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    steuerfreie Gewinne nach §56 abs.6 Satz 1 Nr. 2 Invstg 2018 mit Verlustvortrag verrechnet

    eröffnet am 19.03.23 19:06:27 von
    neuester Beitrag 21.03.23 22:33:37 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 21.03.23 22:33:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vielen lieben Dank nochmal. Das hilft
      Avatar
      schrieb am 21.03.23 21:23:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.525.315 von leckerkoelsch am 21.03.23 20:34:49Das Finanzamt stellt dir eine Verlustbescheinigung über 5.000 Euro aus, weil das ja dein Gewinn und zugleich die Minderung des Verlustvortrages war. Der Rest passt.

      Übrigens war in meinem ersten Post ein Fehler drin: Der Freibetrag von 100.000 Euro wird nicht pro Jahr, sondern einmalig gewährt.
      Avatar
      schrieb am 21.03.23 20:34:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke für Deine Antwort Julia Papa,
      Vor dem Verkauf hatte ich bei der Bank einen Verlustvortrag von ca 25000 , jetzt nach dem Verkauf der Altanteile noch 20000 , weil die Altanteile ca 5000;Gewinn gebracht haben. Bedeutet Deine Aussage , dass mir das FA nach einer Steuererklärung jetzt eine Verlustbescheinigung über 25000 Euro ausstellt und die 5000 Gewinn von den 100000 , die für Altfälle vorgesehen sind, abzieht ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.03.23 07:22:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.509.664 von leckerkoelsch am 19.03.23 19:06:27Hallo,

      für Investmentfonds (darum geht es hier wohl) wurde die Steuerfreiheit für Altbestände 2018 abgeschafft. Es gibt nur noch diesen Freibetrag von 100.000 Euro pro Jahr. Da deine Bank aber nicht weiß, ob du nicht schon bei anderen Banken Anteile verkauft hast, gewährt sie dir diesen Freibetrag nicht. Dazu musst du eine Steuererklärung machen. Das Finanzamt stellt dir dann eine Verlustbescheinigung aus.
      Das bedeutet aber auch, dass der Verlustvortrag bei deiner Bank "weg" ist. Wenn du also zukünftig Gewinne machst, musst du immer eine Steuererklärung machen, bis der vom Finanzamt bescheinigte Verlust aufgebraucht ist.
      Avatar
      schrieb am 19.03.23 19:06:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag an die Gemeinde ,

      ich habe letztes Jahr erstmalig Wertpapiere verkauft , die ich vor 2008 gekauft habe . Mit diesen Papieren habe ich seit der Abrechnung 2018 Gewinn gemacht. Diesen Gewinn hat jetzt die Bank genutzt, um meinen Verlustvortrag zu reduzieren. Diese Gewinne wären aber normalerweise laut obigen Gesetz bis zu 100000 Euro steuerfrei gewesen . Durch die Reduzierung des Verlustvortrages habe ich aber nun doch " indirekt " Steuern gezahlt .
      Meine Frage jetzt wäre , wie kann ich die Gewinne mit dem Freibetrag von 100000 Euro verrechnen und meinen alten höheren Verlustvortrag wiederbekommen.
      Für Eure Hilfe schon mal im Voraus vielen Dank.
      1 Antwort
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      steuerfreie Gewinne nach §56 abs.6 Satz 1 Nr. 2 Invstg 2018 mit Verlustvortrag verrechnet