Steuer b. Daytrading - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.09.00 18:33:34 von
neuester Beitrag 23.09.00 01:32:21 von
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ID: 236.553
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Hallo Leute,
wißt Ihr vielleicht, wie hoch der Höchststeuersatz in Ö bei Daytrading ist, soviel ich weiß, fallen diese Gewinne unter Gewinnsteuer, oder bin ich da am komplett falschen Dampfer?
Gruß Tse
wißt Ihr vielleicht, wie hoch der Höchststeuersatz in Ö bei Daytrading ist, soviel ich weiß, fallen diese Gewinne unter Gewinnsteuer, oder bin ich da am komplett falschen Dampfer?
Gruß Tse
Hi Tse-Tse
Die Steuer auf Spekulationsgewinne, egal ob Daytrading oder normaler
Aktienanlage beträgt min 30%. Kommt darauf an wieviel Gewinn du
machst.
Es fällt also unter Spekulationssteuer.
mfg acid
Die Steuer auf Spekulationsgewinne, egal ob Daytrading oder normaler
Aktienanlage beträgt min 30%. Kommt darauf an wieviel Gewinn du
machst.
Es fällt also unter Spekulationssteuer.
mfg acid
dank dir acid, eine frage noch: wie hoch ist den der höchstsatz bei der spekusteuer?
danke tse
danke tse
da bin ich aber anderer meinung:
auszug aus dem steuergesetz:
§30.(1) Spekulationsgeschäfte sind:
1. Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung beträgt:
b) Bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, nicht mehr als ein Jahr.
d.h. der spekulationsgewinn wird voll auf das einkommen angerechnet und damit bezahlt man zwischen 10% und 50%!
auszug aus dem steuergesetz:
§30.(1) Spekulationsgeschäfte sind:
1. Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung beträgt:
b) Bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, nicht mehr als ein Jahr.
d.h. der spekulationsgewinn wird voll auf das einkommen angerechnet und damit bezahlt man zwischen 10% und 50%!
Also der Höchststeuersatz beträgt wie fond2000 bereits geposted hat 50%
Aber das mit den 10% höre ich jetzt das erste mal, mein Steuerberater
hat gesagt min. 30%
Hätte natürlich nichts dagegen wenn es weniger wäre.
mfg acid
Aber das mit den 10% höre ich jetzt das erste mal, mein Steuerberater
hat gesagt min. 30%
Hätte natürlich nichts dagegen wenn es weniger wäre.
mfg acid
die steuersätze gelten nur für personen die im inland (Ö) ihren wohnsitz haben.
ist dies nicht der fall so tritt artikel 11 DBA (Doppelbesteuerungsabkommen mit D) in kraft:
(1) Bezieht eine Person mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten aus dem anderen Staat Einkünfte aus beweglichen Kapitalvermögen, für die Artikel 10a nicht gilt, so hat der Wohnsitzstaat das Beteuerungsrecht für diese Einkünfte.
Anm.:
Artikel 10a
(1) Bezieht eine Person mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten aus dem anderen Staat Einkünfte aus Dividenden, so hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht auf diese Einkünfte.
mfg fond2000
ist dies nicht der fall so tritt artikel 11 DBA (Doppelbesteuerungsabkommen mit D) in kraft:
(1) Bezieht eine Person mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten aus dem anderen Staat Einkünfte aus beweglichen Kapitalvermögen, für die Artikel 10a nicht gilt, so hat der Wohnsitzstaat das Beteuerungsrecht für diese Einkünfte.
Anm.:
Artikel 10a
(1) Bezieht eine Person mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten aus dem anderen Staat Einkünfte aus Dividenden, so hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht auf diese Einkünfte.
mfg fond2000
Ich muß fond2000 zustimmen! Lt. meinem Steuerberater werden Speku-Geschäfte normal (also wie das Einkommen) versteuert.
Die Bandbreite von 10%-50% dürfte also hinkommen. Von den erwähnten mind. 30% habe ich noch nie etwas gehört.
Horstfriedrich
Die Bandbreite von 10%-50% dürfte also hinkommen. Von den erwähnten mind. 30% habe ich noch nie etwas gehört.
Horstfriedrich
Ich muß fond2000 zustimmen! Lt. meinem Steuerberater werden Speku-Geschäfte normal (also wie das Einkommen) versteuert.
Die Bandbreite von 10%-50% dürfte also hinkommen. Von den erwähnten mind. 30% habe ich noch nie etwas gehört.
Horstfriedrich
Die Bandbreite von 10%-50% dürfte also hinkommen. Von den erwähnten mind. 30% habe ich noch nie etwas gehört.
Horstfriedrich
Sorry! Das Doppelposting war keine Absicht.
Hallo, die Aussage, daß sich die Spek.Steuer an den Einkommensteuersatz (Spanne zw. 10-56 %) orientiert, ist richtig. Bedenkt aber auch, daß mit diesen zusätzlichen Einnahmen aus der Spek.Steuer auf euer gewöhnliches Einkommen hinzugezählt wird und sich damit zwangsläufig auch der persönliche Steuersatz verändert (nach oben!). Wichtig ist allerdings auch, daß Verluste Gewinnen gegengerechnet werden können, auch über mehrere Jahre hin. Damit mindern sie wiederum den Steuersatz. Strittig ist die Frage und wird von FA (Finanzamt) zu FA unterschiedlich beurteilt: welche Kosten (wie Telefon, Papier, Kreditzinsen, PC, ...) den Gewinnen gegengerechnet werden können und auch den Gewinn schmälern (und den Steuersatz senken).
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