Steinhoff International (Seite 833)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Zitat von Christian48: Willi,im
damaligen Insolvenz Verfahren nach USA Recht nach Chapter11,musste Steinhof 50,1 Prozent der Anteile an Mattress an die gläubiger abtreten, und diese werden jetzt von den Gläubiger an die Börse gebracht, wie viele und zu welchem Preis ist nicht bekannt, haben das Verfahren zum
Börsengang bis vor kurzem unter Geheimhaltung zur Genehmigung jetzt bekannt gegeben, und das wurde jetzt gefeiert von den User hier,und ich hab dazu halt mal kritische Fragen gestellt, und das kommt halt hier nicht gut an.Und Nein Steinhof gar von dem Börsengang momentan nichts,kann aber dadurch sehen wie das IPO bepreist ist,sehen was ihre Anteile an der Börse wert ist
Hat Steinhoff nicht sogar eine Zuschreibunspflicht bis zum ursprünglichen Anschaffungswert der Mattress Aktien?
LG
IC
Willi,im damaligen Insolvenz Verfahren nach USA Recht nach Chapter11,musste Steinhof 50,1 Prozent der Anteile an Mattress an die gläubiger abtreten, und diese werden jetzt von den Gläubiger an die Börse gebracht, wie viele und zu welchem Preis ist nicht bekannt, haben das Verfahren zum Börsengang bis vor kurzem unter Geheimhaltung zur Genehmigung jetzt bekannt gegeben, und das wurde jetzt gefeiert von den User hier,und ich hab dazu halt mal kritische Fragen gestellt, und das kommt halt hier nicht gut an.Und Nein Steinhof gar von dem Börsengang momentan nichts,kann aber dadurch sehen wie das IPO bepreist ist,sehen was ihre Anteile an der Börse wert ist
Hat Steinhoff nichts von dem Börsengang ,sondern nur die Gläubiger? .
Der Aktionär schreibt:Steinhoff sollte als Großaktionär von dem Börsengang profitieren. Aber: Steinhoff International Holdings NV will im Rahmen des geplanten Börsengang der US-Matratzen-Einzelhandelskette keine Aktien von Mattress Firm im Rahmen des Angebots verkaufen, schreibt MarketScreener. Aus dem IPO würde Steinhoff also nicht unmittelbar profitieren. Zu den verkaufenden Aktionären gehören indes einige der Gläubiger von Steinhoff.
Der Aktionär schreibt:Steinhoff sollte als Großaktionär von dem Börsengang profitieren. Aber: Steinhoff International Holdings NV will im Rahmen des geplanten Börsengang der US-Matratzen-Einzelhandelskette keine Aktien von Mattress Firm im Rahmen des Angebots verkaufen, schreibt MarketScreener. Aus dem IPO würde Steinhoff also nicht unmittelbar profitieren. Zu den verkaufenden Aktionären gehören indes einige der Gläubiger von Steinhoff.
Hallo an alle war nicht für morgen den 11. Eine Gerichtsentscheidung fällig??
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.459.706 von costascon am 10.01.22 18:26:08
Kulmbach ? Die sind doch dagegen gewesen !?
Kulmbach ? Die sind doch dagegen gewesen !?
Scheint so, das Berlin und Kulmbach ordentlich pushen wird! 👍
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.457.048 von kingder am 10.01.22 15:55:46
Naja , gegenüber dem DAX steht Steinhoff
doch gut da !
Zitat von kingder: ziemliches Trauerspiel heute, hätte gedacht das die Nachricht vom IPO den Kurs ordentlich nach vorn bringt.
Naja , gegenüber dem DAX steht Steinhoff
doch gut da !
Ist jetzt das verdammte Gap geschlossen oder nicht. Nach meiner Theorie nein oder ich kaufe vielleicht einfach so nach. Scheiss drauf
Jepp
Nächster Anlauf auf die 0,35 läuft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.458.686 von ZockerFreak am 10.01.22 17:28:14Kotzt mich gerade an wollte unbedingt noch nachlegen, dann warte ich jetzt erstmal ab.
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