Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1020)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 29.05.24 18:31:15 von
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Vielleicht habe ich ein Denkfehler. Aber das Vortragen der Verluste ist doch nur effizient, wenn ich im Folgejahr (oder in späteren Jahren) Gewinne mache.
Beispiel: 2021 Trade ich an der Börse und erziele einen zu versteuernden Gewinn von 20.000,- EUR und einen Verlustvortrag von 10.000,- EUR. Wenn ich 2022 gar nicht Handel, bringt mir der Verlustvortrag doch gar nichts. Er ist zwar vorgetragen, verändert aber nicht meine bezahlte Steuer von 2021, bekomme auch keine Rückerstattung.
Der Verlustvortrag bringt doch nur dann was, wenn ich Gewinne erziele die ich dann verrechnen kann. Bedeutet das man weiter handeln muss... genau das, was verhindert werden soll...
Beispiel: 2021 Trade ich an der Börse und erziele einen zu versteuernden Gewinn von 20.000,- EUR und einen Verlustvortrag von 10.000,- EUR. Wenn ich 2022 gar nicht Handel, bringt mir der Verlustvortrag doch gar nichts. Er ist zwar vorgetragen, verändert aber nicht meine bezahlte Steuer von 2021, bekomme auch keine Rückerstattung.
Der Verlustvortrag bringt doch nur dann was, wenn ich Gewinne erziele die ich dann verrechnen kann. Bedeutet das man weiter handeln muss... genau das, was verhindert werden soll...
Hier nochmal was aus Fachartikelsicht (aus Joachim Dahm und Dr. Daniel Hoffmann DStR 2020,81);
[Es geht um Binding]
" Es ist nicht
folgerichtig, dass der Steuerpflichtige den Gewinn aus Kapitalanlagen vollumfänglich im Zeitpunkt
des Zuflusses versteuern soll, die Anerkennung seiner Verluste aber auf 10.000 € p. a. begrenzt
werden soll. Möglicherweise wird bereits eine mögliche Vorlage des BFH im Revisionsverfahren VIII
R 11/18 an das BVerfG richtungsweisend sein, in dem die Frage aufgeworfen wurde, ob die
Regelung in § 20 Abs. 6 S. 4 EStG, wonach Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit
Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen, verfassungsgemäß ist. Das
FG Schleswig Holstein hatte die Regelung im Ergebnis noch als verfassungsgemäß angesehen, aber
„Bedenken“ geäußert, „ob es unter Zugrundelegung des vom Gesetzgeber angegebenen Sinn und
Zwecks der Regelung gerechtfertigt ist, die Verrechnung von Verlusten aus Aktienveräußerungen
anders zu behandeln, als die Verrechnung von Verlusten aus der Veräußerung von anderen
Finanzmarktprodukten wie Zertifikaten, Termingeschäften oder Fondsanteilen (insbesondere auch
Aktienfondsanteilen), die innerhalb der Einkunftsart des § 20 EStG unbegrenzt möglich ist“.
Da merkt man wie clever das Bindinggesetz gemacht ist und wie alles zusammenwirkt. Mit den neuen Regeln entkräftet Binding quasi im Nachgang die "Bedenken" des FG Schleswig Holstein zum Aktienverrechnungstopf und "hilft" dem BVerfG bei der Entscheidung, den Aktienverrechnungstopf nicht zu kippen.
Dann kann Binding aber unmöglich zulassen, dass Emittentenprodukte wie Zertifikate und Optionsscheine ausgenommen werden. Das würde dann wieder alles zum Einsturz bringen - dann fällt Aktienverrechnungstopf und die Bindingtöpfe sind dann auch nicht mehr haltbar.
[Es geht um Binding]
" Es ist nicht
folgerichtig, dass der Steuerpflichtige den Gewinn aus Kapitalanlagen vollumfänglich im Zeitpunkt
des Zuflusses versteuern soll, die Anerkennung seiner Verluste aber auf 10.000 € p. a. begrenzt
werden soll. Möglicherweise wird bereits eine mögliche Vorlage des BFH im Revisionsverfahren VIII
R 11/18 an das BVerfG richtungsweisend sein, in dem die Frage aufgeworfen wurde, ob die
Regelung in § 20 Abs. 6 S. 4 EStG, wonach Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit
Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen, verfassungsgemäß ist. Das
FG Schleswig Holstein hatte die Regelung im Ergebnis noch als verfassungsgemäß angesehen, aber
„Bedenken“ geäußert, „ob es unter Zugrundelegung des vom Gesetzgeber angegebenen Sinn und
Zwecks der Regelung gerechtfertigt ist, die Verrechnung von Verlusten aus Aktienveräußerungen
anders zu behandeln, als die Verrechnung von Verlusten aus der Veräußerung von anderen
Finanzmarktprodukten wie Zertifikaten, Termingeschäften oder Fondsanteilen (insbesondere auch
Aktienfondsanteilen), die innerhalb der Einkunftsart des § 20 EStG unbegrenzt möglich ist“.
Da merkt man wie clever das Bindinggesetz gemacht ist und wie alles zusammenwirkt. Mit den neuen Regeln entkräftet Binding quasi im Nachgang die "Bedenken" des FG Schleswig Holstein zum Aktienverrechnungstopf und "hilft" dem BVerfG bei der Entscheidung, den Aktienverrechnungstopf nicht zu kippen.
Dann kann Binding aber unmöglich zulassen, dass Emittentenprodukte wie Zertifikate und Optionsscheine ausgenommen werden. Das würde dann wieder alles zum Einsturz bringen - dann fällt Aktienverrechnungstopf und die Bindingtöpfe sind dann auch nicht mehr haltbar.
Nächste Woche ist doch keine Sitzungswoche des BT. Ich erwarte die nächste Sitzung des FA am 18.11. Ist aber nicht entscheidend, das sind die internen Verhandlungen zwischen CDU und SPD.
Moin Moin,
die 2. und 3. Lesung zum JStG 2020, wo ja ggf. hoffentlich, es sollen ja noch Zeichen und Wunder geschehen (siehe USA), die Streichung der Sätze 5 und 6, die Verlustverrechnungsbeschränkung auf Termingeschäfte, mit beschlossen wird, ist nun für die nächste Sitzungsperiode vom 18. - 20.11.2020 angesetzt.
Hier die Tagesordnung
https://www.bundestag.de/resource/blob/473452/918966eb214677…
An der fehlenden Drucksache sieht man das es noch keine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gibt dazu.
Die nächste Sitzung des FA sollte dann wohl in der nächsten Woche sein inkl. der Beschlussfassung.
die 2. und 3. Lesung zum JStG 2020, wo ja ggf. hoffentlich, es sollen ja noch Zeichen und Wunder geschehen (siehe USA), die Streichung der Sätze 5 und 6, die Verlustverrechnungsbeschränkung auf Termingeschäfte, mit beschlossen wird, ist nun für die nächste Sitzungsperiode vom 18. - 20.11.2020 angesetzt.
Hier die Tagesordnung
https://www.bundestag.de/resource/blob/473452/918966eb214677…
An der fehlenden Drucksache sieht man das es noch keine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gibt dazu.
Die nächste Sitzung des FA sollte dann wohl in der nächsten Woche sein inkl. der Beschlussfassung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.624.408 von startvestor am 07.11.20 00:08:26Der oberste Finanzbeamte zu Cum-Ex bei Lanz:
https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-…
@ 01:04:22
"Der eigentliche Skandal daran ist, dass einige Leute auf die absurde Idee gekommen sind, sie könnten eine Steuererstattung für eine einmal gezahlte Steuer zweimal kriegen. Das ehrliche Weise kann man unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zulässig finden und selbst wenn man sich teure Anwälte kauft, die einem 200-seitigen lange Gutachten schreiben, in denen drin steht: Am Ende ist es doch legal. Das kann man nicht denken!"
Ob Lanz zu dem Steuergesetz diese Antwort erhalten hätte?
"Der eigentliche Skandal daran ist, dass einige Leute auf die absurde Idee gekommen sind, sie könnten eine Steuer kriegen, die den tatsächlichen Gewinn x-fach übersteigen kann. Das ehrliche Weise kann man unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zulässig finden und selbst wenn man sich teure Experten kauft, die einem 200-seitigen lange Gutachten schreiben, in denen drin steht: Am Ende ist es doch legal. Das kann man nicht denken!"
Vielleicht nach der Bundestagswahl
https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-…
@ 01:04:22
"Der eigentliche Skandal daran ist, dass einige Leute auf die absurde Idee gekommen sind, sie könnten eine Steuererstattung für eine einmal gezahlte Steuer zweimal kriegen. Das ehrliche Weise kann man unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zulässig finden und selbst wenn man sich teure Anwälte kauft, die einem 200-seitigen lange Gutachten schreiben, in denen drin steht: Am Ende ist es doch legal. Das kann man nicht denken!"
Ob Lanz zu dem Steuergesetz diese Antwort erhalten hätte?
"Der eigentliche Skandal daran ist, dass einige Leute auf die absurde Idee gekommen sind, sie könnten eine Steuer kriegen, die den tatsächlichen Gewinn x-fach übersteigen kann. Das ehrliche Weise kann man unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zulässig finden und selbst wenn man sich teure Experten kauft, die einem 200-seitigen lange Gutachten schreiben, in denen drin steht: Am Ende ist es doch legal. Das kann man nicht denken!"
Vielleicht nach der Bundestagswahl
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.624.408 von startvestor am 07.11.20 00:08:26Eine interessante Frage an Herrn Mützenich bei abgeordnetenwatch wäre doch, was er persönlich aus der Rolle Trumps gelernt hat. Wie wird er zukünftig mit vergleichbar handelnden Personen z.B. in der SPD-Fraktion (Narzisst, Verfassungsbruch) umgehen.
Das ist Framing, schon klar, aber er wird sofort wissen, wer gemeint ist.
Das ist Framing, schon klar, aber er wird sofort wissen, wer gemeint ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.624.162 von Gerhard_Mueller am 06.11.20 23:03:25Diese Regelung will eigentlich fast niemand und schon gar nicht die CDU. Es ist die Idee eines Narzissten, dem die SPD-Fraktion bedingungslos folgt - siehe Trump. Und weil der sich so unfaßbar wichtig macht, für die CDU das Thema aber bisher nebensächlich war, hat er bisher gewonnen.
Das fortzusetzen ist nun schwieriger, da der Verfassungsbruch jedem beteiligten Politiker bekannt ist. Aber der SPD-Fraktion ist das egal, scheinbar auch dem BMF. Rumschreien wegen Trumps Verfassungsignoranz - zu Recht - sich aber selber nicht anders verhalten.
Es bleibt also eine reine Machtfrage. Wäre Martins Verfassungsklage überall Thema, sähe es besser aus für uns.
Das fortzusetzen ist nun schwieriger, da der Verfassungsbruch jedem beteiligten Politiker bekannt ist. Aber der SPD-Fraktion ist das egal, scheinbar auch dem BMF. Rumschreien wegen Trumps Verfassungsignoranz - zu Recht - sich aber selber nicht anders verhalten.
Es bleibt also eine reine Machtfrage. Wäre Martins Verfassungsklage überall Thema, sähe es besser aus für uns.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.605.025 von artnaf am 05.11.20 13:21:10
Wenn man die wachsweichen Antworten von Fr Tillmann liest kann man eigentlich nur zum Schluss kommen, dass die CDU im Finanzausschuss sich nicht dagegen stellt, weil sie im Grunde die Regelung ebenfalls will. Dieses schulterzuckende Kann-man-nichts-machen ist schon sehr deutlich. Wenn die Gerichte das dann kippen, wechselt die Rhetorik dann zu: "Wir haben von Anfang an gesagt... bla bla)."
Kann es nicht zum Kampf kommen Bundesrat gegen Binding? Duell der Dinosaurier sozusagen? Immerhin hat doch der BR auch dafür gesorgt, dass die erste Version vom Bindinggesetz aus der Vorlage rausgestrichen wurde. Bevor Binding es wieder in einer neuen Vorlage in verschärfter Version reingeschmuggelt hat. Insofern ist die Stellungnahme vom Bundesrat ja auch wieder eine Retourkutsche (allerdings offenbar mit immer schwächer werdender Kraft).
Zitat von artnaf: Bei solchen fortwährend geäußerten strunzdämlichen Kommentaren ist es echt kein Wunder, wenn es kommt wie es kommt.
Wenn man die wachsweichen Antworten von Fr Tillmann liest kann man eigentlich nur zum Schluss kommen, dass die CDU im Finanzausschuss sich nicht dagegen stellt, weil sie im Grunde die Regelung ebenfalls will. Dieses schulterzuckende Kann-man-nichts-machen ist schon sehr deutlich. Wenn die Gerichte das dann kippen, wechselt die Rhetorik dann zu: "Wir haben von Anfang an gesagt... bla bla)."
Kann es nicht zum Kampf kommen Bundesrat gegen Binding? Duell der Dinosaurier sozusagen? Immerhin hat doch der BR auch dafür gesorgt, dass die erste Version vom Bindinggesetz aus der Vorlage rausgestrichen wurde. Bevor Binding es wieder in einer neuen Vorlage in verschärfter Version reingeschmuggelt hat. Insofern ist die Stellungnahme vom Bundesrat ja auch wieder eine Retourkutsche (allerdings offenbar mit immer schwächer werdender Kraft).
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.611.823 von Horst_Sindermann am 05.11.20 21:46:11
An sich ist das ja auch durchaus eine logische Vorgehensweise. Wenn niemand davon weiß wird es 2022 wenn die Bescheide kommen eine Welle von Klagen geben. Das hat mehr Aussicht auf Erfolg als eine vereinzelte Verfassungsklage.
Zitat von Horst_Sindermann: Da habe ich doch eben einen schönen Beitrag zu Optionsscheiinen bei YT gefunden:
Der Beitrag ist vom 05.11.2020 (in 56 Tagen startet die Bindingsteuer). Frau Anje und der nette Herr Hüppe von der HSBC erklären die Grundlagen von Retail-OS. Delta, Zeiwert, Basis, Hebel, Vola, etc.... aber kein Wort von der Bindingsteuer??? Hä...??? Kann man dieses Interview auch dahingehend interpretieren, dass die Emitenten bei der Bindingsteuer raus sind...... Ansonsten wäre ja so ein "Erklärbärvideo" reine Zeitverschwendung.
An sich ist das ja auch durchaus eine logische Vorgehensweise. Wenn niemand davon weiß wird es 2022 wenn die Bescheide kommen eine Welle von Klagen geben. Das hat mehr Aussicht auf Erfolg als eine vereinzelte Verfassungsklage.
Man sieht jetzt ja live die Parallelen zwischen Trump und seinen Anhängern und Binding und Anhängern.
Fakten? Ach so, das sind Lügen, die man mehrfach wiederholt.
Fakten? Ach so, das sind Lügen, die man mehrfach wiederholt.