Gebühren für Depotübertragungen oft sittenwidrig - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.10.00 15:18:59 von
neuester Beitrag 17.10.00 00:23:11 von
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Depotübertragung: Sittenwidrige Entgelte
Den Wunsch, sein Wertpapier-Depot zu einem anderen Geldinstitut zu übertragen, bestrafen Banken und Sparkassen vielfach mit extremen Entgelten von über 30 Mark je Posten. Die Verbraucher-Zentrale hält solche Forderungen für sittenwidrig überteuert, weil zwischen Preis und Arbeitsaufwand ein deutliches Missverhältnis liegt.
Eine Reihe von Banken reduziert das Entgelt, wenn Kunden die Zahlung hartnäckig verweigern. Andernfalls bleibt den Wechselwilligen nur der Weg vors Gericht, den jedoch nur Anleger mit einer Rechtsschutzversicherung beschreiten sollten.
Preisverzeichnis
Grundsätzlich müssen Banken und Sparkassen Entgelte für so genannte "vorhersehbare Tätigkeiten", zu denen die Verbraucher-Zentrale die Depotübertragung zählt, mit ihren Kunden vereinbaren. Die Preisauszeichnungs-Verordnung schreibt den Instituten vor, diese Gebühren in ihren Preisverzeichnissen aufzuführen. Fehlt der Hinweis auf die Depotübertragung, sollten die Kunden die Zahlung ablehnen.
Kunden von Direktbanken muss die vollständige Preisübersicht ausgehändigt werden - bei Depoteröffnung oder zumindest im Laufe der Geschäftsbeziehung. Filialbanken brauchen die Auflistung nur auszuhängen oder komplett am Schalter zur Einsicht bereitzuhalten.
Musterbrief
Weitere Informationen und ein Musterbrief (drei Seiten), um bei seinem Geldinstitut nach einer wirksamen Vereinbarung des Entgelts nachzufragen, können per Fax (1,21 Mark pro Minute) unter der Nummer 01905 100 10 10 13 abgerufen werden.
Den Wunsch, sein Wertpapier-Depot zu einem anderen Geldinstitut zu übertragen, bestrafen Banken und Sparkassen vielfach mit extremen Entgelten von über 30 Mark je Posten. Die Verbraucher-Zentrale hält solche Forderungen für sittenwidrig überteuert, weil zwischen Preis und Arbeitsaufwand ein deutliches Missverhältnis liegt.
Eine Reihe von Banken reduziert das Entgelt, wenn Kunden die Zahlung hartnäckig verweigern. Andernfalls bleibt den Wechselwilligen nur der Weg vors Gericht, den jedoch nur Anleger mit einer Rechtsschutzversicherung beschreiten sollten.
Preisverzeichnis
Grundsätzlich müssen Banken und Sparkassen Entgelte für so genannte "vorhersehbare Tätigkeiten", zu denen die Verbraucher-Zentrale die Depotübertragung zählt, mit ihren Kunden vereinbaren. Die Preisauszeichnungs-Verordnung schreibt den Instituten vor, diese Gebühren in ihren Preisverzeichnissen aufzuführen. Fehlt der Hinweis auf die Depotübertragung, sollten die Kunden die Zahlung ablehnen.
Kunden von Direktbanken muss die vollständige Preisübersicht ausgehändigt werden - bei Depoteröffnung oder zumindest im Laufe der Geschäftsbeziehung. Filialbanken brauchen die Auflistung nur auszuhängen oder komplett am Schalter zur Einsicht bereitzuhalten.
Musterbrief
Weitere Informationen und ein Musterbrief (drei Seiten), um bei seinem Geldinstitut nach einer wirksamen Vereinbarung des Entgelts nachzufragen, können per Fax (1,21 Mark pro Minute) unter der Nummer 01905 100 10 10 13 abgerufen werden.
Da habe ich wohl noch mit meiner Ex-Bank ein ernstes Wort zu reden.
Ihr habt Probleme
mit Blick auf den Aktienmarkt: John Shaft
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