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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 149)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 09.05.24 18:39:55 von
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      schrieb am 23.08.23 15:25:22
      Beitrag Nr. 12.653 ()
      Danke für die Beiträge bzw. den Zuspruch/ die Unterstützung.

      Ich lerne ständig dazu. Das wusste ich z.B. nicht, dass die Klarnamen nicht öffentlich werden.

      Mein Steuerberater hat mir erzählt, dass es durchaus "Fensterbank"-Fälle gibt. Er meinte, da bearbeiten die FAs eine Steuererklärung einfach nicht, weil zu komplex bzw. weil sie selbst merken, dass sie absurde Ergebnisse berechnen (müssen). Was mich sehr verwundert ist die völlig unterschiedliche Handhabe, d.h. das es wirklich Fälle gibt, wo das FA das Gesetz nicht anwendet (so hört sich das auf der Seite des CFD Verbandes an - der erste Steuerpflichtige "passte" nicht, weil das FA "richtig/ logisch" berechnet hat. Ich dachte immer, in einem demokratischen Rechtsstaat sind alle vor dem Gesetz gleich. Wie auch immer.

      Mein Verständnis bezüglich des Prozesses ist jetzt folgendes:
      (1) Abgabe der Erklärung, in der normal saldiert wird, aber gleichzeitig offengelegt wird, dass man sich damit gegensätzlich zu geltendem Recht verhält
      (2) FA schickt Bescheid; wenn sie sich an das Gesetz halten, werden sie einen Bescheid ausstellen der sich von der Erklärung unterscheidet und somit der Weg zum Einspruch offen wird
      (3) Einspruch mit dem Ziel das Verfahren ruhen zu lassen + gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

      Ich denke startvestor kann mir mit den richtigen Argumenten für den Einspruch helfen und wir können auswählen, auf welche laufenden Verfahren man sich beziehen kann (?).

      Man kommt nur weiter (d.h. Klageweg ist offen), wenn das FA den Einspruch ablehnt, richtig?

      Und wenn man dann klagt, werden auch erst die Kosten für das Gericht fällig, richtig? Mein Verständnis ist, dass man die Gerichtskosten dann zurück erhält (bzw. die Gegenseite sie trägt) wenn man obsiegt. Gilt das auch für die Kosten eines StB/ Anwalts, wenn man sich dafür entscheidet?

      Wie sollte ich mit der Erklärung für 2022 umgehen? Ebenfalls so spät wie möglich einreichen, oder sollte ich die Erklärung so schnell wie möglich hinterherschicken damit dem FA klar ist, dass ich auch hier klagen werde (bzw. das Ausmaß der Absurdität steigt)? Ist das wirklich so, dass man hier erneut klagen muss? Die Argumentation etc. ist ja dieselbe (?). Ist etwas komplex für mich, die genauen Prozesse zu verstehen.

      Freue mich über Hinweise. Danke!
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      schrieb am 23.08.23 12:23:26
      Beitrag Nr. 12.652 ()
      Kein Hexenwerk, aber es gibt dennoch viele Dinge die man falsch machen kann. Man muss u.a. zwingend den Eingang beweisen können.
      Neuerdings auch folgende Kuriosität:

      https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/verfahrensrecht-kur…
      Avatar
      schrieb am 23.08.23 10:39:21
      Beitrag Nr. 12.651 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.362.211 von startvestor am 22.08.23 17:46:35Den "Trick" hast Du auch im Privatvermögen.
      Wenn Du mit einer LONG-Position im Minus bist- ausüben.
      Statt Verlusten aus Termingeschäften hast Du Aktien-Verluste, weil
      bei einem long-CALL der Kauf der Option dem Strike zugeschlagen wird.
      Avatar
      schrieb am 22.08.23 18:16:27
      Beitrag Nr. 12.650 ()
      Eigentlich könnte man Toncar auf AW schonmal anspitzen und fragen:

      Ich erwarte in Kürze die Vorlage der Bindingsteuer beim BVerfG durch ein FG. Haben Ihre Mitarbeiter das nötige BMF- Schreiben schon vorbereitet und warum hatte es beim Aktienbinding so lange damit gedauert?
      Avatar
      schrieb am 22.08.23 17:46:35
      Beitrag Nr. 12.649 ()
      Taxadvisor hat sich leider schon länger nicht mehr gemeldet. Dann stelle ich mal was von RIDE ein. Simpler Trick, aber effektiv:

      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 22.08.23 17:30:45
      Beitrag Nr. 12.648 ()
      Wir haben zwar absurde Bürokratie, ein Hexenwerk ist es aber auch nicht. Einspruch ggf. gleich mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, es gibt hier keine Formvorschriften. Der Inhalt zählt.

      Das wahre Problem sind wohl die Trixereien der Finanzämter, um sich Arbeit und Probleme vom Hals zu halten. Das trauen die sich gegenüber Normalbürgern, aber weniger gegen Steuerberater. Man muss halt stark bleiben.

      Momentan kann man ja auch schon auf die Klage des CFD-Verbands verweisen und gern die sehr guten Chancen "behaupten". Aksap's Aktenzeichen werden die hoffentlich noch veröffentlichen. Epizentrum möchte das wohl nicht so gern dort sehen.
      Avatar
      schrieb am 22.08.23 16:50:18
      Beitrag Nr. 12.647 ()
      Hallo bigwavesurfer,

      wenn du den Bescheid in ein paar Monaten in den Händen hältst, wird wichtig sein einen zulässigen Einspruch einzulegen.
      Mit Anregung zum zweckmäßigen Ruhen des Verfahrens wegen BVerfG - 2 BvL 3/21.
      Gleichzeitig ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.
      Alle notwendigen Unterlagen als Anlagen dazu packen, alle Formalien einhalten.
      Wird der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abglehnt, muss dieser beim zuständigen Finanzgericht erneut gestellt werden.

      Die Gerichtskosten sind eher gering: Hier z.B. 3.900 Euro für 500.000 Streitwert.
      https://finanzgericht.niedersachsen.de/service/kostenhinweis…

      Bei anwaltlicher Vertretung hingegen wird es teuer:
      https://www.ra-kotz.de/gebuehren_steuerrecht.htm
      Bei 500k Streitwert wären es so über den Daumen gepeilt ca. 12k Anwaltskosten + 4k Gerichtkosten

      Die Alternative ist ein Formularbuch zu kaufen. z.B. Anwaltsformulare. Dort sind alle möglichen Anträge mit Tipps als Vorlage drin. Kostenpunkt rund 200 Euro. Da muss man sich aber sicher sein, zulässige Anträge hinzubekommen mit allem Kram. Unterschrieben, Einwurfeinschreiben oder Einwurf mit Zeugen, etc.

      Die Bürokraten machen bei jedem kleinen formalen Fehler den Strick zu.
      Avatar
      schrieb am 22.08.23 14:28:48
      Beitrag Nr. 12.646 ()
      Ich weiß, es ist schwer, Linke oder gar Binding als Straftäter zu sehen. Links ist ja gut, wir hören es ständig. Links ist wie Jesus, Stalin war gar nicht links usw.

      Daher mal ein Gedankenexperiment, ich nenne es "Kirchensteuer 2.0". Ein muslimischer Bundestagsabgeordneter will die Macht der Kirchen brechen. Er erfindet einen Paragrafen im EStG, der ein Kostenabzugsverbot für kirchliche Unternehmen, also z.B. Pflegeheime usw. festlegt. Die dürfen nur bis 20.000 Euro Kosten anrechnen. Damit sind die quasi alle verboten. Er bringt den Paragrafen über das Jahressteuergesetz 2023, benennt es mit anti-muslimischen Geschäften. Die normalen Abgeordneten durchschauen es nicht, die Kollegen aus den anderen Regierungsparteien erpresst er mit der Blockade aller Gesetze.

      Gesetz geht durch, es versteht ja keiner. Diskussion dann Anfang 2024, gilt das wirklich für alle kirchlichen Unternehmen? Helle Aufregung.

      Nun die Frage. Ist dieser Abgeordnete ein Straftäter und wenn nicht, was ist dann eine Straftat? Darf man als Abgeordneter alles?
      Avatar
      schrieb am 22.08.23 13:27:15
      Beitrag Nr. 12.645 ()
      Noch was zur Hasskriminalität. Die Linken wollen uns weismachen, es gäbe bösen und "guten" Hass. Also Diskriminierung ist zu verurteilen, aber nur, wen sie gegen Linke geht. Linke Diskriminierung sei gar keine, sowas gibt's gar nicht, Linke sagen nur die Wahrheit und verurteilen Ungerechtigkeit.

      Das ist linke Hegemonie. Wir sehen weltweit immer mehr Hassgesetze. Über die gegen Linke wird breit berichtet, über die von Linken kaum.

      Es ist aber das Gleiche. Binding verfolgt Kapitalanleger. Er diffamiert sie als Zocker und damit nimmt er sich das Recht der Diskriminierung.

      Das ist immer das gleiche Muster. Gegenseite diffamieren oder verteufeln und danach dem Hass freien Lauf lassen. Wobei es i.d.R. die Machtausübung ist, die Hasser genießen.
      Avatar
      schrieb am 22.08.23 12:51:42
      Beitrag Nr. 12.644 ()
      Schöner Post. Ich wünsche Dir viel Kraft und Erfolg, mit der Situation umzugehen. Finde es auch schön, dass Du offen zugibst, bewusst weitergetraded zu haben, obwohl du von der Problematik wusstest. Ich bin ja auch der Meinung, dass man sich nicht allen Schwachsinnigkeiten einfach so unterwerfen sollte: Letztendlich stehen Deine Chancen aber nicht so schlecht, auch wenn man sich den Aufwand/Nerven sparen könnte:

      - So teuer sind die Klagen nicht. Vorlagen für Schriftsätze hat man ja und damit kann man den Anwalt nur an der kurzen Leine halten. dann halten sich die Kosten in Grenzen.
      - Bisher war die Rechtssprechung ja durchweg positiv. Die Hoffnung verliere ich erst, wenn das BVferG den BFH beim Aktienbinding überstimmt. Erst dann kapituliere ich endgültig vor der Bananenrepublik.
      - Gesellschaftliche Ächtung: Ja, klar. Viele Leute können sich solche Schweinereien wie Binding vom Staat gar nicht vorstellen. Die sehen die Schuld immer bei einem selber. Muss jeder selber wissen, wie wichtig einem das Ansehen von solchen Menschen ist.
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