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    Verbraucherrecht - Möbelkauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.01.01 22:10:07 von
    neuester Beitrag 13.01.01 22:25:01 von
    Beiträge: 2
    ID: 328.126
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      Avatar
      schrieb am 13.01.01 22:10:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo !
      Frage an euch : Ist es üblich oder gerechtfertigt, dass man, um 3 % Rabatt für Barzahlung zu bekommen, 80 % der Ge-
      sammtsumme anzahlen muss ? Obwohl die Lieferung erst in ca. 8 Wochen erfolgen wird ? Kann man denn nicht den Rabatt
      auch noch in Anspruch nehmen, wenn man bei Lieferung erst
      bezahlt ?
      Vielen Dank im voraus,
      Gruß Londoneye
      Avatar
      schrieb am 13.01.01 22:25:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ganz einfache Antwort:
      Wenn Du mit den Bedingungen des Verkäufers
      nicht einverstanden bist, suche Dir einen
      anderen. Denke immer daran, dass der Verkäufer
      Dein Geld will, dadurch bist Du normalerweise in
      der Position des stärkeren!

      Kaptah


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