Viele Fragen eines ratlosen Anlegers - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.10.00 13:26:39 von
neuester Beitrag 19.10.00 02:28:45 von
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Hallo
Mein Neuer Markt Schrott macht mir unendliche Sorgen
ich habe diverse Fragen habe aber nichts verständliches zu dem Thema gefundén.
Ich habe innerhalb der Spekfrist diverse Aktien verkauft
um meine Frühjahrsgewinne steuerlich zu mindern -)
1.) Was wird genau zur Berechnung der Spekulationsgewinne
herangezogen
Kann ich Provision-, Bankgebühren und Porto (Auslagen der Bank) absetzen ?
Was ist mit hotlinegebühren ?
2.) Was gilt steuerlich der Tag des Kauf bzw Verkaufs oder die Valuata (das kann einen Riesenunterschied machen, falls
ein Wochende dazwischen ist) ?
3.) Ich habe einen Wert in der mit Verlust Spekfrist verkauft, könnte mir aber vorstellen, ihn bald wieder zu kaufen (zocken) ?
Wieviel Zeit muss zwischen erstem Verkauf und zweiten
Neukauf liegen, ohne das ich Ärger mit dem FA bekomme ?
Es soll Probleme mit der Anerkennung des ersten Deals als Spekverlust geben und darauf habe ich keine Lust.
4.) Wenn ich Staffelkäufe tätige gilt dann FIFO oder diese
ominöse Durchschnittskaufpreisemethode
Habe seit 18.11.99 100 Kamps, die ich eventuell vor dem 18.11.2000 zur weiteren Steurminderung verkaufen möchte.
Habe aber zwischenzeitlich billiger nachgekauft,
wenn ich jetzt 100 verkaufe gilt dann der KAufkurs vom 18.11
oder der Durchschnittskaufkurs ??
5.)
Als Student verdiene ich so wenig das ich keine Einkommenssteuer zahle. Kann ich trotzdem Spekverluste
aus 2000 nach 2001 vortragen ?
Ich hatte 1999 auch Spekverluste, die ich aber nicht angegben hatte, da ich keine Steuererklärung gemacht habe.
Kann man 1999 Steuererklärung nachreichen und 1999 Spekverlsute auf 2000 bzw. 2001 vortragen ??
Ich denke, ich hätte für die 99 Erklärung Fristverlängerung beantragen müssen, oder ??
Habe kein Geld für einen Steuerberater
Tausend Dank für jede vernünftige Antwort !!
Mein Neuer Markt Schrott macht mir unendliche Sorgen
ich habe diverse Fragen habe aber nichts verständliches zu dem Thema gefundén.
Ich habe innerhalb der Spekfrist diverse Aktien verkauft
um meine Frühjahrsgewinne steuerlich zu mindern -)
1.) Was wird genau zur Berechnung der Spekulationsgewinne
herangezogen
Kann ich Provision-, Bankgebühren und Porto (Auslagen der Bank) absetzen ?
Was ist mit hotlinegebühren ?
2.) Was gilt steuerlich der Tag des Kauf bzw Verkaufs oder die Valuata (das kann einen Riesenunterschied machen, falls
ein Wochende dazwischen ist) ?
3.) Ich habe einen Wert in der mit Verlust Spekfrist verkauft, könnte mir aber vorstellen, ihn bald wieder zu kaufen (zocken) ?
Wieviel Zeit muss zwischen erstem Verkauf und zweiten
Neukauf liegen, ohne das ich Ärger mit dem FA bekomme ?
Es soll Probleme mit der Anerkennung des ersten Deals als Spekverlust geben und darauf habe ich keine Lust.
4.) Wenn ich Staffelkäufe tätige gilt dann FIFO oder diese
ominöse Durchschnittskaufpreisemethode
Habe seit 18.11.99 100 Kamps, die ich eventuell vor dem 18.11.2000 zur weiteren Steurminderung verkaufen möchte.
Habe aber zwischenzeitlich billiger nachgekauft,
wenn ich jetzt 100 verkaufe gilt dann der KAufkurs vom 18.11
oder der Durchschnittskaufkurs ??
5.)
Als Student verdiene ich so wenig das ich keine Einkommenssteuer zahle. Kann ich trotzdem Spekverluste
aus 2000 nach 2001 vortragen ?
Ich hatte 1999 auch Spekverluste, die ich aber nicht angegben hatte, da ich keine Steuererklärung gemacht habe.
Kann man 1999 Steuererklärung nachreichen und 1999 Spekverlsute auf 2000 bzw. 2001 vortragen ??
Ich denke, ich hätte für die 99 Erklärung Fristverlängerung beantragen müssen, oder ??
Habe kein Geld für einen Steuerberater
Tausend Dank für jede vernünftige Antwort !!
>>Habe seit 18.11.99 100 Kamps, die ich eventuell vor dem 18.11.2000 zur weiteren Steurminderung verkaufen möchte.
>>Als Student verdiene ich so wenig das ich keine Einkommenssteuer zahle.
Wie passt denn das zusammen?
>>Als Student verdiene ich so wenig das ich keine Einkommenssteuer zahle.
Wie passt denn das zusammen?
Alles weiss ich nicht, aber soviel:
1)Es gilt das Kaufdatum bzw. Verkaufsdatum.
2) Wenn Du alle Belege schön auseinanderhälst gilt bei Staffelkäufen
jeder einzelne. Besonders zu beachten: Normalerweise wird bei Verkäufen
immer der erste Kauf abgerechnet. Wenn Du diesen jedoch wegen Länge der
Spekufrist behalten willst, musst Du peinlichst trennen auch Stückzahl-
mässig (separate Erfassung) - im Notfall mit Finanzamt streiten.
3) Du kannst alle Kosten (Depotgebühren, Zinsen, etc.) steuermindernd
verrechnen.
4) Manchmal ist es besser, auf die Spekufrist zu verzichten (bei Aktien, die
stark fallen - aus eigener Erfahrung.
Hoffe, Dir ein bisschen geholfen zu haben
Grüsse Senkrechtstarter
1)Es gilt das Kaufdatum bzw. Verkaufsdatum.
2) Wenn Du alle Belege schön auseinanderhälst gilt bei Staffelkäufen
jeder einzelne. Besonders zu beachten: Normalerweise wird bei Verkäufen
immer der erste Kauf abgerechnet. Wenn Du diesen jedoch wegen Länge der
Spekufrist behalten willst, musst Du peinlichst trennen auch Stückzahl-
mässig (separate Erfassung) - im Notfall mit Finanzamt streiten.
3) Du kannst alle Kosten (Depotgebühren, Zinsen, etc.) steuermindernd
verrechnen.
4) Manchmal ist es besser, auf die Spekufrist zu verzichten (bei Aktien, die
stark fallen - aus eigener Erfahrung.
Hoffe, Dir ein bisschen geholfen zu haben
Grüsse Senkrechtstarter
@alle
Diese Infos treffen nicht 100%ig zu. Ich halte das für etwas gefährlich, sich darauf zu verlassen. Relativ gute Infos sind
in disem Board unter "Gemischtes - Recht und Steuern" nach-
zulesen.
chrizu
der keinem eine Steuer(nach)zahlung wünscht.
Diese Infos treffen nicht 100%ig zu. Ich halte das für etwas gefährlich, sich darauf zu verlassen. Relativ gute Infos sind
in disem Board unter "Gemischtes - Recht und Steuern" nach-
zulesen.
chrizu
der keinem eine Steuer(nach)zahlung wünscht.
Hallo
@barst
Das war nur schlecht formuliert, mit Steuerminderung meinte
ich Minderung der Spekulationssteuerzahlung für Gewinne
, die Anfang des Jahres erzielt worden sind, durch realisierte Spekuverluste.. Bist Du FA Beamter ? :-)
Hast vollkommen recht mit der Bemerkung.
@senkrechtstarter und chrizu: Danke für die Infos
Werde mich mal in dem genannten board informieren
Erfolgreiche Geschäfte
@barst
Das war nur schlecht formuliert, mit Steuerminderung meinte
ich Minderung der Spekulationssteuerzahlung für Gewinne
, die Anfang des Jahres erzielt worden sind, durch realisierte Spekuverluste.. Bist Du FA Beamter ? :-)
Hast vollkommen recht mit der Bemerkung.
@senkrechtstarter und chrizu: Danke für die Infos
Werde mich mal in dem genannten board informieren
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