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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 208)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
    Beiträge: 5.559
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      schrieb am 08.06.15 20:01:31
      Beitrag Nr. 3.489 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.935.333 von Maack1 am 08.06.15 19:51:42Gagfah S.A. ist eine luxemburgische Gesellschaft uns unterliegt luxemburgischem Recht.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.06.15 19:51:42
      Beitrag Nr. 3.488 ()
      was sagt ihr denn zu gagfah ?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.06.15 18:54:29
      Beitrag Nr. 3.487 ()
      SO-Abfindung bei Sky auf Höhe des 3-Monatsschnitts festgelegt:

      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/sky-deutschland-festlegun…
      Avatar
      schrieb am 05.06.15 14:30:47
      Beitrag Nr. 3.486 ()
      Avatar
      schrieb am 04.06.15 06:32:14
      Beitrag Nr. 3.485 ()
      DGAP-Adhoc: Forst Ebnath Aktiengesellschaft: Barabfindung für Squeeze out auf EUR 1.807,00 je Aktie festgelegt (deutsch)

      Mi, 03.06.15 16:33

      Forst Ebnath Aktiengesellschaft: Barabfindung für Squeeze out auf EUR 1.807,00 je Aktie festgelegt

      Forst Ebnath Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      03.06.2015 16:33

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Forst Ebnath AG, Hermannsreuth 9, 95683 Ebnath

      WKN 577300 / ISIN DE0005773006

      Barabfindung für Squeeze out auf EUR 1.807,00 je Aktie festgelegt

      Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
      hat dem Vorstand der Forst Ebnath Aktiengesellschaft in Bestätigung und
      Konkretisierung des bereits am 26. März 2015 gestellten Verlangens gemäß §
      327a AktG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung
      der Aktien der übrigen Aktionäre der Forst Ebnath Aktiengesellschaft auf
      die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
      als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze out) auf EUR 1.807,00
      je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Forst Ebnath Aktiengesellschaft
      mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 11,00 festgelegt hat.

      Über den Squeeze out soll in der noch einzuberufenden außerordentlichen
      Hauptversammlung der Forst Ebnath Aktiengesellschaft am 4. August 2015
      Beschluss gefasst werden.

      Ebnath, den 3. Juni 2015


      03.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Forst Ebnath Aktiengesellschaft
      Hermannsreuth 9
      95683 Ebnath
      Deutschland
      Telefon: 092 34 / 337
      Fax: 092 34 / 974860
      E-Mail: forst.ebnath.ag@t-online.de
      Internet: www.forst-ebnath.de
      ISIN: DE0005773006
      WKN: 577300
      Börsen: Regulierter Markt in Berlin

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX

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      schrieb am 03.06.15 19:19:12
      Beitrag Nr. 3.484 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.906.483 von Quidam_Mark am 03.06.15 18:09:13Aus den letzten Jahren ist mir nur die GWB AG als echter Immobilien-SO erinnerlich (zu vermutlich deutlich geringeren GrESt-Sätzen).

      die Prime Office ist verschmolzen worden und das war auch eine große Transaktion.

      Fällt die Grunderwerbssteuer auch bei einer Verschmelzung an?
      Avatar
      schrieb am 03.06.15 18:58:58
      Beitrag Nr. 3.483 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.906.483 von Quidam_Mark am 03.06.15 18:09:13die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer und beträgt mind. 3,5 %
      Diesen Steuersatz wendet allerdings nur Bayern und Sachsen an. Alle anderen Länder lieben höher - bis zu 6,5 % (NRW, Saarland; SH). Dies erklärt, warum es im immo-Sektor nur einen SO gab und der zudem in Bayern lag.
      Avatar
      schrieb am 03.06.15 18:09:13
      Beitrag Nr. 3.482 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.902.679 von Kalchas am 03.06.15 11:22:16
      Zitat von Kalchas: Wie sollte ein Squeeze Out über eine Satzung verhindert werden?

      Also einfach in der Satzung nachschauen.

      (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen.

      Das klingt jetzt aber nicht nach besobderer Gewinnorientierung. Dann sieht das bei einem Ertragswertverfahren im Rahmen eines Squeeze Out aber nicht besonders gut aus. Wenn die Wohnungen nicht marktgerecht vermietet werden, wird die Lücke zum NAV nicht geschlossen.


      ...schließlich sollte man bei allen Immobiliengesellschaften berücksichtigen, dass die Grunderwerbsteuerpflicht ein wesentliches Hindernis für einen SO darstellen kann. Gerade in NRW wird ordentlich zugelangt (vermutlich weil es dazu beiträgt, "billigen Wohnraum" zu schaffen, haha); hier werden nach aktuellem Stand 6.5% fällig -- und zwar auf den gesamten Bestand, nicht etwa nur auf die "fehlenden" ca. 5%. Großaktionäre versuchen i.d.R. das Überschreiten der 95%-Marke mit allen Mitteln zu vermeiden.

      Aus den letzten Jahren ist mir nur die GWB AG als echter Immobilien-SO erinnerlich (zu vermutlich deutlich geringeren GrESt-Sätzen).
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.06.15 12:59:04
      Beitrag Nr. 3.481 ()
      Die Satzung ist vielleicht nicht unbedingt ein Hindernis, man muss aber zur Kenntnis nehmen, dass hier die Politik die Vorgaben macht und das Unternehmen auch noch Jahrzehnte ohne Hebung der stillen Reserven weitergeführt werden kann. Die SdK hatte die GAG Aktie schon vor Jahren positiv besprochen und 2014 ins Musterdepot aufgenommen. Haken ist allerdings, dass zuletzt der Wechsel in den Freiverkehr stattfand und auch eine geringe Ausschüttungsquote wurde bemängelt. Vor einem Squeeze-out werden die Aktionäre wohl noch weiter ausgehungert und man muss hier schon einen langen Atem haben, denn ein Verkauf der ganzen Gesellschaft ist nicht zu erwarten und der Hauptaktionär ist somit keinerlei Zeitdruck für irgendwelche Strukturmaßnahmen ausgesetzt.
      Avatar
      schrieb am 03.06.15 11:22:16
      Beitrag Nr. 3.480 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.902.568 von straßenköter am 03.06.15 11:08:21Wie sollte ein Squeeze Out über eine Satzung verhindert werden?

      Also einfach in der Satzung nachschauen.

      (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen.

      Das klingt jetzt aber nicht nach besobderer Gewinnorientierung. Dann sieht das bei einem Ertragswertverfahren im Rahmen eines Squeeze Out aber nicht besonders gut aus. Wenn die Wohnungen nicht marktgerecht vermietet werden, wird die Lücke zum NAV nicht geschlossen.
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