Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 673)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 15.05.24 18:28:36 von
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Jetzt wollen die Kommunisten ja eine 21%ige weltweite Unternehmens-Mindeststeuer. Und das geht federführend von den Sozialistischen Staaten von Amerika aus. Schlage vor die ändern ihre Flagge auf rot mit Hammer und Sichel drauf.
Das Ganze wird langsam einfach nur noch wie ein Alptraum. Die ganze Welt ist voll von durchgeknallten Psycho-Kommunisten. Du weißt garnicht mehr wo du noch vor denen hin fliehen sollst. Wenn Elon Musk sich beeilt können wir vielleicht auf den Mars auswandern oder so.
Das Ganze wird langsam einfach nur noch wie ein Alptraum. Die ganze Welt ist voll von durchgeknallten Psycho-Kommunisten. Du weißt garnicht mehr wo du noch vor denen hin fliehen sollst. Wenn Elon Musk sich beeilt können wir vielleicht auf den Mars auswandern oder so.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.962.809 von imagen am 27.04.21 13:29:39Optionsscheine fallen unter Termingeschäfte (noch) und damit unter Satz 5. Und dieser gilt erst ab 2021. Also alles gut. Du kannst dich zurücklehnen....
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.964.516 von diversifikator2 am 27.04.21 15:41:29Wahrscheinlich hatte der Lothar Angst vor den Fragen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.962.809 von imagen am 27.04.21 13:29:39
Ja ist denn heut' schon Weihnachten... Wann ein Totalverlust anzunehmen ist, wird sich sicherlich aus dem BMF-Schreiben ergeben. Wenn die Verluste von der Bank verrechnet wurden und nicht gesondert ausgewiesen werden, gibt es aber ja auch keinen Handlungsbedarf.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von imagen: Ich muss noch einmal akut auf das Thema zurückkommen und mich würde dankend stark interessieren, was Taxadvisor dazu meint. Es betrifft das Steuerjahr 2020:
Die bei zu 0,001€ vom Emittent eingelösten, verfallene Optionsscheine (Nicht Knock-out Zertifikate!), wobei sich dann bei z.B. 8000 Stück ein Resterlös von 8,00€ ergab, erlittenen Verluste wurden 2020 vom deutschen Broker mit entsprechenden Gewinnen unbegrenzt verrechnet. In der Jahresbescheinigung des Brokers wird die neue Zeile 15 in der Anlage KAP nicht berücksichtigt. M.E. hatte die Bank nicht die Pflicht, entsprechende Verluste in der Jahresbescheinigung auszuweisen.
Fallen nun aber o.a. Verluste aus zu 0,001€ eingelösten Optionsscheinen in 2020 unter §20 Absatz 6 Satz 6 ESTG und sind somit in Zeile 15 anzugeben oder fielen diese nicht unter Satz 6, sondern unter Satz 5, der erst für 2021 relevant ist?
Ja ist denn heut' schon Weihnachten... Wann ein Totalverlust anzunehmen ist, wird sich sicherlich aus dem BMF-Schreiben ergeben. Wenn die Verluste von der Bank verrechnet wurden und nicht gesondert ausgewiesen werden, gibt es aber ja auch keinen Handlungsbedarf.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.947.425 von startvestor am 26.04.21 10:53:45Treffen mit Steuerberatern wurde abgesagt. Ich hatte mich spaßeshalber mal angemeldet.
Aufgrund einer kurzfristigen Terminkollision muss die Veranstaltung leider ausfallen.
Aufgrund einer kurzfristigen Terminkollision muss die Veranstaltung leider ausfallen.
Ich muss noch einmal akut auf das Thema zurückkommen und mich würde dankend stark interessieren, was Taxadvisor dazu meint. Es betrifft das Steuerjahr 2020:
Die bei zu 0,001€ vom Emittent eingelösten, verfallene Optionsscheine (Nicht Knock-out Zertifikate!), wobei sich dann bei z.B. 8000 Stück ein Resterlös von 8,00€ ergab, erlittenen Verluste wurden 2020 vom deutschen Broker mit entsprechenden Gewinnen unbegrenzt verrechnet. In der Jahresbescheinigung des Brokers wird die neue Zeile 15 in der Anlage KAP nicht berücksichtigt. M.E. hatte die Bank nicht die Pflicht, entsprechende Verluste in der Jahresbescheinigung auszuweisen.
Fallen nun aber o.a. Verluste aus zu 0,001€ eingelösten Optionsscheinen in 2020 unter §20 Absatz 6 Satz 6 ESTG und sind somit in Zeile 15 anzugeben oder fielen diese nicht unter Satz 6, sondern unter Satz 5, der erst für 2021 relevant ist?
Die bei zu 0,001€ vom Emittent eingelösten, verfallene Optionsscheine (Nicht Knock-out Zertifikate!), wobei sich dann bei z.B. 8000 Stück ein Resterlös von 8,00€ ergab, erlittenen Verluste wurden 2020 vom deutschen Broker mit entsprechenden Gewinnen unbegrenzt verrechnet. In der Jahresbescheinigung des Brokers wird die neue Zeile 15 in der Anlage KAP nicht berücksichtigt. M.E. hatte die Bank nicht die Pflicht, entsprechende Verluste in der Jahresbescheinigung auszuweisen.
Fallen nun aber o.a. Verluste aus zu 0,001€ eingelösten Optionsscheinen in 2020 unter §20 Absatz 6 Satz 6 ESTG und sind somit in Zeile 15 anzugeben oder fielen diese nicht unter Satz 6, sondern unter Satz 5, der erst für 2021 relevant ist?
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.960.001 von startvestor am 27.04.21 10:25:50Geschickt aufgearbeitet, damit es auch jeder Dödel versteht, wäre die Bindingsteuer ideale Wahlkampfmunition für FDP und CDU. Schließlich kommt sie aus dem Hause Scholz, der damit die Verantwortung übernimmt. Dass die CDU geschlafen hat, wissen vielleicht wir. Bei einem sich weiter steigernden Aktienhype könnte man in einer Talkrunde mal anbringen warum Aktiengewinne voll besteuert werden, während Verluste bei Konkurs (wirecard, thomas cook, etc) nicht voll anerkant werden und das gegen die aktuelle Rechtssprechung........
..... ich vermute aber die CDU wird das nicht wagen, da Sportfreund Jens Spahn sich auch mal gerne über die Rechtsprechung stellt und Todkranken die Sterbehilfe verweigert.
..... ich vermute aber die CDU wird das nicht wagen, da Sportfreund Jens Spahn sich auch mal gerne über die Rechtsprechung stellt und Todkranken die Sterbehilfe verweigert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.952.423 von startvestor am 26.04.21 17:51:47Der Link zur aktuellen Verfasungsbeschwerde der FDP gegen die Bundesnotbremse:
https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2021-04/210426_Verf…
Da wird das BVerfG nicht mit dem "weißen Blatt" antworten. Nicht, weil die Bindingsteuer nicht auch verfassungswidrig ist, sondern weil die FDP zum Glück Medienmacht hat. Wer kann die FDP dazu bringen, auch bei der Bindingsteuer ihre Medienmacht zu nutzen?
Was ich weiterhin für interessant finde ist, dass Binding nicht zur Bindingsteuer steht. Er leugnet seine Verantwortung. Ist das nicht ein starkes Indiz, dass er da was für bekommen hat?
https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2021-04/210426_Verf…
Da wird das BVerfG nicht mit dem "weißen Blatt" antworten. Nicht, weil die Bindingsteuer nicht auch verfassungswidrig ist, sondern weil die FDP zum Glück Medienmacht hat. Wer kann die FDP dazu bringen, auch bei der Bindingsteuer ihre Medienmacht zu nutzen?
Was ich weiterhin für interessant finde ist, dass Binding nicht zur Bindingsteuer steht. Er leugnet seine Verantwortung. Ist das nicht ein starkes Indiz, dass er da was für bekommen hat?
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.952.168 von synth am 26.04.21 17:29:38Stimmt grds., ich wollte allerdings den Link hier einstellen und dann das Passwort per BM weitergeben. Ich habe Filehorst gewählt, hier ist der Link:
https://filehorst.de/d/dntcatbF
Das Passwort bekommt ihr per BM, wenn ihr kurz anfragt.
https://filehorst.de/d/dntcatbF
Das Passwort bekommt ihr per BM, wenn ihr kurz anfragt.
Man kann bei Dropbox Downloadlinks zu einzelnen Dateien erstellen.
Ansonsten (Liste ist ungeprüft):
workupload.com
filehorst.de
sendspace.com
zippyshare.com
fastshare.org
Passwort brauchste ja eigentlich nicht, der Text wurde hier schon veröffnetlicht und Link bekommt ja nur der dem du es schickst ;-)
Ansonsten (Liste ist ungeprüft):
workupload.com
filehorst.de
sendspace.com
zippyshare.com
fastshare.org
Passwort brauchste ja eigentlich nicht, der Text wurde hier schon veröffnetlicht und Link bekommt ja nur der dem du es schickst ;-)