Electra Battery Materials startet durch (2) (Seite 31)
eröffnet am 14.04.22 14:01:59 von
neuester Beitrag 16.06.24 13:01:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 74.939.563 von Kleinvisionaer am 09.12.23 21:44:40Ich meine sie hatten gerade eine Kapitalerhöhungen, die 2Mio die Sie vorhalten müssen sollten da sein. Bei den Wandelschulverschreibungen kenne ich mich nicht so gut aus. Warum sind die nicht in den USA registriert? ELBM zahlt Zinsen mit Aktien und das geht nicht weil die nicht registriert sind? Sollten die Registrierung oder Verzichtserklärung nicht funktionieren und es werden die Investitionen zurückgefordert stehen was 25Mio aus. Sollten auch vorhanden sein aber dann ist hier höchstwahrscheinlich Schluss.
Wäre schön wenn hier einer noch mal etwas Licht ins dunkel bringt!
Wäre schön wenn hier einer noch mal etwas Licht ins dunkel bringt!
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.939.293 von Westend100 am 09.12.23 19:25:36Woher soll das Geld kommen? Da ist nichts
Soweit ich es registriert habe hat ElBM im Moment genug Geld für solche Fälle!?
Sehr gut, danke für den Beitrag. Kein Wunder dass Mell 1000 mal geblinzelt hat. Es muss Geld her oder es ist vorbei, jetzt ist mir klar warum es nicht vorangeht.
Weißt du wie hoch die Zinszahlungen momentan sind? Was wären die Optionen?
Weißt du wie hoch die Zinszahlungen momentan sind? Was wären die Optionen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.938.333 von WernerD1407 am 09.12.23 13:00:55
@WernerD1407
Du hast Recht, dass es (wahrscheinlich) eine Gegenleistung gibt. Aber es geht nicht um (allfällig) neue Finanzmittel, sondern es geht ganz konkret um eine Verzichtserklärung, welche Die Anleihengläubiger bis zum 31.12.2023 verlängert hatten. Der (komplexe)n Sachverhalt ist Folgender:
Gemäss den Bedingungen der Wandelschuldverschreibung muss ELBM Folgendes erwirken (gemäss SEDAR, Finanzabschluss Q3, pdf Seite 17f):
"The Company also must have a United States registration statement providing for the resale of the underlying Common Stock deliverable on the conversion of the debenture and warrant indenture by May 15, 2023." "Das Unternehmen muss außerdem über eine Registrierungserklärung in den Vereinigten Staaten verfügen, die den Weiterverkauf der zugrunde liegenden Stammaktien vorsieht, die bei der Umwandlung der Schuldverschreibung und des Optionsanleihevertrags bis zum 15. Mai 2023 zu liefern sind."
ELBM hat NICHT geliefert! Alle Gläubiger haben dann an ELBM eine Verzichtserklärung bis zum 31. August 2023 abgegeben. Die Verzichtserklärung wurde dann nicht bis zum 30.9.2023 verlängert. Dadurch geriet ELBM in Verzug. Der Grund: Die Zinszahlung per 15. August 2023 konnte nicht in Aktien bezahlt werden - da diese in den USA nicht frei handelbar gewesen wäre. Am 14. November erhielt ELBM dann wieder eine Verzichtserklärung - bis zum 31. Dezember 2023.
Meine Einschätzung: Die Gegenleistung für die Senkung des Umwandlungskurses der 10m Warrants von 2.48 USD auf 1 CAD (minus 70%) war die Verlängerung der Verzichtserklärung bis zum 31. Dezember 2023, welche am 14. November 2023 bei ELBM eingegangen war.
Und jetzt kommt das Gefährliche, ELBM ist zum Erfolg verdammt, diese Registrierungserklärung vor dem 31.12.2023 zu erhalten:
The Company is actively working on completing the registration statement prior to December 31, 2023, but if the Company is unable to complete this, the Company will continue to seek additional waivers from the indenture holders prior to expiry. However, there are no assurances that the indenture holders will accommodate further waivers the Company will seek. If the Company is unable to provide a registration statement and is not successful in obtaining suitable waivers, it would result in an event of default under the bond and warrant indenture which provides the indenture holders the right to demand repayment of the instrument.
"Das Unternehmen arbeitet aktiv daran, die Registrierungserklärung vor dem 31. Dezember 2023 fertigzustellen. Sollte das Unternehmen jedoch nicht in der Lage sein, dies abzuschließen, wird das Unternehmen vor Ablauf weiterhin weitere Verzichtserklärungen von den Vertragsinhabern einholen. Es gibt jedoch keine Zusicherungen, dass die Vertragsinhaber weitere vom Unternehmen beantragte Verzichtserklärungen akzeptieren werden. Wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, eine Registrierungserklärung vorzulegen, und es ihm nicht gelingt, geeignete Verzichtserklärungen zu erhalten, würde dies zu einem Verzugsfall im Rahmen des Anleihe- und Optionsscheinvertrags führen, der den Anleiheinhabern das Recht einräumt, die Rückzahlung des Instruments zu verlangen."
Kurzkommentar:
ELBM braucht zwingend diese Registrierungserklärung in den USA. Wenn diese nicht per 13.12.2023 bei ELBM eingeht, dann gibt es zwei alternative Szenarien:
1. Best Case: Die Anleihengläubiger verlängern abermals die Verzichtserklärung. Aber mutmasslich nur, falls der Umwandlungspreis als Gegenleistung dramatisch gesenkt würde.
2. Worst Case: Die Wandelanleihe wird fällig, da ELBM mit der Zinszahlung in Aktien in Verzug gerät. Die Gläubiger akzeptieren nur Aktien, welche frei in den USA handelbar sind. Wenn ELBM die 51m USD nicht zurückbezahlt werden können, dann gäbe es (mutmasslich) einen Debt-Equity -Swap. Die Anleihengläubiger erhielten Aktien von ELBM. Alt-Aktionäre würden im besten Fall bis fast auf den Nullpunkt verwässert, im schlechtesten Fall alles verlieren.
urai5
P.S. Ich bin selber mit einem Kerninvest von mir (5E Advanced Materials, FEAM) hereingefallen. Es geht auch um eine Wandelschuldverschreibung. Bei ELBM müssen 2m USD vorgehalten werden, bei FEAM 10m USD. Diese Limite wurde unterschritten. Die Alt-Aktionäre werden jetzt zu Gunsten der Gläubiger um 2/3 verwässert. Vorher wurde Kurs dramatisch nach unter gedrückt.
P.P.S. Mein Rat aus jetzt gemachter negativer Erfahrung: Wenn Entwickler Schulden haben, dann diese Konditionen genau studieren und vor allem darauf achten, dass immer genügend Free-Cash vorhanden ist. In den Finanzberichten sind die Klauseln detailliert und vollständig aufgeführt. Zudem müssen sämtliche Bedingungen auf die Wahrscheinlichkeit - für die Einhaltung - beurteilt werden. Bei Unsicherheiten: Hände weg.
Zitat von WernerD1407: Was völlig untergegangen ist, war die Mitteilung über die Nachbesserung des Ausführungspreis der warrants für die Anleihegläubiger (01.12.2023).
Das kann man man, wenn man möchte, so interpretieren, dass es hierfür eine Gegenleistung geben muss bzw sollte. Denkbar wäre, dass diese Gläubiger
weitere, neue Finanzmittel zur Verfügung stellen. Was ja begrüßenswert wäre. Dass man diese Kondition ( wie eingangs angeführt;01.12.2023) ohne Gegenleistung im Nachhineinen einräumt kann ich mir nicht vorstellen. Dafür würde es ja keinen Anlass geben.
@WernerD1407
Du hast Recht, dass es (wahrscheinlich) eine Gegenleistung gibt. Aber es geht nicht um (allfällig) neue Finanzmittel, sondern es geht ganz konkret um eine Verzichtserklärung, welche Die Anleihengläubiger bis zum 31.12.2023 verlängert hatten. Der (komplexe)n Sachverhalt ist Folgender:
Gemäss den Bedingungen der Wandelschuldverschreibung muss ELBM Folgendes erwirken (gemäss SEDAR, Finanzabschluss Q3, pdf Seite 17f):
"The Company also must have a United States registration statement providing for the resale of the underlying Common Stock deliverable on the conversion of the debenture and warrant indenture by May 15, 2023." "Das Unternehmen muss außerdem über eine Registrierungserklärung in den Vereinigten Staaten verfügen, die den Weiterverkauf der zugrunde liegenden Stammaktien vorsieht, die bei der Umwandlung der Schuldverschreibung und des Optionsanleihevertrags bis zum 15. Mai 2023 zu liefern sind."
ELBM hat NICHT geliefert! Alle Gläubiger haben dann an ELBM eine Verzichtserklärung bis zum 31. August 2023 abgegeben. Die Verzichtserklärung wurde dann nicht bis zum 30.9.2023 verlängert. Dadurch geriet ELBM in Verzug. Der Grund: Die Zinszahlung per 15. August 2023 konnte nicht in Aktien bezahlt werden - da diese in den USA nicht frei handelbar gewesen wäre. Am 14. November erhielt ELBM dann wieder eine Verzichtserklärung - bis zum 31. Dezember 2023.
Meine Einschätzung: Die Gegenleistung für die Senkung des Umwandlungskurses der 10m Warrants von 2.48 USD auf 1 CAD (minus 70%) war die Verlängerung der Verzichtserklärung bis zum 31. Dezember 2023, welche am 14. November 2023 bei ELBM eingegangen war.
Und jetzt kommt das Gefährliche, ELBM ist zum Erfolg verdammt, diese Registrierungserklärung vor dem 31.12.2023 zu erhalten:
The Company is actively working on completing the registration statement prior to December 31, 2023, but if the Company is unable to complete this, the Company will continue to seek additional waivers from the indenture holders prior to expiry. However, there are no assurances that the indenture holders will accommodate further waivers the Company will seek. If the Company is unable to provide a registration statement and is not successful in obtaining suitable waivers, it would result in an event of default under the bond and warrant indenture which provides the indenture holders the right to demand repayment of the instrument.
"Das Unternehmen arbeitet aktiv daran, die Registrierungserklärung vor dem 31. Dezember 2023 fertigzustellen. Sollte das Unternehmen jedoch nicht in der Lage sein, dies abzuschließen, wird das Unternehmen vor Ablauf weiterhin weitere Verzichtserklärungen von den Vertragsinhabern einholen. Es gibt jedoch keine Zusicherungen, dass die Vertragsinhaber weitere vom Unternehmen beantragte Verzichtserklärungen akzeptieren werden. Wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, eine Registrierungserklärung vorzulegen, und es ihm nicht gelingt, geeignete Verzichtserklärungen zu erhalten, würde dies zu einem Verzugsfall im Rahmen des Anleihe- und Optionsscheinvertrags führen, der den Anleiheinhabern das Recht einräumt, die Rückzahlung des Instruments zu verlangen."
Kurzkommentar:
ELBM braucht zwingend diese Registrierungserklärung in den USA. Wenn diese nicht per 13.12.2023 bei ELBM eingeht, dann gibt es zwei alternative Szenarien:
1. Best Case: Die Anleihengläubiger verlängern abermals die Verzichtserklärung. Aber mutmasslich nur, falls der Umwandlungspreis als Gegenleistung dramatisch gesenkt würde.
2. Worst Case: Die Wandelanleihe wird fällig, da ELBM mit der Zinszahlung in Aktien in Verzug gerät. Die Gläubiger akzeptieren nur Aktien, welche frei in den USA handelbar sind. Wenn ELBM die 51m USD nicht zurückbezahlt werden können, dann gäbe es (mutmasslich) einen Debt-Equity -Swap. Die Anleihengläubiger erhielten Aktien von ELBM. Alt-Aktionäre würden im besten Fall bis fast auf den Nullpunkt verwässert, im schlechtesten Fall alles verlieren.
urai5
P.S. Ich bin selber mit einem Kerninvest von mir (5E Advanced Materials, FEAM) hereingefallen. Es geht auch um eine Wandelschuldverschreibung. Bei ELBM müssen 2m USD vorgehalten werden, bei FEAM 10m USD. Diese Limite wurde unterschritten. Die Alt-Aktionäre werden jetzt zu Gunsten der Gläubiger um 2/3 verwässert. Vorher wurde Kurs dramatisch nach unter gedrückt.
P.P.S. Mein Rat aus jetzt gemachter negativer Erfahrung: Wenn Entwickler Schulden haben, dann diese Konditionen genau studieren und vor allem darauf achten, dass immer genügend Free-Cash vorhanden ist. In den Finanzberichten sind die Klauseln detailliert und vollständig aufgeführt. Zudem müssen sämtliche Bedingungen auf die Wahrscheinlichkeit - für die Einhaltung - beurteilt werden. Bei Unsicherheiten: Hände weg.
Ich verstehe den Sinn der vorher begonnenen aber nicht zu Ende geführten Diskussion über wieviele Aktien wer hält nicht. Was sollte das bringen?
Was völlig untergegangen ist, war die Mitteilung über die Nachbesserung des Ausführungspreis der warrants für die Anleihegläubiger (01.12.2023).
Das kann man man, wenn man möchte, so interpretieren, dass es hierfür eine Gegenleistung geben muss bzw sollte. Denkbar wäre, dass diese Gläubiger
weitere, neue Finanzmittel zur Verfügung stellen. Was ja begrüßenswert wäre. Dass man diese Kondition ( wie eingangs angeführt;01.12.2023) ohne Gegenleistung im Nachhineinen einräumt kann ich mir nicht vorstellen. Dafür würde es ja keinen Anlass geben. Ich würde mich sehr freuen sollten diese Gläubiger weitere Finanzmittel
zur Verfügung stellen. Damit wäre eine (unmittelbare) Verwässerung fürs erste vom Tisch und man hätte Geld für die Raffinerie.
Was völlig untergegangen ist, war die Mitteilung über die Nachbesserung des Ausführungspreis der warrants für die Anleihegläubiger (01.12.2023).
Das kann man man, wenn man möchte, so interpretieren, dass es hierfür eine Gegenleistung geben muss bzw sollte. Denkbar wäre, dass diese Gläubiger
weitere, neue Finanzmittel zur Verfügung stellen. Was ja begrüßenswert wäre. Dass man diese Kondition ( wie eingangs angeführt;01.12.2023) ohne Gegenleistung im Nachhineinen einräumt kann ich mir nicht vorstellen. Dafür würde es ja keinen Anlass geben. Ich würde mich sehr freuen sollten diese Gläubiger weitere Finanzmittel
zur Verfügung stellen. Damit wäre eine (unmittelbare) Verwässerung fürs erste vom Tisch und man hätte Geld für die Raffinerie.
Tja, so tief war es seit 2016 nicht mehr. So wie ich das mittlerweile betrachte, wurden wir belogen und betrogen. Au Mann, ich könnte kotzen. So ein flaues Gefühl hatte ich seit meiner Schulzeit nicht mehr. Egal wie das hier ausgeht, dass war mein letztes Börsengeschäft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.933.434 von tn2017 am 08.12.23 12:14:33Ohne Angabe von Gründen!
Danke Stefan für die Zusammenfassung.
Dann hoffen wir mal...
Eine weitere Verzögerung, möchte ich mir nicht vorstellen...
Dann hoffen wir mal...
Eine weitere Verzögerung, möchte ich mir nicht vorstellen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.928.511 von Schironimo am 07.12.23 14:42:09hi Schironimo,
hat er Gründe angegeben?
Er ist ja eigentlich sehr offen und transparent..
hat er Gründe angegeben?
Er ist ja eigentlich sehr offen und transparent..