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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1019)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 27.05.24 15:03:53 von
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      schrieb am 07.11.20 16:27:57
      Beitrag Nr. 4.004 ()
      Woran erkennt man u.a. eine Bananenrepublik? Rechtsunsicherheit. Es ist November 2020 und niemand kann heute sagen, wie EUREX Futures, Zertifikate, Optionen, etc. im nächsten Jahr - besser in 7 Wochen - steuerlich behandelt werden.
      Das Gesetz in dieser Form ist ein Skandal. Die Auswirkungen für Privatanleger katastrophal, die Systemkosten für Bürokratie (Notare, Juristen, Steuerberater, Finanzbeamte, Zumüllen von Gerichten, Regularien für Banken und Broker, etc.) ein krasser Schaden.
      Hinz und Kunz weiß das nicht, beschäftit sich damit auch nicht. Die Themen sind viel zu abstrakt.
      Politiker die sich das ausgedacht haben erhalten neben ihrem Salär dafür Pensionsansprüche, deren Barwert ein 0815 Michel in Jahren nicht erwirtschaften kann.
      Ihr könnt euch meiner Verachtung sicher sein.
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 16:23:45
      Beitrag Nr. 4.003 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.626.679 von bomike am 07.11.20 13:46:16
      Zitat von bomike: Vielleicht habe ich ein Denkfehler. Aber das Vortragen der Verluste ist doch nur effizient, wenn ich im Folgejahr (oder in späteren Jahren) Gewinne mache.

      Beispiel: 2021 Trade ich an der Börse und erziele einen zu versteuernden Gewinn von 20.000,- EUR und einen Verlustvortrag von 10.000,- EUR. Wenn ich 2022 gar nicht Handel, bringt mir der Verlustvortrag doch gar nichts. Er ist zwar vorgetragen, verändert aber nicht meine bezahlte Steuer von 2021, bekomme auch keine Rückerstattung.

      Der Verlustvortrag bringt doch nur dann was, wenn ich Gewinne erziele die ich dann verrechnen kann. Bedeutet das man weiter handeln muss... genau das, was verhindert werden soll...


      Nee Binding will dass Du das ein- zweimal machst, dann einsiehst, dass Du die Verluste nicht mehr aufholen kannst und aufhörst. Mit Deinem Tod verfallen die Vorträge entgültig und Deine Gewinne wurden im Ergebnis sozialisiert und Deine Verluste privatisiert.
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 15:43:43
      Beitrag Nr. 4.002 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.627.144 von justatrader am 07.11.20 15:24:10Bei 36:44 meinte ein Zuschauer des gerade geposteten Webinars, dass das Land Hessen die Steuergesetzänderung einer verfassungsgerichtliche Normenkontrolle unterziehen will.

      Kann das jemand bestätigen? 🤔
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 07.11.20 15:29:12
      Beitrag Nr. 4.001 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.624.432 von startvestor am 07.11.20 00:22:22Eigentlich hat Mützenich die Frage schon beantwortet:

      Binding ist der finanzpolitische Sprecher also gibt er vor was auf diesem Gebiet zu passieren hat. Er, Mützenich, sorgt dann für Fraktionsdisziplin. In diesem Fall heißt das, sich auf keine Diskussionen einlassen, sondern negative Auswirkung einfach bestreiten. Textblöcke von Binding dürfen verwendet werden, Verweise auf Binding sind erwünscht – Nachdenken nicht.

      Das führt dann dazu, dass der Jurist Metin Hakverdi, als Rechtfertigung für die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes das BFH Urteil vom 28. April 2016 (IV R 20/13) anführt, obwohl er bereits beim Überfliegen des Urteils erkennen müsste, dass dort weder absolute Verrechnungsgrenzen noch Verrechnungsbeschränkungen innerhalb der gleichen Einkommensart vorkommen.
      Wenn ich lese … Natascha Kohnen aus dem bayrischen Landtag .. dann erscheint vor meinem inneren Auge eine E-Mail von Mützenich an Kohnen, in der er ihr rät, sich nicht mehr in bundespolitische Angelegenheiten einzumischen, besonders wenn Sie keine Ahnung von dem Thema hat.

      Ob Mützenich der SPD mit diesem militärischen Amtsverständnis einen Gefallen tut oder ihr die letzte Existenzberechtigung nimmt, wird sich im nächsten Oktober zeigen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 15:24:10
      Beitrag Nr. 4.000 ()


      Der Gesetzgeber bereitet aktuell neue Steuervorschriten für Termingeschäfte ab 2021 vor. Dr. Rolf Müller vom Fintech fintegra erklärt, welche Änderungen geplant sind und wie man sich u.a. mit einer GmbH-Bildung vor dem Steuerzugriff schützen kann.
      26 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 07.11.20 13:46:16
      Beitrag Nr. 3.999 ()
      Vielleicht habe ich ein Denkfehler. Aber das Vortragen der Verluste ist doch nur effizient, wenn ich im Folgejahr (oder in späteren Jahren) Gewinne mache.

      Beispiel: 2021 Trade ich an der Börse und erziele einen zu versteuernden Gewinn von 20.000,- EUR und einen Verlustvortrag von 10.000,- EUR. Wenn ich 2022 gar nicht Handel, bringt mir der Verlustvortrag doch gar nichts. Er ist zwar vorgetragen, verändert aber nicht meine bezahlte Steuer von 2021, bekomme auch keine Rückerstattung.

      Der Verlustvortrag bringt doch nur dann was, wenn ich Gewinne erziele die ich dann verrechnen kann. Bedeutet das man weiter handeln muss... genau das, was verhindert werden soll...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 13:19:28
      Beitrag Nr. 3.998 ()
      Hier nochmal was aus Fachartikelsicht (aus Joachim Dahm und Dr. Daniel Hoffmann DStR 2020,81);

      [Es geht um Binding]

      " Es ist nicht
      folgerichtig, dass der Steuerpflichtige den Gewinn aus Kapitalanlagen vollumfänglich im Zeitpunkt
      des Zuflusses versteuern soll, die Anerkennung seiner Verluste aber auf 10.000 € p. a. begrenzt
      werden soll. Möglicherweise wird bereits eine mögliche Vorlage des BFH im Revisionsverfahren VIII
      R 11/18 an das BVerfG richtungsweisend sein, in dem die Frage aufgeworfen wurde, ob die
      Regelung in § 20 Abs. 6 S. 4 EStG, wonach Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit
      Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen, verfassungsgemäß ist. Das
      FG Schleswig Holstein hatte die Regelung im Ergebnis noch als verfassungsgemäß angesehen, aber
      „Bedenken“ geäußert, „ob es unter Zugrundelegung des vom Gesetzgeber angegebenen Sinn und
      Zwecks der Regelung gerechtfertigt ist, die Verrechnung von Verlusten aus Aktienveräußerungen
      anders zu behandeln, als die Verrechnung von Verlusten aus der Veräußerung von anderen
      Finanzmarktprodukten wie Zertifikaten, Termingeschäften oder Fondsanteilen (insbesondere auch
      Aktienfondsanteilen), die innerhalb der Einkunftsart des § 20 EStG unbegrenzt möglich ist“.

      Da merkt man wie clever das Bindinggesetz gemacht ist und wie alles zusammenwirkt. Mit den neuen Regeln entkräftet Binding quasi im Nachgang die "Bedenken" des FG Schleswig Holstein zum Aktienverrechnungstopf und "hilft" dem BVerfG bei der Entscheidung, den Aktienverrechnungstopf nicht zu kippen.

      Dann kann Binding aber unmöglich zulassen, dass Emittentenprodukte wie Zertifikate und Optionsscheine ausgenommen werden. Das würde dann wieder alles zum Einsturz bringen - dann fällt Aktienverrechnungstopf und die Bindingtöpfe sind dann auch nicht mehr haltbar.
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 11:47:53
      Beitrag Nr. 3.997 ()
      Nächste Woche ist doch keine Sitzungswoche des BT. Ich erwarte die nächste Sitzung des FA am 18.11. Ist aber nicht entscheidend, das sind die internen Verhandlungen zwischen CDU und SPD.
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 09:34:04
      Beitrag Nr. 3.996 ()
      Moin Moin,

      die 2. und 3. Lesung zum JStG 2020, wo ja ggf. hoffentlich, es sollen ja noch Zeichen und Wunder geschehen (siehe USA), die Streichung der Sätze 5 und 6, die Verlustverrechnungsbeschränkung auf Termingeschäfte, mit beschlossen wird, ist nun für die nächste Sitzungsperiode vom 18. - 20.11.2020 angesetzt.

      Hier die Tagesordnung

      https://www.bundestag.de/resource/blob/473452/918966eb214677…

      An der fehlenden Drucksache sieht man das es noch keine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gibt dazu.

      Die nächste Sitzung des FA sollte dann wohl in der nächsten Woche sein inkl. der Beschlussfassung.
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 00:58:44
      Beitrag Nr. 3.995 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.624.408 von startvestor am 07.11.20 00:08:26Der oberste Finanzbeamte zu Cum-Ex bei Lanz:
      https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-…
      @ 01:04:22

      "Der eigentliche Skandal daran ist, dass einige Leute auf die absurde Idee gekommen sind, sie könnten eine Steuererstattung für eine einmal gezahlte Steuer zweimal kriegen. Das ehrliche Weise kann man unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zulässig finden und selbst wenn man sich teure Anwälte kauft, die einem 200-seitigen lange Gutachten schreiben, in denen drin steht: Am Ende ist es doch legal. Das kann man nicht denken!"


      Ob Lanz zu dem Steuergesetz diese Antwort erhalten hätte? :rolleyes:

      "Der eigentliche Skandal daran ist, dass einige Leute auf die absurde Idee gekommen sind, sie könnten eine Steuer kriegen, die den tatsächlichen Gewinn x-fach übersteigen kann. Das ehrliche Weise kann man unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zulässig finden und selbst wenn man sich teure Experten kauft, die einem 200-seitigen lange Gutachten schreiben, in denen drin steht: Am Ende ist es doch legal. Das kann man nicht denken!"

      Vielleicht nach der Bundestagswahl :D
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