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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 428)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
    Beiträge: 5.559
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      schrieb am 07.09.11 17:10:48
      Beitrag Nr. 1.289 ()
      Zitat von schaerholder: Schon älter aber grade erst entdeckt:

      Landgericht Frankfurt am Main

      3-05 O 53/11

      Die Engine Holding GmbH, Epplestr. 225, 70567 Stuttgart hat gem. § 39a WpÜG hat mit Eingang am 11.8.2011 beim Landgericht Frankfurt am Main beantragt,

      „Die stimmberechtigten, nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Tognum AG (ISIN: DE000A0N4P43), die nicht bereits der Antragstellerin gehören, werden gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 26,00 je Stückaktie auf die Antragstellerin übertragen.“

      Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 39b Abs. 2 WpÜG."

      Stellungnahmen zu diesem Antrag sind zu dem Az. 3-05 O 53/11 beim Landgericht Frankfurt am Main binnen eines Monats nach dieser Veröffentlichung einzureichen.

      Mit vorzüglicher Hochachtung


      Tognum ist bereits zu 95% im Besitz von Daimler und Rolls-Royce. Bis Mitte November kann noch zu 26 Euro angedient werden. Kann mir nicht vorstellen, dass bis zum Jahresende kein Squeeze Out angekündigt wird. Somit besteht auf dem heutigen Kursniveau von 26,05 Euro meiner Meinung nach nur ein theoretisches Risiko.
      Avatar
      schrieb am 07.09.11 13:33:10
      Beitrag Nr. 1.288 ()
      Schon älter aber grade erst entdeckt:

      Landgericht Frankfurt am Main

      3-05 O 53/11

      Die Engine Holding GmbH, Epplestr. 225, 70567 Stuttgart hat gem. § 39a WpÜG hat mit Eingang am 11.8.2011 beim Landgericht Frankfurt am Main beantragt,

      „Die stimmberechtigten, nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Tognum AG (ISIN: DE000A0N4P43), die nicht bereits der Antragstellerin gehören, werden gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 26,00 je Stückaktie auf die Antragstellerin übertragen.“

      Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 39b Abs. 2 WpÜG."

      Stellungnahmen zu diesem Antrag sind zu dem Az. 3-05 O 53/11 beim Landgericht Frankfurt am Main binnen eines Monats nach dieser Veröffentlichung einzureichen.

      Mit vorzüglicher Hochachtung
      Avatar
      schrieb am 06.09.11 22:43:09
      Beitrag Nr. 1.287 ()
      06.09.2011 19:06

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      MBT Systems GmbH beabsichtigt Abschluss eines Beherrschungs- und/oder
      Gewinnabführungsvertrages mit der Roth & Rau AG

      Hohenstein-Ernstthal, 6. September 2011 - Die MBT Systems GmbH, Langenfeld,
      eine Tochtergesellschaft der Meyer Burger Technology AG, Baar, Schweiz, hat
      dem Vorstand der Roth & Rau AG heute mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, mit
      der Roth & Rau AG einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag
      abzuschließen. Die MBT Systems GmbH hat den Vorstand der Roth & Rau AG
      außerdem zu Gesprächen eingeladen, um die erforderlichen Maßnahmen zum
      Abschluss des Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags zu erörtern.

      Nach Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der MBT
      Systems GmbH an die Aktionäre der Roth & Rau AG hält die MBT Systems GmbH
      einen 75 Prozent übersteigenden Anteil des Grundkapitals und der
      Stimmrechte der Roth & Rau AG.

      Der Vorstand der Roth & Rau AG hat daraufhin beschlossen, die Verhandlungen
      mit der MBT Systems GmbH zum Abschluss des Beherrschungs- und/oder
      Gewinnabführungsvertrages in den nächsten Tagen voranzutreiben und
      Gespräche mit der MBT Systems GmbH aufzunehmen. Insbesondere soll die Höhe
      des angemessenen Ausgleichs nach Maßgabe von § 304 Abs. 1 AktG für die
      außenstehenden Aktionäre und die angemessene Abfindung nach § 305 Abs. 1
      AktG in den nächsten Wochen in Übereinstimmung mit den rechtlichen
      Anforderungen ermittelt und vereinbart werden.

      Der geplante Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag bedarf der
      Zustimmung der Hauptversammlung der Roth & Rau AG. Die MBT Systems GmbH
      geht davon aus, dass eine außerordentliche Hauptversammlung, auf der die
      Zustimmung zum Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag beschlossen
      werden soll, bis Ende dieses Jahres stattfinden könnte. Dies wird der
      Vorstand der Roth & Rau AG prüfen.

      Die MBT Systems GmbH hat dem Vorstand der Roth & Rau AG heute ferner
      mitgeteilt, sie beabsichtige zudem nach Erreichen des entsprechenden
      Schwellenwertes ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (sog.
      'Squeeze-out') der Roth & Rau AG einzuleiten.

      Kontakt:
      Roth & Rau AG
      Prof. Dr. Silvia Roth
      Tel.: +49 (0) 3723/671-3333
      E-Mail: investor@roth-rau.de

      Better Orange IR & HV AG
      Simone Cujai
      Tel.: +49 (0) 211/55020866
      E-Mail: simone.cujai@better-orange.de
      Avatar
      schrieb am 06.09.11 18:17:04
      Beitrag Nr. 1.286 ()
      Ich habe aus Hamburg gehört dass das Spruchverfahren Vereins- und Westbank unmittelbar vor der Entscheidung steht - kann das jemand bestätigen? Bin leider nicht im Verfahren vertreten. Danke.
      Avatar
      schrieb am 06.09.11 17:06:52
      Beitrag Nr. 1.285 ()
      Das ist natürlich wieder typisch für fraudster. Die Abnahmepflicht endet zwei Monate nach Ende des letzten Spruchverfahrens und keinen Tag früher. Gegen das delisting gibt es bereits entsprechende Anträge, ergo wird es die auch gegen den BuG geben. Die 3% Aufpreis sind ein Witz. Ich kaufe jede Aktie, die ich zu diesem Preis bekommen kann, diene die an und mit dem Geld kaufe ich neue, diene die an ... usw. Ich habe noch nie ein so schlechtes Prüfgutachten wie im fall fraudster gesehen ... und ich habe schon viele gesehen.

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      Avatar
      schrieb am 06.09.11 08:13:29
      Beitrag Nr. 1.284 ()
      DGAP Corporate News
      DGAP-News: Frogster Interactive Pictures AG: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Gameforge und Frogster wird wirksam - Handel der Aktie auf Xetra endet, Abfindungsangebot der Gameforge AG über 26,00 Euro je Aktie
      06.09.2011, 07:30:46


      DGAP-News: Frogster Interactive Pictures AG / Schlagwort(e): Sonstiges Frogster Interactive Pictures AG: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Gameforge und Frogster wird wirksam
      - Handel der Aktie auf Xetra endet, Abfindungsangebot der Gameforge AG über 26,00 Euro je Aktie

      06.09.2011 / 07:30

      ---------------------------------------------------------------------

      +++ Pressemitteilung +++

      Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Gameforge und Frogster wird wirksam Handel der Aktie auf Xetra endet Abfindungsangebot der Gameforge AG über 26,00 Euro je Aktie

      Berlin, 6.09.2011: Der am 13.05.2011 zwischen Frogster und Gameforge geschlossene und am 28.06. von der Frogster-Hauptversammlung mit Zustimmung versehene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit Frogster als beherrschter und abführender Seite ist am 29.08.2011 in das Handelsregister eingetragen worden. Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss waren nicht eingegangen.

      Der Vorstand von Frogster geht davon aus, dass die Aktie ab 1.10.2011 nicht mehr über Xetra und nicht mehr im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden wird, weil der dafür notwendige Spezialist und der dafür notwendige Antragsteller wegen des geringen verbleibenden Streubesitzes ihre Tätigkeit einstellen.

      Die Mehrheitsaktionärin der Frogster Interactive Pictures AG, die Gameforge AG mit Sitz in Karlsruhe, hat den Frogster-Aktionären zwei Abfindungsangebote zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Frogster-Aktien zum Preis von 26,00 Euro je Aktie unterbreitet.

      Das Abfindungsangebot wegen der Beendigung der Einbeziehung der Frogster-Aktie in den Entry Standard ist befristet. Die Annahmefrist begann am 13. Juli 2011 und endet mit Ablauf des 13. September 2011. Nähere Details erhalten Aktionäre von ihrer depotführenden Bank.

      Das Abfindungsangebot wegen des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags ist ebenfalls befristet. Die Annahmefrist begann am 1. September 2011 und endet mit Ablauf des 31. Oktober 2011. Nähere Details erhalten Aktionäre von ihrer depotführenden Bank.

      Kontakt: Frogster Interactive Pictures AG, Tel. +49 (0)30-28 47 01-0

      Frogster - We take you to a new world! Die Frogster-Gruppe mit Hauptsitz in Berlin ist ein Publisher von Online-Games. Frogster konzentriert sich auf den Betrieb und die Vermarktung von virtuellen Welten, sog. Massively Multiplayer Online Games (MMOGs) - eines der am stärksten wachsenden Segmente in der Unterhaltungsbranche. Mit seinen Top-Titeln ,Runes of Magic', ,Mythos' und ,Bounty Bay Online' hat Frogster bereits über 6 Millionen Spieler gewonnen. Zur Veröffentlichung im Jahr 2012 hat das Unternehmen mit ,TERA', ,Eligium
      - Der Auserwählte' und ,RaiderZ' drei weitere ambitionierte MMOG in Vorbereitung. Frogster beabsichtigt, mit ,Throne of Fire' und ,Bounty Bay Live' in Kürze auch in das Segment der Browser-Games einzutreten. Zurzeit beschäftigt die Frogster-Gruppe mehr als 200 Mitarbeiter in den Bereichen Licensing, IT, Webdesign und -programmierung, Produkt-Management, Business Development, Marketing, PR, Community Management, Customer Support, Sales, Hosting, Billing sowie Finance/Administration. Ihre Tochtergesellschaften Frogster Online Gaming, Frogster America und Frogster Pacific vermarkten und betreiben ihre Games in Europa, Amerika und Ozeanien. Internet: www.frogster.de


      Ende der Corporate News

      ---------------------------------------------------------------------

      06.09.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------


      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Frogster Interactive Pictures AG
      Hardenbergstr. 9A
      10623 Berlin
      Deutschland
      Telefon: 030 / 284701-10
      Fax: 030 / 284701-11
      E-Mail: ir@frogster.de
      Internet: www.frogster.de
      ISIN: DE000A0F47J1
      WKN: A0F47J
      Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart;
      Open Market in Frankfurt


      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      ---------------------------------------------------------------------
      138304 06.09.2011

      ---------------------------------------------------------------------------
      Firmenname: Frogster Interactive Pictures AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1C;
      Avatar
      schrieb am 30.08.11 10:57:53
      Beitrag Nr. 1.283 ()
      Erstmals nach neuem Recht:

      Ad hoc: Absicht einer Konzernverschmelzung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft auf die MHG Media Holdings AG und eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der PROCON MultiMedia Aktiengesellscha

      19:50 29.08.11

      Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG

      PROCON MultiMedia AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      Absicht einer Konzernverschmelzung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft
      auf die MHG Media Holdings AG und eines Ausschlusses der
      Minderheitsaktionäre der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft im
      Zusammenhang mit der Verschmelzung

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der
      EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent
      verantwortlich.

      ------------------------------------------------------------------------------


      Absicht einer Konzernverschmelzung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft
      auf die MHG Media Holdings AG und eines Ausschlusses der
      Minderheitsaktionäre der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft im
      Zusammenhang mit der Verschmelzung (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out)

      Die MHG Media Holdings AG, Düsseldorf, ('MHG') hat der PROCON MultiMedia
      Aktiengesell-schaft, Hamburg, ('Gesellschaft') heute mitgeteilt, in
      Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen der
      Gesellschaft als übertragender Gesellschaft und der MHG als übernehmender
      Gesellschaft eintreten zu wollen. MHG ist derzeit unmittelbar mit ca. 93,95
      % an der Gesellschaft beteiligt. Der Verschmelzungsvertrag soll nach
      Mitteilung von MHG den Hinweis enthalten, dass im Zusammenhang mit der
      Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre)
      der Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG
      erfolgen soll.

      Nach dem jüngst in Kraft getreten Dritten Gesetz zur Änderung des
      Umwandlungsgesetzes kann im Zusammenhang mit einer sog.
      Konzernverschmelzung ein Squeeze-Out durchgeführt werden, wenn einer
      übernehmenden Aktiengesellschaft - wie hier der MHG - mindestens 90 % des
      Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft gehören
      ('Hauptaktionär') und die Hauptversammlung der übertragenden
      Aktiengesellschaft binnen drei Monaten nach dem Abschluss des
      Verschmelzungsvertrages die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
      auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung beschließt.

      Der Vorstand beabsichtigt, mit der MHG Verhandlungen über den Abschluss
      eines Verschmelzungsvertrages aufzunehmen, in dessen Zusammenhang ein
      Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgen soll.

      Der Vorstand
      29.08.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www
      Avatar
      schrieb am 25.08.11 11:33:07
      Beitrag Nr. 1.282 ()
      Verbimmeln? Nein, Amerigon ist keine Heutschrecke (das schließt allerdings nicht aus, dass sie sich als beherrschendes Unternehmen ähnlich aufführen können), sondern ein Konkurrent, der an den Patenten und Produktionsstätten interessiert ist. Amerigon hat sich mit dem BuG einen Konkurrenten vom Hals geschaffen.
      Avatar
      schrieb am 25.08.11 11:25:30
      Beitrag Nr. 1.281 ()
      Ich war breits beim ersten Übernahmeversuch vor einigen Jahren dabei (allerdings anderer Käufer). Da sollte über ein Delisting und Verkauf der wichtigen Vermögensteile ein Herauspressen erzwungen werden. Das scheiterte kläglich vor Gericht und die Verkaufsbeschlüsse mussten rückgängig gemacht werden. Als man dann versuchte (und auch gemacht hat) das Unternehmen über eine Sonderausschüttung auszuquetschen, habe ich mich verabschiedet. Insofern sind Deine Bedenken mehr als berechtigt, vor allem vor dem Hintergrund, dass jederzeit Chaos an den Finanzmärkten ausbrechen kann.

      Ich glaube nur, dass Balaton dies auch alles weiß und nicht umsonst kauft. Sowohl bei Axxion als auch bei Balaton ist es nur eine Frage des Preises. Anstelle von Amerigon würde ich beginnen zu rechnen: Ist es sinnvoller schnell Nägel mit Köpfen zu machen, nutze die noch günstige Refinanzierungsmöglichkeit und erspare mir die hohen Zahlungen der Dividenden oder lasse ich mich (vielleicht auch notgedrungen) auf einen langen Kampf ein? Dies hängt sicher von den nachgelagerten Zielen Amerigons ab. Vielleicht wollen die den Laden selber nur so schnell wie möglich verbimmeln?
      Avatar
      schrieb am 25.08.11 10:54:37
      Beitrag Nr. 1.280 ()
      Nach den scharfen Gegenanträgen auf der HV dürfte es sich als schwierig erweisen, dass sich die drei "Partner" bald einigen. Da müsste Amerigon schon einiges bezahlen - und bei 23 % noch zu erwerbenden Aktien (incl. SO) ist dies keine Kleinigkeit - insbesonder nicht für so eine kleine Firma wie Amerigon, die die Übernahme des größeren Konkurrenten mit Kreditaufnahmen bezahlen musste. Wenn die sich da nicht überhoben haben !
      Ich rechne damit, dass ab 2013 WET massiv an Amerigon ausschütten wird, damit diese ihre Schulden zurückzahlen können.
      Die Gefahr ist nich ausgeschlossen, dass WET ausbluten wird, sodass wir bei einem SO in einigen Jahren nur noch eine Rumpffirma vorfinden werden.
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