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    Lockup-Fristen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.08.00 00:11:36 von
    neuester Beitrag 28.08.00 00:16:44 von
    Beiträge: 2
    ID: 225.216
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      Avatar
      schrieb am 28.08.00 00:11:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      hai,

      ich hab mal ne Frage zu den lockup-Fristen.
      Unsere Firma ist gerade in eine AG umgewandelt worden.
      Bevor die Firma an die Börse geht (ca. 1 Q 2001) können die Mitarbeiter Aktien zu einem günstigeren Preis erwerben. Im Gegenzug müssen wir zustimmen die Aktien 18 Monate nicht zu verkaufen.

      Meine Frage:

      Welche konkrete rechtliche Handhabe besteht, die mich daran hindert meine Anteile (voll oder teilweise) vorher zu verkaufen.

      TIA

      Oliver
      Avatar
      schrieb am 28.08.00 00:16:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ganz einfach, die Aktien der Altaktionäre werden mit einer eigenen WPKN versehen und in ein Sperrdepot eingebucht, oder gar in dein Depot. Aufgrund der WPKN kannste nicht verkaufen, bevor die Lock-Up ausgelaufen ist.

      Ansonsten dürften die Strafgelder weitaus höher liegen als ein möglicher Ertrag.

      Mfg MH


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