Ist die Ampel am Ende? (Seite 6)
eröffnet am 07.11.23 17:15:45 von
neuester Beitrag 21.02.24 18:51:12 von
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#1 Nein
Warum fragst du, steht die Vertrauensfrage an?
Warum fragst du, steht die Vertrauensfrage an?
Zu meiner Frage im Titel:
Ja die Ampel ist am Ende, das heißt aber nicht, daß wir demnächst Neuwahlen haben werden.
Gegen Neuwahlen sprechen in erster Linie die sehr schlechten Umfragewerte aller drei Ampelparteien.
SPD: 16% gegenüber 26% (2021)
Grüne: 14% zu 15%
FDP: 5% zu 11,5%
https://dawum.de/Bundestag/
Zusätzlich spricht noch das Bundesministergesetz gegen Neuwahlen:
(1) Ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung hat von dem Zeitpunkt an, in dem die Amtsbezüge aufhören, Anspruch auf Ruhegehalt, wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat; eine Zeit im Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung sowie Zeiten einer vorausgegangenen Mitgliedschaft in einer Landesregierung, die zu keinem Anspruch auf Versorgung nach Landesrecht geführt haben wird berücksichtigt. Bei einer Beendigung des Amtsverhältnisses aus den in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Gründen oder im Falle einer Auflösung des Bundestages und einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren gilt dies als Amtszeit von vier Jahren.
https://www.buzer.de/gesetz/6837/a97223.htm
Falls sich der Bundestag jedoch auflösen sollte, hätten die Minister/Ministerinnen nach zwei Jahren Amtszeit, Anspruch auf Ruhegehalt.
Dieser Anspruch entsteht somit im Dezember 2023 und deshalb könnte es doch sein, daß dem Treiben der Ampel noch in diesem Jahr ein Ende bereitet wird.
Ja die Ampel ist am Ende, das heißt aber nicht, daß wir demnächst Neuwahlen haben werden.
Gegen Neuwahlen sprechen in erster Linie die sehr schlechten Umfragewerte aller drei Ampelparteien.
SPD: 16% gegenüber 26% (2021)
Grüne: 14% zu 15%
FDP: 5% zu 11,5%
https://dawum.de/Bundestag/
Zusätzlich spricht noch das Bundesministergesetz gegen Neuwahlen:
(1) Ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung hat von dem Zeitpunkt an, in dem die Amtsbezüge aufhören, Anspruch auf Ruhegehalt, wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat; eine Zeit im Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung sowie Zeiten einer vorausgegangenen Mitgliedschaft in einer Landesregierung, die zu keinem Anspruch auf Versorgung nach Landesrecht geführt haben wird berücksichtigt. Bei einer Beendigung des Amtsverhältnisses aus den in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Gründen oder im Falle einer Auflösung des Bundestages und einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren gilt dies als Amtszeit von vier Jahren.
https://www.buzer.de/gesetz/6837/a97223.htm
Falls sich der Bundestag jedoch auflösen sollte, hätten die Minister/Ministerinnen nach zwei Jahren Amtszeit, Anspruch auf Ruhegehalt.
Dieser Anspruch entsteht somit im Dezember 2023 und deshalb könnte es doch sein, daß dem Treiben der Ampel noch in diesem Jahr ein Ende bereitet wird.
Ich vermisse hier im Forum einen Thread, der neben den Ampel Parteien - Grüne - SPD - FDP - auch Themen der Ampel Regierung behandelt.