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    Leute, nimmt die Frage von S-BahnPupser ernst - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.01.01 20:37:58 von
    neuester Beitrag 23.01.01 11:03:33 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 22.01.01 20:37:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      von S-BahnPupser 22.01.01 17:21:16

      Mal was Ernsthaftes - statt des "Fanclub-Gesülzes"...

      Die SdK will IFO - laut sämtlichen Meldungen - auf Schadenersatz verklagen. Nun, WER wird eigentlich
      tatsächlich schadenersatzpflichtig gemacht? Ist es die Aktiengesellschaft? Dann könnte es teuer für die AG werden:
      es müssten Rückstellungen gebildet werden, und ggf. Schadenersatz geleistet werden.
      Oder wird evtl. der VORSTAND verklagt (i.S. des GmbH-/AG-Gesetzes)? Dann wäre die AG hiervon NICHT
      betroffen, denn der Vorstand haftet mit seinem PRIVATVERMÖGEN (gilt übrigens auch für den Aufsichtsrat).
      In der Regel ist es aber so, dass Aktiengesellschaften eine sog. D&O-Police besitzen (zumindest SOLLTEN sie
      eine gekauft haben; wenn nicht, KÖNNTE dies allein bereits ein Haftungstatbestand für den Vorstand sein).
      WENN eine derartige Police besteht, hat sich der Versicherer mit der SdK-Klage zu befassen. Insofern wäre die
      AG wiederum "fein aus dem Schneider", weil der Versicherer leisten müsste.
      In der Vergangenheit gab es bereits diverse Fälle, bei denen der Vorstand für sein "nicht-kaufmännisches
      Verhalten" haften musste. Mir ist allerdings kein Fall bekannt, bei dem ein Vorstand/Aufsichtsrat wegen eines
      "Vergehens" wie bei IFO oder EM.TV Schadenersatz leistete. Jedoch sind diese beiden Fälle bisher auch
      einzigartig...

      Also - ich denke, dass die SdK-Klage überhaupt keinen Einfluss auf die IFO-Bilanz haben wird. Allenfalls
      werden - sofern fiskalisch zulässig - Rückstellungen gebildet, die später aber gewinnerhöhend aufgelöst werden
      müssen.
      Zu guter Letzt: es ist einfacher, eine eingeseifte Sau am Schwanz zu packen, als einen Vorstand/Aufsichtsrat
      haftbar zu machen!

      ======================================================

      Es ist eine Schlüsselfrage, wer eventuell blechen muß. Nur einige wenige
      Personen sind im Unternehmen berechtigt in seinem Namen offiziele
      Papiere zu unterzeichnen. Für ihre Entscheidung haftet
      das Unternehmen; eine zivile Verantwortung dafür kommt auf sie nicht zu.


      Statt hirnrissige Prognosen zu erstellen und jeden Cent des Kursverlaufes
      zu zelebrieren, setzt Eure Gehirnzellen und recherchefreudige
      Fingerchen in diese Richtung ein.

      @ S-BahnPupser
      Zu guter Letzt: Deine immer sachlichen Beiträge, die ich mehrfach im GGB-Forum
      aus der Deckung beobachtet habe, finden stets weniger Resonanz, als ein
      ordentlicher Pups in einer überfüllten S-Bahn.

      Aus der Erfahrung sprechend,
      UrsprungAllerSünden
      Avatar
      schrieb am 22.01.01 20:59:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      15.12.2000
      SdK: Schadensersatzklage gegen Ex-Infomatec-Vorstände

      Gegen die beiden ehemaligen Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele, reicht die Schutzgemeinschaft der
      Kleinaktionäre (SdK) bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Klage auf Schadenersatz ein. Zudem beabsichtige die SdK, den
      genauen Kreis der Infomatec-Geschädigten zu ermitteln, da dessen Größe die Strafhöhe beinflusse, teilte die Aktionärsvertretung
      mit. Die SdK hat nach eigenen Angaben die Münchener Anwaltskanzlei Marzillier und Dr. Meier beauftragt,
      Schadensersatzansprüche geschädigter Aktionäre in einem Musterverfahren zu vertreten. Weitere Anleger könnten sich dieser
      Klage anschließen.

      Nach Auffassung der SdK bestehen Anhaltspunkte, dass Schadensersatzansprüche gegen die beiden ehemaligen Vorstände
      begründet sind. Sie verfügten zudem über Aktienpakete und Vermögen, aus dem gegebenenfalls Anleger entschädigt werden
      könnten.
      Quelle: gatrixx


      Wenn ich die Meldung richtig verstehe, richtet sich die Klage
      gegen die inhaftierten Vorstände, die ja auch noch ca. 60 %
      der IFO-Aktien halten. Nach meinen Informationen liegt die
      eingeklagte Summe bei 5 Mio (DM/Euro ? weiß ich nicht).
      Zumindest dürften die beiden mit ihren ca. 15 Mio Aktien genügend
      Geld haben, um die 5 Mio zu blechen - sofern die Klage Erfolg
      hat, was noch ziemlich unsicher ist....
      Avatar
      schrieb am 23.01.01 00:05:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Ursprung...

      Es stimmmt ja alles, was du so schreibst. Allerdings weiss ich nicht inwieweit es dein Problem ist, dass sich hier einige User über langersehnte Kursgewinne freuen.

      Aber um konstruktiv zu werden, solltest du dir die Bilanz der IFO AG ansehen und du wirst feststellen, dass es einerseits aus Wert- und Forderungsberichtigungen resultierende Abschreibungen, sowie bereits der Aufbau großer Rückstellungen (+8 Mio EUR) sind, die sich negativ auf das Ergebnis ausgewirkt haben.
      Diese werden meiner Meinung nach in dieser Höhe niemals !!! benötigt, sodass sie vielleicht bereits zum Ende des GJ 2001 voll erfolgswirksam aufgelöst werden könnten und zu einem besseren Ergebnis direkt beitragen werden.

      In diesem Sinne
      Vikes
      Avatar
      schrieb am 23.01.01 00:12:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      von Gefeller 22.01.01 17:41:41 2747248 INFOMATEC O.N.


      Pupser, die Klage ist aussichtslos.
      Aber irgendwie muß die SdK ja ihre Daseinsberechtigung begründen.

      Wenn ich die SdK-Leute auf den HVs höre, dieses Geschwalle, dann kommt mir die Galle. :(
      Avatar
      schrieb am 23.01.01 11:03:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      300 mal gelesen, 3 Antworten, 3 Meinungen.

      Thankz,
      UrsprungAllerSünden


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