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    GKV vs. PKV: Welcher Beitrag wird besteuert - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.12.11 09:01:13 von
    neuester Beitrag 17.12.11 12:15:07 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.171.110
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      Avatar
      schrieb am 17.12.11 09:01:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich hab mal eine Frage an die Steuerexperten:

      Seit dem Bürentlastungsgesetz 2010 können ja Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr oder weniger Unbegrenzt von der Steuer abgestzt werden.

      In der GKV können die Beiträge des Arbeitnehmers, also etwas über die Hälfte der gesamten GKV Kosten, abgesetzt werden!?

      In der PKV können (als Arbeitnehmer mit Arbeitgeberzuschuss) können die gesmten Beitragskosten (zumindes für den Basistariefanteil) abgesetzt werden!?

      Wenn das so stimmt kann man ja in der PKV fast doppelt so viel Steuern gegenüber der GKV sparen (bei ungefähr gleihem Beitrag).

      Wäre schön, wann das jemand bestätigen bzw. richtigstellen könnte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.12.11 09:10:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.494.121 von torben1981 am 17.12.11 09:01:13Gute Frage: In meiner PKV kann ich definitiv nicht alles absetzen. In der Bescheinigung von der Krankenkasse ist ein niedrigerer Betrag angesetzt als tatsächlich bezahlt.
      Günstiger: Der Basistarif ist eine Zumutung für die Ärzte. Dafür bekommt man so gut wie nichts. Er ist auch richtig schweinig teuer, wenn man in Rente geht. Da nutzt einem die steuerliche Absetzbarkeit nicht wirklich viel. Ob 150 oder 530 minus 20 Prozent, dass macht den Unterschied.

      Merke: In Deutschland lohnt sich das Arbeiten eigentlich schon lange nicht mehr. Wirt werden alle aufs Sozialhilfeniveau runter nivelliert.

      Geht nicht unbegrenzt gut und dann kommt der Kollaps, weil man auf Dauer ohne Anreize auf die Leistungselite nicht verzichten kann. Wemm auf dem Tisch nichts ist, fällt auch nichts runter, von dem sich die Armen ernähren könnten.
      Avatar
      schrieb am 17.12.11 09:42:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 17.12.11 12:15:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo

      wie sause es schon zittiert hat , habe ich mich mit diesem Thema auseinadergesetzt. Es ist richtig das große Teile der PKV die von mir UND vom Arbeitgeber mitfinanziert wird, abgesetzt werden kann.

      Evtl. Rückzahlung schmälern die Absetzbarkeit rückwirkend. Da es bei mir der Fall ist habe ich mit meinem Arbeitgeber vereinbart das er keine Sofort Absetzbarkeit vornimmt.


      Grundsätzlich ist nicht nur die Steuerabsetzbarkeit der Vorteil, sondern günstigere Beiträge bei mehr Leistung & bei nicht Inanspruchnahme Rückzahlungen der Beiträge das es bei der GKV nicht gibt.


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