher nicht wirklich aussagekräftig.

      Letztendlich kommt es auf das Nettoergebnis pro Aktie resp. EPS an, wenn man die Bewertung auf die GuV abstellt. Deshalb: Widerspruch. Beim EPS bin ich hier vom normalisierten Wert ausgegangen (siehe Beitrag Nr. 1.587), habe also ohne Einmaleffekte und mit normaler Steuerquote gerechnet und stl. Verlustvorträge und Netcash abzgl. Kundengeldern separat bewertet.

      Aber schön, dass wir uns beim fairen Kurs von über 20 EUR zumindest einig sind.


      Zitat von CheGuevara83: Ist es gibt meines Wissens aber verschiedene Verlustvorträge......einmal einen durch den man die Dividende noch einige Jahr steuerfrei ausschütten kann (deine 20M) und einmal den Verlustvortrag den man im März gemeldet hat. Dieser kann genutzt werden um keine Steuern auf den Unternehmensgewinn zu zahlen.

      Da verwechselst Du offenbar etwas. Es gibt die steuerlichen Verlustvorträge und die Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto, die aber beide nichts miteinander zu tun haben. Erstere können den Steueraufwand in der Zukunft mindern und letztere den Steueraufwand beim Empfänger von Ausschüttungen mindern.
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      schrieb am 28.06.20 23:02:08
      Beitrag Nr. 1.596 ()
      Ist es gibt meines Wissens aber verschiedene Verlustvorträge......einmal einen durch den man die Dividende noch einige Jahr steuerfrei ausschütten kann (deine 20M) und einmal den Verlustvortrag den man im März gemeldet hat. Dieser kann genutzt werden um keine Steuern auf den Unternehmensgewinn zu zahlen.
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      schrieb am 28.06.20 18:23:03
      Beitrag Nr. 1.595 ()
      Bin ich auf deiner Seite ;) Ich meinte nur der wie ich es gehört habe der vv noch über jahre hinweg verrechnet werden kann. Wie gesagt soll wohl irgendwo um die 20m liegen. Also wird das eine längere kosmetische Behandlung ;)
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      schrieb am 28.06.20 16:19:15
      Beitrag Nr. 1.594 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.206.322 von tomschneider123 am 27.06.20 16:24:42
      Zitat von tomschneider123: EPS ist in dem Fall wie immer egal. Letztes Jahr wars zb wegen steuerlichen Einmaleffekten sehr hoch. Von daher nicht wirklich aussagekräftig.

      So wie ich es verstanden habe, wird dies kein Einzelfall bleiben da es noch aus der "alten Zeit" viele negative Übertragungen gibt. Ich meine mal auf der HV gehört zuhaben das es sich um 20m handelt die noch steuerlich verrechnet werden können.


      Ja weil VV genutzt werden bzw die Gewinne beim Pferd direkt mit den Verlusten im Sport verrechnet werden können. Aber Cash-Steuer ist nicht gleich GuV Steuer. Von daher zählt für mich nur die in der CF-Rechnung. Die andere ist kosmetik.
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