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    Demirbank - Zukunftsaktie mit gigantischen Potential - (4) (Seite 96)

    eröffnet am 05.03.01 08:53:38 von
    neuester Beitrag 15.10.23 22:35:23 von
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      schrieb am 22.10.15 10:52:50
      Beitrag Nr. 1.336 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.902.185 von remmos am 21.10.15 21:22:19Ich hoffe ja noch immer das man in den nächsten drei monaten zu vergleich kommt.
      Alles andere bringt nichts außer kosten.
      16 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.10.15 21:22:19
      Beitrag Nr. 1.335 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.900.490 von Force8 am 21.10.15 18:10:38
      Keine Revision durch die Türkei!
      Die Türkei verzichtet auf den Anspruch der Revision! Damit ist das Urteil rechtsverbindlich und unwiderrufbar!

      Es ist jetzt der kommende Rundbrief von Prof. Rumpf abzuwarten, den ich innerhalb der nächsten 2-3 Wochen erwarte.

      - Laut vorheriger Aussage, will man in der Türkei eine Schadensersatzklage anstreben, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

      - Inwiefern das auf den laufenden Prozess beim EGMR Auswirkungen hat, sollte Hr. Rumpf Stellung genommen werden.

      - Zudem sollte Hr. Rumpf auch auf die Prozess-Erfolgsaussichten Stellung nehmen, da man von einer Unabhängigkeit der Gerichte in der Türkei nicht ausgehen darf. Da sollte er seine Erfahrungen und eine realistische Einschätzungen kund tun.

      - Desweiteren sollte er über den möglichen zeitlichen Ablauf (von bis) Auskunft geben.

      - Für den Fall einer Entschädigungsleistung, würde mich auch interessieren, wie viel Zeit von der Urteilsverkündung, bis zur Auszahlung durch den Staat, grundsätzlich vergeht?

      - Sofern ein türkisches Gericht eine symbolische Schadenersatzleistung den Klägern zuspricht, die weit weg von der geforderten liegt, stellt sich mir auch die Frage, welche Rechtsmittel man noch hat, um seine Forderung geltend machen zu können?

      - Kann das EGMR nochmals angerufen werden?
      Wenn ja, wie ist der zeitliche Horizont?

      - Sofern noch im Verfahrensverlauf (oder nach Abschluss) vor einem türkischen Gericht, seitens des EGMR ein Urteil über die Höhe des Reparationsleistung gefällt wird, ist dies für die türkischen Gerichte rechtsbindend? Wenn nein, was ist zu tun?

      Was ist, wenn die Türkei zur Schadensersatzleistungen verurteilt wird, aber die Zahlungen verweigert!
      Was sind die nächsten Schritte?
      Welche Rechtsmittel stehen einem zur Verfügung?
      Hat es eine vergleichbare Situation in der Türkei schon gegeben?

      Und weitere Fragen werden sicher noch folgen...
      19 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.10.15 18:10:38
      Beitrag Nr. 1.334 ()
      So
      der 21.10.15 ist quasi rum und nun beginnt eine neue Etappe, ohne das was "passiert" ist bisher ?! :confused:

      Innerhalb der letzten 3 Monate scheint sich ja nichts ergeben zu haben, außer das die 3 Monate nach dem EUGM-Urteil rum sind :rolleyes: ?!

      Jetzt kommen wieder 3 Monate warten und hoffen, dass die Türkei ( evtl. ) einen Vorschlag bzgl. Schadenersatz unterbreitet ?!:confused:

      Wir müssen jetzt also immer in Quartalen rechnen, bis wir in eine neue Stufe eintreten ?!
      20 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.15 16:20:58
      Beitrag Nr. 1.333 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.860.410 von remmos am 16.10.15 00:20:48
      Na ja
      die Türkei wird doch bald als ein " sicheres Herkunftsland " eingestuft, weil der Türkische Diktator das so erpresst :rolleyes: mit all den "Vorzügen" der weiteren Formung des Staates in seinem Sinne.

      ... und die Türken sind selber schuld, weil sie ihn noch immer massig wählen und sich selber damit dumm und unterdrückt halten....sehr devot !

      Aber,- die Deutschen können das auch gut in der Mehrheit,- zwar etwas demokratischer in der Basis, aber im Detail dann doch sehr leidensfähig und hinnehmend.

      Die politische Entwicklung ( anstehende Wahlen ) in der Türkei,- parallel zu unserem Fall, gefällt mir gar nicht und sehe ich auch eher negativ für eine " gute Einigung / Ausgang ".

      Insofern nat. weiter die Wunschvorstellung, dass der EUGHM letztlich das Urteil spricht, an das sich die Türkei halten muss.

      Ein Druckmittel gegen die Türkei hat man ja leider nicht mehr so in der Hand, wenn die EU den Forderungen von Erdogan nachgeben muss, nur weil die Merkel es uns und der EU in der Form eingebrockt hat, dass nur die Türkei den Zustrom noch einigermaßen ( kontrolliert ) drosseln kann :mad:.

      Die Politiker sagen, es gibt keine Steuererhöhungen deshalb. Kann der Schäuble jetzt plötzlich Goldmünzen legen wie Hühnereier ?!

      Die Steuern werden nat. indirekt erhöht, weil Ausgaben gekürzt und verschoben werden, die der zahlenden Bevölkerung normal als Entlastung zugutegekommen wären.

      Es wird ja jetzt schon das Thema " Flüchtlings-Soli " langsam eingeworfen, wo man den Ostsoli nicht mal abbaut, der schon hätte längst entfallen sollen nach den ersten Versprechungen.

      Steuererhöhungen werden zukünftig also " Soli " heißen :mad:

      Uns lässt der Staat alleine mit unserem Problem der Türkei und zieht aber gerne die ca. 27% von unseren Erträgen ein.
      Avatar
      schrieb am 16.10.15 00:20:48
      Beitrag Nr. 1.332 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.860.326 von remmos am 15.10.15 23:53:18
      Schadenersatz...
      In diesem Szenario, wäre der türkischen Gerichtsbarkeit Tür und Tor geöffnet, die Schadensersatzklage ad absordum zu führen. Warum?

      Weil das Gericht sagen könnte, das den Klägern ein Schaden in Höhe von XX Euro zugesprochen werden kann.... Aber dem Staat sind Abwicklungskosten in Höhe von Y Euro entstanden, die auf Mismanagement der Demirbank (oder so ähnlich) entstanden sind.

      Ich könnte mir vorstellen, das man die Forderungen mit Aufwendungen gegen rechnet und sagt, das der türkische Staat eigentlich von den Klägern noch Geld zu bekommen habe.... aber das Gericht großzügig darauf verzichtet und es als humane und großzügige Gäste auslegt. Denn wir sind ja ein demokratischer Staat und morgen in der EU...

      Die Verfahrenskosten trägt der Kläger... und tschüß

      PS: es tut mir leid, aber ich habe nicht sehr viel Vertrauen in die türkische Gerichtsbarkeit. Ich glaube, dafür gibt es auch keinen Anlass, wenn man die letzten Monate und Jahre die Berichte aus der Türkei verfolgt. Sobald es um politische Interessen geht, wird das Recht in alle Richtungen gebeugt, wie in Russland.

      Aber vielleicht straft mich die nahe Zukunft des Unrechts.
      Frage mich, welche Rolle der EGMR in dem Verfahren noch spielen wird/kann, sofern das türkische Entschädigungsurteil weit von dem geforderten Entschädigungsanspruch unsererseits fallen sollte?

      Besteht dann noch die Möglichkeit, das der EGMR sich wieder des Verfahrens/Urteil annimmt und ein abschließendes Urteil fällt (sofern er angerufen wird). Und wie lange sind die Verfahrenszeiten und Abläufe?
      1 Antwort

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      schrieb am 15.10.15 23:53:18
      Beitrag Nr. 1.331 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.855.109 von Force8 am 15.10.15 13:35:55
      Rundbrief und was kommt nach dem 21.10.15
      Meines Wissens, wurde ein Rundbrief für Oktober angekündigt, in der Erwartungen, das noch weitere offene Fragen an die Rechtsanwälte gestellt werden. Das ist wohl nicht erfolgt...

      Was kommt nach dem 21.10.2015?

      Auch das ist meines Wissens schön im letzten Rundbrief mitgeteilt wurden.

      Sofern die Gegenseite/Türkei keinen Einspruch gegen das Urteil erhebt, wird aus dem sogenannten Etappenerfolg ein rechtsgültiges Urteil!

      Laut Urteil haben beide Parteien anschließend 3 Monate Zeit (21.01.2015) ein außergerichtliches Urteil anzustreben. Ob unsere Anwälte, wie geschrieben, direkt eine Schadensersatzklage in der Türkei eröffnen werden, will ich nochmals bestätigt wissen. Wenn ja, greifen Sie einer möglichen Urteilsverkündung des EGMR voraus und wir sind raus aus Straßburg.

      Bei der Familie Cingi wird das EGMR das Urteil verkünden, sofern beide Parteien nicht eine außergerichtliche Einigung finden sollten.

      Wäre ich in der Verhandlungsposition der Türkei, würde ich mit der Cingi-Familie eine außergerichtliche Einigung unter Verschwiegenheit treffen, bzw. das die Familie öffentlich (EGMR) mitteilt, das man auf Forderung verzichtet. Damit würden in dem Fall die Bücher geschlossen werden, ohne das der EGMR über eine mögliche Schadenshöhe entscheidet, die als mögliche Grundlage für ein Schadensersatzanspruch in der Türkei heran gezogen werden könnte...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.10.15 13:35:55
      Beitrag Nr. 1.330 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.851.536 von Collins01 am 15.10.15 07:15:28
      ja, sollte
      Zitat von Collins01: sollte es hier nicht News im Oktober geben??


      aber welches Jahr wurde nicht genannt ;)

      Bald haben wir den erwarteten 21. Oktober. Es wäre schon gut, wenn man seitens des Vorstandes zumindest eine Info bekäme, was man da erwartet oder sich erhofft.
      Im Prinzip gibt es ja nicht viele Möglichkeiten der Türkei, wie sie reagieren können.

      Und genau hier würde ich gerne eine Info erhalten, was seitens der Türkei " kommen könnte ", die das Fristdatum 21.10.15 betreffen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.10.15 07:15:28
      Beitrag Nr. 1.329 ()
      sollte es hier nicht News im Oktober geben??
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.09.15 10:36:57
      Beitrag Nr. 1.328 ()
      Anfang August wurde angekündigt das in ca 4-5 Wochen ein neuer rundbrief kommen soll schon was bekannt.
      Avatar
      schrieb am 17.09.15 21:04:18
      Beitrag Nr. 1.327 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.648.922 von bernd5 am 17.09.15 20:30:12
      Die Frage ist doch
      Zitat von bernd5: Ich finde Ihren Beitrag sehr gut.MFG


      ....ob und inwieweit das eine Auswirkung auf unseren Fall hat, bzw. die Entschädigungssache / Höhe !?
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