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    Verrechnung von Gewinnen und Verlusten bei ausländischem Broker - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.19 18:49:25 von
    neuester Beitrag 16.01.19 09:20:45 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.296.227
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      Avatar
      schrieb am 15.01.19 18:49:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe ein Depot bei einem Broker mit Sitz im Ausland (Lynx) und ein Depot bei einer inländischen Banke (ING).

      - 2017 habe ich einen Gewinn bei dem ausländischen Broker gemacht, den ich über die KAP in
      meiner Steuerklärung angegeben habe.

      - 2018 habe ich bei dem inländischen Broker einen Gewinn realisiert über den automatisch Steuen
      einbehalten wurden. Zusätzlich habe ich bei dem ausländischen Broker einen Verlust realisiert
      (den ich separat in der KAP angeben muss).

      - Außerdem habe ich aufgrund meiner Gewinne 2017 im Jahr 2018 Vorrauszahlungen an das
      Finanzamt leisten müssen

      Ich würde gerne die Gewinne aus 2017, die Gewinne aus 2018 (beim inländischen Broker), die Vorrauszahlungen und die Verluste aus 2018 (beim ausländischen Broker) miteinander verrechnen und so die zuvor gezahlte Abgeltungssteuer teilweise zurückbekommen.

      Weiß jemand wie ich das in meiner Steuerklärung (im Elsterformular) anzugeben habe?
      Avatar
      schrieb am 15.01.19 19:24:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die 2017er Gewinne kannst Du nicht mehr verrechnen........den Rest miteinander zu verrechnen, ist möglich.

      Viel Erfolg !
      Avatar
      schrieb am 15.01.19 21:59:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bist du sicher? Wenn man Gewinne bei einem inländischen Broker hat, bleiben die ja auch im Verrechnungstopf. Dann müsste das eigentlich auch in meinem Fall möglich sein...Und qie ist das mit den Vorrauszahlungr
      Avatar
      schrieb am 15.01.19 22:01:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.639.429 von RenaissanceVector am 15.01.19 21:59:28Und wie lassen sich die Vorrauszahlungen damit verrechnen? Finde hierzu kein Feld im Elsterformular.
      Avatar
      schrieb am 15.01.19 23:23:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Renaissance,
      „Wenn man Gewinne bei einem inländischen Broker hat, bleiben die ja auch im Verrechnungstopf.“

      Nein, nur Verluste können bei inl Broker im Verlusttopf bleiben. Auf Gewinne führt der inl Broker automatisch Abgsteuer ab. Möchtest du von der abgeführten Steuer etwas zurück haben, füllst du Anlage KAP aus.

      Deine Steuervorauszahlungen kennt dein FA. Du brauchst sie nicht zu erwähnen. Im Steuerbescheid 2018 wird dir dann mitgeteilt, wie viel Steuern du noch zu zahlen hast. Wenn die Vorauszahlungen größer als die Steuer für 2018 sind, erhältst du eine Erstattung.

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      schrieb am 16.01.19 09:20:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja ich bin sicher !

      Wie mein Vorredner bereits schrieb........auch bei inländischen Broker, werden die Verrechnungstöpfe zum JAhresende "resettet" (auf Null gesetzt), nur Verluste werden ins Folgejahr übertragen. Somit kann man auch hier, im Folgejahr keine Steuern aus dem Vorjahr zurückholen.

      Du musst also nur Deine Gewinne beim inländischen Broker und Deine Verluste beim ausländischen Broker angeben........feddisch. Das wird dann miteinander verrechnet und Deine Vorrauszahlungen werden bei der Steuerschuld natürlich auch berücksichtigt.
      Deine Vorrauszahlungen für 2019 werden mit dem Steuerbescheid dann hoffentlich auch auf Null gesetzt !

      Viel Erfolg


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