ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 275)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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ID: 424.302
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Antwort auf Beitrag Nr.: 47.113.948 von straßenköter am 06.06.14 08:37:06Danke für Deine Ausführungen. Ich muss mal bei Juris nachschauen, ob es dazu Rechtsprechung gibt. Die derzeitige Praxis der Unternehmen erscheint mir mehr als dubios. Das kann man so nicht widerspruchslos hinnehmen.
Zitat von Blondie123: Bei Kabel Deutschland wurde die Barabfindung anhand des Drei-Monats Durchschnittskurs bemessen, weil der ertragswert darunter lag. Als Stichtag hat der Vertragsprüfer allerdings nicht die ad hoc der Gesellschaft aus Dezember genommen, sondern eine Erklärung der Gesellschaft aus dem September. Das ist m.E. höchst zweifelhaft, ob das so richtig ist. kennt jemand Urteile, die darauf eingehen, welche Anforderungen an eine solche Erklärung zu stellen sind? Im September stand weder die Höhe der Barabfindung noch die Höhe der Ausgleichszahlung fest. Beides sind aber wesentliche Bestandteile eines BuG. Lässt man jede Erklärung einer Gesellschaft als Ankündigung eines BuG gelten, wäre damit dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Dieses Thema könnte auch bei Pulsion interessant werden, weil Marquet in einer Wasserstandsmitteilung so nebenbei mitgeteilt hatte, nachdem die 75%-Schwelle überschritten war, dass man einen BuG abschließen wird. Die eigentliche Adhoc kam hier auch erst viele Wochen später. Die Konkretisierung steht ja auch hier noch aus.
Einen in der Vergangenheit gleich gelagerter Fall ist mir leider nicht bekannt. Bei GBW habe ich in Erinnerung, dass die SO-Absicht so nebenbei verkündet wurde. Ob dann hier später nochmals eine separate Adhoc-Mitteilung veröffentlicht wurde und daraufhin Diskussionsbedarf aufkam, weiß ich nicht mehr.
Da bei Hansen Sicherheitstechnik damals auch jede Schweinerei versucht wurde, lohnt es sich vielleicht mal da zu forschen. Beim SO war ich leider nicht mehr investiert.
Zitat von Investor@work: Bei 2,60€ beziehe ich das was geht!
ZUmal IFA auch in Ddorf gelistet ist. ;-)
Ich wundere mich, warum der Vorstand bereits jetzt Andeutungen zu einem möglichen Ausgabepreis macht. Wenn ich wirklich Aktien zu 2,60 Euro ausgeben und versuchen möchte, über einen Überbezug auf 95% zu kommen, lasse ich mir doch znächst den Beschluss zur Kapitalerhöhung absegnen, um dann Schritt für Schritt die Katze erst aus dem Sack zu lassen. So provoziere ich doch eher Anfechtungsklagen.
Das es eine Notiz in Düsseldorf gibt, ist gut, aber meines Erachtens hier eher unwichtig, weil der 3-Monatsschnitt bei der aktuellen Bewertung keine Relevanz haben sollte, sofern ein SO kommen würde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.111.422 von straßenköter am 05.06.14 18:22:14Bei 2,60€ beziehe ich das was geht!
ZUmal IFA auch in Ddorf gelistet ist. ;-)
ZUmal IFA auch in Ddorf gelistet ist. ;-)
Bei Kabel Deutschland wurde die Barabfindung anhand des Drei-Monats Durchschnittskurs bemessen, weil der ertragswert darunter lag. Als Stichtag hat der Vertragsprüfer allerdings nicht die ad hoc der Gesellschaft aus Dezember genommen, sondern eine Erklärung der Gesellschaft aus dem September. Das ist m.E. höchst zweifelhaft, ob das so richtig ist. kennt jemand Urteile, die darauf eingehen, welche Anforderungen an eine solche Erklärung zu stellen sind? Im September stand weder die Höhe der Barabfindung noch die Höhe der Ausgleichszahlung fest. Beides sind aber wesentliche Bestandteile eines BuG. Lässt man jede Erklärung einer Gesellschaft als Ankündigung eines BuG gelten, wäre damit dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Also bei einer Kapitalerhöhung zu 2,60 Euro gehe ich an das Sparschwein der Kinder...
http://boersengefluester.de/ifa-hotel-touristik-die-spannung…
Bei einer Kapitalerhöhung zu 9,20 Euro allerdings auch...
http://boersengefluester.de/ifa-hotel-touristik-die-spannung…
Bei einer Kapitalerhöhung zu 9,20 Euro allerdings auch...
In der morgigen Börse Online ist ein mehrseitiger guter Artikel zum Squeeze Out im allgemeinen und einigen SO-Werten im besonderen enthalten.
Da freut man sich über ein Übernahmeangebot und dann muss man was von 3,70€ lesen. Die zweite Verarschung nach i:FAO.
Zielgesellschaft: EHLEBRACHT Aktiengesellschaft; Bieter: E & Funktionstechnik Holding AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. §§ 29 Abs. 1, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die Bieterin:
E & Funktionstechnik Holding AG
Kaiserswerther Straße 115
40880 Ratingen
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 81020
gleichzeitig handelnd für folgende Gesellschaft und natürliche Person (die
'weiteren Bieter'):
MSI MittelStand-Invest GmbH
Kaiserswerther Straße 115
40880 Ratingen
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80981
und
Herrn Ralf Kesseböhmer, Geschäftsanschrift: Kaiserswerther Straße 115,
40880 Ratingen
Zielgesellschaft:
EHLEBRACHT Aktiengesellschaft
Werkstraße 7
32130 Enger
Deutschland
ISIN: DE0005649107, WKN: 564910
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der
Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die
'BaFin') erfolgen unter:
http://www.ehlebracht-angebot.de
Angaben der Bieterin:
Die E & Funktionstechnik Holding AG (die 'Bieterin') hat heute entschieden,
den Aktionären der EHLEBRACHT AG mit Sitz in Enger (die 'EHLEBRACHT AG')
anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der EHLEBRACHT AG
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,50 (ISIN:
DE0005649107, WKN: 564910) im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebotes zu einem Preis von EUR 3,70, jedoch nicht unterhalb des
von der BaFin gemäß § 5 WpÜG-Angebotsverordnung festgestellten
Mindestpreises, je Stückaktie in bar und im Übrigen zu den in der
Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen zu erwerben (das
'Übernahmeangebot').
Informationen zu den weiteren Bietern:
Die Bieterin gibt das Übernahmeangebot gleichzeitig für die weiteren Bieter
ab. Die Bieterin wird auch die weiteren im Zusammenhang mit dem
Übernahmeangebot bestehenden Pflichten für die weiteren Bieter vornehmen
bzw. erfüllen. Die weiteren Bieter werden keine gesonderte
Angebotsunterlage oder sonstige Mitteilungen veröffentlichen oder sonstige
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot vornehmen.
Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der
EHLEBRACHT AG dar.
Die das Übernahmeangebot betreffenden endgültigen Bestimmungen werden nach
Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin in der Angebotsunterlage
mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen
des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Investoren und Inhabern von Aktien der EHLEBRACHT AG wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese
bekanntgemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Dieses Übernahmeangebot wird - auch nicht durch die Nutzung des Postwegs
oder durch andere Mittel oder Instrumente des inländischen oder
internationalen Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax, Telefon
oder Internet) oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse in den USA,
Kanada, Australien oder Japan - weder unmittelbar noch mittelbar in den
USA, Kanada, Australien, Japan oder jeder anderen Rechtsordnung
unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen nationales Recht
darstellen würde. Daher ist der Versand dieser Bekanntmachung oder
jeglicher begleitender Unterlagen auf dem Postweg oder deren anderweitige
Verbreitung, Weiterleitung, oder Übermittlung in die oder aus den USA bzw.
Kanada, Australien oder Japan ausgeschlossen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin oder für sie tätige
Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach
Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der EHLEBRACHT AG
erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in
gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs-
oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der EHLEBRACHT AG
gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder
außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle
Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen
Rechtsordnung erforderlich ist.
Hinweis zur Dividendenberechtigung der Aktionäre der EHLEBRACHT AG:
Die Dividendenberechtigung der aufgrund des Übernahmeangebots zum Verkauf
eingereichten Aktien der EHLEBRACHT AG für das Geschäftsjahr 2013 bleibt
den einreichenden Aktionären erhalten.
Ratingen, den 3. Juni 2014
E & Funktionstechnik Holding AG
Der Vorstand
Ende der WpÜG-Meldung
03.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (General Standard), Berlin,
Düsseldorf; Freiverkehr München, Stuttgart
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Die Bieterin:
E & Funktionstechnik Holding AG
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gleichzeitig handelnd für folgende Gesellschaft und natürliche Person (die
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Kaiserswerther Straße 115
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eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80981
und
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Zielgesellschaft:
EHLEBRACHT Aktiengesellschaft
Werkstraße 7
32130 Enger
Deutschland
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Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die
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DE0005649107, WKN: 564910) im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebotes zu einem Preis von EUR 3,70, jedoch nicht unterhalb des
von der BaFin gemäß § 5 WpÜG-Angebotsverordnung festgestellten
Mindestpreises, je Stückaktie in bar und im Übrigen zu den in der
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Verbreitung, Weiterleitung, oder Übermittlung in die oder aus den USA bzw.
Kanada, Australien oder Japan ausgeschlossen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin oder für sie tätige
Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach
Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der EHLEBRACHT AG
erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in
gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs-
oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der EHLEBRACHT AG
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Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach
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Rechtsordnung erforderlich ist.
Hinweis zur Dividendenberechtigung der Aktionäre der EHLEBRACHT AG:
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eingereichten Aktien der EHLEBRACHT AG für das Geschäftsjahr 2013 bleibt
den einreichenden Aktionären erhalten.
Ratingen, den 3. Juni 2014
E & Funktionstechnik Holding AG
Der Vorstand
Ende der WpÜG-Meldung
03.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Düsseldorf; Freiverkehr München, Stuttgart
Roth & Rau AG: MBT Systems GmbH übermittelt Squeeze-Out Verlangen an die Roth & Rau AG
Roth & Rau AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
02.06.2014 19:19
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Adhoc-Mitteilung
Roth & Rau AG: MBT Systems GmbH übermittelt Squeeze-Out Verlangen an die
Roth & Rau AG
Hohenstein-Ernstthal, 02. Juni 2014 - Die MBT Systems GmbH, Zülpich,
Deutschland hat der Roth & Rau AG am heutigen Tag ein Verlangen gemäß §
327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Roth & Rau AG
möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf die MBT Systems GmbH als Hauptaktionärin gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog.
aktienrechtlicher "Squeeze-Out").
Die MBT Systems GmbH ist mit 95,11 % am stimmberechtigten Grundkapital der
Roth & Rau AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des §
327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Der Übertragungsbeschluss soll voraussichtlich in der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung der Roth & Rau AG gefasst werden.
Über Roth & Rau AG
Die Roth & Rau AG mit Sitz in Hohenstein-Ernstthal gehört zu den weltweit
führenden Anbietern von Produktionsequipment und innovativen
Fertigungstechnologien für die industrielle Oberflächenbeschichtung und
-strukturierung mittels Plasma- und Ionenstrahlverfahren. Im
Geschäftsbereich Photovoltaik bietet Roth & Rau vor allem
Antireflexbeschichtungsanlagen sowie verschiedene Beratungs- und
Technologietransferleistungen für die Installation kompletter
Produktionslinien zur Herstellung von kristallinen Silizium-Solarzellen an.
Weitere Produkte sind Anlagen für thermische Prozesse innerhalb der
Photovoltaik-Fertigung. Im Geschäftsbereich MicroSystems werden indes auf
spezielle Kundenbedürfnisse zugeschnittene Prozesssysteme für plasma- und
ionenstrahlgestützte Dünnschicht- und Oberflächenbearbeitungsverfahren
entwickelt und gefertigt. Diese kommen insbesondere in der Halbleiter- und
Optikindustrie, in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen verschiedener
anderer industrieller Branchen sowie bei Forschungsinstituten und
Universitäten zum Einsatz. Seit 2011 gehört Roth & Rau zur Meyer Burger
Technology AG in der Schweiz.
Roth & Rau AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
02.06.2014 19:19
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Unternehmen der EQS Group AG.
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verantwortlich.
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Roth & Rau AG
Hohenstein-Ernstthal, 02. Juni 2014 - Die MBT Systems GmbH, Zülpich,
Deutschland hat der Roth & Rau AG am heutigen Tag ein Verlangen gemäß §
327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Roth & Rau AG
möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf die MBT Systems GmbH als Hauptaktionärin gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog.
aktienrechtlicher "Squeeze-Out").
Die MBT Systems GmbH ist mit 95,11 % am stimmberechtigten Grundkapital der
Roth & Rau AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des §
327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Der Übertragungsbeschluss soll voraussichtlich in der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung der Roth & Rau AG gefasst werden.
Über Roth & Rau AG
Die Roth & Rau AG mit Sitz in Hohenstein-Ernstthal gehört zu den weltweit
führenden Anbietern von Produktionsequipment und innovativen
Fertigungstechnologien für die industrielle Oberflächenbeschichtung und
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Antireflexbeschichtungsanlagen sowie verschiedene Beratungs- und
Technologietransferleistungen für die Installation kompletter
Produktionslinien zur Herstellung von kristallinen Silizium-Solarzellen an.
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Photovoltaik-Fertigung. Im Geschäftsbereich MicroSystems werden indes auf
spezielle Kundenbedürfnisse zugeschnittene Prozesssysteme für plasma- und
ionenstrahlgestützte Dünnschicht- und Oberflächenbearbeitungsverfahren
entwickelt und gefertigt. Diese kommen insbesondere in der Halbleiter- und
Optikindustrie, in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen verschiedener
anderer industrieller Branchen sowie bei Forschungsinstituten und
Universitäten zum Einsatz. Seit 2011 gehört Roth & Rau zur Meyer Burger
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