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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 4)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 13.06.24 08:28:37 von
    Beiträge: 5.569
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      schrieb am 03.04.24 15:27:51
      Beitrag Nr. 5.539 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.558.124 von arendts am 03.04.24 15:04:28Ich habe neben dem Beleg über meine zwangsabgefundenen ALTANA zu EUR 15,01 noch Belege über eine Nachbesserung auf (mehr) Stücke i.H. von EUR 1,05 mit selber Valuta (01.09.2010).
      Kriegt das jemand noch zusammen, wie das damals war? und könnte es sein, dass diese EUR 1,05 von der ÉUR 2,33 Nachbesserung (vor Zinsen) abgehen, weil schon gezahlt seinerzeit?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 03.04.24 15:04:28
      Beitrag Nr. 5.538 ()
      Spruchverfahren Squeeeze-out Altana
      Das damalige öffentliche Kaufangebot sieht in der Tat eine Gleichstellung der annehmenden mit den aufgrund des Squeeze-outs auscheidenden Aktionären vor (dort S. 18):

      "Aktionäre der ALTANA, die dieses Angebot annehmen, sollen innerhalb der nachstehend beschriebenen Frist (siehe Abschnitt 7.2.2 – „Bedingungen der Nachbesserung“) Aktionären, die als Folge des Squeeze-out aus der ALTANA ausscheiden, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen grundsätzlich vermögensmäßig gleich gestellt werden."
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.04.24 14:48:29
      Beitrag Nr. 5.537 ()
      Ich habe die alte Unterlage, zum Glück in 2009 runtergeladen. Kann man hier Anhänge posten? Oder soll ich die relevante Passage reinkopieren?

      Für die Neugierigen: Die Nachbesserung steht auch denen zu, die das Übernahmeangebot aus November 2009 angenommen haben :-)

      Als "Gegenleistung " hätte ich gern mal gewusst, wie der Stand im Spruchverfahren IDS Scheer BuG ist
      Avatar
      schrieb am 03.04.24 14:23:49
      Beitrag Nr. 5.536 ()
      Avatar
      schrieb am 03.04.24 12:16:26
      Beitrag Nr. 5.535 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.556.909 von arendts am 03.04.24 12:12:14
      Spruchverfahren Squeeze-out Altana
      Zinsen auf die Nachbesserung gibt es in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz (der alle halben Jahre an die aktuellen Verhältnisse angepasst wird). Angesichts der sehr langen Dauer des Altana-Spruchverfahrens macht dies einen nicht unerheblichen Teil der zu erwartenen Nachzahlung aus.

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      Avatar
      schrieb am 03.04.24 12:12:14
      Beitrag Nr. 5.534 ()
      Spruchverfahren Squeeze-out Altana
      Die Nachbesserung gibt es für alle "ausgesqueezten" Altana-Aktien (wobei manche Depotbanken angesichts des Zeitaublaufs von mehr als 10 Jahren Probleme haben könnten, vgl. den diesbezüglichen Blogpost: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/07/ubersicht-zu-al…). Ob auch die ehemaligen Aktionäre, die das Übernahmeangebot angenommen haben, Anspruch auf eine Nachbesserung haben, müsste sich aus den dortigen Bedingungen ergeben (schaue ich mir gerne an, wenn man sie mir zur Verfügung stellt).
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.04.24 08:11:59
      Beitrag Nr. 5.533 ()
      Vielleicht kann auch Herr Arendts Klarheit in diesen Sachverhalt bringen….. wird die Nachbesserung dann auch noch verzinst
      Avatar
      schrieb am 02.04.24 21:47:04
      Beitrag Nr. 5.532 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.554.212 von mistery01 am 02.04.24 21:43:31
      Zitat von mistery01: @RA Arendts: gibt es hier für diejenigen die damals in das Abfindungsangebot eingereicht haben nicht auch die Nachbesserung???

      So habe ich das auch in Erinnerung. Am Wochenende kann ich in die damaligen Unterlagen zum freiwilligen Abfindungsangebot schauen.

      Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 02.04.24 21:43:31
      Beitrag Nr. 5.531 ()
      @RA Arendts: gibt es hier für diejenigen die damals in das Abfindungsangebot eingereicht haben nicht auch die Nachbesserung???
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.04.24 18:56:59
      Beitrag Nr. 5.530 ()
      Altana Nachbesserung
      Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ALTANA AG abgeschlossen: Es bleibt bei der erstinstanzlichen Erhöhung der Barabfindung auf EUR 17,33 je ALTANA-Aktie (+ 15,46 %)
      von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

      In dem Spruchverfahren zu dem am 27. August 2010 in das Handelsregister eingetragenen Squeeze-out bei dem Spezialchemieunternehmen ALTANA AG hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 18. März 2024 sowohl die Beschwerde der Antragsgegnerin, der Frau Susanne Klatten gehörende SKion GmbH, als auch die Beschwerden von mehreren Antragstellern zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Es bleibt somit bei der erstinstanzlichen Erhöhung des Barabfindungsbetrags um mehr als 15 %.

      Das LG Düsseldorf hatte mit Beschluss vom 12. August 2020 die angemessene Barabfindung auf EUR 17,33 je Stückaktie festgesetzt. Das Gericht folgte damit dem gerichtlich bestellte Sachverständigen, Herr Wirtschaftsprüfer Andreas Creutzmann (c/o IVA VALUATION & ADVISORY AG), der in seinem Gutachten vom 17. Mai 2016 zu einem deutlich höheren Unternehmenswert als dem angebotenen Betrag von EUR 15,01 je ALTANA-Aktie gekommen war. Auch das OLG hält den vom Sachverständigen ermittelten Unternehmenswert für maßgeblich.

      OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. März 2024, Az. I-26 W 13/20 (AktE)
      LG Düsseldorf, Beschluss vom 12. August 2020, Az. 39 O 50/10 (AktE)
      Lüllemann u.a. ./. SKion GmbH
      141 Antragsteller
      Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, SKion GmbH:
      Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main (Rechtsanwältin Manuela Roeding)
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