Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 362)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 13.05.24 12:22:21 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 72.656.516 von startvestor am 28.10.22 17:00:23Hallo Startvestor,
sind dies die nötigen Dokumente, von denen Du gesprochen hast?
Zusammengefasst:
1) Die von Dir verfasste Fassung der Klage zum normalen Einspruchsverfahren (s.o.)
2) Kopie des Einkommensteuerbescheids
3) Feststellung des Verlustvortrags (befindet sich m.E. im Einkommenssteuerbescheid)
4) Was meinst Du mit der einspruchentscheidung? Gibt es hierfür auch irgendein auszufüllendes Formblatt, das ich bis jetzt nur nicht gefunden habe?
Wären das alle Dokumente, die ich versenden müsste? Falls nein, was fehlt noch?
Würde ich dies wie oben beschrieben direkt an das Finanzgericht schicken oder an das Finanzamt?
Bitte entschuldige meine Unwissenheit, aber ich sehe vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr und kenne mich im Bereich Steuern und Recht einfach noch nicht sonderlich gut aus.
Danke für Deine Unterstützung
sind dies die nötigen Dokumente, von denen Du gesprochen hast?
Zusammengefasst:
1) Die von Dir verfasste Fassung der Klage zum normalen Einspruchsverfahren (s.o.)
2) Kopie des Einkommensteuerbescheids
3) Feststellung des Verlustvortrags (befindet sich m.E. im Einkommenssteuerbescheid)
4) Was meinst Du mit der einspruchentscheidung? Gibt es hierfür auch irgendein auszufüllendes Formblatt, das ich bis jetzt nur nicht gefunden habe?
Wären das alle Dokumente, die ich versenden müsste? Falls nein, was fehlt noch?
Würde ich dies wie oben beschrieben direkt an das Finanzgericht schicken oder an das Finanzamt?
Bitte entschuldige meine Unwissenheit, aber ich sehe vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr und kenne mich im Bereich Steuern und Recht einfach noch nicht sonderlich gut aus.
Danke für Deine Unterstützung
Seht Ihr überhaupt eine Chance, dass man zumindest um die zu unrecht geltende Binding-Steuer für das Jahr 2022 kommt?
Antje Tillmann hat ja gesagt, verfassungswidrig ist nur, wenn das BVerfG es sagt. Die wusste, dass Binding verfassungswidrig ist, aber wenn interessierts, das Urteil ist weit weg.
Lothar Binding hätte noch genug Zeit für ein Jurastudium, um dann selbst Verfassungsrichter zu werden. Dann kommt er in den Senat fürs Steuerrecht. Und dann ist Binding natürlich verfassungsmustergültig.
Man muss aber tätig werden. Denn sonst bekommen wir was wir verdienen, den Kommunismus mit ein paar Superreichen oben und den für die arbeitenden Sklaven. Es braucht Druck gegen einen Bindingstaat, wo manche von träumen.
Lothar Binding hätte noch genug Zeit für ein Jurastudium, um dann selbst Verfassungsrichter zu werden. Dann kommt er in den Senat fürs Steuerrecht. Und dann ist Binding natürlich verfassungsmustergültig.
Man muss aber tätig werden. Denn sonst bekommen wir was wir verdienen, den Kommunismus mit ein paar Superreichen oben und den für die arbeitenden Sklaven. Es braucht Druck gegen einen Bindingstaat, wo manche von träumen.
Das ist auch meine Erfahrung. Man muss sich selber einarbeiten und die Anwälte dann ganz eng an die Kette nehmen und direkt klarmachen, wer Koch und Kellner ist. Anwälte sind hilfreich, um die Formalien einzuhalten, also richtige Fristen, Einspruch korrekt adressieren etc.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.704.699 von McFly2020 am 07.11.22 14:24:01
Alles völlig richtig was Du sagst, aber Richter haben Ihre eigene Sichtweise und wenn sie irgendwo einen winzigen Spalt sehen gemäß Ihrer politischen Brille zu entscheiden oder gar nicht zu entscheiden dann nehmen sie den einfachsten Weg. Auch der reiche Anleger wird diskriminiert weil er sofort in die 20K Begrenzung läuft der Kleinanleger hingegen nicht usw.
Zitat von McFly2020:Zitat von ValueIn: Bei Binding kann man ja argumentieren der Verlust wird später ja voll angerechnet, jedes Jahr 20K usw. Ausflüchte gibt es genug.
Das an sich ist aber schon eine Diskriminierung, weil hier Anleger auf Grund ihres Lebensalters auseinander dividiert werden.
Ein 70jähriger kann auf Grund seines Alters weniger Verluste a 20.000€ jährlich geltend machen, als ein 30jähriger.
Und letztlich würden sich Verluste ja immer weiter aufsummieren, wenn die jedes Jahr höher sind, als 20.000€.
Alles völlig richtig was Du sagst, aber Richter haben Ihre eigene Sichtweise und wenn sie irgendwo einen winzigen Spalt sehen gemäß Ihrer politischen Brille zu entscheiden oder gar nicht zu entscheiden dann nehmen sie den einfachsten Weg. Auch der reiche Anleger wird diskriminiert weil er sofort in die 20K Begrenzung läuft der Kleinanleger hingegen nicht usw.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.704.549 von ValueIn am 07.11.22 14:07:16
Das an sich ist aber schon eine Diskriminierung, weil hier Anleger auf Grund ihres Lebensalters auseinander dividiert werden.
Ein 70jähriger kann auf Grund seines Alters weniger Verluste a 20.000€ jährlich geltend machen, als ein 30jähriger.
Und letztlich würden sich Verluste ja immer weiter aufsummieren, wenn die jedes Jahr höher sind, als 20.000€.
Zitat von ValueIn: Bei Binding kann man ja argumentieren der Verlust wird später ja voll angerechnet, jedes Jahr 20K usw. Ausflüchte gibt es genug.
Das an sich ist aber schon eine Diskriminierung, weil hier Anleger auf Grund ihres Lebensalters auseinander dividiert werden.
Ein 70jähriger kann auf Grund seines Alters weniger Verluste a 20.000€ jährlich geltend machen, als ein 30jähriger.
Und letztlich würden sich Verluste ja immer weiter aufsummieren, wenn die jedes Jahr höher sind, als 20.000€.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.704.363 von startvestor am 07.11.22 13:39:50
Ich wollte Du hättest Recht und alles wäre so einfach. Ich erinnere an folgende Lachnummer des Verfassungsgerichtes: https://www.spiegel.de/wirtschaft/verfassungsgericht-staat-d… Da gab es auch einen klare Grundsatz, der sogar vom Gericht selbst kam und dann trotzdem nicht galt... Bei Binding kann man ja argumentieren der Verlust wird später ja voll angerechnet, jedes Jahr 20K usw. Ausflüchte gibt es genug.
Zitat von startvestor: Es liegt doch alles auf dem Tisch. Wir brauchen doch nix mehr. Martins Verfassungsbeschwerde hat die Analyse geliefert, ich habe es zusammengefasst. In Wahrheit würde ja folgendes reichen: STEUERN AUF VERLUSTE
Also Anwalt ist überflüssig, die FG-Richter sind doch keine Idioten.
Es geht nur darum, das Ding laufen zu lassen. JEDER Beteiligte sieht auf den ersten Blick, dass Binding verfassungswidrig ist.
D.h. aber trotzdem nicht, dass die Gerichte mitpielen. Wir sehen ja in den USA, wie ein oberster Gerichtshof über das Recht lacht. Kann uns auch passieren. Aber wir haben nix anderes.
Ich wollte Du hättest Recht und alles wäre so einfach. Ich erinnere an folgende Lachnummer des Verfassungsgerichtes: https://www.spiegel.de/wirtschaft/verfassungsgericht-staat-d… Da gab es auch einen klare Grundsatz, der sogar vom Gericht selbst kam und dann trotzdem nicht galt... Bei Binding kann man ja argumentieren der Verlust wird später ja voll angerechnet, jedes Jahr 20K usw. Ausflüchte gibt es genug.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.704.228 von Taxadvisor am 07.11.22 13:17:06
Guter Hinweis! Also wenn man Hilfe benötigt dann besser einen Steuerberater am besten Taxadvisor! And give em hell
Zitat von Taxadvisor:Zitat von McFly2020: Daher nimmt man sich nicht "irgendeinen" Anwalt, sondern jemand, der mit der Materie vertraut ist
und möglichst selbst mit Optionen handelt.
Wenn man erst einmal dem Anwalt selbst die Grundlagen erklären muss- wie soll der Anwalt das bitte vor Gericht?
Vor den Finanzgerichten dürfen auch Steuerberater vertreten. Da muss man keinen Rechtsanwalt hinzuziehen. Aber auch der StB sollte natürlich von der Materie Ahnung haben...
Gruß
Taxadvisor
Guter Hinweis! Also wenn man Hilfe benötigt dann besser einen Steuerberater am besten Taxadvisor! And give em hell
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.703.301 von McFly2020 am 07.11.22 11:21:17Es liegt doch alles auf dem Tisch. Wir brauchen doch nix mehr. Martins Verfassungsbeschwerde hat die Analyse geliefert, ich habe es zusammengefasst. In Wahrheit würde ja folgendes reichen: STEUERN AUF VERLUSTE
Also Anwalt ist überflüssig, die FG-Richter sind doch keine Idioten.
Es geht nur darum, das Ding laufen zu lassen. JEDER Beteiligte sieht auf den ersten Blick, dass Binding verfassungswidrig ist.
D.h. aber trotzdem nicht, dass die Gerichte mitpielen. Wir sehen ja in den USA, wie ein oberster Gerichtshof über das Recht lacht. Kann uns auch passieren. Aber wir haben nix anderes.
Also Anwalt ist überflüssig, die FG-Richter sind doch keine Idioten.
Es geht nur darum, das Ding laufen zu lassen. JEDER Beteiligte sieht auf den ersten Blick, dass Binding verfassungswidrig ist.
D.h. aber trotzdem nicht, dass die Gerichte mitpielen. Wir sehen ja in den USA, wie ein oberster Gerichtshof über das Recht lacht. Kann uns auch passieren. Aber wir haben nix anderes.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.703.301 von McFly2020 am 07.11.22 11:21:17
Vor den Finanzgerichten dürfen auch Steuerberater vertreten. Da muss man keinen Rechtsanwalt hinzuziehen. Aber auch der StB sollte natürlich von der Materie Ahnung haben...
Gruß
Taxadvisor
Zitat von McFly2020: Daher nimmt man sich nicht "irgendeinen" Anwalt, sondern jemand, der mit der Materie vertraut ist
und möglichst selbst mit Optionen handelt.
Wenn man erst einmal dem Anwalt selbst die Grundlagen erklären muss- wie soll der Anwalt das bitte vor Gericht?
Vor den Finanzgerichten dürfen auch Steuerberater vertreten. Da muss man keinen Rechtsanwalt hinzuziehen. Aber auch der StB sollte natürlich von der Materie Ahnung haben...
Gruß
Taxadvisor