Rürup Basis Rente und Kohortenprinzip bei (Einzahlungs und Auszahlungsseite) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.10.12 16:58:13 von
neuester Beitrag 14.10.12 16:28:06 von
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Wichtigste Frage Einzahlungsphase:
- Wenn ich dieses Jahr=2012 abschließe dann setze ich immer 74% der Einzahlung von der Steuer ab (also bis zum Renteneintrittsalter immer 74%) oder ?
- also ich steigere NICHT jedes Jahr meinen abzugsfähigen Satz von jetzt 74% sukzessiv jährl. um 2% bis 2025 auf 100% - richtig ?
Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rürup-Rente
So 2. Frage (Nebenfrage):
- Wie ist das bei der Auszahlungsseite. Welches Jahr gilt dann für die Besteuerung.
- Wenn man z.B. Jahrg. 1960 wäre dann müßte man + 67 Jahre in 2037 in Rente gehen.
- Gilt dann die 2037 als Jahr für die nachgelagerte Besteuerung
oder
z.B. die 2032 (wenn ich Rürup schon ab 62 Wähle)
oder
z.B. die 2043 (wenn ich Rürup erst ab 75 wähle).
Mir ist schon klar, daß der Steuersatz mit dem Rentenbeginn festgeschrieben ist. Er bleibt bis zum Tod gleich (bei der Einzahlungsseite ist mir das laut meiner Hauptfrage nicht kar).
Aber ist das Renteneintrittsjahr nun die 67 Jahre oder ist das vom Termin der ersten Auszahlung des Versicherungsprodukts abhängig ?
- Wenn ich dieses Jahr=2012 abschließe dann setze ich immer 74% der Einzahlung von der Steuer ab (also bis zum Renteneintrittsalter immer 74%) oder ?
- also ich steigere NICHT jedes Jahr meinen abzugsfähigen Satz von jetzt 74% sukzessiv jährl. um 2% bis 2025 auf 100% - richtig ?
Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rürup-Rente
So 2. Frage (Nebenfrage):
- Wie ist das bei der Auszahlungsseite. Welches Jahr gilt dann für die Besteuerung.
- Wenn man z.B. Jahrg. 1960 wäre dann müßte man + 67 Jahre in 2037 in Rente gehen.
- Gilt dann die 2037 als Jahr für die nachgelagerte Besteuerung
oder
z.B. die 2032 (wenn ich Rürup schon ab 62 Wähle)
oder
z.B. die 2043 (wenn ich Rürup erst ab 75 wähle).
Mir ist schon klar, daß der Steuersatz mit dem Rentenbeginn festgeschrieben ist. Er bleibt bis zum Tod gleich (bei der Einzahlungsseite ist mir das laut meiner Hauptfrage nicht kar).
Aber ist das Renteneintrittsjahr nun die 67 Jahre oder ist das vom Termin der ersten Auszahlung des Versicherungsprodukts abhängig ?
Logiaxh wäre wenn sich bwi JEDEM nach Abschluß sukzessiv auf 100% in 2025 erhöht (egal wann abgeschloaawn).
Und für die Besteuerng in der Auszahlungsphase das gesetzliche Rentenalter zählt also 1960+67=2027 (wären dann 87%)
Versteuert wird sicherlich nur der Gewinn aus der Einzahlung...nicht der RentenAnteil der sich aus dem Einzahlungsbetrag selber ergibt.
Und für die Besteuerng in der Auszahlungsphase das gesetzliche Rentenalter zählt also 1960+67=2027 (wären dann 87%)
Versteuert wird sicherlich nur der Gewinn aus der Einzahlung...nicht der RentenAnteil der sich aus dem Einzahlungsbetrag selber ergibt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.709.587 von finanzvoyeur am 13.10.12 16:58:13das hättest du vorher und den fragen sollen der dir den Mist verkauft hat
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