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    Hallo kann mir jemand genau sagen wie es mit der Steuer von Studenten aussehen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.09.00 23:29:26 von
    neuester Beitrag 26.09.00 19:45:06 von
    Beiträge: 47
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      Avatar
      schrieb am 03.09.00 23:29:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      :)

      also ich habe gar kein einkommen... und kriege auch keinen BAFÖG muss ich auch 35% abdrücken oder wie läuft das????

      Thanks @ all

      BrokerBilo :)
      Avatar
      schrieb am 03.09.00 23:40:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      ohne Einkommen musst Du auch keine Steuern zahlen!!!!

      aber Du meinst wahrscheinlich Spekulationsgewinne. Da gilt der Steuerfreibetrag von rd. 13.000 DM
      darunter musst keine Spekulationssteuer zahlen. wenn Du darüber kommst musst Du alles versteuern.
      Also auch mal Verluste realisieren falls Du soviel Gewinne haben solltest!

      mfg
      Avatar
      schrieb am 04.09.00 12:52:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bedeutet das auch, daß mein Sohn (2Jahre)ebenfalls den Steuerfreibetrag von 13TDM hat? Wie ist es mit der Ehefrau im Mutterschutz???
      Danke für die Antworten.
      Avatar
      schrieb am 04.09.00 14:11:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Modry00

      at first danke :)
      leider liegen die Gewinne darüber ;) ( Gott Sei Dank)

      aber wie ist das wenn ich verluste realisiere...

      wird dann nicht trotzdem mein gesamter Gewinn abzüglich Verluste veranlagt oder wird dann anders gerechnet beim Fiskus weil ich z.B. mit Gewinnen weiter getradet habe und dann verluste gemacht habe oder so in der art... :D

      Have a nice day

      BrokerBilo :)
      Avatar
      schrieb am 04.09.00 21:55:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Reicher Student

      Natürlich musst Du nicht alles versteuern, wenn Du über die ca. 13 TDM kommst, da es sich um einen Freibetrag handelt (steuerfreies Existenzminimum, gilt für alle). Daher wird nur die Differenz versteuert.

      Bei der Berechnung werden alle Käufe und Verkäufe berücksichtigt. Kaufst Du für 100 und verkaufst Du für 120, fallen 20 an. Investierst Du die 120 dann und verkaufst Du für 80, fallen -40 an, gesamt -20. Kaufst Du jetzt für 80 und verkaufst Du dann für 130 gibt`s 50 Gewinn, insgesamt also 30 (20-40+50).
      Gleiches bei parallelen Investments.

      Gegen Jahresende kannst Du Spekusteuer verringern, indem Du Verkäufe auf die jeweils für Dich günstigeren Jahre verteilst. Wenn also 2000 schlecht läuft, aber ein paar Buchgewinne bestehen, am besten bis 31.12. realisieren, dann hast Du 2001 mehr Freiräume.

      Eigentlich sollte die Besteuerung wirtschaftliche Entscheidungen nicht beeinflussen, aber CDU, FDP, Grüne und SPD bestimmen ja so gerne über anderer Leute Geld...

      @Modry00

      Schlechter Steuerberater, tztz. Arbeitest wohl für Eichel? Der hat jetzt doch schon genug Geld.

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      Avatar
      schrieb am 05.09.00 21:40:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ commanderBerlin

      Hallo danke für die Auskunft aber reich bin ich leider noch nicht...
      aber kommt noch :D


      weisst du vielleicht auch mit wieviel prozent ich die Spekusteuer abdrücken muss???
      Avatar
      schrieb am 06.09.00 09:00:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Reicher Student

      Scheinst ja mächtig Angst vorm bösen Eichel zu haben...

      Bei der Speku zahlst Du keinen Pauschalsatz wie bei Dividenden (der aber auch später bei der Veranlagung verrechnet wird), sondern abhängig von der Höhe Deiner Nettozuflüsse. Grund ist die sog. Steuerprogression: hohe Einkommen werden mit höheren Steuersätzen besteuert als niedrigere (z.B. auf 25 TDM 26 %, auf 250 TDM 53 % - Fantasiezahlen!). Reich sein ist also gar nicht so gut...

      Die tatsächlichen Steuersätze kannst Du der aktuellen Tagespresse entnehmen oder unter § 32a Einkommensteuergesetz es selbst ausrechnen.

      Viel Spaß dabei!
      Avatar
      schrieb am 06.09.00 10:55:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ commanderBerlin

      was passiert eigentlich wenn ich vergesse meine Spekugewinne anzugeben??? :D kann ja mal passieren das ich das vergesse...? ;)

      oder fbesser so fällt es dem Finanzamt nicht auf wenn ich mir z.B. einen schönen wagen zu lege... fragen die sich nicht woher die Kohle kommt????

      darf die Schufa eigentlich dem Fiskus auskunft geben????
      weil da steht doch alles genau drin bei welchen Banken man ein Konto hat etc...

      mir fallen irgendwie immer mehr fragen ein... ;)


      BrokerBilo :)
      Avatar
      schrieb am 07.09.00 10:52:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Reicher Student

      Wenn Du die Speku-Gewinne nicht beim FA angibst, zahlst Du auch keine Steuern, oops! Dafür droht Dir natürlich post mortem ein Platz neben Satan.

      Du solltest Dein Auto (hoffentlich ein Mercedes) nicht vorm FA parken, dann merken die auch nichts.

      Es gibt als Schutz vorm FA so was nettes wie das Bankgeheimnis (§ 30a AO), nach dem das FA schon von sich aus bestimmte Infos nicht abrufen darf.

      Langsam sorge ich mich aber: Willst Du etwa Steuern hinterziehen??? tztz - Mit den Steuereinnahmen wird vielleicht Deine Uni mitfinanziert...

      cu in hell
      Avatar
      schrieb am 07.09.00 11:50:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ CommanderBerlin

      ich als ordentlicher Student Steuern hinterziehen???? nee nee :D

      Obwohl Eichel hat doch genug Geld eingespielt noch vor kurzem auch noch... ;)

      aber nein sowas macht man nicht :D

      Nein kein Mercedes den hole ich mir erst ab 35 habe noch 13 Jahre Zeit... :)

      ich denke da an einen BMW ohne dach...
      die müssten doch wegen Materialeinsparung eigentlich billiger sein oder??? ;)

      BrokerBilo :)
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 00:57:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ commanderBerlin

      was mir noch einfällt ich muss doch KFZ-Steuern zahlen und dann schönen Wagen als Student fällt doch auf oder?? die werden sich doch dann bestimmt fragen woher die Kohle kommt... ;)

      BrokerBilo :)
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 10:03:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Reicher Student

      Natürlich müssten Cabrios wegen der Materialeinsparung preiswerter sein, mach das aber mal einem Autoverkäufer klar - geht erst nach der vierten Maß. BMW würde ich mir aber nur als Aktie kaufen. Auf die Straße gehören nur Jaguar und Benz.

      Zu Deiner (moralisch berechtigten) Angst, als Steuerhinterzieher enttarnt zu werden: Das FA für Deinen BMW weiß ja nicht, was er gekostet hat. Als geradlinig denkende, deutsche Behörde interessiert es sich nur für den Hubraum, der besteuert wird. Dein Einkommensteuer-FA stellt i.d.R. erst dann unangenehme Fragen zu neu entdeckten Autos, wenn sie bei Dir ohnehin an die Tür klopfen - sog. Außenprüfung. Hierbei sind zwei Dinge zu beachten: 1. Es kommt entscheidend auf die Qualität des dargebotenen Kaffees an (natürlich die Krönung), 2. Im Gegensatz zu Rambo kennt der Außenprüfer keine Gnade, 3. Welches FA prüft einen 22-jährigen Studenten?
      ...zugegeben, es waren drei Dinge.

      Dennoch solltest Du Dein Steuerzahlerdasein nicht mit einer fetten Speku-Hinterziehung beginnen. Abgesehen von Deinen Erklärungsproblemen, wenn Du dereinst Deinem Schöpfer gegenüber trittst, bist Du natürlich ein immer wieder gern überwachter Mensch, wenn Du schon in jungen Jahren beim Mogeln erwischt werden solltest. Das ist auch berechtigt, da eine Gemeinschaft nur funktioniert, wenn sich alle zumindest ein wenig an die allen auferlegten Spielregeln hält. Gerade Du als Student bist eine Made im Staatsspeck, der Dir reichlich Vorteile bringt.

      Bevor das hier aber zu moralisch wird: denke, was immer Du tust, immer an das elfte Gebot.
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 13:55:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ ilk2ooo

      ich würde wenn überhaupt sicherlich keine grosse Steuerhinterziehung machen. habe nur ca. 20000 DM gewinn die ich innerhalb der Spekufrist realisiert habe... :) aber den BMW kann ich mir durch eine Aktie leisten, die ich letztes Jahr im November gekauft habe und da die Cabrio Saison erst wieder 2001 beginnt werde ich da so im März meine Steuerfreien Gewinne realisieren... :D
      verstehst du jetzt mein Problem??? aber das gute ist dann ja, dass ich für dieses JAhr sowieso ca 13000 Existenzminimum habe und dann wird mir Herr Eichel ca 7000 versteuern oder??? aber mit wieviel prozent???? auch etwa mit 35 % das ist doch auf gut deutsch...
      SCHEISSE... ;)
      ich schwitz mir da tag täglich einen ab weil die kurse mal rauf mal runter gehen aber Herr Eichel will dann für nichts tun 35 % haben...
      wieoft will man das Geld denn versteuern???
      Ich finde das ist Bullshit :) durch die UMTS hat er sowieso genug Kohle eingenommen... soll er mal bei Aktienkäufen die Zügel bissel locker lassen... :D

      Gruss

      BrokerBilo :)
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 19:31:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ Reicher Student

      Nun werd mal nicht gleich panisch. Mit den Steuern ist es wie mit dem Bier: Saufen wollen se alle - sterben will keiner.

      Du versteuerst Deinen Gewinn doch nur einmal: Wenn Du 100 investierst (die Du schon versteuert hast) und zB zu 110 verkaufst (=10 Gewinn), zahlst Du nur auf die Differenz von 10 Deine Speku-Steuer - und nicht noch einmal auf die investierten 100. Wenn das nicht so wäre, könnte Vater Staat sich ja nur von Lizenzversteigerungen ernähren, da alles Geld, was fließt bereits einmal verdient und versteuert wurde, egal von wem...

      Nebenbei: bei 20 TDM Profit zahlst Du eh nur 2 TDM an Eichel. Du kannst aber bevor das passiert allerlei persönliche Belastungen (Sonderausgaben, evtl. Kinder, schlechter Atem etc.) abziehen, musst nur ein paar Belege sammeln. Die Details gibt`s in Steuerleitfäden für Studis (zB im wissenschaftlich fundierten "Focus") oder beim Steuerberater (der verlangt aber mehr als Du Steuern zahlst, schätze ich).

      Und: Wer sagt Dir, dass Deine dolle Aktie im Frühjahr nicht ne olle ist? Oder gilt etwa: sell in may and go away? Buchgewinne sind keine realisierten Gewinne! (und werden folgerichtig nicht versteuert, nicht mal von der SPD)

      Übrigens schade, dass Du bei BMW bleibst, so musst Du Dir ein paar Extras weniger leisten (zB Airbags und aufblasbare Begleiterin).

      Nevermind!
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 21:29:28
      !
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      Avatar
      schrieb am 09.09.00 17:10:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      @BrokerBilo
      Ein Spekulationsgewinn wird aus der Differenz zwischen (Netto-)Verkaufserlöse abzüglich Einkaufspreis der Aktie ermittelt. Hiervon können dann noch sog. Werbungskosten z.B. anteilige Telefon-, Internet-, Bankkosten usw. abgesetzt werden. Um das zu versteuernde Einkommen zu erhalten, sind dann noch Sonderausgaben (z.B. Versicherungsbeiträge [in beschränkter Höhe!] oder Spenden) und außergewöhnliche Belastungen (Behindertenfreibetrag u.ä.) abzusetzen.
      Beispiel:
      Gewinn wie vorher genannt 20.000 DM ./. Werbungskosten 1.500 DM ./. Sonderausgaben 1.500 DM (student. KV) würden ein zu versteuerndes Einkommen von DM 17.000 ergeben. Die Einkommensteuer hierauf beträgt bei Ledigen 836 DM.
      Abschreibungen für einen neuen PC werden schwierig! Es müßte dargestellt werden, daß dieser PC ausschließlich oder fast ausschließlich für diese Speku-Zwecke genutzt wird. Und das widerspricht der finanzamtlichen "Lebenserfahrung". Aber auf 20.000 (Brutto-)Gewinn 836 DM ESt zu zahlen, ist doch verkraftbar. Oder?
      Übrigens sind die meisten Steuerberater nicht so geldgeil wie vorher angedeutet. Die meisten erbringen eine ordentliche Leistung für ihr Geld. :)
      Avatar
      schrieb am 10.09.00 19:08:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ Reicher Student

      Ich glaube, dass StRa alles Notwendige zum Thema Steuern gepostet hat. In Deiner Entscheidung für den Silberpfeil kann ich Dich nur bestärken. Zumindest verdiene ich da 1/830055532734stel dran mit. Das wäre dies Jahr dann wenigstens etwas - der Rest (=stock market)war ja wohl echt unter aller Sau...

      @ StRa

      Heißt das Stefan Raab oder Steuer-Ratgeber?

      Natürlich sind StB nicht geldgeil, aber bevor sie sich schlagen lassen... Ganz im Ernst: meinst Du, dass sich ein StB bei ca. 800 DM Steuern lohnt? Der verlangt doch mindestens 200 DM, oder? Weißt Du da Genaueres?

      @ Alle

      Wie kriegt Ihr eigentlich diese Smilies in den Text? Zugegeben: ich bin ein bisschen doof...
      Avatar
      schrieb am 11.09.00 13:08:47
      Beitrag Nr. 18 ()
      Danke euch beiden... ;)

      @ commander

      Schaun wir mal wir aich die Börse entwickelt und dann geb ich dir Bescheid für welchen ich mich entschlossen habe... :cool:

      Und für die Smilies wenn du auf antworten gedrückt hast geh mal auf Boardhilfe da ist alles erläutert :D

      also nochmals Vielen Dank und viel Glück bei deinen
      Börsebgeschäften...

      BrokerBilo :)
      Avatar
      schrieb am 12.09.00 11:38:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ Reicher Student

      Da nicht für... :D

      Viel Glück!
      Avatar
      schrieb am 16.09.00 17:53:52
      Beitrag Nr. 20 ()
      @CommanderBerlin
      StRa: bin nicht Stefan Raab, sondern muß mich im täglichen Leben mit Steuerberatung herumschlagen. Kein Finanzbeamter. Im Board habe ich schon des Öfteren gelesen, daß Berater "zuviel" für ihre Leistung kassieren würden und schon genau so oft dagegen gepostet.
      Aber auch das mit nur 800 DM Steuerzahlung ist relativ. Wenn ein Berater in diesem Fall 1000 DM kostet, der Steuerpflichtige nur 800 DM, statt unberaten 5000 DM zahlt, hätte es sich z.B. gelohnt.
      Grundsätzlich: bei den im Fall genannten Gegebenheiten käme es natürlich nicht zu 5000 DM Steuern (da könnte man schon einiges falsch und zu hoch erklären).
      Für die Leistungen der Steuerberater gibt es eine Steuerberater-Gebührenvorordnung! Diese ist ähnlich aufgebaut wie die Gebührenordnung der Rechtsanwälte, kann jedoch in der Anwendung "feiner" dosiert werden, weil der Gebührenrahmen eine größere Bandbreite zuläßt. Das ist nicht zum Nachteil der Mandanten, weil hierdurch die verbrauchte Zeit in eine bessere und gerechtere Relation gesetzt werden kann.

      Noch Fragen zu Beratern und deren Gebühren? ;)
      Avatar
      schrieb am 17.09.00 19:03:19
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ StRa

      Danke für die Info. Das mit der Gebührenordnung wusste ich nicht. Ist sie im Netz abrufbar?

      Jedenfalls ist Information immer der beste Weg, die Vorurteile gegen StB aus dem Weg zu räumen. Du solltest aber nicht so empflindlich sein, da die Postings nicht immer soooo ernst sind (eben kleine Seitenhiebe) und außerdem die Banker viel schlechter wegkommen. Also, Kopf hoch!

      Gibt`s im Board Finanzbeamte? Wäre interesant, ob die beruflich oder privat hier wären...
      Avatar
      schrieb am 19.09.00 16:28:52
      Beitrag Nr. 22 ()
      CommanderBerlin und BrokerBilo:

      Ich verfolge euer Frage-Antwort-Spiel mit Interesse. Eine Anmerkung hätte ich:
      Ich warne vor Steuerhinterziehung!
      Antworten wie: `Wer prüft schon einen 22 jährigen
      Studenten` werden sich glaub ich die nächsten Jahre als folgenschwerer Irrtum erweisen.
      Ich habe in mehreren Fachzeitschriften gelesen, daß Eichel den großen Schlag gegen
      die SpekuSteuer-Hinterzieher plant. Es soll dabei auch das Bankgeheimnis `verändert`
      werden; vor allem werden die Direktbanken überprüft.
      Und vergeßt nicht: schon jetzt kann 10 Jahre rückwirkend überprüft und bestraft werden.
      Die Schlußbemerkung der Experten war dann jedesmal, man solle schon mal anfangen,
      Rücklagen zu bilden, um die später anfallenden Steuerrückzahlung plus jährliche Verzinsung
      plus Strafgebühr leisten zu können.
      Also, damit es kein böses Erwachen gibt, rät Euch der Anarch:
      Ehrlich währt am längsten!
      Avatar
      schrieb am 19.09.00 17:25:20
      Beitrag Nr. 23 ()
      @CommanderBerlin

      Probiere es einmal hiermit:

      http://www.jurathek.de/tom/cgi-bin/fluffysearch.pl?words=ste…

      Das ist die Steuerberatergebührenverordnung. Jetzt musst Du nur noch wissen, wie man "Gegenstandswerte" ermittelt. Das dürfte aber auch irgendwo stehen ansonsten sage einfach mal zum Spaß ein paar Daten eines Deiner Meinung nach "normalen" Steuerpflichtigen. Ich werde Dir dann den "Hintergedanken" des Steuerberaters zur Gebührenfestsetzung verraten.

      Nur eines Vorweg: Ich bin kein Steuerberater (habe aber trotzdem genug damit zu tun und schreibe oft genug Rechnungen!). Ansonsten kann Dir StRa sicher auch Auskunft geben, er kennt sich auch damit aus, wie StB oder WPs ihre Gebühren festsetzen.

      Gruss
      HotS
      Avatar
      schrieb am 19.09.00 19:42:21
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ Anarch

      1. Dein Name lässt nicht so viel Gesetzestreue erwarten, bravo.

      2. Ich habe dem armen, reichen Studenten von einer Hinterziehung aus moralischen Gründen bereits abgeraten. Ich habe ihn auch auf die Folgen aufmerksam gemacht.

      3. Dein Posting zu den Gefahren lässt aber einiges offen.

      Bisher ist das Bankgeheimnis nicht so weit gelüftet, dass Transaktionen nachvollziehbar werden. Es ist auch sehr fraglich, ob eine solche Regelung rückwirkend (also für letztes oder dieses Jahr) zulässig oder praktikabel ist.
      Die Finanzverwaltung ist außerdem total überlastet. Selbst (kleine) Gewerbetreibende brauchen in manchen Städten nur mit einer Prüfung alle 100 Jahre (statistisch) rechnen. Da seit einigen Jahren Millionen Leute mit Aktien handeln - und die Speku kompliziert auszurechnen ist - , kommt nicht gerade wenig noch dazu.
      Einzige Lösung für "Eichel" wäre daher eine Verpflichtung der Banken, die Speku direkt abzuziehen - oder Vergleichbares...
      Momentan kann doch jeder beliebig hinterziehen, solange er keine Außenprüfung am Hals hat - ein wirklich beklagenswerter Zustand, da dies nichts mit Gerechtigkeit mehr zu tun hat! Man denke nur an Lohnbezieher, die brav ihre Steuern abdrücken müssen.
      Mir scheinen die "gravierenden Maßnahmen" doch eher Wunschtraum als Realität zu sein, aber vielleicht kannst Du ja mal aus Deinen Fachzeitschriften zitieren, was genau geplant ist.

      Damit kein Missverständnis aufkommt: ich bin absolut dagegen, Steuern zu hinterziehen (ist arrogant und egoistisch) und bin deshalb auch für eine effektivere Durchsetzung der Steueransprüche, aber sie verlangt wohl eine Vernichtung des Bankgeheimnisses. Deshalb sollte man sich überlegen, ob man das auch will. Das Problem wäre geringer, wenn die Leute ehrlicher wären. Aber je höher die Belastung und je absurder die Haushalte der öff. Hand, desto geringer die Bereitschaft.

      @ HotS

      StRa und Du kennt Euch gut dafür aus, dass ihr keine StB seid - was seid Ihr denn dann?
      Avatar
      schrieb am 19.09.00 21:28:54
      Beitrag Nr. 25 ()
      @CommanderBerlin

      Du wirst lachen, das frage ich mich auch öfter...

      Leider weiß ich nicht, ob es für mich zulässig ist meine Berufsbezeichnung und mein Tätigkeitsbereich in der Öffentlichkeit zu posten. Beratungen oder "Tips" in dem Sinne dürfen wir beide keine geben, das verbietet unser Standesrecht. Ich denke, daß ich ersteinmal StRa Antwort abwarte...

      Gruss
      HotS
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 20:23:41
      Beitrag Nr. 26 ()
      @HotS und @CommanderBerlin

      ich dachte, daß ich das mit der Bermerkung "im täglichen Leben mit Steuerberatung" klargestellt hätte: ich bin Steuerberater und habe das auch schon gepostet. Bin immer noch der Meinung, einen ordentlichen Beruf auszuüben und stehe deshalb auch dazu.

      Ich habe auch einen neuen Thread mit dem Titel "Sind Steuerberater gut? Zu teuer?" aufgelegt, weil mich natürlich auch die Meinung "im Lande" wirklich interessiert. Wer sagt mir schon die Wahrheit bei einem Besuch im Büro ins Gesicht?

      Daß die Steuerberatergebührenvorordnung auch im Netz steht, habe ich zwar vermutet, kannte aber keine Links.

      Diese Gebührenverordnung läßt nicht nur glatte 10tel Gebühren zu! Es ist auch möglich, Zwischenwerte zu berechnen, z.B. 1,5/10 oder sogar 1,3/10. Grundsätzlich sehe ich immer zu, daß ich die von mir verbrauchte Zeit bezahlt bekommen. Dies meinte ich mit feiner Abstimmung.

      Ich gebe zu, daß manche Berechnungen, die sich im Hindergrund abspielen, nicht so ohne weiteres durchschaubar sind. In der Steuererklärung steht dann nur eine einzige Zahl, die vielleicht in einer mehrstündigen Berechnung ermittelt wurde. Allerdings erkläre ich so etwas auch den Leuten.

      Bei den Gegenstandswerten handelt es sich meistens um die Bruttoeinnahmen oder Ausgaben einer Einkunftsart (je nach dem, was höher ist).

      Nach eine Anmerkung zu @Anarch:
      In der Tat beträgt die Festsetzungsfrist für hinterzogene Steuern 10 Jahre. Den Tatbestand der Hinterziehung muß das Finanzamt nachweisen! Der Nachweis kann auch entkräftet werden (Versehen usw.). Für Strafen gelten andere Zeiträume! So kann z.B. eine vor 10 Jahren hinterzogene Steuer (mit Hinterziehungszinsen) nachgefordert, aber nicht mehr bestraft werden.

      Es versteht sich von selbst, daß ich nicht zu Hinterziehungen rate und natürlich auch Mandate, bei denen ich eine Hinterziehung kenne, ablehne. Ich muß diese Hinterziehungskenntnis übrigens nicht dem Finanzamt anzeigen.

      Gruß
      StRa
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 20:48:38
      Beitrag Nr. 27 ()
      @StRa

      Entschuldigung, ich kannte die Abkürzung StRa leider nicht und habe eigentlich einen Fachanwalt für Steuerrecht vermutet. Meine Antwort zur Gebührenverordnung habe ich auch schon gepostet. Aus meiner eigenen Erfahrung weiss ich, wie schwer es ist einen Mandanten klarzumachen, was man als Berater wert ist. Das Problem, was viele Mandanten haben, ist das sie in eben wirklich nicht erkennen können, was es bringt eine bestimmte Rückstellung zu bilden und somit Steuern zu sparen.

      Zum Thema mit der bezahlten Zeit. Mein Chef (WP StB) rechnet jede Stunde mit ungefähr 150-190 DM netto ab. Kein schlechter Stundenlohn denken sich viele Mandanten, wenn sie das auf der Rechnung lesen. Auch ist es bei uns in der Praxis nicht üblich 10tel zu halbieren.

      Eine Frage dazu: Legt die StBGebV denn nicht auch eine "Mindestgebühr" fest???

      Das mit den Hinterziehungen sehen wir bei uns in der Praxis übrigens genauso. Es bringt nichts ausser Ärger!

      Und noch eine Frage: Wie sieht es mit Antworten aus, die wir beide hier geben. Dürfen wir das? Stellt das eine Beratung dar? Oder stellen wir lediglich Stammtischparolen klar?

      Vielen Dank für Ihre Antwort.
      HotS

      Im übrigen ich bin ausgebildeter Steuerfachangestellter und mittlerweile Student an der FH Worms.
      Avatar
      schrieb am 21.09.00 09:12:38
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ HotS

      Soweit ich weiß, ist eine Beratung für Euch nur dann verboten, wenn Ihr im Einzelfall beratet (zB "Ich verdiene 24 TDM aus VuV und habe 13TDM speku-Gewinn"). Wenn aber hypothetische Fragen diskutiert werden (Wie wäre es, wenn man...), geht das, glaube ich.

      Wenn die Leute ihre tatsächlichen Probleme wie eine hypothetische Frage formulieren, könnt ihr ja nix dafür :D

      Ich glaube aber, dass die meisten Fragen, die hier auftauchen, wirklich hypothetisch sind (GmbH-Gründungen weltweit bei angenommenen Speku-Gewinnen von 6700 DM).

      Aber eines noch klargestellt: Illegale Beratungstätigkeit ist für JEDEN untersagt, nicht nur für die StB etc. Also wenn hier ein Bauklempner einen Konditor und einen StB fragt, was er in einem konkreten Einzelfall machen soll, bekommt nicht nur der StB Ärger.
      Avatar
      schrieb am 21.09.00 13:53:32
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hallo Ihr beiden,

      mit dem Posten hier habe ich keine Wettbewerbsprobleme, es werden ja doch Grundsatzprobleme angesprochen. Jeder Steuerberater sollte einen gut informierten Mandanten begrüßen. Ich unterteile die Zehntel-Gebühren übrigens auch nicht, habe das aber schon auf Kollegenrechnungen gefunden (Ausnahme: armer Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen, geringem Arbeitsaufwand [meine soziale Ader halt]).

      Die StBGebV sieht keine Mindestgebühren vor, aber sogenannte Mindestwerte. Bei einer Einkunftsermittlung mit einem tatsächlichen Wert von z.B. 9000 DM wird dann 12000 DM zugrunde gelegt.

      Von der Kammer kommt die Empfehlung, üblicherweise die sog. Mittelgebühr zu berechnen, bei der ESt-Erklärungen wäre das (Rahmen 1/10 bis 6/10) also die Hälfte von 7! Abweichungen nach oben oder unten sind möglich und müßten bei einer Überprüfung begründet werden.

      @HotS: habe eine Tochter, die an der FH (nicht Worms) Betriebswirtschaft nach ihrer Steuerfachangestelltenlehre studiert.
      Avatar
      schrieb am 21.09.00 16:50:36
      Beitrag Nr. 30 ()
      @StRa

      Gut, genauso sehe ich das mit dem Posten von Nachrichten auch. Es hilft vielleicht sogar einige Vorurteile oder grundsätzliche Fehler aufzuklären.

      Unsere Gebühren setzen wir immer als mittlere Gebühren fest. Wobei wir auch hier schon einmal verklagt wurden. Die Klage wurde natürlich abgewiesen, der Mandant musste zahlen. Es ging hierbei wohl mehr um einen Streit als um zu hohe Gebühren.

      Was studiert Ihre Tochter in Worms? IBA, EBM oder Touristik??? Oder doch Steuern wie Papi (immerhin haben wir Schlarb, Schäfer und Grögler)? In welchem Semester ist sie?

      Gruss
      HotS
      Avatar
      schrieb am 21.09.00 20:24:32
      Beitrag Nr. 31 ()
      @StRa

      Sorry, ich habe falsch gelesen: natürlich studiert Ihre Tochter NICHT in Worms...
      Avatar
      schrieb am 22.09.00 08:42:50
      Beitrag Nr. 32 ()
      Na, das wird ja langsam ein Familienidyll hier :D

      Das Posting mit der GebO könnte in der Tat Hemmungen bei den Leuten abbauen. Viele hier haben kaum Ahnung von Steuerfragen und sehen sich am Ende eines guten Börsenjahres auf einmal mit großen Steuerproblemen konfrontiert. Obwohl diese Leute eine umfassende Beratung bräuchten, scheuen sie offenbar eine Beratung und schauen hier im Board mal kurz rein. Dieses ermöglicht aber allenfalls fragmentarisches Halbwissen, das oft gefährlicher sein kann als die Investition in Beratung.

      Der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass in komplizierteren Fällen (z.B. vermögensverwaltende GmbH im Ausland etc.) die Hinzuziehung eines Steuerrechtsanwalts ratsamer sein kann, da solche Konstruktionen nicht nur steuerliche Probleme aufwerfen. Ratsam können auch Berater sein, die sowohl StB wie auch RA sind. Aber wie gesagt: es lohnt sich erst ab mittelständischen Vermögensstrukturen.
      Avatar
      schrieb am 23.09.00 15:49:15
      Beitrag Nr. 33 ()
      @CommanderBerlin
      So geht des ja nicht: sich hier über Familienidyll lustig machen und von sich selbst nichts erzählen: pfui und nochmals pfui.
      Also zur Sache: was treibst du eigentlich so den ganzen Tag, wenn du gerade mal hier nicht postest, was ja ausgiebig passiert?!

      @HotS
      mein Töchterlein kommt jetzt ins 3. Semester und will natürlich nach Studienende Steuerberaterin werden - was denn sonst :)
      Ist nicht ganz so ernst gemeint, ich habe sie nachweisbar niemals gedrängt, in diesen Beruf zu gehen. Aber das leuchtende Vorbild konnte sie halt nicht ignorieren!
      Tochter Nr. 2 sucht verzweifelt nach Abi in 2001 eine Lehrstelle als IT-Systemkauffrau. Keiner kann ihr helfen. Alle Firmen suchen nur fertige Leute und keiner will ausbilden. Es ist ein Trauerspiel. Soviel auch im Hinblick auf unsere Regierungs-Green-Card und die CDU-Aktion: "Kinder statt Inder".
      Grüße aus der Nähe von Bonn (was Commander sicherlich schon vermutet hatte - oder?) :)
      Avatar
      schrieb am 23.09.00 18:32:43
      Beitrag Nr. 34 ()
      Stimmt, das lag nahe. Nur keine Scheu vor Berlin, hier gibt`s ja eine "Ständige Vertretung" mit lecker Kölsch usw. Jedenfalls haben sich die Rheinländer sich hier janz schön breit gemacht - sind jetzt mehr hier als "drüben" bei Euch.
      Um den Informationsbedürfnissen nachzukommen: ich bin Jurist und promoviere gerade. Wo ich lebe, dürfte nicht allzu schwer zu erraten sein.
      Aber die Unterschiede Bonn-Berlin (oder Darmstadt) verschwimmen eh im WWW, wie man hier sieht.
      Avatar
      schrieb am 23.09.00 18:55:13
      Beitrag Nr. 35 ()
      @CommanderBerlin
      In der Tat verschwimmen die Ortsunterschiede im Web. Ich bin allerdings in Bayern und nicht im Rheinland geboren.Lebe hier schon seit 26 Jahren. Konnte mich trotzdem nicht so recht an Kölsch gewöhnen und trinke lieber ein Pils, weil es Export hier kaum gibt ;)

      Alles Gute für deine Promotion.
      Avatar
      schrieb am 24.09.00 17:03:54
      Beitrag Nr. 36 ()
      @StRa

      Ist Dein Töchterlein Nr. 2 auch bereit für eine Lehrstelle umzuziehen? Dadurch, daß mein kleiner Bruder und ich schon mit 16 Jahren eine Computerfirma (mittlerweile sind es fünf) gegründet hatten stehen uns im Rhein-Main-Gebiet einige Türen offen. Wenn ich genau wüßte, was sie tun möchte kann ich mal versuchen ein paar Leute anzusprechen...

      Schönes Wochenende noch...
      HotS
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 07:02:15
      Beitrag Nr. 37 ()
      @Steuercracks

      Ihr scheint ja wirklich Ahnung zu haben. Vorsichtig gefragt: wenn man als Student Spekulationsgewinne von um die 200.000 DM hat, wird man denn dann vom Finanzamt ueberhaupt noch als Student anerkannt? Gibt es Erfahrungswerte?
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 09:10:17
      Beitrag Nr. 38 ()
      @ primio

      Was habe ICH als Student nur falsch gemacht? Was gibt`s hier eigentlich für Studenten? Wenn ich 200 TDM mit Spekulationsgeschäften machen würde, würde ich mir überlegen, das Studium an den Nagel zu hängen...

      Das "ob" der Besteuerung hängt nicht vom Beruf/Status der Stpfl ab. Prinzipiell ist jeder der Steuer unterworfen, der in Deutschland seinen Wohnsitz/Aufenthalt hat, daher auch Studenten (theoretisch auch Kinder). Wegen der normalerweise geringen/nicht vorhandenen Einkünften zahlen sie i.d.R. keine Einkommensteuer und geben keine Steuererklärung ab.
      Deine Tätigkeit spielt nur beim "wie" der Besteuerung eine Rolle (gewerblich, freiberuflich usw.) - bei Spekulationsgeschäften allerdings wiederum nicht, da sie "private Veräußerungsgeschäfte" sind, und im Privaten sind wir alle gleich, egal ob Student, Malocher oder Kanzler.
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 18:09:19
      Beitrag Nr. 39 ()
      @primio

      Ich denke steuerlich hat CommanderBerlin Dir alles erklärt. Ich möchte allerdings noch einen Gesichtspunkt aus der Sozialversicherung hinzufügen. Im Sozialversicherungsrecht gilt jemand NICHT mehr als Student, wenn dieser ungefähr 20 Stunden (wohl gemerkt es geht nur um die Arbeitszeit bei der Sozialversicherung nicht um die Höhe der Einkünfte!!!) im Monat arbeitet. Hierbei ist allerdings der Einzelfall zu überprüfen. Allerdings kann ich nicht bestätigen wie es sich bei Spekulationsgeschäften verhält. Wie sollte die Krankenkasse überprüfen, wie lange Du im Monat handelst??? So gesehen solltest Du auch als Student weiterhin in der wesentlich günstigeren studentischen Krankenversicherung bleiben (sofern Du nicht bei Deinen Eltern versichert bist)...

      @CommanderBerlin

      Ich kann Dich trösten: Es gibt noch arme Studenten, die sich Ihre paar Mark hart erarbeiten müssen... :(
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 19:50:33
      Beitrag Nr. 40 ()
      @ Commander

      Wenn ich das oben richtig gelesen habe: promovierter Jurist, das hat doch wenigstens Stil

      @ HotS

      danke auch dir fuer die Antwort

      Es geht mir im wesentlichen um einen Fall aus meinem erweiterten Bekanntenkreis: ein Alibi-Student, der sich voll und ganz auf die Boerse konzentriert hat und so im Jahr auf satte 500.000 DM Spek.gewinn kam. Der arme Junge musste allerdings mehr als die Haelfte wieder hergeben (Steuersatz von ueber 60%). Das Finanzamt hat ihn offensichtlich als Profi eingestuft und auch noch gleich Gewerbesteuer veranschlagt.
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 20:26:52
      Beitrag Nr. 41 ()
      @primio

      Aha, dann sieht das schon wieder ganz anders aus. Das Finanzamt hat seine Spekulationsgeschäfte zu einem Gewerbebetrieb gemacht und ihm deshalb zur Gewerbesteuer veranlagt. Hier bin ich mir nicht sicher, aber aus der Praxis weiß ich, daß es sogar Broker geschafft haben die Gewerbesteuer zu umgehen. Im wesentlichen, so denke ich, ist zu prüfen, inwiefern ein in Art und Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt. Aber hierzu würde ich ihm empfehlen einen Steuerberater oder einen promovierten Juristen :) aufzusuchen, der auch notfalls bereit ist zu klagen.
      Gruss
      HotS
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 20:27:07
      Beitrag Nr. 42 ()
      @ primio

      Da haben im Hause Eichel wohl die Sektkorken geknallt. Dein Bekannter ist aber wirklich das Paradebeispiel, dass man VOR der Gewinnerzielung sich Gedanken machen sollte, wie sich das alles steuerlich auswirkt.
      Meist braucht man dazu eine individuelle Beratung, die postings allgemeiner Art wie hier im Board nicht ersetzen können.
      Trotzdem Gratulation zu dem Mut Deines Bekannten, sich voll auf die Aktien zu konzentrieren - 200 TDM hat er ja wenigstens behalten dürfen.
      Hat das Verfassungsgericht nicht einmal erwogen, eine Besteuerung dürfe auf Dauer effektiv maximal nur 50 % des Einkommen erfassen? Aber ich schreibe es selbst: "erwogen"
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 05:51:35
      Beitrag Nr. 43 ()
      @ Commander
      @ HotS

      Ihr seid ja recht fix. Ich bin ja gerade dabei, mir wenigstens WAEHREND der Gewinnerzielung Gedanken zu machen. Muss ich mich also vor der Gewerbesteuer fuerchten? Wenn ich richtig informiert bin, werden daytrader momentan, auch wenn die Rechtssprechung noch nicht eindeutig ist, per se als Gewerbetreibende eingestuft. Ab wann ist man also daytrader. Gibt es dazu irgendwas geistig Erhellendes?

      P.S. Was mir bei dieser Thematik immer wieder durch den Kopf geht: jeder gewoehnliche Existenzgruender kann doch in irgendeiner Form seine Steuerbelastung in den Anfangsjahren senken. Wenn man sich als daytrader versucht, bekommt man gleich zu Anfang die volle Dosis Steuern verpasst. Nicht gerecht, oder?
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 15:33:10
      Beitrag Nr. 44 ()
      Hier die von CommanderBerlin `eingeklagte` Quellenangabe + Zitate über die
      bevorstehenden Aktivitäten Herrn Eichels, sprich Besteuerung von Spekulationsgewinnen:

      Focus Money vom 4.Mai 2000, S.140:

      "Spekulationsgewinne: Jetzt geht` s los.
      Der Fiskus macht Ernst: Durch verschwiegene Aktiengewinne entstehen Steuerausfälle
      in Milliardenhöhe. Bund und Länder wollen das nicht länger hinnehmen."

      darin unter anderem auch: "...haben die Finazbeamten schon heute die Möglichkeiten in der Hand. `Mit so genannten
      Sammelauskünften wird sich der Fiskus die Infos holen`, sagt Finanzrichter Bilsdorfer. Die Steuerbehörde erfragt bei den
      Banken einen bestimmten Sachverhalt und bekommt die Einzelfälle geliefert. So können die Finanzbeamten Nachfragen
      etwa auf sämtliche Verkäufe von Neuemissionen innerhalb eines Jahres durch Privatleute spezifizieren.
      ...
      Gerade rechtzeitig erteilte das Finanzgericht Münster für solche Sammelauskünfte einen entsprechenden Freibrief. Liegen
      Selbstanzeigen von Kunden einer Bank vor oder laufen Fahndungsvewrfahren in ähnlichen Fällen, sind Sammelauskunfts-
      ersuchen bei dieser Bank zulässig, entschieden die Richter (Az. 6 k 5022/99 S)
      ...
      Doch nicht nur über die Sammelauskünfte lassen sich die verschwiegenen Reichtümer der Börsianer aufspüren. Auch die
      geplante Zugriffsmöglichkeit auf die EDV erleichtert den Prüfern die Arbeit. Künftig dürfen Finanzbeamte bei einer Betriebsprüfung
      direkt auf die elektronische Buchführung der Unternehmen zugreifen. ... Die Folge: Prüfer könnten in Geldhäusern systematisch
      und umfassend nach Spekulationsgewinnen suchen. ...
      Die geplante Gesetzesänderung wird Bankprüfern die Arbeit erheblich erleichtern. `Gerade Discountbroker wie Consors, Comdirect,
      Direktanlage Bank sind für Betriebsprüfer mit dieser Neuerung viel leichter zu durchforsten`, warnt Anwalt Flore. Daß der Aufbruch
      zur Jagd auf die begehrten Spekulationsgewinne nur noch eine Frage der Zeit ist, gilt in süddeutschen Oberfinanzdirektionen als
      offenes Geheimnis....
      Wann genau die Ermittler zum großen Rundumschlag ausholen werden, ist noch ungewiß. Dabei ist der Zeitpunkt aber auch nicht
      entscheidend. Das Geld fließt ohnehin früher oder später in Finanzminister Eichels Kasse. Der Grund: Steuerschulden verjähren
      erst nach zehn Jahren, und dem Staatsanwalt bleiben fünf Jahre, um Steuersünder zu überführen.
      Die Strafen fallen im Falle eines Falles drastisch aus. Dieter Hild, Steuerexperte der Düsseldorfer Kanzlei Rölfs Partner rechnete aus,
      daß die Summe von Steuernachzahlung, Steuerstrafe und Hinterzeihungszins die Aktiengewinne regelmäßig deutlich übersteigt."

      Hierzu S. 144 in derselben Ausgabe: Interview mit dem `renommierten Steuerstrafanwalt Peter Feldhausen`, Düsseldorf:

      "... Money: Steht Sammelauskünften nicht das Bankgeheimnis im Weg?
      Feldhausen: Derzeit schon. Der Bankgeheimnis-Paragraf 30a AO soll jedoch geändert werden, damit solche Anfragen künftig
      problemlos gestellt werden können.
      Money: Dann wären Steuerzahler momentan noch nicht bedroht...
      Feldhausen: Doch. Im Gegensatz zu anderen Vorschriften kann die Abgabenordnung und damit das Bankgeheimnis problemlos
      rückwirkend geändert werden. Die Banken müssten dann unter Umständen auch für vergangene Jahre die
      Spekulationsgewinne ihrer Kunden an den Fiskus melden.
      Money: Was sollten Anleger tun, die ihre Gewinne bisher verschwiegen haben?
      Feldhausen: Sie sollten schon einmal Rücklagen für künftige Steuernachzahlungen bilden."
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 16:09:39
      Beitrag Nr. 45 ()
      übrigens CommanderBerlin, du schreibst:
      "Dein Name läßt nicht so viel Gesetzestreue erwarten, bravo."
      `Anarch` ist ein Neologismus des Autors E. Jünger. Der Anarch ist nicht Anarchist, der
      sich im Kampf gegen gesellschaftliche Regeln und Vorschriften aufreibt und
      gewissermaßen Beifall dafür erwartet, daß er auf der falschen (Verlierer-) Seite steht,
      der Anarch bewahrt vielmehr seine Souveränität und geistige Unabhängigkeit von
      der Gesellschaft, er bleibt innerlich von ihr unberührt, obwohl er sich ihrer Spielregeln
      bedient. Was die (diese) Gesellschaft ihm bietet, genügt nicht. Er entdeckt das
      Substantielle in sich selbst und befreit sich von der Abhängigkeit vom Zeitgeist.


      zur Frage von primio wg. Besteuerung von Studenten als Gewerbetreibende.

      Daytrader im präzisen Sinne ist ja nur, wer innerhalb eines Tages Aktien kauft und
      wieder verkauft. Dies fällt dann, soweit ich weiß, nicht unter Spekulationsgewinn.
      Dies vorausgesetzt ist es nur gerecht, wenn der Daytrader als Gewerbetreibender
      angesehen wird.

      Ich möchte als Student auf jeden Fall vermeiden, als Profi-Spekulant (Gewerbe-Treibender)
      betrachtet zu werden. Ich trade (kein Daytrading!) seit ca einem halben Jahr. Bisher hatte
      ich vor, Arbeitsmittel wie PC, Internetbenutzung, und vielleicht sogar mein Arbeitszimmer
      steuerlich geltend zu machen.
      Erhöht das die Wahrscheinlichkeit, als Profi betrachtet zu werden, oder ist dies von der
      Höhe der Erträge abhängig?
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 16:49:05
      Beitrag Nr. 46 ()
      @Anarch

      Wie oben schon erwähnt habe ich hierzu noch nichts pauschales gefunden (wie etwa eine Objektgrenze). Meiner Meinung nach geht es im Wesentlichen darum, ob ein eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt. Mit einem Arbeitszimmer, PC, Internet und noch so ein paar Kleinigkeiten wird die Gewerblichkeit meiner Meinung nach verstärkt.

      noch eine Anmerkung zu Deinem "Focus-Money"-Artikel: Bei einer Selbstanzeige liegt zwar eine Straftat vor, es ist aber nicht mit Strafen zu rechnen. Verzinst werden die Steuerschulden auf jedem Fall, genaueres hierzu regelt die AO. Eine Selbstanzeige ist eigentlich jedem zu empfehlen, der seine Einkünfte noch nicht erklärt hat.
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 19:45:06
      Beitrag Nr. 47 ()
      @ HotS

      Damit würde ich aber warten bis das Bankgeheimnis wirklich rückwirkend gelüftet wird. Oft ist ein Gesetz nicht in der von der Regierung geplanten Form durch Bundestag und ggf. Bundesrat gekommen.
      "Erst mal nur Rücklagen bilden"

      @ Anarch

      Du hast einen interessanten Literaturgeschmack. Wenn Du wüssest, wie viele Gedanken ich mir um den Namen gemacht habe...
      Sei`s drum! Hiniein in die steuerlichen Stahlgewitter:

      Vielen Dank für den Artikel, hast Du ihn etwa eingetippt? Sieht jedenfalls so aus. Danke für die Fleißarbeit.

      Die Rückwirkung könnte in der Tat ein Problem werden für die bösen Buben, die nicht deklariert haben. Wie es aussieht, greift nämlich nicht das Rückwirkungsverbot für Gesetze, da der Steuertatbestand so wie er war erfüllt wurde, nur die Kontrolle wäre nachträglich verbessert.

      Mit dem Zugriff auf die EDV-Anlagen gäbe es vielleicht zum ersten Mal Waffengleichheit. Aber eigentlich ist den Banken / Stpfl bisher immer noch etwas eingefallen.
      Vielleicht finden die Juristen etwas - wie wäre es mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 i.V.m. Art. 2 GG), das bei totaler Offenlegung der persönlichen Finanzdaten helfen könnte?


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      Hallo kann mir jemand genau sagen wie es mit der Steuer von Studenten aussehen?