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    Verlustrücktrag, bitte helfen! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.08.00 08:34:34 von
    neuester Beitrag 25.08.00 16:24:48 von
    Beiträge: 4
    ID: 223.672
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      Avatar
      schrieb am 25.08.00 08:34:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich habe eine Frage:


      Ich habe z.B. 1999 per Saldo Spekulationsgewinne von DM 5.900,00 realisiert, im Jahr 2000
      hab ich z.B. bis jetzt per Saldo DM 4.000,00 Spekulationsverlust (Gewinn 10.000 / Verlust 14.000)

      Da ich die Erklärung 1999 noch nicht abgegeben habe, interessiert mich folgendes (unter
      der Annahme, daß ich im Januar 2001 beide Erklärungen für 1999 + 2000 abgebe und bis
      dahin keine Transaktionen mehr getätigt werden)


      Was ist richtig: 1. oder 2. ???

      1.

      Ich kann von den Verlusten die ich im Jahr 2000 per SALDO (!) gemacht habe, DM 4.000,00 auf
      1999 zurücktragen, hätte somit 1999 Spekugewinne von DM 1.900,00, d.h. voll zu versteuern!


      2.

      Ich habe im Jahr 2000 Gewinne aus Spekulationsgeschäften von DM 10.000,00. Von den
      Verlusten im Jahr 2000 brauche ich nur DM 9.001,00 um im Jahr 2000 unter der Freigrenze
      zu sein., d.h. ich könnte DM 4.999,00 auf 1999 zurücktragen. In dieser 2. Variante müsste
      ich 1999 und im Jahr 2000 keine Spekusteuer zahlen.

      1999: Gewinn per Saldo 5.900,00 abzüglich Rücktrag 4.999,00 (bzw. 4.901,00 würden ja
      genügen) = unter DM 1000.00 , DM 98,00 könnte ich in diesem Fall noch auf 2001
      vortragen.



      Es geht also darum ob mir beim Verlustrücktrag der Freibetrag bzw. die Freigrenze für Gewinne
      aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr 2000 verloren geht.

      Wer weiß Rat?



      Danke

      SC
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 08:42:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Santa Cruz,

      einen Verlustrücktrag kannst Du grundsätzlich nur dann machen, wenn die Summe Deiner Einkünfte in einem Veranlagungsjahr negativ ist. Wenn Du also neben den Spekulationsgewinnen noch andere Einkünfte hast, also etwa Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) oder Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit oder was auch immer, dann kannst Du
      einen Verlustrücktrag machen, wenn die Summe dieser Einkünfte in dem betreffenden Jahr negativ ist.
      Zutreffend ist somit Variante 1.
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 08:56:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ santa cruz

      Ich bin leider schon etwas aus dem Metier - habe den Job jedoch gelernt. Früher waren Rückträge bis zu 2 Jahre lang möglich. Wichtig ist jedoch das Zufluß- bzw. Abflußprinzip. Das bedeutet, daß es auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Realisation ankommt.
      Mittlerweile können Verluste - meines Wissens - jedoch nur vorgetragen werden. Dabei kommt es jedoch auf den Gesamtbetrag der Einkünfte an (Einnahmen ./. Ausgaben aller Einkommensarten).

      Fundiert ist das jedoch nicht 100 %ig - jedoch habe ich mit dieser Änderung schon persönlich zu tun gehabt, nachdem ich meine Firma in eine GmbH umgewandelt habe!!
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 16:24:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Verluste können auch zurückgetragen werden (habe ich für 1998 mit Verlusten aus 1999 gemacht!). Variante 1 ist gültig.


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