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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1342)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 27.05.24 15:03:53 von
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      schrieb am 10.01.20 19:04:53
      Beitrag Nr. 774 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.340.707 von MakeCashNotWar am 10.01.20 18:32:55Weil der Handel mit Aktien meiner Kenntnis nach nicht gewerblich ist und die GmbH somit rein vermögensverwaltend wäre und somit die Steuern von Veräußerungsgewinnen auf irgendwo bei 2% sinken.
      11 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 10.01.20 18:32:55
      Beitrag Nr. 773 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.335.973 von unimatrix27 am 10.01.20 12:16:17
      Zitat von unimatrix27:
      Zitat von Taxadvisor: Die Termingeschäfte untereinander dürfen voll verrechnet werden. Eine reine Termingeschäftstrading GmbH hat mit dem § 15 Abs. 4 EStG keine Probleme. Wenn die GmbH daneben noch mit Aktien oder Anleihen tradet, dürfen aber Verluste (saldiert!) aus Termingeschäften nicht mit den Gewinnen/Dividenden/Zinsen aus dem anderen Bereich verrechnet werden.


      Danke, passt. Habe ich nach nochmaligem Lesen auch gemerkt, daher sorry für die verfrühte Aufregung. Damit kann ich gut leben.

      Aktien würde ich aus steuerlichen Gründen ggf. in einer Muttergesellschaft traden, die ansonsten keine Geschäfte macht, so sollte die 5% Regel greifen. Dividenden spielen bei mir keine Rolle.


      Aus welchem Grund willst du die Aktien getrennt in einer Muttergesellschaft traden? Bringt das einen Vorteil?
      12 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 10.01.20 15:09:08
      Beitrag Nr. 772 ()
      https://www.juraforum.de/forum/f/steuerrecht/

      Vielleicht nimmt sich jemand die Zeit, den Sachverhalt mal hier zu schildern und nach Rechtmäßigkeit, Klageschancen, etc. zu fragen
      Avatar
      schrieb am 10.01.20 14:20:01
      Beitrag Nr. 771 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.337.119 von tradeseven am 10.01.20 14:02:54
      Zitat von tradeseven: Zitat: "Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans will Menschen mit Gehältern über 6900 Euro stärker in die Rentenfinanzierung einbeziehen. Auch Geld aus anderen Tätigkeiten oder Kapital soll zur Finanzierung beitragen."


      Das habe ich letztens auch gelesen und mir gedacht, die SPD will wohl wirklich alle guten Einzahler vergraulen, um ihre treuen Genossen weiter das Lied der sicheren Rente vorzusingen zu können.

      Am liebsten hätten sie es, wenn wir gleich alle freiwillig bis 90 arbeiten und dann tot umfallen, so bleibt die Kasse voll.

      Ich finde da Österreich sehr vorbildlich, auch das da schon seit Jahrzehnten eine Monatskarte 35 Euro oder so kostet und unsere Politiker verdoppeln die Anzahl der Sitzpätze wo doch jeder weiß, viele Köche verderben den Brei.
      Avatar
      schrieb am 10.01.20 14:02:54
      Beitrag Nr. 770 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.336.909 von Taxadvisor am 10.01.20 13:42:22Die Abfrage der Datei beinhaltet die Stammdaten, schon klar. Zu der haben Behörden auch ohne Wissen der Banken Zugang.

      Kontostände und- bewegungen müssen dem Finanzamt allerdings erst bei Verdacht auf Steuerhinterziehung offen gelegt werden.

      Verdacht besteht immer dann, wenn ein Konto, oder der Kontostand oder Depots nicht mit der Steuererklärung überein stimmen.


      Ich weiß nicht, wie ich das anders Interpretieren könnte.


      Und noch zur Bemessungsgrundlage heute gleich noch ein Bericht in der Welt. https://www.welt.de/politik/deutschland/article204879440/SPD…


      Zitat: "Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans will Menschen mit Gehältern über 6900 Euro stärker in die Rentenfinanzierung einbeziehen. Auch Geld aus anderen Tätigkeiten oder Kapital soll zur Finanzierung beitragen."
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      schrieb am 10.01.20 13:42:22
      Beitrag Nr. 769 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.336.729 von tradeseven am 10.01.20 13:25:23
      Zitat von tradeseven: Habe ich schon erwähnt, dass FA kann jeder Zeit und ohne Ansage, alle Kontos, deren Zahlungsverkehr, Empfänger und Absender an­lass­los überprüfen.


      Wo hast Du das denn her? Konten und Erträge ja, aber Buchungen?

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.01.20 13:25:23
      Beitrag Nr. 768 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.336.435 von Chris_M am 10.01.20 12:59:10Die wollen das "faktische" Verbot, also durch die Hintertür.

      Die Politik hat sich den Kampf gegen die Spekulation auf die Fahnen geschrieben. Am schlausten geht das natürlich über die Steuer, damit haben sie uns alle an den Eiern.

      Für mich ist die Richtung klar und ich kann jedem nur raten die Zeichen der Zeit zu erkennen.

      Nachmal die Giftschublade für die Nächste Wahlperiode:

      - Abschaffung der Kapitalertragssteuer
      - Das hat den Zweck für eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für
      - die Sozialversicherungsbeiträge zu sorgen. Bedeutet, auch auf Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Einkommen, wird Sozialversicherung fällig.
      - Vermögenssteuer
      - Mietdeckel
      - Grundsteuerreform, dann bezahlste für den Wertzuwachs
      - und zu guter letzt, die Erbschaftssteuer massive erhöhen. Manche träumen da von 99%

      Klingt auch logisch für mich. Dass was ich dann bis zum Abnippeln geleistet habe und scho 15x versteuert habe, kann ich nicht mal mehr vererben.

      Habe ich schon erwähnt, dass FA kann jeder Zeit und ohne Ansage, alle Kontos, deren Zahlungsverkehr, Empfänger und Absender an­lass­los überprüfen.

      Und jetzt das Schmankerl.

      Guckt mal auf die momentane Umfragewerte. Im Groß wird sich das bis zur Wahl fortsetzten. Das Bedeutet vermutlich: Schwarz, Grün im besten Fall, mit Söder als Kanzler.
      Oder Grün-Links-Links im Untergangsmodus. Dann Gute Nacht liebes Traderleben.
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      Avatar
      schrieb am 10.01.20 13:08:09
      Beitrag Nr. 767 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.336.435 von Chris_M am 10.01.20 12:59:10Im Umkehrschluss sollten Gewinne auch auf 10.000 € begrenzt werden und ins neue Jahr übertragbar sein.

      Bleibt einem also nur der Aktienhandel in Deutschland. Wobei hier dann auch die Frage im Raum steht, ab wann hier auch die Verluste pro Jahr begrenzt werden....
      Avatar
      schrieb am 10.01.20 12:59:10
      Beitrag Nr. 766 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.334.878 von tradeseven am 10.01.20 10:43:11
      Zitat von tradeseven: Die Halbprofis bluten.

      Die Profis wandern aus.

      Die nicht auswandern können müssen eine Vehikel gründen


      ich will mich weder als Halb- noch als Profi outen aber als Nordlicht auswandern ist auch doof. Zypern, Malta schon viel zu weit südlich (wobei für mich schon der Harz weit südlich ist XD) ... von Oasen mal abgesehen, schön das es dort teilweise Steuerleicht ist aber in ein muslemischen dominierten Land möchte ich auch nicht leben...

      Vehikel ist auch nicht das A und O ... es hat doch alles super Funktioniert ... ich frag mich was denen damit durch den Kopf gegangen ist. Wenn die Politiker möchten das die 0815 Leute keine große Verluste machen, dann sollen Sie ein Verbot aussprechen und gut ist aber das können Sie wohl nicht wegen der EU
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      schrieb am 10.01.20 12:16:17
      Beitrag Nr. 765 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.333.531 von Taxadvisor am 10.01.20 08:46:27
      Zitat von Taxadvisor: Die Termingeschäfte untereinander dürfen voll verrechnet werden. Eine reine Termingeschäftstrading GmbH hat mit dem § 15 Abs. 4 EStG keine Probleme. Wenn die GmbH daneben noch mit Aktien oder Anleihen tradet, dürfen aber Verluste (saldiert!) aus Termingeschäften nicht mit den Gewinnen/Dividenden/Zinsen aus dem anderen Bereich verrechnet werden.


      Danke, passt. Habe ich nach nochmaligem Lesen auch gemerkt, daher sorry für die verfrühte Aufregung. Damit kann ich gut leben.

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