ADLER Real Estate -- heiße Empfehlung (Seite 5)
eröffnet am 09.06.13 16:42:23 von
neuester Beitrag 28.03.24 13:57:58 von
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Da scheint ja dann weniger der Sonderprüfer als der Amtsrichter befangen zu sein.
Eine weitere Posse aus dem Hause Adler.
Eine weitere Posse aus dem Hause Adler.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.488.269 von DOBY am 15.09.23 15:16:45
Hygiene auch am Kapitalmarkt wichtig!
"Die SdK hält auch nur eine Aktie an der ADLER Real Estate AG und hat keinerlei finanziellen Interessen an der Sonderprüfung, sondern strebt diese nur aus kapitalmarkthygenischen Gründen an." 👌
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.486.742 von Jlivermore999 am 15.09.23 11:30:16
Geht es ein wenig weniger kryptisch?
Zitat von Jlivermore999: Es gibt Neues zum Verfahren gegen ADLER. Heute Abend wissen wir Weiteres. - Es wird sehr sehr amüsant. Signifikanter Beweis mit wem man es bei Adler zu tun hat.
Geht es ein wenig weniger kryptisch?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.469.120 von honigbaer am 12.09.23 16:36:15
Verfahren gegen Adler Real Estate
Es gibt Neues zum Verfahren gegen ADLER. Heute Abend wissen wir Weiteres. - Es wird sehr sehr amüsant. Signifikanter Beweis mit wem man es bei Adler zu tun hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.466.864 von straßenköter am 12.09.23 10:38:27
Weiß ich nicht, was da die Spielregeln sind. Kommt mir als Aktionär vor, als ob dem Untersuchungsausschuss keine Politiker der Opposition angehören dürfen? Außerdem ist die Sdk doch vielleicht gar nicht Aktionär, sondern nur Stimmrechtsvertreter, wieso sollte sie befangen sein und über den Aufklärungsbedarf hinausgehende Interessen verfolgen?
Die Notwendigkeit einer Sonderprüfung ist doch jedenfalls unabhängig davon zu prüfen, wer hinterher der unabhängige Prüfer sein soll.
Themen gab es dafür jedenfalls genug, in den Eingaben der SdK zur HV waren genannt:
faktische Geschäftsführung Caner
Gerresheimtransaktion
Accentrotransaktion und das
Upstream-Darlehen von Adler RE an Adler Group
Im Handelsblatt war gestern noch ein Artikel, "Immobilienverkäufe für rund 230 Mio Euro".
DIe Einnahmen lägen teils unter früheren Plänen, Projekt "Forum Pankow", das nun für 36 Mio verkauft wurde, sei im Juni 2020 in einer Consus Präsentation noch mit 50 Mio Euro bewertet worden bei 217 Mio Entwicklungsvolumen GDV.
Den Verkauf von Mannheim No.1 für 70 Mio betrachte Adler hingegen als einen ein Meilenstein, der Preis entsprehe einem Abschlag von 10% zur Bewertung (GAV) zum 30.06.2023 und sei erzielbar, weil das 14 geschossige Objekt komplett fertiggestellt wurde und MIeter hat. (150 Zimmer Hotel und Wirtschaftsprüfer EY und Logistikimmobilienentwickler Panattoni)
Als Käufer der ehemaligen Siemenstürme in Offenbach komme mutmaßlich Immobilienentwickler Becken aus Hamburg in Frage, die Hochhausskelette sollen zu Studentenappartments ausgebaut werden. Der Deal sei aber nach Angaben von Insidern zufolge noch nicht unter Dach und Fach, es gebe jedenfalls Rücktrittsrechte des Käufers.
Zitat von straßenköter:Zitat von DOBY: Sonderprüfung final zurückgewiesen
https://www.eqs-news.com/de/news/corporate/adler-real-estate…
Wenn das Vorgehen der sdk in der Adhoc korrekt wiedergegeben wurde, ist das auch keine Meisterleistung von der sdk gewesen.
Weiß ich nicht, was da die Spielregeln sind. Kommt mir als Aktionär vor, als ob dem Untersuchungsausschuss keine Politiker der Opposition angehören dürfen? Außerdem ist die Sdk doch vielleicht gar nicht Aktionär, sondern nur Stimmrechtsvertreter, wieso sollte sie befangen sein und über den Aufklärungsbedarf hinausgehende Interessen verfolgen?
Die Notwendigkeit einer Sonderprüfung ist doch jedenfalls unabhängig davon zu prüfen, wer hinterher der unabhängige Prüfer sein soll.
Themen gab es dafür jedenfalls genug, in den Eingaben der SdK zur HV waren genannt:
faktische Geschäftsführung Caner
Gerresheimtransaktion
Accentrotransaktion und das
Upstream-Darlehen von Adler RE an Adler Group
Im Handelsblatt war gestern noch ein Artikel, "Immobilienverkäufe für rund 230 Mio Euro".
DIe Einnahmen lägen teils unter früheren Plänen, Projekt "Forum Pankow", das nun für 36 Mio verkauft wurde, sei im Juni 2020 in einer Consus Präsentation noch mit 50 Mio Euro bewertet worden bei 217 Mio Entwicklungsvolumen GDV.
Den Verkauf von Mannheim No.1 für 70 Mio betrachte Adler hingegen als einen ein Meilenstein, der Preis entsprehe einem Abschlag von 10% zur Bewertung (GAV) zum 30.06.2023 und sei erzielbar, weil das 14 geschossige Objekt komplett fertiggestellt wurde und MIeter hat. (150 Zimmer Hotel und Wirtschaftsprüfer EY und Logistikimmobilienentwickler Panattoni)
Als Käufer der ehemaligen Siemenstürme in Offenbach komme mutmaßlich Immobilienentwickler Becken aus Hamburg in Frage, die Hochhausskelette sollen zu Studentenappartments ausgebaut werden. Der Deal sei aber nach Angaben von Insidern zufolge noch nicht unter Dach und Fach, es gebe jedenfalls Rücktrittsrechte des Käufers.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.467.356 von deepvalue am 12.09.23 11:58:21
Stimmt, da war was, aber nach § 142 (2) AktG reichen schon weniger:
1Lehnt die Hauptversammlung einen Antrag auf Bestellung von Sonderprüfern zur Prüfung eines Vorgangs bei der Gründung oder eines nicht über fünf Jahre zurückliegenden Vorgangs bei der Geschäftsführung ab, so hat das Gericht auf Antrag von Aktionären, deren Anteile bei Antragstellung zusammen den hundertsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 100 000 Euro erreichen, Sonderprüfer zu bestellen, wenn Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei dem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind; dies gilt auch für nicht über zehn Jahre zurückliegende Vorgänge, sofern die Gesellschaft zur Zeit des Vorgangs börsennotiert war.
Der Accentrovorgang liegt meines Wissens nach noch keine 10 Jahre zurück und die Nichtverfolgung der Zahlung des Kaufpreises ist ja auf der HV jedes Jahr gerügt worden worauf man sich ja beziehen könnte.
Aber egal, wichtig wären weitere anhängige Sonderprüfungen oder ob der SDK beim Landgericht Berlin weitermachen kann.
Dazu konnte ich nichts finden. Letztlich wäre ja das Ergebnis einer noch nicht abgeschlossenen Sonderprüfung relevant für das Spruchverfahren.
Zitat von deepvalue: Für eine Prüfung bei Accentro wären mehr als 500.000 Aktien notwendig gewesen, da der Vorgang ein paar Jahre zurücklag. Dieses Verfahren dürfte sich daher wohl um die Geschehnisse in 2022 drehen (Vergabe eines unbesicherten Darlehens, Kauf Wohnungspaket in Berlin etc.)
Stimmt, da war was, aber nach § 142 (2) AktG reichen schon weniger:
1Lehnt die Hauptversammlung einen Antrag auf Bestellung von Sonderprüfern zur Prüfung eines Vorgangs bei der Gründung oder eines nicht über fünf Jahre zurückliegenden Vorgangs bei der Geschäftsführung ab, so hat das Gericht auf Antrag von Aktionären, deren Anteile bei Antragstellung zusammen den hundertsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 100 000 Euro erreichen, Sonderprüfer zu bestellen, wenn Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei dem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind; dies gilt auch für nicht über zehn Jahre zurückliegende Vorgänge, sofern die Gesellschaft zur Zeit des Vorgangs börsennotiert war.
Der Accentrovorgang liegt meines Wissens nach noch keine 10 Jahre zurück und die Nichtverfolgung der Zahlung des Kaufpreises ist ja auf der HV jedes Jahr gerügt worden worauf man sich ja beziehen könnte.
Aber egal, wichtig wären weitere anhängige Sonderprüfungen oder ob der SDK beim Landgericht Berlin weitermachen kann.
Zitat von deepvalue: Ein Squeeze Out kann unabhängig von der Sonderprüfung durchgeführt werden. Er beendet auch die Sonderprüfung automatisch (so mein Rechtsverständnis).
Dazu konnte ich nichts finden. Letztlich wäre ja das Ergebnis einer noch nicht abgeschlossenen Sonderprüfung relevant für das Spruchverfahren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.467.119 von Andrija am 12.09.23 11:21:19Für eine Prüfung bei Accentro wären mehr als 500.000 Aktien notwendig gewesen, da der Vorgang ein paar Jahre zurücklag. Dieses Verfahren dürfte sich daher wohl um die Geschehnisse in 2022 drehen (Vergabe eines unbesicherten Darlehens, Kauf Wohnungspaket in Berlin etc.)
Ein Squeeze Out kann unabhängig von der Sonderprüfung durchgeführt werden. Er beendet auch die Sonderprüfung automatisch (so mein Rechtsverständnis).
Durch die Sonderprüfung hat Adler wesentlich mehr Druck den Squeeze Out auch wirklich durchzuführen.....Daher wäre das mögliche Ende nicht gut.
Nur meine Meinung. Keine Rechtsberatung.
Ein Squeeze Out kann unabhängig von der Sonderprüfung durchgeführt werden. Er beendet auch die Sonderprüfung automatisch (so mein Rechtsverständnis).
Durch die Sonderprüfung hat Adler wesentlich mehr Druck den Squeeze Out auch wirklich durchzuführen.....Daher wäre das mögliche Ende nicht gut.
Nur meine Meinung. Keine Rechtsberatung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.466.864 von straßenköter am 12.09.23 10:38:27In der Tat. Da sollte aber kein Jubel ausbrechen wenn es um die Rechte von Minderheitsaktionären geht. Auch ist ja unklar, ob nicht die Gerichtsbarkeit die Argumente des SDK unzureichend gewürdigt hat. Alleine die Vorgänge um die Accentro rechtfertigen aus meiner Sicht jede Sonderprüfung. Das Urteil ist vermutlich nicht frei zugänglich?
Auf der HV waren ja mehrere Aktionäre die Sonderprüfungen angedroht bzw. "recht bewaffnet" auftraten. Ist das die einzige anhängige Sonderprüfung bzw. wurde das gebündelt verhandelt? Außerdem ist der Instanzenweg vermutlich noch nicht ausgeschöpft?
Eine Ablehnung der Sonderprüfung bedeutet doch aber noch keinen Durchmarsch für die Eintragung des Squeeze-Outs, dafür müsste doch die Anfechtung der HV-Beschlüsse erst abgewiesen werden.
Auf der HV waren ja mehrere Aktionäre die Sonderprüfungen angedroht bzw. "recht bewaffnet" auftraten. Ist das die einzige anhängige Sonderprüfung bzw. wurde das gebündelt verhandelt? Außerdem ist der Instanzenweg vermutlich noch nicht ausgeschöpft?
Eine Ablehnung der Sonderprüfung bedeutet doch aber noch keinen Durchmarsch für die Eintragung des Squeeze-Outs, dafür müsste doch die Anfechtung der HV-Beschlüsse erst abgewiesen werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.466.843 von DOBY am 12.09.23 10:32:28
Wenn das Vorgehen der sdk in der Adhoc korrekt wiedergegeben wurde, ist das auch keine Meisterleistung von der sdk gewesen.
Zitat von DOBY: Sonderprüfung final zurückgewiesen
https://www.eqs-news.com/de/news/corporate/adler-real-estate…
Wenn das Vorgehen der sdk in der Adhoc korrekt wiedergegeben wurde, ist das auch keine Meisterleistung von der sdk gewesen.
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