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    Steuerverluste 2000: Wer kennt sich aus??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.12.00 13:01:37 von
    neuester Beitrag 27.12.00 13:56:43 von
    Beiträge: 6
    ID: 320.697
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      Avatar
      schrieb am 27.12.00 13:01:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Weiß jemand, ob man Spekulationsgewinne mit Verlusten verrechnen kann, die NICHT innerhalb der 1 jährigen Frist, sondern später realisiert wurden?
      Vielen Dank für die Info!

      MfG
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 13:14:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Spekulationsgewinne und verluste innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist sind steuerlich relevant.

      D.h. Gewinne und Verluste nach diesem Zeitraum sind steuerlich nicht relevant.

      Deshalb kannst Du Gewinne auch nur mit Verlusten, die innerhalb der Jahresfrist realisiert wurden ausgleichen !

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 13:17:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das geht leider nicht!
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 13:26:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank für die Auskunft


      MfG
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 13:28:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      aber man kann doch beim finanzamt einen schuldenvortrag machen lassen und diesen beliebig lange in die zukunft vortragen oder wie ist das genau?

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      schrieb am 27.12.00 13:56:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ganz einfach: Alle innerhalb von 12 Monaten, dabei spielt das Jahresende ( 31.12. ) keine Rolle, erlittenen Verluste können mit Gewinnen aus dem selben Zeitraum verrechnet werden.
      Die Aktien oder Fonds müssen dazu aber auch wirklich verkauft werden.
      Beispiel: In der Jahresmitte habe ich bei Agilent innerhalb von von 14 Tagen 5000€ verdient.
      Ich bin aber auch auf Herrn Kuhnwalt reingefallen und mein Fonds nordasia.com hat über 75% verloren sind 8000€.
      Bleibt also ein Verlust von 3000€, den ich mir im nächsten
      Jahr ( 2001 ) auf die Gewinne anrechnen lassen kann.


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