Leute, nimmt die Frage von S-BahnPupser ernst - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.01.01 20:37:58 von
neuester Beitrag 23.01.01 11:03:33 von
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von S-BahnPupser 22.01.01 17:21:16
Mal was Ernsthaftes - statt des "Fanclub-Gesülzes"...
Die SdK will IFO - laut sämtlichen Meldungen - auf Schadenersatz verklagen. Nun, WER wird eigentlich
tatsächlich schadenersatzpflichtig gemacht? Ist es die Aktiengesellschaft? Dann könnte es teuer für die AG werden:
es müssten Rückstellungen gebildet werden, und ggf. Schadenersatz geleistet werden.
Oder wird evtl. der VORSTAND verklagt (i.S. des GmbH-/AG-Gesetzes)? Dann wäre die AG hiervon NICHT
betroffen, denn der Vorstand haftet mit seinem PRIVATVERMÖGEN (gilt übrigens auch für den Aufsichtsrat).
In der Regel ist es aber so, dass Aktiengesellschaften eine sog. D&O-Police besitzen (zumindest SOLLTEN sie
eine gekauft haben; wenn nicht, KÖNNTE dies allein bereits ein Haftungstatbestand für den Vorstand sein).
WENN eine derartige Police besteht, hat sich der Versicherer mit der SdK-Klage zu befassen. Insofern wäre die
AG wiederum "fein aus dem Schneider", weil der Versicherer leisten müsste.
In der Vergangenheit gab es bereits diverse Fälle, bei denen der Vorstand für sein "nicht-kaufmännisches
Verhalten" haften musste. Mir ist allerdings kein Fall bekannt, bei dem ein Vorstand/Aufsichtsrat wegen eines
"Vergehens" wie bei IFO oder EM.TV Schadenersatz leistete. Jedoch sind diese beiden Fälle bisher auch
einzigartig...
Also - ich denke, dass die SdK-Klage überhaupt keinen Einfluss auf die IFO-Bilanz haben wird. Allenfalls
werden - sofern fiskalisch zulässig - Rückstellungen gebildet, die später aber gewinnerhöhend aufgelöst werden
müssen.
Zu guter Letzt: es ist einfacher, eine eingeseifte Sau am Schwanz zu packen, als einen Vorstand/Aufsichtsrat
haftbar zu machen!
======================================================
Es ist eine Schlüsselfrage, wer eventuell blechen muß. Nur einige wenige
Personen sind im Unternehmen berechtigt in seinem Namen offiziele
Papiere zu unterzeichnen. Für ihre Entscheidung haftet
das Unternehmen; eine zivile Verantwortung dafür kommt auf sie nicht zu.
Statt hirnrissige Prognosen zu erstellen und jeden Cent des Kursverlaufes
zu zelebrieren, setzt Eure Gehirnzellen und recherchefreudige
Fingerchen in diese Richtung ein.
@ S-BahnPupser
Zu guter Letzt: Deine immer sachlichen Beiträge, die ich mehrfach im GGB-Forum
aus der Deckung beobachtet habe, finden stets weniger Resonanz, als ein
ordentlicher Pups in einer überfüllten S-Bahn.
Aus der Erfahrung sprechend,
UrsprungAllerSünden
Mal was Ernsthaftes - statt des "Fanclub-Gesülzes"...
Die SdK will IFO - laut sämtlichen Meldungen - auf Schadenersatz verklagen. Nun, WER wird eigentlich
tatsächlich schadenersatzpflichtig gemacht? Ist es die Aktiengesellschaft? Dann könnte es teuer für die AG werden:
es müssten Rückstellungen gebildet werden, und ggf. Schadenersatz geleistet werden.
Oder wird evtl. der VORSTAND verklagt (i.S. des GmbH-/AG-Gesetzes)? Dann wäre die AG hiervon NICHT
betroffen, denn der Vorstand haftet mit seinem PRIVATVERMÖGEN (gilt übrigens auch für den Aufsichtsrat).
In der Regel ist es aber so, dass Aktiengesellschaften eine sog. D&O-Police besitzen (zumindest SOLLTEN sie
eine gekauft haben; wenn nicht, KÖNNTE dies allein bereits ein Haftungstatbestand für den Vorstand sein).
WENN eine derartige Police besteht, hat sich der Versicherer mit der SdK-Klage zu befassen. Insofern wäre die
AG wiederum "fein aus dem Schneider", weil der Versicherer leisten müsste.
In der Vergangenheit gab es bereits diverse Fälle, bei denen der Vorstand für sein "nicht-kaufmännisches
Verhalten" haften musste. Mir ist allerdings kein Fall bekannt, bei dem ein Vorstand/Aufsichtsrat wegen eines
"Vergehens" wie bei IFO oder EM.TV Schadenersatz leistete. Jedoch sind diese beiden Fälle bisher auch
einzigartig...
Also - ich denke, dass die SdK-Klage überhaupt keinen Einfluss auf die IFO-Bilanz haben wird. Allenfalls
werden - sofern fiskalisch zulässig - Rückstellungen gebildet, die später aber gewinnerhöhend aufgelöst werden
müssen.
Zu guter Letzt: es ist einfacher, eine eingeseifte Sau am Schwanz zu packen, als einen Vorstand/Aufsichtsrat
haftbar zu machen!
======================================================
Es ist eine Schlüsselfrage, wer eventuell blechen muß. Nur einige wenige
Personen sind im Unternehmen berechtigt in seinem Namen offiziele
Papiere zu unterzeichnen. Für ihre Entscheidung haftet
das Unternehmen; eine zivile Verantwortung dafür kommt auf sie nicht zu.
Statt hirnrissige Prognosen zu erstellen und jeden Cent des Kursverlaufes
zu zelebrieren, setzt Eure Gehirnzellen und recherchefreudige
Fingerchen in diese Richtung ein.
@ S-BahnPupser
Zu guter Letzt: Deine immer sachlichen Beiträge, die ich mehrfach im GGB-Forum
aus der Deckung beobachtet habe, finden stets weniger Resonanz, als ein
ordentlicher Pups in einer überfüllten S-Bahn.
Aus der Erfahrung sprechend,
UrsprungAllerSünden
15.12.2000
SdK: Schadensersatzklage gegen Ex-Infomatec-Vorstände
Gegen die beiden ehemaligen Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele, reicht die Schutzgemeinschaft der
Kleinaktionäre (SdK) bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Klage auf Schadenersatz ein. Zudem beabsichtige die SdK, den
genauen Kreis der Infomatec-Geschädigten zu ermitteln, da dessen Größe die Strafhöhe beinflusse, teilte die Aktionärsvertretung
mit. Die SdK hat nach eigenen Angaben die Münchener Anwaltskanzlei Marzillier und Dr. Meier beauftragt,
Schadensersatzansprüche geschädigter Aktionäre in einem Musterverfahren zu vertreten. Weitere Anleger könnten sich dieser
Klage anschließen.
Nach Auffassung der SdK bestehen Anhaltspunkte, dass Schadensersatzansprüche gegen die beiden ehemaligen Vorstände
begründet sind. Sie verfügten zudem über Aktienpakete und Vermögen, aus dem gegebenenfalls Anleger entschädigt werden
könnten.
Quelle: gatrixx
Wenn ich die Meldung richtig verstehe, richtet sich die Klage
gegen die inhaftierten Vorstände, die ja auch noch ca. 60 %
der IFO-Aktien halten. Nach meinen Informationen liegt die
eingeklagte Summe bei 5 Mio (DM/Euro ? weiß ich nicht).
Zumindest dürften die beiden mit ihren ca. 15 Mio Aktien genügend
Geld haben, um die 5 Mio zu blechen - sofern die Klage Erfolg
hat, was noch ziemlich unsicher ist....
SdK: Schadensersatzklage gegen Ex-Infomatec-Vorstände
Gegen die beiden ehemaligen Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele, reicht die Schutzgemeinschaft der
Kleinaktionäre (SdK) bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Klage auf Schadenersatz ein. Zudem beabsichtige die SdK, den
genauen Kreis der Infomatec-Geschädigten zu ermitteln, da dessen Größe die Strafhöhe beinflusse, teilte die Aktionärsvertretung
mit. Die SdK hat nach eigenen Angaben die Münchener Anwaltskanzlei Marzillier und Dr. Meier beauftragt,
Schadensersatzansprüche geschädigter Aktionäre in einem Musterverfahren zu vertreten. Weitere Anleger könnten sich dieser
Klage anschließen.
Nach Auffassung der SdK bestehen Anhaltspunkte, dass Schadensersatzansprüche gegen die beiden ehemaligen Vorstände
begründet sind. Sie verfügten zudem über Aktienpakete und Vermögen, aus dem gegebenenfalls Anleger entschädigt werden
könnten.
Quelle: gatrixx
Wenn ich die Meldung richtig verstehe, richtet sich die Klage
gegen die inhaftierten Vorstände, die ja auch noch ca. 60 %
der IFO-Aktien halten. Nach meinen Informationen liegt die
eingeklagte Summe bei 5 Mio (DM/Euro ? weiß ich nicht).
Zumindest dürften die beiden mit ihren ca. 15 Mio Aktien genügend
Geld haben, um die 5 Mio zu blechen - sofern die Klage Erfolg
hat, was noch ziemlich unsicher ist....
@Ursprung...
Es stimmmt ja alles, was du so schreibst. Allerdings weiss ich nicht inwieweit es dein Problem ist, dass sich hier einige User über langersehnte Kursgewinne freuen.
Aber um konstruktiv zu werden, solltest du dir die Bilanz der IFO AG ansehen und du wirst feststellen, dass es einerseits aus Wert- und Forderungsberichtigungen resultierende Abschreibungen, sowie bereits der Aufbau großer Rückstellungen (+8 Mio EUR) sind, die sich negativ auf das Ergebnis ausgewirkt haben.
Diese werden meiner Meinung nach in dieser Höhe niemals !!! benötigt, sodass sie vielleicht bereits zum Ende des GJ 2001 voll erfolgswirksam aufgelöst werden könnten und zu einem besseren Ergebnis direkt beitragen werden.
In diesem Sinne
Vikes
Es stimmmt ja alles, was du so schreibst. Allerdings weiss ich nicht inwieweit es dein Problem ist, dass sich hier einige User über langersehnte Kursgewinne freuen.
Aber um konstruktiv zu werden, solltest du dir die Bilanz der IFO AG ansehen und du wirst feststellen, dass es einerseits aus Wert- und Forderungsberichtigungen resultierende Abschreibungen, sowie bereits der Aufbau großer Rückstellungen (+8 Mio EUR) sind, die sich negativ auf das Ergebnis ausgewirkt haben.
Diese werden meiner Meinung nach in dieser Höhe niemals !!! benötigt, sodass sie vielleicht bereits zum Ende des GJ 2001 voll erfolgswirksam aufgelöst werden könnten und zu einem besseren Ergebnis direkt beitragen werden.
In diesem Sinne
Vikes
von Gefeller 22.01.01 17:41:41 2747248 INFOMATEC O.N.
Pupser, die Klage ist aussichtslos.
Aber irgendwie muß die SdK ja ihre Daseinsberechtigung begründen.
Wenn ich die SdK-Leute auf den HVs höre, dieses Geschwalle, dann kommt mir die Galle.
Pupser, die Klage ist aussichtslos.
Aber irgendwie muß die SdK ja ihre Daseinsberechtigung begründen.
Wenn ich die SdK-Leute auf den HVs höre, dieses Geschwalle, dann kommt mir die Galle.
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Thankz,
UrsprungAllerSünden
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