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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1336)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 27.05.24 15:03:53 von
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      schrieb am 12.01.20 14:59:46
      Beitrag Nr. 834 ()
      anderes ist man von JR auch nicht gewohnt.

      Habe gerade auf YT folgendes 1:20 Stunden Video "Webinar Steuer Tipps & Trading GmbH mit Frank Konewka" gefunden. ist zwar sehr lange aber ich versuche es mir mal in der nächsten Woche anzuschauen auch wenn ich der Meinung bin das man eine induviduelle Beratung benötigt.

      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.01.20 14:42:42
      Beitrag Nr. 833 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.350.670 von privatboerse am 12.01.20 14:10:35Ein guter Redner, der JR. Gesagt har er in den 20 min aber nur, dass er auf Antwort vom BMF wartet. :laugh:
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      schrieb am 12.01.20 14:18:45
      Beitrag Nr. 832 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.350.700 von startvestor am 12.01.20 14:13:52Noch was rechtliches:

      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
      Art 100

      (1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.
      (2) Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.
      (3) Will das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder des Verfassungsgerichtes eines anderen Landes abweichen, so hat das Verfassungsgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen


      Natürlich ist eine rechtswidrige Gesetzesänderung ("Einkommensteuer" auf Verluste) verfassungswidrig. Das weiß auch Binding. Vielleicht denkt er, dass der die Derivateindustrie vor dem ersten FG-Verfahren tot hat.
      Avatar
      schrieb am 12.01.20 14:13:52
      Beitrag Nr. 831 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.350.415 von epizentrum am 12.01.20 13:21:18Musst du zurückblättern, hatten wir alles schon.

      Ums trotzdem nochmal klarzustellen, Herr Binding wusste was er tat, sein Ziel war ein Derivateverbot, dafür opfert er auch die 100 Mio. erwarteten Steuerausfälle, wenn die Anleger dem Verbot folgen.

      Ich denke, Provokation ist o.k., vielleicht lässt er sich zu was hinreißen wie "Aktien und Fonds werde ich auch killen". Erklären muss man ihm nichts, er wußte was er tat. Leider wußte nur Frau Tillmann nicht, was sie da abgenickt hat.
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      Avatar
      schrieb am 12.01.20 14:10:35
      Beitrag Nr. 830 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.347.904 von startvestor am 11.01.20 20:54:33
      Zitat von startvestor: Noch 2 Foren mit unserem Thema:

      https://steemit.com/deutsch/@indextrader24/werden-windelgesc…
      https://www.candletalk.de/thread/272-plauder-thread-rund-ums…


      Danke, hierzu ein Video von Jens Rabe aus einem deiner Links.
      Er / man hat wohl nach eigener Aussage mit dem Finanzministerium telefoniert (ab Minute 6:40).



      https://youtu.be/TaEw3FksYmc
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      schrieb am 12.01.20 14:04:15
      Beitrag Nr. 829 ()
      ich würde eher darauf abstellen, dass es hinsichtlich des “Nettoprinzips” und des “Leistungsfähigkeitsprinzip” problematisch ist
      Avatar
      schrieb am 12.01.20 13:21:18
      Beitrag Nr. 828 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.347.853 von startvestor am 11.01.20 20:40:59
      Zitat von startvestor: Binding hat jetzt auch eine Frage bei Abgeordnetenwatch bekommen.

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/ques…

      Die Frage ist natürlich naiv, wenn man weiß, was da gelaufen ist. Aber ich bin trotzdem gespannt auf die Antwort des großen Derivate-Zerstörers.



      Diese Frage ist vor allem recht polemisch und nicht gerade sachlich gestellt. Da freut sich der Herr Binding doch drüber, solche Gegner haut der in der ersten Runde KO.

      Gibt es denn hier niemanden, der das auf eine sachliche Ebene bringt und das gut zusammenfasst!?
      Die Sachlage. Was wann vom wem beschlossen wurde. Gesetz-Zitate.

      Und warum das neue Gesetzt problematisch ist. Steuermindereinnahmen. Auswanderung. Beispiele wie der Familienvater, der in Unkenntnis dieses Gesetzes mit 50.000 "spielt", 180.000 EUR Gewinn und 200.000 EUR Verlust macht. Und dann, bei verbliebenen 30.000 EUR, einen Steuerbescheid mit einer Forderung von über 50.000 EUR erhält.

      Weitere einfache Beispiele.

      Ein solcher guter Beitrag, auch hier veröffentlicht, könnte auch als Musterschreiben dienen, um seinen Bundestagsabgeordneten per Mail zu befragen.
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      Avatar
      schrieb am 12.01.20 12:36:47
      Beitrag Nr. 827 ()
      Bzgl. Company Gründen ... da wird das FA sicher auch früher oder später erkennen, das schöne Gewinne verzeichnet werden und man darf dann auch schön eine Vorabsteuer bezahlen. Das muss man ja auch noch berücksichtigen, denn das Kapital kann man ja nicht anlegen, wenn es beim FA liegt.
      Avatar
      schrieb am 12.01.20 12:22:41
      Beitrag Nr. 826 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.349.944 von ErniSteak am 12.01.20 11:51:47
      Zitat von ErniSteak: Wie sieht eigentlich derzeit die steuerliche Behandlung von wertlos (bzw. mit symbolischen 1/10 Cent) ausgebuchten Optionen, Optionsscheine und Zertifikaten aus? Ich spreche hier ganz bewußt von "Ausbuchung" da es wohl damit, nach Auffassung der Regierung, nicht zur Beendigung des Termingeschäftes kommt, wie das umgekehrt bei einem aktiven Verkauf der Fall wäre. Leider bekommt man aber bei Optionen teilweise keinen Verkaufskurs, so daß einem nichts anderes übrig bleibt, als diese wertlos ausbuchen zu lassen.

      Mein Broker meinte, daß meine Befürchtung in einem alten Entwurf stand, der aber gekippt worden sei. So ganz möchte ich mich aber darauf nicht verlassen. Optionsscheine und Zertifikate werden immerhin als Wertpapier betrachtet, während eine Option keines ist.


      Zur wertlosen ausbuchung von Aktien sind noch Verfahren anhängig (VIII R 34/16, VIII R 5/19), der Verfall von Optionen und KO-Scheinen ist steuerlich vom BFH abgesegnet worden. Wenn die obigen Verfahren positiv ausgehen (wovon auszugehen ist), dann sollte für 2020 und Vorjahre diese Fragen wohl endgültig zugunsten der Stueerpflichtigen erledigt sein.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 12.01.20 11:51:47
      Beitrag Nr. 825 ()
      Wie sieht eigentlich derzeit die steuerliche Behandlung von wertlos (bzw. mit symbolischen 1/10 Cent) ausgebuchten Optionen, Optionsscheine und Zertifikaten aus? Ich spreche hier ganz bewußt von "Ausbuchung" da es wohl damit, nach Auffassung der Regierung, nicht zur Beendigung des Termingeschäftes kommt, wie das umgekehrt bei einem aktiven Verkauf der Fall wäre. Leider bekommt man aber bei Optionen teilweise keinen Verkaufskurs, so daß einem nichts anderes übrig bleibt, als diese wertlos ausbuchen zu lassen.

      Mein Broker meinte, daß meine Befürchtung in einem alten Entwurf stand, der aber gekippt worden sei. So ganz möchte ich mich aber darauf nicht verlassen. Optionsscheine und Zertifikate werden immerhin als Wertpapier betrachtet, während eine Option keines ist.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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