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    Trading in GmbH? Doppelte Buchführung von Termingeschäften und Co (Seite 6)

    eröffnet am 20.01.20 21:17:49 von
    neuester Beitrag 06.10.23 17:58:35 von
    Beiträge: 421
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      Avatar
      schrieb am 06.02.22 14:32:59
      Beitrag Nr. 371 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.756.512 von bomike am 06.02.22 01:04:16Danke, ausführlich, sachlich und lässt eigentlich keine Fragen offen
      Avatar
      schrieb am 06.02.22 14:31:41
      Beitrag Nr. 370 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.753.380 von startvestor am 05.02.22 11:53:36Danke, das meinte ich auch- erste Option... Aber auch- bei der Gründung der GmbH soll Stammkapital in Hohe von ab 25000 Euro eingezahlt werden, ob es Geld oder Sacheinlage; z.B. 50000 Euro als Überweisung plus 25000 Euro als Verluste... na ja. wäre zu schön, in meinem Fall
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.02.22 10:43:37
      Beitrag Nr. 369 ()
      Danke für die Recherche. Dann ist er wohl einfach zu spät.
      Avatar
      schrieb am 06.02.22 01:04:16
      Beitrag Nr. 368 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.753.380 von startvestor am 05.02.22 11:53:36
      Zitat von startvestor: Das ist alles sehr logisch. Allerdings zählt Logik im Steuerrechts nix. Es gibt eine Vorgesellschaftsphase. Muss man checken.


      Es gibt 3 verschiedene Phasen:
      1. Vorgründungsgesellschaft
      Diese beginnt, in dem die Gesellschafter schriftlich beschließen das sie eine GmbH gründen wollen.
      Üblicherweise macht man das gleich mit der Beurkundung beim Notar. Bis zur Beurkundung
      ist diese Vorgründungsgesellschaft rechtlich und auch steuerlich eine GbR bzw. ein Einzelunternehmen.
      Also keine Kapitalgesellschaft. Steuerlich bringt diese Phase also gar nichts. Und das wäre ja die einzige mögliche Phase des Fragesteller hier imThread.

      Mit Beurkundung tritt Phase 2 in Kraft -
      die Vorgesellschaft
      . Diese Phase beschreibt den Zeitpunkt zwischen Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister.
      Aber erst mit Eintragung ins Handelsregister wird aus der Vorgesellschaft (3 Phase) eine juristische Person (Kapitalgesellschaft).
      Vor Eintragung ist die Gesellschaft nicht errichtet.

      Theoretisch gibt es eine Regelungslücke zwischen Phase 2-3 was die Vorgesellschaft rechtlich genau sein soll. Ist aber hier irrelevant, weil die Frage ja war, ob man im Februar eine GmbH gründen kann.
      Da müßte es schon eine Beurkundung geben und auch dann würde es nicht klappen, weil der noch nicht eingetragene Geschäftsführer das Konto hätte eröffnen müssen für die GmbH in Gründung.

      Da geht steuerlich leider gar nichts.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.02.22 11:53:36
      Beitrag Nr. 367 ()
      Das ist alles sehr logisch. Allerdings zählt Logik im Steuerrechts nix. Es gibt eine Vorgesellschaftsphase. Muss man checken.
      6 Antworten

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      schrieb am 04.02.22 23:26:34
      Beitrag Nr. 366 ()
      Wäre ansonsten ein prima Geschäftsmodell- "übernehme ihre Aktienverluste- biete 70% sofort..."
      Avatar
      schrieb am 04.02.22 17:17:10
      Beitrag Nr. 365 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.727.184 von Chris_M am 03.02.22 08:02:33Genau und es würde auch steuerlich nicht funktionieren, weil die GmbH einfach nicht die Verluste gemacht hat.
      Avatar
      schrieb am 03.02.22 08:02:33
      Beitrag Nr. 364 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.727.103 von traderZick am 03.02.22 07:54:57Wie willst du denn diesen Übertrag machen?? Depotüberträge in eine Firma zu machen wird von vielen Broker ausgeschlossen und jeder wird wohl sagen wie eine Firma aus Januar Verluste haben kann wo sie erst im Februar gegründet wurde.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.02.22 07:54:57
      Beitrag Nr. 363 ()
      Kann man die Verluste (CFD) von Januar 2022 in die GmbH mitnehmen, die erst später, sagen wir Februar 2022 gegründet wird? Vielen Dank
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.01.22 11:00:04
      Beitrag Nr. 362 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.634.029 von unimatrix27 am 25.01.22 14:07:55
      Zitat von unimatrix27: Zinsen aus Gesellschafterdarlehen werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

      Das Auto kann 100% privat sein. Es ist ein Gehaltsbestandteil der aber eben, gerade bei E-Autos viel weniger Einkommenssteuer auslöst.

      Also als reiner Aktientrader, sagen wir mal defensiv 30% Gewinn pro Jahr, Anfangskapital 100K, nach 10 Jahren 1,37M, diesen Gewinn auszahlen, 25% Steuernm bleiben 1M übrig.

      Privat jedes Jahr auch 30%, dann aber immer 26% vom Gewinn versteuern (nervige Steuervorauszahlungen mal ausser Acht gelassen), Endergebnis 600K


      Auto als Gehaltsbestandteil geht, setzt dann aber voraus, dass dem Geschäftsführer darüber hinaus ein Gehalt bezahlt wird.

      Bei deinen 30% Aktiengewinn kommt es natürlich drauf an ob das 30%Gewinn-0%Verlust sind (dann ist das ideal, der Werbefall eben) oder eben 80%Gewinn-50%Verlust, dann sieht es schon anders aus. Eine Alternative dazu könnte ggf sein, die Aktien in einem Wikifolio zu handeln.
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