Windreich AG - auf ein Neues (Seite 92)
eröffnet am 23.01.13 17:57:32 von
neuester Beitrag 17.05.24 14:26:17 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 54.393.223 von Windra am 23.02.17 13:33:09
Denn wenn die absurde Forderung weiter aufrechterhalten wird, ist das Verfahren in der Tat tot.
Erkennt der IV die Forderung an, ist sämtliche Masse weg - geht also nicht.
Bestreitet der IV weiter, geht aber nicht vor Gericht, ist das Verfahren bis in alle Ewigkeit blocliert. Am Ende muesste dann zwar der Makler selbst aktiv prozessieren, weil er sonst auch nichts sieht. Das ändert aber nichts an den Folgen für das Verfahren und die anderen Gläubiger.
Er muss also prozessieren und wenn das die Masse nicht hergibt, wird das Verfahren eingestellt und es ist auch alles weg. Ziel erreicht.
Murwilligkeit...
nur dass der IV im vorliegenden Fall gar keine andere Wahl hat, als zu klagen.Denn wenn die absurde Forderung weiter aufrechterhalten wird, ist das Verfahren in der Tat tot.
Erkennt der IV die Forderung an, ist sämtliche Masse weg - geht also nicht.
Bestreitet der IV weiter, geht aber nicht vor Gericht, ist das Verfahren bis in alle Ewigkeit blocliert. Am Ende muesste dann zwar der Makler selbst aktiv prozessieren, weil er sonst auch nichts sieht. Das ändert aber nichts an den Folgen für das Verfahren und die anderen Gläubiger.
Er muss also prozessieren und wenn das die Masse nicht hergibt, wird das Verfahren eingestellt und es ist auch alles weg. Ziel erreicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.392.470 von windequity am 23.02.17 12:24:21
Und was die Einstellung der Verfahren betrifft - Masseunzulänglichkeit wurde bereits angezeigt, aber als vorübergehend eingeschätzt. Daran hat sich auch nichts geändert, es sei denn, der Makler findet einen Weg, das Verfahren weiter mit seiner Forderung zu blockieren oder eben die gesamte künftige Masse abzuziehen..
Dann hätte er am Ende doch vollen Erfolg gehabt - zum Glück will er ja aber die anderen Gläibiger nicht schädigen, wie windequity immer wieder betont...
Das seh ich aber noch imer nicht.
da warten wir
doch erstmal ab, was ggf. das OLG dazu sagt. Oder der Vorschuss wird eben aus der vorhandenen Masse geleistet. Wenn ansonsten die Einstellung droht, wäre das auf jeden Fall gerechtfertigt.Und was die Einstellung der Verfahren betrifft - Masseunzulänglichkeit wurde bereits angezeigt, aber als vorübergehend eingeschätzt. Daran hat sich auch nichts geändert, es sei denn, der Makler findet einen Weg, das Verfahren weiter mit seiner Forderung zu blockieren oder eben die gesamte künftige Masse abzuziehen..
Dann hätte er am Ende doch vollen Erfolg gehabt - zum Glück will er ja aber die anderen Gläibiger nicht schädigen, wie windequity immer wieder betont...
Das seh ich aber noch imer nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.392.983 von Windra am 23.02.17 13:07:15habe mir jetzt gerade die Definition der Mutwilligkeit durchgelesen, wurde neu in ZPO eingeführt. Mal wieder was dazu gelernt.
Es geht wohl darum, dass eine Partei die keinen Antrag auf PKH stellt, so einen Prozess gar nicht führen würde.
Es geht wohl darum, dass eine Partei die keinen Antrag auf PKH stellt, so einen Prozess gar nicht führen würde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.392.470 von windequity am 23.02.17 12:24:21ehrlich gesagt, mich wundert hier nichts mehr.
ich konnte zum Beispiel überhaupt nicht verstehen, wie sowohl WB als auch Blümle gleichermaßen auf eine Quote von 30% kamen wo das Angebot von WB unvergleichbar besser war.
Wir konnten zwar hier gemeinsam einige Abweichungen in den Berechnungen feststellen, aber dies erklärte bei weitem den Unterschiedsbetrag in den Angeboten nichts.
Merkur wurde leider verscherbelt, kann mir niemand was anderes erzählen.
ich konnte zum Beispiel überhaupt nicht verstehen, wie sowohl WB als auch Blümle gleichermaßen auf eine Quote von 30% kamen wo das Angebot von WB unvergleichbar besser war.
Wir konnten zwar hier gemeinsam einige Abweichungen in den Berechnungen feststellen, aber dies erklärte bei weitem den Unterschiedsbetrag in den Angeboten nichts.
Merkur wurde leider verscherbelt, kann mir niemand was anderes erzählen.
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Der IV ist am LG Stuttgart zu 100% wegen Mutwilligkeit für PKH abgeblitzt.
Interessant sind die Erwägungen des Gerichts, wonach die beiden Insolvenzverfahren demnächst eingestellt werden müssen aufgrund der vorgetragenen Vermögensverhältnisse der Antragsteller.
Das heisst zu Deutsch: Quote aussichtslos!
Der Richter Dr. Essig hat wahrscheinlich mehr Einsicht in Akten...
Der IV ist am LG Stuttgart zu 100% wegen Mutwilligkeit für PKH abgeblitzt.
Interessant sind die Erwägungen des Gerichts, wonach die beiden Insolvenzverfahren demnächst eingestellt werden müssen aufgrund der vorgetragenen Vermögensverhältnisse der Antragsteller.
Das heisst zu Deutsch: Quote aussichtslos!
Der Richter Dr. Essig hat wahrscheinlich mehr Einsicht in Akten...
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.378.586 von windequity am 22.02.17 04:06:28
Naja, die Sache (bei Detailinteresse eben googeln) war sicher auch viel einfacher als hier bei Windreich - und hat seit der Anmeldung im Februar 2012 immerhin nun doch 5 Jahre gedauert!!!
So habe ich heute 32 EURO auf meinem Konto vorgefunden - ohne Vorwarnung.
Die Hoffnung stirbt - auch bei Windreich - zuletzt....
Insolvenzen dauern eben
Insolvenzverwalter Pluta erreicht Quote von 36 Prozent bei EnerGen Süd.Naja, die Sache (bei Detailinteresse eben googeln) war sicher auch viel einfacher als hier bei Windreich - und hat seit der Anmeldung im Februar 2012 immerhin nun doch 5 Jahre gedauert!!!
So habe ich heute 32 EURO auf meinem Konto vorgefunden - ohne Vorwarnung.
Die Hoffnung stirbt - auch bei Windreich - zuletzt....
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.357.772 von Windra am 19.02.17 09:54:06Anscheinend verfügt die Merkur Offshore GmbH noch nicht mal über genügend
Geld um ihre Webseite aufzuschalten. www.merkur-offshore.com ist seit August 2016 under maintenance. Das Telefon nimmt auch niemand ab...
Potemkisches Dorf mitten in Deutschland.
Geld um ihre Webseite aufzuschalten. www.merkur-offshore.com ist seit August 2016 under maintenance. Das Telefon nimmt auch niemand ab...
Potemkisches Dorf mitten in Deutschland.
hat denn der Anwalt des maklers ihn nicht gewarnt?
Der Anwalt des maklers dürfte doch auch recht teuer sein, wenn alles nach dem Streitwert geht, oder?
Der Anwalt des maklers dürfte doch auch recht teuer sein, wenn alles nach dem Streitwert geht, oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.361.093 von Roothom am 19.02.17 21:24:30Danke für den Hinweis. Jetzt ist es klar.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.360.616 von Windra am 19.02.17 20:04:25
Wirkung des obsiegenden Urteils der Streitwert so hoch zu bewerten wie der
Anspruch, dessen sich der Gegner berühmt,"
BGH, Beschl. v. 9.6.2015 – IX ZR 257/14
Der BGH sagt dazu folgendes
"Bei der negativen (leugnenden) Feststellungsklage ist wegen der vernichtenden Wirkung des obsiegenden Urteils der Streitwert so hoch zu bewerten wie der
Anspruch, dessen sich der Gegner berühmt,"
BGH, Beschl. v. 9.6.2015 – IX ZR 257/14