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    mb Software startet mit Auftrag von 30 Mio DM internationale Vermarktung - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 29.06.00 10:15:11 von
    neuester Beitrag 28.09.01 22:20:03 von
    Beiträge: 6
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      Avatar
      schrieb am 29.06.00 10:15:11
      Beitrag Nr. 1 ()

      HAMELN (dpa-AFX) - Der Hamelner Softwarehersteller mb Software ( Kurse, News, Diskussion ) startet mit einem Auftrag von 30 Mio. DM (15,3 Mio. Euro) in den internationalen Vertrieb seiner Produkte. Dabei gehe es um die internationale Vermarktung der aktuellen O2c-Technologie im europäischen Raum, Australien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, in afrikanischen Ländern und den USA. Vertragspartner sei ein "bedeutender Distributor", teilte mb Software am Donnerstag mit.

      Der Vertrag erstreckt sich zunächst über drei Jahre. Die zu liefernde Software dient der Präsentation von Szenen und Objekten im Internet und ermöglicht auch deren Übermittlung per E-Mail. Mit diesem Vertrag wolle mb Software eine Offensive zur Erschließung der internationalen Märkte starten. Weitere Abschlüsse in Nord- und Südamerika sowie in Japan seien in Vorbereitung, teilte das Unternehmen mit./av/DP

      Avatar
      schrieb am 22.09.01 01:04:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo zusammen,

      wurde dieser Aussage durch MB bis heute widersprochen?

      Danke

      und Gruß

      Aeroschmidt
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 13:32:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schaut Euch das mal an! - z.B. im Hinblick auf die o.g. Meldung.

      Könnte man danach Mursch, Wasserman, Lipperheide + Co. auch belangen??

      Gefunden im CoDi-Board:

      Kleinaktionär erhält Schadensersatz! [ 24.09. / 11:46 ] [ 33 Aufrufe ]
      Erstmals in Deutschland ist einem Kleinaktionär vor Gericht Schadenersatz für Spekulationsverluste am Neuen Markt
      zugesprochen worden.

      Die beiden Geschäftsführer der insolventen Augsburger Infomatec AG, Gerhard Harlos und Alexander Häfele, sind am Montag in
      einem Zivilprozess des Augsburger Landgerichts zu rund 90.000 Mark Schadenersatz plus Zinsen verurteilt worden.

      Richter Hans Gleich sah es als erwiesen an, dass die beiden Vorstände für falsche Angaben in einer Ad-hoc-Mitteilung
      verantwortlich seien und damit die Schädigung des Anlegers leichtfertig und billigend in Kauf genommen hätten.

      Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht München möglich. Letztinstanzlich wäre der Bundesgerichtshof zuständig.
      Richter Gleich betonte, das Urteil entspreche der amerikanischen Rechtsprechung.

      Geklagt worden war auch gegen das Unternehmen. Verurteilt wurden vorerst aber nur die beiden Geschäftsführer. Sie müssen
      den Schadenersatz gegebenenfalls aus ihrem Privatvermögen bezahlen.

      Die Infomatec AG befindet sich zurzeit im Insolvenzverfahren. Erst nach dem Abschluss des Konkurses kann nach Aussage von
      Richter Gleich ein Schlussurteil gesprochen werden.

      Der Schaden des Anlegers, ein 40-jähriger Fleischermeister aus Dortmund, liegt nach Ansicht des Gerichts darin, dass er Aktien
      erworben hat, die sich von seinen Vorstellungen wesentlich unterschieden und letztlich unbrauchbar waren, auch wenn ihr
      Preis damals dem Marktpreis entsprochen habe.

      In der fraglichen Ad-hoc-Mitteilung vom 20. Mai 1999 hatte es geheißen, ein Kunde habe Surfstations im Umsatzvolumen von 55
      Millionen Mark von Infomatec geordert. Dies sei der "größte Deal der Firmengeschichte" und bedeute den "Aufstieg zur
      Marktführerschaft".

      Tatsächlich hatte es sich nur um eine Rahmenvereinbarung gehandelt. Statt 100.000 wurden letztlich nur 14.000 Surfstations
      verkauft.

      Infomatec hatte im vergangenen Jahr mehrere falsche Ad-hoc-Mitteilungen korrigieren müssen. Der Aktienkurs sank darauf vom
      Höchststand von 51 Euro auf zuletzt unter einen Euro. Infomatec, ein einstiger Börsenstar und bevorzugter Anlagetipp, gehörte
      zu den ersten Firmen, deren Kurs am Neuen Markt einbrach.

      In der Ad-hoc-Mitteilung seien in reißerischer Wortwahl Tatsachen und Wunschvorstellungen vermischt worden, sagte der
      Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Geschäftsführer hätten bewusst falsche Angaben über Umstände gemacht, die für den
      Aktienkurs ihrer Firma erheblich waren.

      Der Anleger habe glaubhaft gemacht, dass er sich zum Aktienkauf entschlossen habe, nachdem er diese Ad-hoc-Mitteilung im
      Teletext gelesen habe. Diese Meldung habe ihn zum Kauf motiviert. Dabei sei es unerheblich, dass sich die vorsätzliche
      Täuschung durch die Infomatec-Geschäftsführer nicht gegen bestimmte Personen gerichtet habe. Der Anleger habe sich den
      Kauf sorgfältig überlegt und sich durch Erkundigungen bei Anlageberatern rückversichert. Weitere Erfolgsmeldungen der
      Infomatec AG hätten ihm keinen Anlass gegeben, seine Aktien frühzeitig wieder zu verkaufen.

      Der Anwalt des Kleinanlegers, Klaus Rotter, der 250 weitere geschädigte Kleinanleger vertritt, wertete das Urteil des Augsburger
      Gerichts als einen Sieg für gewissenhafte Aktionäre. Jetzt könne auch das Vertrauen in die Aktienmärkte zurückkehren, da
      Unternehmen, die Anleger leichtfertig oder fahrlässig täuschten, mit Schadenersatz rechnen müssten.

      Nach Ansicht von Rotter sind jetzt auch Klagen gegen die Vorstände von EM.TV oder Metabox möglich. Das Urteil sei jedoch kein
      Freibrief für Börsen-Zocker, betonte Rotter.
      Avatar
      schrieb am 25.09.01 14:49:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      @boersen-paule

      du hast recht!
      dieser auftrag wurde wohl niemals getätigt von mb!!!!!
      er war oft genug gegenstand von heinzileins mißtrauen gegenüber der verbrecher-bande.
      und heinzel hatte recht!
      güllan-dylan sollte da mal seinen anwalt drauf ansetzen!!!

      superbaer
      Avatar
      schrieb am 28.09.01 22:19:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      @MB`ler,
      die Möglichkeit, dass das ganze ein lupenreiner Betrug war,
      könnte durchaus bestehen und auch eine Überprüfung
      und Offenlegung der Rolle der Nord LB könnte im Sinne
      einer rechtsstaatlichen Aktienkultur von Interesse sein.

      Es bleibt spannend.

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      Avatar
      schrieb am 28.09.01 22:20:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      @MB`ler,
      die Möglichkeit, dass das ganze ein lupenreiner Betrug war,
      könnte durchaus bestehen und auch eine Überprüfung
      und Offenlegung der Rolle der Nord LB könnte im Sinne
      einer rechtsstaatlichen Aktienkultur von Interesse sein.

      Es bleibt spannend.


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