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    GmbH zum Traden - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.08.17 14:02:25 von
    neuester Beitrag 07.08.17 23:59:16 von
    Beiträge: 43
    ID: 1.258.884
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      Avatar
      schrieb am 07.08.17 14:02:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wie ich schon mehrfach geschrieben habe bin ich beruflich "Trader".
      Mein Handelsfeld bewegt sich größtenteils im Bereich Futures.

      Ich spiele gerade mit dem Gedanken eine GmbH zu gründen und mein Trading über diese laufen zu lassen. Gehandelt wird nur mit meinem eigenen Geld, es soll auch sonst keine Kunden geben.
      Hat das schon mal jemand gemacht bzw. weiß wie Broker darauf reagieren?
      Gibt es sonst irgendwelche Qualifikation die man zur Gründung nachweisen muss?
      Wie eine GmbH aufgebaut ist, ist mir klar. Steuerrechtlich ist mir auch alles klar.

      Ich würde mich über Erfahrungen und einen Gedankenaustausch freuen.

      Grüße

      Tradi
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 14:04:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.472.937 von Tradi13 am 07.08.17 14:02:25Welche Vorteile versprichst du dir davon?
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 14:08:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Unabhängig davon empfehle ich Dir das Lesen dieses Threads:
      (Zwar schon älter, aber trotzdem interessant!)

      Thread: Gründung einer GmbH für das Trading
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 14:13:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.472.937 von Tradi13 am 07.08.17 14:02:25Welchen Vorteil erhoffst Du dir dadurch?

      Wenn Du mit eigenem Geld tradest, hast Du auch keinen Vorteil durch die Haftungsbeschränkung, es sei denn Du willst mit geliehenem Geld handeln.

      Außerdem muss/sollte die GmbH Gewinne machen. Wenn Du also Deine Trading-Gewinne in die Gesellschaft fließen lässt, könnte es sein, dass Du diese zusätzlich mit der Körperschaftssteuer belasten musst. Hierbei bin ich mir jedoch nicht 100%ig sicher, ob das wirklich der Fall sein wird, da Du die Gewinne ja bereits mit der Abgeltungssteuer/Kapitalertragssteuer versteuer hast. Nur eine GmbH, die Gewinne macht, aber keine Steuern zahlen muss... ich denke, das wird dem Finanzamt nicht gefallen. Nur mal so als Gedankenspiel.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 14:25:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.473.039 von Stewo33 am 07.08.17 14:13:33Danke schon mal für die Antworten.

      Das mit dem höheren Steueraufkommen ist mir durchaus bewusst. Als Vorteil sehe ich die Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung. Die Nachschusspflicht ist eben allgegenwärtig.
      Ich bin Momentan in der glücklichen Lage mir durch Trading einen gesunden Kapitelstock aufgebaut zu haben. Diesen würde ich gerne komplett absichern, deshalb die Idee diese Absicherung durch ein höheres Steueraufkommen zu erkaufen.
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 07.08.17 14:39:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Macht keinen Sinn. Du hast tatsächlich eine Doppelbelastung. Die GmbH zahlt Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. plus Soli. Summa Summarum ca. 32%. Dann hat die GmbH versteuert, Du selbst aber nicht. Wenn die GmbH ausschüttet, kommen noch 25% Abgeltungssteuer plus soli.

      Dazu die Kosten der Bilanzierung und Buchhaltung. Insgesamt also ca. 48% der Gewinne würden im endeffekt versteuert plus Kosten der GmbH. Statt reine Abgeltungssteuer von 25% plus soli.

      Sinn macht es nur, wenn Die GmbH auch echte andere Einnahmen hat und du mit dem Handel verlierst. Dann könntest Du verrechnen. Aber es geht ja um Gewinne.
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 14:44:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.473.150 von Tradi13 am 07.08.17 14:25:00Dann würde ich erstmal mit dem Broker sprechen, ob sie überhaupt einer frische gebackenen 1-Mann-GmbH ein Depot geben. Bei Futures leiht man sich kurzfristig mit jedem Kontrakt Geld. Würde ich bspw. eine GmbH gründen und dann bei meiner Hausbank um 100k Kredit bitten, dann würden die mit hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen. So könnte es eventuell auch bei einem Broker ablaufen.
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 14:49:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wegen der Nachschußpflicht kannst Du auch mit der GmbH Probleme bekommen (theoretisch). Der Broker könnte versuchen den Geschäftsführer in die private Haftung zu nehmen. Sehe ich zwar eher theoretisch, aber man könnte argumentieren, kein korrektes Geschäftsgebahren oder bewußtes Risiko trotz Nachschußpflicht. Umgehung der Nachschußfpflicht durch Schaltung einer GmbH. (also Vorsatz).
      Mangelnde Sorgfaltspflicht etc.

      Wenn die GmbH pleite ist, mußt Du ja Konkurs gehen. Bist also erstmal persönlich gebrandet. Kannst glaube ich 2 Jahre kein Geschäftsführer mehr sein. Deine Bank findet dich dann auch uncool. Und du darfst überall auf Papiere Kredite etc. angeben, ,das Du schon einen Konkurs hingelegt hast.

      Der Konkursverwalter (also nicht mal der Broker) kann streß machen,, er könnte genauso wie der Broker argumentieren.. mangelnde Sorgfaltspflicht, unkorrektes kaufmännisches Verhalten etc.
      Macht alles kein Sinn, die Kosten und die Risiken sind höher. Nur Verluste machen sinn.
      17 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 15:07:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.473.273 von bomike am 07.08.17 14:49:21Genau um den Punkt Broker geht es mir hauptsächlich. Das Thema Steuern ist mir wie gesagt vollkommen klar.

      Die persönliche Brandmarkung sehe ich nicht unbedingt als Problem. Ich hoffe dass ich nicht mehr in die Lage komme bei einer Bank um Kredite bitten zu müssen.

      Ich sehe einfach das Risiko dass ich irgendwann im Markt investiert bin und ein Blackswan oder was auch immer kommt und ich in die Nachschusspflicht komme. Diese würde ich gerne möglichst umgehen. Wenn also jemand persönliche Erfahrungen mit so einer Idee hat immer raus damit;)
      16 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 15:34:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich habe in der Vergangenheit deswegen schon ein paar Modele durchdacht (auch mit Auslandsgesellschaften) nach meiner Ansicht nicht wirklich lösbar.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 15:43:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.473.150 von Tradi13 am 07.08.17 14:25:00
      Zitat von Tradi13: Danke schon mal für die Antworten.

      Das mit dem höheren Steueraufkommen ist mir durchaus bewusst. Als Vorteil sehe ich die Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung. Die Nachschusspflicht ist eben allgegenwärtig.
      Ich bin Momentan in der glücklichen Lage mir durch Trading einen gesunden Kapitelstock aufgebaut zu haben. Diesen würde ich gerne komplett absichern, deshalb die Idee diese Absicherung durch ein höheres Steueraufkommen zu erkaufen.


      Bin mir nicht sicher wie groß die steuerlichen Unterschiede im Moment sind, da der in dem alten Thread erwähnte $ 8b Abs.7 KSt geändert wurde, somit womöglich wieder die 95% KST-steuerfreiheit eintritt. Ferner ist mE eine rein vermögensverwaltende GmbH nicht gewerbesteuerpflichtig.
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 15:48:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.473.360 von Tradi13 am 07.08.17 15:07:06Ich sehe einfach das Risiko dass ich irgendwann im Markt investiert bin und ein Blackswan oder was auch immer kommt und ich in die Nachschusspflicht komme. Diese würde ich gerne möglichst umgehen.

      Meinst du eigentlich die Broker sind blöd?
      Sie werden dich als "GmbH" nicht als Kunden akzeptieren....
      15 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 16:21:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.473.585 von Datteljongleur am 07.08.17 15:48:04
      Zitat von Datteljongleur: Ich sehe einfach das Risiko dass ich irgendwann im Markt investiert bin und ein Blackswan oder was auch immer kommt und ich in die Nachschusspflicht komme. Diese würde ich gerne möglichst umgehen.

      Meinst du eigentlich die Broker sind blöd?
      Sie werden dich als "GmbH" nicht als Kunden akzeptieren....



      Ein schönes Beispiel für einen absolut Sinnlosen Beitrag!

      Wenn du gelesen hättest und wenn nötig kurz nachgedacht hättest was ich schon geschrieben habe dann hättest du bemerkt, dass du dir diese Postingschinderei sparen können hättest
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 16:32:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich finde den Beitrag von Datteljongleur absolut richtig.

      Aus Sicht eines Bankers stellt sich mir doch die Frage: Wenn die Nachschußpflicht durch Gründung einer GmbH so einfach zu umgehen ist, warum macht das dann nicht jeder?

      Meiner Meinung nach hat Dattel total recht. Für die Bank ist eben genau dieses Risiko da, dass im Falle der Nachschußpflicht die GmbH pleite geht und die Bank auf der Forderung sitzen bleibt. Von daher wird keine Bank / Broker dieses Modell akzeptieren, sondern entweder die GmbH ablehnen oder auf einer zusätzlichen Bürgschaft des Gesellschafters bestehen.

      Aus demselben Grund kriegen (zumindest kleine) 1-Mann-GmbHs bei Banken keine Kredite ohne Bürgschaft des Gesellschafters.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 16:36:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.473.795 von Tradi13 am 07.08.17 16:21:36Jens Rabe hat dazu mal ein Video gemacht.

      https://www.youtube.com/watch?v=aExpV_TgaAk


      Disclamier: Unterhalte keine Beziehungen zu Jens Rabe. Sowas muss man ja heute schon dazu schreiben.

      :)
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 16:40:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.473.480 von bomike am 07.08.17 15:34:18
      Zitat von bomike: Ich habe in der Vergangenheit deswegen schon ein paar Modele durchdacht (auch mit Auslandsgesellschaften) nach meiner Ansicht nicht wirklich lösbar.


      Ich bin mir auch nicht sicher ob es von Seiten der Broker nicht lösbar wäre. Könnte man mit jedem eingegangen Handel eine Versicherung abschließen( von mir aus 1Pips Kommission) und würde sich dadurch von der Nachschusspflicht freikaufen dann müsste der Broker für den seltenen Fall dass der Margincall nicht mehr greift genügend Rücklagen bilden können um damit seine Kosten zu decken.
      Prinzip Versicherung eben. Wer keine abschließen möchte trägt eben das Risiko mit allen Konsequenzen
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 16:53:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.473.876 von JuliaPapa am 07.08.17 16:32:44
      Zitat von JuliaPapa: Ich finde den Beitrag von Datteljongleur absolut richtig.

      Aus Sicht eines Bankers stellt sich mir doch die Frage: Wenn die Nachschußpflicht durch Gründung einer GmbH so einfach zu umgehen ist, warum macht das dann nicht jeder?

      Meiner Meinung nach hat Dattel total recht. Für die Bank ist eben genau dieses Risiko da, dass im Falle der Nachschußpflicht die GmbH pleite geht und die Bank auf der Forderung sitzen bleibt. Von daher wird keine Bank / Broker dieses Modell akzeptieren, sondern entweder die GmbH ablehnen oder auf einer zusätzlichen Bürgschaft des Gesellschafters bestehen.

      Aus demselben Grund kriegen (zumindest kleine) 1-Mann-GmbHs bei Banken keine Kredite ohne Bürgschaft des Gesellschafters.


      Das bestreitet doch niemand!

      Ich habe mehrfach gefragt wie es mit dem Thema Broker aussieht und zwar nach Erfahrungen und nicht was man sich selbst zusammenreimt. Ergo war der Beitrag wie im übrigen auch deiner nutzlos. Im übrigen gibt es GmbHs die von Brokern akzeptiert sind, unter welchen Voraussetzungen war die Frage.
      Mein Beispiel mit der "Versicherung" könnte hier nämlich schon greifen! Die GmbH zahlt mehr Kommission als der Private, da sich der Broker der Risiken eben bewusst ist. Genau danach habe ich gefragt. Nicht nach hören sagen
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 16:57:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.473.795 von Tradi13 am 07.08.17 16:21:36Ein schönes Beispiel für einen absolut Sinnlosen Beitrag! Wenn du gelesen hättest und wenn nötig kurz nachgedacht hättest was ich schon geschrieben habe dann hättest du bemerkt, dass du dir diese Postingschinderei sparen können hättest


      Unglaublich.
      Beratungsresistent und dann auch noch wegen offensichtlich nicht vorhandenem Intellekt frech bzw. pampig werden.
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 17:08:05
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.474.071 von Tradi13 am 07.08.17 16:53:59Ich finde es immer wieder faszinierend, wie Leute hier auf w:o aufschlagen, einen auf dicke Hose machen ("Ich bin beruflich Trader"), Fragen stellen und bei Antworten, die ihnen nicht passen, plötzlich komisch werden.

      Wenn du so toll bist, warum musst du dann ein öffentliches Forum befragen? Hast du keine Anwälte oder Berater, die dir das sagen können? Oder reicht's dafür dann doch nicht?

      Und warum fragst du eigentlich, wenn du ohnehin alles besser weißt?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 17:08:56
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.474.101 von Datteljongleur am 07.08.17 16:57:13Komm, lass uns gehen, Dattel. :eek::eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 17:14:15
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.474.101 von Datteljongleur am 07.08.17 16:57:13@ Dattel

      Beratungsresistenz setzt voraus dass man eine Beratung erfährt. Du verstehst aber leider nicht einmal im Ansatz worum es hier geht und willst dann noch etwas dazu sagen! Das würde ich einmal vorsichtig als ignorant bezeichnen, als dreist und dumm könnten man es auch bezeichnen.

      Noch mal für die etwas Langsameren: Broker akzeptieren GmbHs als Kunden( ok vielleicht nicht die Abzock-Mini-Broker bei denen der ein oder andere hier Kunde/Verkäufer ist). Genau nach diesen habe ich im Zusammenhang mit Erfahrungsberichten gefragt. Blabla interessiert mich nicht!
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 17:21:54
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.474.209 von JuliaPapa am 07.08.17 17:08:05
      Zitat von JuliaPapa: Ich finde es immer wieder faszinierend, wie Leute hier auf w:o aufschlagen, einen auf dicke Hose machen ("Ich bin beruflich Trader"), Fragen stellen und bei Antworten, die ihnen nicht passen, plötzlich komisch werden.

      Wenn du so toll bist, warum musst du dann ein öffentliches Forum befragen? Hast du keine Anwälte oder Berater, die dir das sagen können? Oder reicht's dafür dann doch nicht?

      Und warum fragst du eigentlich, wenn du ohnehin alles besser weißt?


      Lies meinen ersten Beitrag! Dann weißt du was ich wissen möchte! Mit meinem Steuerberater habe ich schon gesprochen, steht im ersten Beitrag zw. den Zeilen!
      Meine Steuerkanzlei ist eine Steuerkanzlei und kein Tradingbetrieb, ergo frage ich nach Erfahrungen an Orten an denen ich denke eine Antwort die zur grob Sondierung genügt zu erhalten. Auf Blabla von Personen die keine Ahnung haben bzw. auch nichts zu einer Klärung der Frage beitragen kann ich gerne verzichten!

      Ich bin euch 2 also recht dankbar wenn ihr euch hier raushaltet. Substanzielles kam ja bisher nicht
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 17:23:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.474.071 von Tradi13 am 07.08.17 16:53:59
      Zitat von Tradi13: Ich habe mehrfach gefragt wie es mit dem Thema Broker aussieht und zwar nach Erfahrungen und nicht was man sich selbst zusammenreimt. Ergo war der Beitrag wie im übrigen auch deiner nutzlos. Im übrigen gibt es GmbHs die von Brokern akzeptiert sind, unter welchen Voraussetzungen war die Frage.
      Mein Beispiel mit der "Versicherung" könnte hier nämlich schon greifen! Die GmbH zahlt mehr Kommission als der Private, da sich der Broker der Risiken eben bewusst ist. Genau danach habe ich gefragt. Nicht nach hören sagen


      Warum erwartest Du gerade hier ein fachliche Beratung? Dein Broker wird Dir sicherlich eine bessere Auskunft geben als ein paar anonyme Foren-User.

      Eine neu-gegründete GmbH ist sicherlich auch nochmal was anderes als eine länger existierende Finanz-Gesellschaft mit vorzeigbaren Zahlen. Jeder Broker wird seine Business-Kunden demnach auch individuell beraten bzw. einstufen - was selbst bei Privatkunden schon der Fall ist. Insofern wird es Dir auch nicht viel bringen, wenn Du hier jemanden findest der eine Trading-GmbH besitzt.

      Und wie hier schon erwähnt wurde, ist es schwer vorstellbar, dass eine 1-Mann-GmbH die volle Summe der Nachschusspflicht durch eine Insolvenz "umgehen" kann. Vielleicht ist das auch etwas zu einfach gedacht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 17:31:12
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.474.341 von Stewo33 am 07.08.17 17:23:52Hallo Tradi13 !

      Ich erachte Deine Frage als berechtigt.
      Du hast bei einem seriösen Broker keinerlei Probleme mit einer GmbH ein Konto zu eröffnen ! Ein seriöser Broker erwartet eh nicht, dass er Nachschussforderungen stellen wird.
      Interactive Brokers hat damit zum Beispiel Null Probleme. Du zahlst auch die selben Commissions wie ein natürliche Person. Der einzige Unterschied sind die Gebühren für Börsendaten. Die sind dann in der Tat wesentlich höher, z.B. Eurex 44 Euro anstelle 8 Euro.

      So. jetzt weisst Du mehr ....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 17:37:36
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.474.329 von Tradi13 am 07.08.17 17:21:54Interactive Brokers wirbt z.B. damit auch Gesellschaftsformen als Kunden aufzunehmen.
      Vielleicht machst Du dich bei denen mal direkt schlau, wie das dann mit der Nachschusspflicht wäre und welche Zusatzsicherheiten die ggf von dir haben wollen.

      https://www.interactivebrokers.co.uk/sb/de/main.php
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 17:43:21
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.474.398 von optionpro am 07.08.17 17:31:12@stewo

      Mit meinem Broker habe ich schon einen Termin. Trotzdem kann es doch nicht schaden sich in einem "Fachforum" nach Erfahrungen umzuhören? Ansonsten kann ja alles hier geschlossen werden bzw. gleich nur noch Werbung gepostet werden.


      @optionpro

      Danke für deine Einschätzung! Bei IB auf der Seite habe ich auch schon gelesen wie die Voraussetzungen sind. Es sind zwar noch ein paar mehr Voraussetzungen aber die sollten auch kein Problem darstellen. Hast du selbst damit schon Erfahrungen? Gerne auch per PM
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 18:00:54
      Beitrag Nr. 27 ()
      Frag doch mal Koko P. oder René W. :laugh: vielleicht bieten die auch ein Coaching zu diesem Thema oder bieten dir an Affili Reseller zu werden ;)
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 18:17:18
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.474.101 von Datteljongleur am 07.08.17 16:57:13mal wieder viele Trolls in diesem Thread unterwegs. Null Plan von gar nichts, aber so tun als ob sie Ahnung hätten.

      ich poste hier einfach mal ein Video von Jens Rabe, der hat die Steuerthematik mal aufgegriffen und den Unterschied erklärt:

      https://www.youtube.com/watch?v=aExpV_TgaAk
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 18:34:45
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.474.686 von Pivottrader am 07.08.17 18:17:18Jetzt aber Hallo !

      Das was Herr Rabe hier ausführt, dass 95% der Gewinne durch trading in einer GmbH steuerfrei wären, ist natürlich absoluter Schwachsinn. Das kann man Anders leider nicht formulieren.
      Selbstverständlich müssen alle Gewinne aus dem trading mit dem Vermögen einer GmbH voll versteuert werden !!!

      Auf einen Gegenbeweis wäre ich echt gespannt ....:laugh:
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 18:35:35
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.474.686 von Pivottrader am 07.08.17 18:17:18
      Zitat von Pivottrader: mal wieder viele Trolls in diesem Thread unterwegs. Null Plan von gar nichts, aber so tun als ob sie Ahnung hätten.

      ich poste hier einfach mal ein Video von Jens Rabe, der hat die Steuerthematik mal aufgegriffen und den Unterschied erklärt:

      https://www.youtube.com/watch?v=aExpV_TgaAk


      Das einzige gute am Video was Rabe sagt ist, das er kein Steuerberater ist und das merkt man auch. Die Gewinne in der GmbH bringen Dir gar nichts. Du mußt ja die Gewinne rausziehen und dann fällt die Abgeltunsgsteuer wieder an und zwar im "Privaten". Definitiv eine Doppelbesteuerung. Und Tradi13 handelt keine Aktien, sondern offensichtlich Futures (Nachschußpflicht) also gilt hier auch volle Besteuerung. Und natürlich eröffnet IB und andere Häuser Firmenkonten... Auch Offshore Firmenkonten...
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 18:38:29
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.474.686 von Pivottrader am 07.08.17 18:17:18
      Zitat von Pivottrader: mal wieder viele Trolls in diesem Thread unterwegs. Null Plan von gar nichts, aber so tun als ob sie Ahnung hätten.

      ich poste hier einfach mal ein Video von Jens Rabe, der hat die Steuerthematik mal aufgegriffen und den Unterschied erklärt:

      https://www.youtube.com/watch?v=aExpV_TgaAk


      Es gibt noch ein anderes Video von JR denn der TE geht es ja um die Gründung einer GmbH als one-Man-Show nur fürs Traiding und in dem Video erklärt Jens, dass das dann eine Finanzgesellschaft ist vergleichbar mit einer Vermögensberatung, -verwaltung, Treuhänder usw. und diese Formen von Gesellschaften bestimmten Regulierungen unterliegen.

      Da aber der TE keine Dienstleistungen anbietet und die GmbH nur des Traidingswillen (mal Steuern außer acht gelassen) gründen will ist schon Fragwürdig. Das ist anders als wenn Jens eine Choachig Firma hat und nebenbei ein paar Aktien auf die GmbH hält oder wenn eine Immobiliengesellschaft auch als Analgevermögen einige Aktien hält oder ein Verlag Börsenbriefe publiziert und Aktien kauft.

      Der Unternehmenszweck ist beim TE so nicht erkennbar...
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 18:51:10
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.474.215 von JuliaPapa am 07.08.17 17:08:56
      Zitat von JuliaPapa: Komm, lass uns gehen, Dattel. :eek::eek:


      Einverstanden!
      Auf Typen, die meinen das Rad neu erfunden zu haben hab ich keinen Bock mehr. Dafür bin ich zu lang dabei.

      Ausserdem fiel dieser unausgeglichene Miesepeter schon im "Millionenthread" von mario negativ auf.
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 19:34:31
      Beitrag Nr. 33 ()
      Der Unternehmenszweck ist doch egal. Rabe, der richtig bemerkt hat, das er kein Steuerberater ist, hat nur was von Regularien genuschelt und ist nicht drauf eingegangen (weil Quark). Solange nicht für andere Vermögen verwaltet wird, gibt es keine Regularien zu beachten. Somit kann jeder eine GmbH gründen mit dein einzigen Zweck: Der Handels mit eigenen Vermögen.

      Es bleibt aber immer bei einer Doppelbesteuerung. Mit dem Endergebnis, das ca, 48% vom Gewinn versteuert werden, bis die Erlöse auf dem Privaten Konto liegt. Jeder Futures Broker eröffnet selbstverständlich Firmenkonten. Ob 1 Mann Show oder nicht ist irrelevant. Ob alt oder neue Firma ist auch irrelevant. Bei was für Buden habt Ihr denn Euer Konto?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 20:59:42
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.475.217 von bomike am 07.08.17 19:34:31
      Zitat von bomike: Mit dem Endergebnis, das ca, 48% vom Gewinn versteuert werden, bis die Erlöse auf dem Privaten Konto liegt.


      Deshalb macht das auch keiner. Zumindest mit der One-Man-Show ergibt das keinen Sinn. Wenn man Angestellte hat, ist das wieder was anderes. In der GmbH muss man sich außerdem ein Gehalt zahlen - wer will das schon als Trader?! Es gibt sicher andere und auch günstigere Wege, das Risiko der Nachschusspflicht einzudämmen.
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 21:53:56
      Beitrag Nr. 35 ()
      Auch anzumerken ist, das der Broker sich doch nicht sicher sein kann, das er bei einer evtl. Nachschußpflicht er eher das Geld von einem Privaten als von einer Firma bekommt. In UK lebende Trader heben die Finger und nach einem 1 oder 2 Jahren gehts weiter, genauso in den USA. (beide Länder mit der größten Anzahl an Futures Trader). Da ist das mal ganz locker mit der privaten Insolvenz. Nicht so strong wie bei uns. Der Broker hat immer und grundsätzlich ein Problem Nachschußpflicht einzufordern und ich kenne kein Urteil und ich habe noch nie davon gehört das ein Broker diese vor Gericht durchsetzen konnte.

      Jedes Firmenkonstruktion bringt nur Nachteile für dich. Unabhängig mal von der Doppelbesteuerung, kann es sogar passieren das Kosten nicht anerkannt werden. Finanzamt könnte argumentieren (und das ist nicht selten) das der Börsenhandel den Du betreibst eher ein Hobby ist oder eine Liebhaberei und kein echtes Business. Umsatzsteuer kannst Du nicht verrechnen, weil der Handel an der Börse und deren Ergebnisse nicht zur Umsatzsteuer optiert etc. Bist Pflichtmitglied der IHK und mußt Beiträge zahlen. Nimmst Du eine Firma in Irland oder außerhalb der EU oder Lichtenstein, wirds noch schlimmer... (führt jetzt aber zu weit).

      Und ich finde es unverantwortlich wenn Halbwissen wie von Jens Rabe durchs Internet posaunt wird nur um sich wichtig zu machen. Übrigens wie häufig in seinen Videos.
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 22:09:31
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.474.821 von optionpro am 07.08.17 18:34:45
      Zitat von optionpro: Jetzt aber Hallo !

      Das was Herr Rabe hier ausführt, dass 95% der Gewinne durch trading in einer GmbH steuerfrei wären, ist natürlich absoluter Schwachsinn. Das kann man Anders leider nicht formulieren.
      Selbstverständlich müssen alle Gewinne aus dem trading mit dem Vermögen einer GmbH voll versteuert werden !!!

      Auf einen Gegenbeweis wäre ich echt gespannt ....:laugh:


      Ist zwar noch relativ neu und noch ist nicht bekannt was die Finanzverwaltung daraus macht, aber:

      § 8b Abs. 7 KStG: Die Absätze 1 bis 6 sind nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand im Sinne des § 340e Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs zuzuordnen sind. 2Gleiches gilt für Anteile, die bei Finanzunternehmen im Sinne des Kreditwesengesetzes, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 Prozent beteiligt sind, zum Zeitpunkt des Zugangs zum Betriebsvermögen als Umlaufvermögen auszuweisen sind.

      das war die alte Regelung des § 8b Abs. 7 KStG: Gleiches gilt für Anteile, die von Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben werden.

      Vom Wortlaut her sind Tradinggesellschaften von privaten Leuten nicht mehr von § 8b Abs. 7 KStG erfasst. Damit wäre die 95%-Steuerfreiheit wieder gegeben. In jedem Fall ist die Regelung deutlich entschärft.

      Gruß
      Taxadvisor
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 22:25:44
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.476.093 von Taxadvisor am 07.08.17 22:09:31
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von optionpro: Jetzt aber Hallo !

      Das was Herr Rabe hier ausführt, dass 95% der Gewinne durch trading in einer GmbH steuerfrei wären, ist natürlich absoluter Schwachsinn. Das kann man Anders leider nicht formulieren.
      Selbstverständlich müssen alle Gewinne aus dem trading mit dem Vermögen einer GmbH voll versteuert werden !!!

      Auf einen Gegenbeweis wäre ich echt gespannt ....:laugh:


      Ist zwar noch relativ neu und noch ist nicht bekannt was die Finanzverwaltung daraus macht, aber:

      § 8b Abs. 7 KStG: Die Absätze 1 bis 6 sind nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand im Sinne des § 340e Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs zuzuordnen sind. 2Gleiches gilt für Anteile, die bei Finanzunternehmen im Sinne des Kreditwesengesetzes, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 Prozent beteiligt sind, zum Zeitpunkt des Zugangs zum Betriebsvermögen als Umlaufvermögen auszuweisen sind.

      das war die alte Regelung des § 8b Abs. 7 KStG: Gleiches gilt für Anteile, die von Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben werden.

      Vom Wortlaut her sind Tradinggesellschaften von privaten Leuten nicht mehr von § 8b Abs. 7 KStG erfasst. Damit wäre die 95%-Steuerfreiheit wieder gegeben. In jedem Fall ist die Regelung deutlich entschärft.

      Gruß
      Taxadvisor


      Das mit den 95% stimmt beim Aktienhandel, es ist aber nicht relevant. a) Trotzdem Doppelbesteuerung inkl. zusätzlicher Besteuerung der Dividenden und wichtiger b) Weil wir hier nicht vom Aktienhandel sprechen. Ich verstehe auch gar nicht, wieso Rabe das überhaupt thematisiert. Er ist ja wohl angeblich ein Optionshändler und handelt nach seinen Angaben auch den Bund und den Dax Future. Und da greifen in keinen dieser Fälle eine Befreiung. (ich denke mal das ist unstrittig).
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 22:53:48
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.476.168 von bomike am 07.08.17 22:25:44
      Zitat von bomike: Das mit den 95% stimmt beim Aktienhandel, es ist aber nicht relevant. a) Trotzdem Doppelbesteuerung inkl. zusätzlicher Besteuerung der Dividenden und wichtiger b) Weil wir hier nicht vom Aktienhandel sprechen. Ich verstehe auch gar nicht, wieso Rabe das überhaupt thematisiert. Er ist ja wohl angeblich ein Optionshändler und handelt nach seinen Angaben auch den Bund und den Dax Future. Und da greifen in keinen dieser Fälle eine Befreiung. (ich denke mal das ist unstrittig).


      Korrekt, trifft natürlich nur den Aktienhandel. Ich hatte nur die Aussage aus dem Video in Verbindung mit der 95%-Steuerfreiheit kommentiert. Beim (Day-)Trading sind Dividenden aber ja regelmäßig eine vernachlässigbare Größe im Vergleich zu den Tradinggewinnen.

      Das es beim TO aber nicht um Aktienhandel sondern nur um Derivativehandel gehen soll, habe ich aber nicht gelesen bzw. überlesen...

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 22:55:25
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.476.324 von Taxadvisor am 07.08.17 22:53:48
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von bomike: Das mit den 95% stimmt beim Aktienhandel, es ist aber nicht relevant. a) Trotzdem Doppelbesteuerung inkl. zusätzlicher Besteuerung der Dividenden und wichtiger b) Weil wir hier nicht vom Aktienhandel sprechen. Ich verstehe auch gar nicht, wieso Rabe das überhaupt thematisiert. Er ist ja wohl angeblich ein Optionshändler und handelt nach seinen Angaben auch den Bund und den Dax Future. Und da greifen in keinen dieser Fälle eine Befreiung. (ich denke mal das ist unstrittig).


      Korrekt, trifft natürlich nur den Aktienhandel. Ich hatte nur die Aussage aus dem Video in Verbindung mit der 95%-Steuerfreiheit kommentiert. Beim (Day-)Trading sind Dividenden aber ja regelmäßig eine vernachlässigbare Größe im Vergleich zu den Tradinggewinnen.

      Das es beim TO aber nicht um Aktienhandel sondern nur um Derivativehandel gehen soll, habe ich aber nicht gelesen bzw. überlesen...

      Gruß
      Taxadvisor


      Die Gewerbesteuer ist aber nicht befreit oder, sondern nur die Körperschaftssteuer?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 23:02:08
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.476.336 von bomike am 07.08.17 22:55:25§ 7 GewStG ...
      soweit er nicht auf eine natürliche Person als unmittelbar beteiligter Mitunternehmer entfällt. 3Der nach § 5a des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn und das nach § 8 Abs. 1 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Einkommen gelten als Gewerbeertrag nach Satz 1. 4§ 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Mitunternehmerschaft anzuwenden, soweit an der Mitunternehmerschaft natürliche Personen unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligt sind; im Übrigen ist § 8b des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden.

      Auch für GewSt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 23:04:38
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.472.937 von Tradi13 am 07.08.17 14:02:25Ich hab von dem Thema GmbH zur Vermeidung der Nachschußpflicht keine Ahnung. Aber das dürfte etwa genauso schwer sein einen Broker zu finden der das mitmacht, wie eine Bank, die einer GmbH einen Kredit einräumt, für den der Geschäftsführer nicht persönlich haftet. Die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft hat nicht den Zweck, Kreditrisiken, (und die Nachschußpflicht ist eine Art Kredit), auf eine juristische Person zu verschieben. Wenn es diesen Broker, ohne persönliche Bürgschaft des GF einer Kapitalgesellschaft geben sollte, bitte melden! Das will ich sehen.
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 23:05:52
      Beitrag Nr. 42 ()
      Macht ja im Grundsatz eigentlich auch sinn, welches Unternehmen würde sonst in Aktien investieren...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.08.17 23:59:16
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.476.372 von bomike am 07.08.17 23:05:52Danke an alle die mir hier und per PM sinnvolle und vor allem auch nützliche Antworten und Denkanstöße gegeben haben.
      Vor allem per PM habe ich einige gute Beiträge erhalten die mich in meinem Vorhaben bestärken!
      Das Thema Steuern war mir schon die ganze Zeit bewusst. Man erkauft sich eben den ruhigen Schlaf, während die Rechner handeln, mit höheren Ausgaben;)

      Das Thema kann von meiner Seite eigentlich geschlossen werden. Kontakt zu Personen die reale Erfahrungen haben konnte ich per PM aufnehmen. Tiefer in die Materie steige ich dann mit diesen Usern direkt ein, ich denke das ist für mich zielführender.

      @ Dattel
      das Rad erfindet hier keiner neu alleine per PM haben mich heute 4Personen angeschrieben die genau solche Geschäftsmodelle nutzen. Kann dir nur einen Tipp für das reale Leben geben:Nur weil Gott dir einen Mund gegeben hat musst du ihn nicht immer benutzen, dein Gehirn schonst du ja schließlich auch!!


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