Aus F.A.M.E. AG wird Deutsche Cannabis AG. (Seite 97)
eröffnet am 27.06.14 21:01:24 von
neuester Beitrag 07.11.23 08:59:11 von
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Nochmal eine letzte blöde Frage:
Laut Info meiner Bank passiert folgendes:
Wenn Sie weder weisen noch kaufen oder verkaufen, werden Ihre Bezugsrechte zum Kundentermin gemäß AGB auf Ihre Rechnung bestmöglich verkauft oder verwertet. Falls es keinen Handel in den Bezugsrechten gibt, werden diese gegenwertlos ausgebucht.
Falls ich mich also heute entscheide nochmal zu kaufen ( Im Handel) werden auch diese in 2 Wochen verkauft und wenn ich die Bezugsrechte in Anspruch nehme behalte ich meine Alten plus die Neuen für die ich Bezugsrechte in Anspruch nehme.?
Laut Info meiner Bank passiert folgendes:
Wenn Sie weder weisen noch kaufen oder verkaufen, werden Ihre Bezugsrechte zum Kundentermin gemäß AGB auf Ihre Rechnung bestmöglich verkauft oder verwertet. Falls es keinen Handel in den Bezugsrechten gibt, werden diese gegenwertlos ausgebucht.
Falls ich mich also heute entscheide nochmal zu kaufen ( Im Handel) werden auch diese in 2 Wochen verkauft und wenn ich die Bezugsrechte in Anspruch nehme behalte ich meine Alten plus die Neuen für die ich Bezugsrechte in Anspruch nehme.?
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Antwort auf Beitrag Nr.: 49.016.402 von Zonk5050 am 09.02.15 08:53:26Das eine wäre der langfristige Ansatz, das andere der kurzfristige...
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.015.859 von VC Analyst am 09.02.15 07:19:53Verstehe ich das richtig, wenn ich ein lieber Mensch bin der gerne zum Wohl für die Fa. und desen ( und auch meiner)Zukunft bereit ist auf kurzfristige 20 % Gewinn zu verzichten, dann übe ich mein Bezugsrecht aus.
Wenn ich zocken will und einfach nur in kurzer Zeit 20 % Gewinn einstreichen möchte, kaufe ich mir jetzt noch für den gleichen Betrag, den ich für die KE aufbringen würde,Aktien im Handel.??????
Wenn ich zocken will und einfach nur in kurzer Zeit 20 % Gewinn einstreichen möchte, kaufe ich mir jetzt noch für den gleichen Betrag, den ich für die KE aufbringen würde,Aktien im Handel.??????
Was also bringt dann im diesem Fall die ausübung des Bezugsrecht?? Wenn ich es richtig verstanden habe kann ich weiterhin ganz normal kaufen ( und das zu 0,85 ) oder liege ich verkehrt??
Das attraktive an der KE ist, dass aktuell darüber eine Möglichkeit besteht, der Gesellschaft Kapital zufließen zu lassen, mit dem sie das Geschäft aufbauen und in der Zukunft eine Wertsteigerung der Aktien herbeiführen kann.
Wenn du die Aktien stattdessen über die Börse kaufst, erhält dein Geld ein Trader.
Das attraktive an der KE ist, dass aktuell darüber eine Möglichkeit besteht, der Gesellschaft Kapital zufließen zu lassen, mit dem sie das Geschäft aufbauen und in der Zukunft eine Wertsteigerung der Aktien herbeiführen kann.
Wenn du die Aktien stattdessen über die Börse kaufst, erhält dein Geld ein Trader.
Zitat : so dass ein Kauf über die Börse derzeit günstiger kommt, als die Ausübung von Bezugsrechten
Was also bringt dann im diesem Fall die ausübung des Bezugsrecht?? Wenn ich es richtig verstanden habe kann ich weiterhin ganz normal kaufen ( und das zu 0,85 ) oder liege ich verkehrt??
Was also bringt dann im diesem Fall die ausübung des Bezugsrecht?? Wenn ich es richtig verstanden habe kann ich weiterhin ganz normal kaufen ( und das zu 0,85 ) oder liege ich verkehrt??
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.015.526 von Zonk5050 am 08.02.15 23:25:28
Also erstmal, der Bezug ist natürlich freiwillig und man wird zu nichts gezwungen. Die Bezugsrechte erhält man zusätzlich eingebucht. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen gegebenenfalls wertlos, an der Anzahl und Handelbarkeit der alten Aktien ändert sich nichts. (Sie sind nur "exBezugsrecht")
Bezugspreis ist 1 Euro je Aktie, so dass ein Kauf über die Börse derzeit günstiger kommt, als die Ausübung von Bezugsrechten. Will man trotzdem beziehen, bekommt man für 1.000 Aktien 1.000 Bezugsrechte eingebucht und jedes berechtigt zum Bezug von 2 Aktien zu je 1 Euro. Also bei Nutzung aller Bezugsrechte könnte man 2.000 neue Aktien für 2.000 Euro beziehen, um dann zusammen mit den bisherigen insgesamt letzten Endes 3.000 Aktien zu haben.
Es besteht die Möglichkeit des Überbezugs, also wer mehr Aktien beziehen möchte, als er Bezugsrechte besitzt, kann diesen Wunsch zusätzlich anmelden. Eine Zuteilung der Überbezugswünsche ist dabei nicht garantiert.
Zitat von Zonk5050: ...
Hoffe die Frage ist nicht zu lächerlich und einer erklärt es mir, denn aus den Erklärungen im Net geht es nicht so ( zumindest für mich ) hervor
Also erstmal, der Bezug ist natürlich freiwillig und man wird zu nichts gezwungen. Die Bezugsrechte erhält man zusätzlich eingebucht. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen gegebenenfalls wertlos, an der Anzahl und Handelbarkeit der alten Aktien ändert sich nichts. (Sie sind nur "exBezugsrecht")
Bezugspreis ist 1 Euro je Aktie, so dass ein Kauf über die Börse derzeit günstiger kommt, als die Ausübung von Bezugsrechten. Will man trotzdem beziehen, bekommt man für 1.000 Aktien 1.000 Bezugsrechte eingebucht und jedes berechtigt zum Bezug von 2 Aktien zu je 1 Euro. Also bei Nutzung aller Bezugsrechte könnte man 2.000 neue Aktien für 2.000 Euro beziehen, um dann zusammen mit den bisherigen insgesamt letzten Endes 3.000 Aktien zu haben.
Es besteht die Möglichkeit des Überbezugs, also wer mehr Aktien beziehen möchte, als er Bezugsrechte besitzt, kann diesen Wunsch zusätzlich anmelden. Eine Zuteilung der Überbezugswünsche ist dabei nicht garantiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.012.697 von Frhstck am 08.02.15 14:44:49
Das ist aber nicht richtig. Die bisherigen Aktien werden natürlich ganz normal weiter gehandelt, gesperrt wird da gar nichts. Der Handel erfolgt nur ex Bezugsrecht und ein getrennter Handel der Bezugsrechte ist nicht geplant. Die neu gezeichneten Aktien können zeitnah, aber vielleicht auch erst mit Verzögerung geliefert werden, sobald die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist. Sie sind den bisherigen Aktien gleichwertig, gleiche WKN und Gewinnberechtigung ab Geschäftsjahr 2011.
Zitat von Frhstck: Mal schauen wie sich der ohnehin geringe Freefloat in der Zeit des BzR Handels(9.2.2015-23.02.2015) noch weiter ausdünnen wird. Da die Shares der BzR Zeichner die Dauer des BzR Handels (14 Tage) gesperrt bleiben
Das ist aber nicht richtig. Die bisherigen Aktien werden natürlich ganz normal weiter gehandelt, gesperrt wird da gar nichts. Der Handel erfolgt nur ex Bezugsrecht und ein getrennter Handel der Bezugsrechte ist nicht geplant. Die neu gezeichneten Aktien können zeitnah, aber vielleicht auch erst mit Verzögerung geliefert werden, sobald die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist. Sie sind den bisherigen Aktien gleichwertig, gleiche WKN und Gewinnberechtigung ab Geschäftsjahr 2011.
Jetzt bin ich als Neuling doch glatt in die Kapitalerhöhung gerutscht. Jetzt mal eine dumme Frage: wenn ich jetzt 1000 alte Aktien habe und will jetzt mitspielen und beziehe jetzt mein max. von 2000 Aktien, was muss ich dann dafür bezahlen? Werden die alten mit den neuen verrechnet und ich habe dann 2000 Neue für 1150 oder habe ich danach 3000 für 2850 im Depot?
Hoffe die Frage ist nicht zu lächerlich und einer erklärt es mir, denn aus den Erklärungen im Net geht es nicht so ( zumindest für mich ) hervor
Hoffe die Frage ist nicht zu lächerlich und einer erklärt es mir, denn aus den Erklärungen im Net geht es nicht so ( zumindest für mich ) hervor