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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1349)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 27.05.24 15:03:53 von
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      schrieb am 08.01.20 20:33:01
      Beitrag Nr. 704 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.319.200 von Taxadvisor am 08.01.20 20:28:42mist... das heisst, es kommt unterjährig zu einem Kapitalverzehr durch die abgeführte Steuer...
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 08.01.20 20:30:03
      Beitrag Nr. 703 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.319.128 von Takk am 08.01.20 20:24:56https://www.meetingpoint-brandenburg.de/neuigkeiten/artikel/…
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 20:28:42
      Beitrag Nr. 702 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.319.059 von DAX7003 am 08.01.20 20:18:57
      Zitat von DAX7003: "Eine Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften auf Ebene der Kreditinstitute (unterjährig) findet nicht mehr statt, da eine Verlustberücksichtigung in Höhe von 10.000 Euro nicht gewährleistet werden kann"

      sagt Frau Wogalski, und stellt damit Inlandsbrokern den Auslandsbrokern gleich, die auch keine unterjährige Verrechnung von irgendwas anbieten, was den Vorteil hat, dass der Trader ganzjährig mehr Liquidität zur Verfügung hat - allein er muss dann am Ende des Jahres eben seine Umsätze selbständig gegenüber dem Finanzamt erklären


      Das verstehtst Du falsch. Die Aussage würde nur bedeuten, dass die Gewinne voll besteuert werden und die Verluste erst über die Veranlagung einfließen.

      Gruß
      Taxadvisor
      13 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 08.01.20 20:26:55
      Beitrag Nr. 701 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.318.297 von marginput am 08.01.20 19:17:53
      Zitat von marginput: Aber genau das würde es doch bedeuten. Die deutschen Institute könnten bei der Ermittlung der Abgeltungssteuer gar keine Verluste mehr mit Gewinnen ausgleichen, weil nicht bekannt ist, wie hoch der Verlusttopf des Kunden schon bei anderen Instituten gefüllt ist. Sonst würde der schlaue Trader halt 10 Depots bei 10 Instituten eröffnen und hätte 100.000 € Verlust "frei" pro Jahr.

      Oder es müsste so etwas wie einen Freistellungsauftrag für Verluste aus Termingeschäften geben.


      Der Verlust kann ja nach der Aussage der Sprecherin unbegrenzt mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Wenn ich bei einer Bank TEUR 100 Verluste aus TG und TEUR 100 Dividenden habe, wird nichts verrechnet. Und wenn ich bei 10 Banken jeweils TEUR 10 Verluste aus TG und TEUR 10 Dividenden habe, wird auch nichts verrechnet.

      Und wenn ich bei einer Bank TEUR 50 Verluste aus TG und TEUR 100 aus TG Gewinne habe, wird voll verrechnet. Und wenn ich bei zehn Banken jeweils TEUR 5 Verluste und TEUR 10 Gewinne aus TG habe, wird bei jeder Bank voll verrechnet.

      Da kann es bei mehreren Banken durch den Verlustverrechnungskreis TG in KEINEM Fall dazu kommen, das zuviel Verluste verrechnet werden, höchstens zu wenige, wenn es Banken mit Verlustüberhang und andere mit Gewinnüberhang gibt (wie bei Aktien auch).

      Das einzige Problem, was ich habe, ist der Verlustvortrag, den kann ich auf Bankebene nicht kontrollieren und beschränken. Dann muss der verbleibende Verlusttopf TG halt jährlich über die Steuerbescheinigung geleert werden.

      Dafür auf die Verlustverrechnung auf Bankebene zu verzichten? Dann habe ich deutlich mehr Veranlagungsfälle als notwendig.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 20:24:56
      Beitrag Nr. 700 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.319.059 von DAX7003 am 08.01.20 20:18:57Woher hast du diese Aussage?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 08.01.20 20:24:51
      Beitrag Nr. 699 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.318.786 von bomike am 08.01.20 19:58:09"Denjenigen kann man wohl kaum einen Steuerhinterzieher nennen."

      Interessanter Gedanke, das hätte Uli H. viel Kummer erspart...

      https://www.zeit.de/wirtschaft/2014-03/prozess-uli-hoeness-s…
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 20:18:57
      Beitrag Nr. 698 ()
      "Eine Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften auf Ebene der Kreditinstitute (unterjährig) findet nicht mehr statt, da eine Verlustberücksichtigung in Höhe von 10.000 Euro nicht gewährleistet werden kann"

      sagt Frau Wogalski, und stellt damit Inlandsbrokern den Auslandsbrokern gleich, die auch keine unterjährige Verrechnung von irgendwas anbieten, was den Vorteil hat, dass der Trader ganzjährig mehr Liquidität zur Verfügung hat - allein er muss dann am Ende des Jahres eben seine Umsätze selbständig gegenüber dem Finanzamt erklären
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      Avatar
      schrieb am 08.01.20 20:05:41
      Beitrag Nr. 697 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.318.786 von bomike am 08.01.20 19:58:09Du weißt aber schon das die Banken und FA (und andere Ämter) Daten ganz einfach übermitteln.

      Jeder der ein Konto beim dt. Broker hat, musste bei der Anmeldung seine Steuer-ID angeben. Genauso werden ja auch die Kapitalertragsteuer etc. dem FA überwiesen bzw. zurückgefordert.

      Um das Technisch richtig zu machen haben die Banken/Broker ja jetzt ein Jahr Zeit das umzusetzen.

      bzgl. Dumme Ideen... mir geht die BonPflicht auch auf dem Sack und das könnte man alles voll digital abwickeln von Kassensystem gleich zum FA und bei einer Prüfung darf nur das FA auf das Kassensystem Zugriff haben.

      Aber das sind ja Böhmische Berege für manch einen in Berlin.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 20:04:21
      Beitrag Nr. 696 ()
      "Die Verlustverrechnung [aus dem Vorjahr vorgetragener Verluste] ist beschränkt auf 10.000 Euro jährlich. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Stillhalterprämien verrechnet werden, wenn nach der unterjährigen Verlustverrechnung ein verrechenbarer Gewinn verbleibt."

      sagt Frau Wogalski

      Das heisst, VORTRAGEN kann ich eine Million an Verlusten, mit Gewinnen im Folgejahr nur maximal 10.000 EUR VERRECHNEN, und den Rest wieder VORTRAGEN... dauert halt ein paar Jahre, bis man den VerlustVORTRAG ausgeschöpft hat, aber das kann ich mir durchaus als sinnvollen Gedanken dahinter vorstellen...

      nun ist es in der Praxis wohl tatsächlich so, dass es kaum Privatanleger gibt, die zum Jahreswechsel bspw. 200 TEUR an Verlusten in das nächste Jahr rollen können, sondern schon deutlich vorher ihr Eigenkapital aufgezehrt haben... insofern macht auch die 10 TEUR Grenze wieder Sinn...
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 19:58:09
      Beitrag Nr. 695 ()
      Jetzt mal ohne Gag. Kein normal sterblicher Mensch, versteht doch diese ganzen Steuergesetzgebungen.

      Kein Mensch gibt doch bei der Steuer an, das er unterjährig Verluste gemacht hat und legt Kontoauszüge bei. Zumal doch 99% gar nicht wissen, das es was neues gibt.

      Wie soll denn technisch das Finanzamt das machen? Und was soll denn jemand passieren, der das nicht abgibt? Denjenigen kann man wohl kaum einen Steuerhinterzieher nennen.
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      Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen