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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1365)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 27.05.24 15:03:53 von
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      schrieb am 06.01.20 13:38:08
      Beitrag Nr. 544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.292.566 von startvestor am 06.01.20 13:35:01Dann noch die FDP bzw. Lindner heute. Er erwähnte leider nur Scholz`Aktiensteuer, aber nicht die Bindingsteuer. Das ist leider unser Problem, die Politiker meinen, mit Unterstützung der Trader können sie nur verlieren.
      Avatar
      schrieb am 06.01.20 13:35:01
      Beitrag Nr. 543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.290.169 von Tradingkecks am 06.01.20 10:03:05Genau so muss es sein. Wir brauchen mehr Öffentlichkeit. Gibt ja auch genug absurde Rechen-Beispiele, die zum Lachen oder eher Heulen anregen.

      Vom DDV muss auch mehr kommen, auch von den großen Banken selber.

      W:O hat uns auch bisher nicht unterstützt, aber wir haben es auch selber in die 10 besuchtesten Diskussionen geschafft. Weiter so.

      Im aktuellen "Aktionär" stand auch nix, wohl auch noch Weihnachtsurlaub.
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      schrieb am 06.01.20 13:18:44
      Beitrag Nr. 542 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.292.338 von cristrader am 06.01.20 13:10:54negativ, denn die Neuregelung betrifft nur “Termingeschäfte”, aber keinesfalls Aktien
      Avatar
      schrieb am 06.01.20 13:13:02
      Beitrag Nr. 541 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.292.323 von Abfischer am 06.01.20 13:09:32
      Zitat von Abfischer: Auf jeden Fall können wir uns schon dieses Jahr über Fette Kurssteigerunen im DAX freuen,

      da jetzt kein A... mehr short geht oder Stillhalter Trades macht.

      Damit steigt der Druck nach oben unglaublich an.


      Die Treiber in Dax sind sicher nicht wir kleinen Hasen. Der Großteil der Dax und Co Investoren sind aus dem Ausland und ich vermute Institutionelle Anleger deren das EStG schnuppe sein kann.
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      schrieb am 06.01.20 13:10:54
      Beitrag Nr. 540 ()
      Nach dem Lesen der 54 Seiten dreht sich mir langsam der Kopf;)

      Wie sieht es bei reinen Aktiengeschäften aus?
      Stimmt diese Rechnung für 2020?

      Summe aller Aktientrades eines Jahres mit Gewinn z.B. 150 TEUR
      abzüglich
      Summe aller Aktientrades eines Jahres mit Verlust z.B. 150 TEUR (jähr. max. anrechenbarer Verlust 10 TEUR)

      Gewinn/Verlust: 0 TEUR

      Steuer: 150 TEUR - 10 TEUR = 140 TEUR * 25% Abgeltungssteuer (+ Soli 5,5% + 9 % Kirchensteuer)

      Abgeltungssteuer: 35.000 TEUR
      zuzüglich Soli: 1.920 TEUR
      zuzügl.Ki St.: 3.150 TEUR
      Gesamt: 40.070 TEUR

      Falls diese Regelung tatsächlich so angewendet wird ist das das Ende der privaten Vermögensverwaltung oder Tradings in Deutschland.

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      schrieb am 06.01.20 13:09:32
      Beitrag Nr. 539 ()
      Auf jeden Fall können wir uns schon dieses Jahr über Fette Kurssteigerunen im DAX freuen,

      da jetzt kein A... mehr short geht oder Stillhalter Trades macht.

      Damit steigt der Druck nach oben unglaublich an.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.01.20 12:55:25
      Beitrag Nr. 538 ()
      unterstellt, das Gesetz tritt so in Kraft und unterstellt, es wird wortgetreu angewandt und unterstellt, es finden die Derivate-Emittenten keinen Ausweg... dann bricht der Umsatz in den Produkten tatsächlich weg und die gerade neu aufkeimenden No-Cost-Broker, aber auch die zahlreichen anderen Broker, können sich von üppigen Kick-Back-Zahlungen verabschieden...

      Let's sell today and move away... :(
      Avatar
      schrieb am 06.01.20 12:32:39
      Beitrag Nr. 537 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.288.522 von marginput am 05.01.20 23:02:50
      Zitat von marginput: Zusätzlich zu den bislang schon angebrachten Argumenten gegen diese neue Regelung für Termingeschäfte möchte ich noch ein weiteres anbringen.

      Es lässt sich mathematisch herleiten, dass der effektive Steuersatz – unabhängig vom Gewinn – den folgenden Wert nicht übersteigen kann:

      0,26375 * p / (p-1), wobei p der Profit-Factor ist und 0,26375 der Abgeltungssteuersatz inkl. Soli.

      Nehmen wir nun als Beispiel einen guten, erfahrenen Trader, der einen Profit-Factor von sagen wir 5 erreicht. Die effektive Steuerbelastung dieses Traders wird auf jeden Fall unter 33 % liegen, und zwar völlig egal, ob er 100.000, 1 Mio. oder 100 Mio. Euro Gewinn erwirtschaftet. Das ist mathematisch nachweisbar.

      Schauen wir uns einen anderen, weniger erfahrenen Trader an, der zwar profitabel ist, aber nur einen Profit-Factor von 1,5 erreicht. Und nehmen wir auch noch an, er hat ein viel kleineres Konto und setzt viel weniger um, z.B. 60.000 Gewinn, 40.000 Verlust. Unterm Strich ein positiver Saldo von 20.000, auf den er (60.000 - 10.000) * 0,26375 = 13187,5 Steuern zahlen muss, also eine effektive Steuerbelastung von ca. 66 %.

      Die Steuerbelastung des kleinen, schlechteren Traders ist also mehr als doppelt so groß wie die des guten Traders mit den Millionen-Gewinnen! Welch Ironie, dass diese Regelung ausgerechnet dem linken Flügel der SPD entstammt.

      Lothar Binding ist Mathematiker. Ich werde ihm einen Brief schreiben, in dem ich die Argumentation darlege. Aber dafür brauche ich etwas Zeit.


      Bei einem profitablen Bull-Spread kann deine Steuerlast theoretisch schon ins Unendliche steigen, weil
      die Shortseite nur bis 10k angerechnet wird.
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      Avatar
      schrieb am 06.01.20 11:26:56
      Beitrag Nr. 536 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.290.169 von Tradingkecks am 06.01.20 10:03:05
      Zitat von Tradingkecks: Das Problem an der ganzen Sache ist, dass wir eine kleine Zielgruppe sind und es einfach untergeht und damit fest verankert und hingenommen wird.


      Da von der Regelung nicht nur "echte" Termingeschäfte sondern auch Optionsscheine, KO-Zertifikate etc. betroffen sind, dürften deutlich mehr davon betroffen sein. Das Problem ist ja nicht nur die Einschränkung auf TEUR 10 sondern auch die eingeschränkze Verrechenbarkeit mit TG.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 06.01.20 11:24:19
      Beitrag Nr. 535 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.287.817 von Taxadvisor am 05.01.20 20:33:08
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von startvestor: Satz 5 gilt ja erst ab 2021, daher sind Verluste aus 2020 m.E. nicht "toxisch".

      BMF mit seinem großen Abgeltungssteuer-Schreiben könnte da aber gierig zwischengrätschen - immer zugunsten des Staats ist nunmal die Regel. Und wenn sie das nicht tun, könnte immer noch dein FA möglichst viel "rausholen" wollen. Vorm Finanzgericht wirst du vermutlich gewinnen, aber will man das riskieren?


      Die Verluste bis 31.12.2020 können nicht zugeordnet werden, also können Sie auch grundsätzlich voll verrechnet werden (Ausnahme natürlich Aktienverluste).

      Gruß
      Taxadvisor



      Das heißt, wenn ich zum 31.12.2020 einen Verlustvortrag habe, wird der für 2021 ebenfalls von den summierten Gewinntrades abgezogen.
      Werden zuerst die 10.000 Euro "verbraucht", oder zuerst der Verlustvortrag und danach erst die 10.000?
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