ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 428)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Zitat von schaerholder: Schon älter aber grade erst entdeckt:
Landgericht Frankfurt am Main
3-05 O 53/11
Die Engine Holding GmbH, Epplestr. 225, 70567 Stuttgart hat gem. § 39a WpÜG hat mit Eingang am 11.8.2011 beim Landgericht Frankfurt am Main beantragt,
„Die stimmberechtigten, nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Tognum AG (ISIN: DE000A0N4P43), die nicht bereits der Antragstellerin gehören, werden gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 26,00 je Stückaktie auf die Antragstellerin übertragen.“
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 39b Abs. 2 WpÜG."
Stellungnahmen zu diesem Antrag sind zu dem Az. 3-05 O 53/11 beim Landgericht Frankfurt am Main binnen eines Monats nach dieser Veröffentlichung einzureichen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Tognum ist bereits zu 95% im Besitz von Daimler und Rolls-Royce. Bis Mitte November kann noch zu 26 Euro angedient werden. Kann mir nicht vorstellen, dass bis zum Jahresende kein Squeeze Out angekündigt wird. Somit besteht auf dem heutigen Kursniveau von 26,05 Euro meiner Meinung nach nur ein theoretisches Risiko.
Schon älter aber grade erst entdeckt:
Landgericht Frankfurt am Main
3-05 O 53/11
Die Engine Holding GmbH, Epplestr. 225, 70567 Stuttgart hat gem. § 39a WpÜG hat mit Eingang am 11.8.2011 beim Landgericht Frankfurt am Main beantragt,
„Die stimmberechtigten, nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Tognum AG (ISIN: DE000A0N4P43), die nicht bereits der Antragstellerin gehören, werden gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 26,00 je Stückaktie auf die Antragstellerin übertragen.“
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 39b Abs. 2 WpÜG."
Stellungnahmen zu diesem Antrag sind zu dem Az. 3-05 O 53/11 beim Landgericht Frankfurt am Main binnen eines Monats nach dieser Veröffentlichung einzureichen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Landgericht Frankfurt am Main
3-05 O 53/11
Die Engine Holding GmbH, Epplestr. 225, 70567 Stuttgart hat gem. § 39a WpÜG hat mit Eingang am 11.8.2011 beim Landgericht Frankfurt am Main beantragt,
„Die stimmberechtigten, nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Tognum AG (ISIN: DE000A0N4P43), die nicht bereits der Antragstellerin gehören, werden gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 26,00 je Stückaktie auf die Antragstellerin übertragen.“
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 39b Abs. 2 WpÜG."
Stellungnahmen zu diesem Antrag sind zu dem Az. 3-05 O 53/11 beim Landgericht Frankfurt am Main binnen eines Monats nach dieser Veröffentlichung einzureichen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
06.09.2011 19:06
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
MBT Systems GmbH beabsichtigt Abschluss eines Beherrschungs- und/oder
Gewinnabführungsvertrages mit der Roth & Rau AG
Hohenstein-Ernstthal, 6. September 2011 - Die MBT Systems GmbH, Langenfeld,
eine Tochtergesellschaft der Meyer Burger Technology AG, Baar, Schweiz, hat
dem Vorstand der Roth & Rau AG heute mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, mit
der Roth & Rau AG einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag
abzuschließen. Die MBT Systems GmbH hat den Vorstand der Roth & Rau AG
außerdem zu Gesprächen eingeladen, um die erforderlichen Maßnahmen zum
Abschluss des Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags zu erörtern.
Nach Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der MBT
Systems GmbH an die Aktionäre der Roth & Rau AG hält die MBT Systems GmbH
einen 75 Prozent übersteigenden Anteil des Grundkapitals und der
Stimmrechte der Roth & Rau AG.
Der Vorstand der Roth & Rau AG hat daraufhin beschlossen, die Verhandlungen
mit der MBT Systems GmbH zum Abschluss des Beherrschungs- und/oder
Gewinnabführungsvertrages in den nächsten Tagen voranzutreiben und
Gespräche mit der MBT Systems GmbH aufzunehmen. Insbesondere soll die Höhe
des angemessenen Ausgleichs nach Maßgabe von § 304 Abs. 1 AktG für die
außenstehenden Aktionäre und die angemessene Abfindung nach § 305 Abs. 1
AktG in den nächsten Wochen in Übereinstimmung mit den rechtlichen
Anforderungen ermittelt und vereinbart werden.
Der geplante Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag bedarf der
Zustimmung der Hauptversammlung der Roth & Rau AG. Die MBT Systems GmbH
geht davon aus, dass eine außerordentliche Hauptversammlung, auf der die
Zustimmung zum Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag beschlossen
werden soll, bis Ende dieses Jahres stattfinden könnte. Dies wird der
Vorstand der Roth & Rau AG prüfen.
Die MBT Systems GmbH hat dem Vorstand der Roth & Rau AG heute ferner
mitgeteilt, sie beabsichtige zudem nach Erreichen des entsprechenden
Schwellenwertes ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (sog.
'Squeeze-out') der Roth & Rau AG einzuleiten.
Kontakt:
Roth & Rau AG
Prof. Dr. Silvia Roth
Tel.: +49 (0) 3723/671-3333
E-Mail: investor@roth-rau.de
Better Orange IR & HV AG
Simone Cujai
Tel.: +49 (0) 211/55020866
E-Mail: simone.cujai@better-orange.de
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
MBT Systems GmbH beabsichtigt Abschluss eines Beherrschungs- und/oder
Gewinnabführungsvertrages mit der Roth & Rau AG
Hohenstein-Ernstthal, 6. September 2011 - Die MBT Systems GmbH, Langenfeld,
eine Tochtergesellschaft der Meyer Burger Technology AG, Baar, Schweiz, hat
dem Vorstand der Roth & Rau AG heute mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, mit
der Roth & Rau AG einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag
abzuschließen. Die MBT Systems GmbH hat den Vorstand der Roth & Rau AG
außerdem zu Gesprächen eingeladen, um die erforderlichen Maßnahmen zum
Abschluss des Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags zu erörtern.
Nach Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der MBT
Systems GmbH an die Aktionäre der Roth & Rau AG hält die MBT Systems GmbH
einen 75 Prozent übersteigenden Anteil des Grundkapitals und der
Stimmrechte der Roth & Rau AG.
Der Vorstand der Roth & Rau AG hat daraufhin beschlossen, die Verhandlungen
mit der MBT Systems GmbH zum Abschluss des Beherrschungs- und/oder
Gewinnabführungsvertrages in den nächsten Tagen voranzutreiben und
Gespräche mit der MBT Systems GmbH aufzunehmen. Insbesondere soll die Höhe
des angemessenen Ausgleichs nach Maßgabe von § 304 Abs. 1 AktG für die
außenstehenden Aktionäre und die angemessene Abfindung nach § 305 Abs. 1
AktG in den nächsten Wochen in Übereinstimmung mit den rechtlichen
Anforderungen ermittelt und vereinbart werden.
Der geplante Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag bedarf der
Zustimmung der Hauptversammlung der Roth & Rau AG. Die MBT Systems GmbH
geht davon aus, dass eine außerordentliche Hauptversammlung, auf der die
Zustimmung zum Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag beschlossen
werden soll, bis Ende dieses Jahres stattfinden könnte. Dies wird der
Vorstand der Roth & Rau AG prüfen.
Die MBT Systems GmbH hat dem Vorstand der Roth & Rau AG heute ferner
mitgeteilt, sie beabsichtige zudem nach Erreichen des entsprechenden
Schwellenwertes ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (sog.
'Squeeze-out') der Roth & Rau AG einzuleiten.
Kontakt:
Roth & Rau AG
Prof. Dr. Silvia Roth
Tel.: +49 (0) 3723/671-3333
E-Mail: investor@roth-rau.de
Better Orange IR & HV AG
Simone Cujai
Tel.: +49 (0) 211/55020866
E-Mail: simone.cujai@better-orange.de
Ich habe aus Hamburg gehört dass das Spruchverfahren Vereins- und Westbank unmittelbar vor der Entscheidung steht - kann das jemand bestätigen? Bin leider nicht im Verfahren vertreten. Danke.
Das ist natürlich wieder typisch für fraudster. Die Abnahmepflicht endet zwei Monate nach Ende des letzten Spruchverfahrens und keinen Tag früher. Gegen das delisting gibt es bereits entsprechende Anträge, ergo wird es die auch gegen den BuG geben. Die 3% Aufpreis sind ein Witz. Ich kaufe jede Aktie, die ich zu diesem Preis bekommen kann, diene die an und mit dem Geld kaufe ich neue, diene die an ... usw. Ich habe noch nie ein so schlechtes Prüfgutachten wie im fall fraudster gesehen ... und ich habe schon viele gesehen.
DGAP Corporate News
DGAP-News: Frogster Interactive Pictures AG: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Gameforge und Frogster wird wirksam - Handel der Aktie auf Xetra endet, Abfindungsangebot der Gameforge AG über 26,00 Euro je Aktie
06.09.2011, 07:30:46
DGAP-News: Frogster Interactive Pictures AG / Schlagwort(e): Sonstiges Frogster Interactive Pictures AG: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Gameforge und Frogster wird wirksam
- Handel der Aktie auf Xetra endet, Abfindungsangebot der Gameforge AG über 26,00 Euro je Aktie
06.09.2011 / 07:30
---------------------------------------------------------------------
+++ Pressemitteilung +++
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Gameforge und Frogster wird wirksam Handel der Aktie auf Xetra endet Abfindungsangebot der Gameforge AG über 26,00 Euro je Aktie
Berlin, 6.09.2011: Der am 13.05.2011 zwischen Frogster und Gameforge geschlossene und am 28.06. von der Frogster-Hauptversammlung mit Zustimmung versehene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit Frogster als beherrschter und abführender Seite ist am 29.08.2011 in das Handelsregister eingetragen worden. Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss waren nicht eingegangen.
Der Vorstand von Frogster geht davon aus, dass die Aktie ab 1.10.2011 nicht mehr über Xetra und nicht mehr im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden wird, weil der dafür notwendige Spezialist und der dafür notwendige Antragsteller wegen des geringen verbleibenden Streubesitzes ihre Tätigkeit einstellen.
Die Mehrheitsaktionärin der Frogster Interactive Pictures AG, die Gameforge AG mit Sitz in Karlsruhe, hat den Frogster-Aktionären zwei Abfindungsangebote zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Frogster-Aktien zum Preis von 26,00 Euro je Aktie unterbreitet.
Das Abfindungsangebot wegen der Beendigung der Einbeziehung der Frogster-Aktie in den Entry Standard ist befristet. Die Annahmefrist begann am 13. Juli 2011 und endet mit Ablauf des 13. September 2011. Nähere Details erhalten Aktionäre von ihrer depotführenden Bank.
Das Abfindungsangebot wegen des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags ist ebenfalls befristet. Die Annahmefrist begann am 1. September 2011 und endet mit Ablauf des 31. Oktober 2011. Nähere Details erhalten Aktionäre von ihrer depotführenden Bank.
Kontakt: Frogster Interactive Pictures AG, Tel. +49 (0)30-28 47 01-0
Frogster - We take you to a new world! Die Frogster-Gruppe mit Hauptsitz in Berlin ist ein Publisher von Online-Games. Frogster konzentriert sich auf den Betrieb und die Vermarktung von virtuellen Welten, sog. Massively Multiplayer Online Games (MMOGs) - eines der am stärksten wachsenden Segmente in der Unterhaltungsbranche. Mit seinen Top-Titeln ,Runes of Magic', ,Mythos' und ,Bounty Bay Online' hat Frogster bereits über 6 Millionen Spieler gewonnen. Zur Veröffentlichung im Jahr 2012 hat das Unternehmen mit ,TERA', ,Eligium
- Der Auserwählte' und ,RaiderZ' drei weitere ambitionierte MMOG in Vorbereitung. Frogster beabsichtigt, mit ,Throne of Fire' und ,Bounty Bay Live' in Kürze auch in das Segment der Browser-Games einzutreten. Zurzeit beschäftigt die Frogster-Gruppe mehr als 200 Mitarbeiter in den Bereichen Licensing, IT, Webdesign und -programmierung, Produkt-Management, Business Development, Marketing, PR, Community Management, Customer Support, Sales, Hosting, Billing sowie Finance/Administration. Ihre Tochtergesellschaften Frogster Online Gaming, Frogster America und Frogster Pacific vermarkten und betreiben ihre Games in Europa, Amerika und Ozeanien. Internet: www.frogster.de
Ende der Corporate News
---------------------------------------------------------------------
06.09.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Frogster Interactive Pictures AG
Hardenbergstr. 9A
10623 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 284701-10
Fax: 030 / 284701-11
E-Mail: ir@frogster.de
Internet: www.frogster.de
ISIN: DE000A0F47J1
WKN: A0F47J
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart;
Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------
138304 06.09.2011
---------------------------------------------------------------------------
Firmenname: Frogster Interactive Pictures AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1C;
DGAP-News: Frogster Interactive Pictures AG: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Gameforge und Frogster wird wirksam - Handel der Aktie auf Xetra endet, Abfindungsangebot der Gameforge AG über 26,00 Euro je Aktie
06.09.2011, 07:30:46
DGAP-News: Frogster Interactive Pictures AG / Schlagwort(e): Sonstiges Frogster Interactive Pictures AG: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Gameforge und Frogster wird wirksam
- Handel der Aktie auf Xetra endet, Abfindungsangebot der Gameforge AG über 26,00 Euro je Aktie
06.09.2011 / 07:30
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+++ Pressemitteilung +++
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Gameforge und Frogster wird wirksam Handel der Aktie auf Xetra endet Abfindungsangebot der Gameforge AG über 26,00 Euro je Aktie
Berlin, 6.09.2011: Der am 13.05.2011 zwischen Frogster und Gameforge geschlossene und am 28.06. von der Frogster-Hauptversammlung mit Zustimmung versehene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit Frogster als beherrschter und abführender Seite ist am 29.08.2011 in das Handelsregister eingetragen worden. Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss waren nicht eingegangen.
Der Vorstand von Frogster geht davon aus, dass die Aktie ab 1.10.2011 nicht mehr über Xetra und nicht mehr im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden wird, weil der dafür notwendige Spezialist und der dafür notwendige Antragsteller wegen des geringen verbleibenden Streubesitzes ihre Tätigkeit einstellen.
Die Mehrheitsaktionärin der Frogster Interactive Pictures AG, die Gameforge AG mit Sitz in Karlsruhe, hat den Frogster-Aktionären zwei Abfindungsangebote zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Frogster-Aktien zum Preis von 26,00 Euro je Aktie unterbreitet.
Das Abfindungsangebot wegen der Beendigung der Einbeziehung der Frogster-Aktie in den Entry Standard ist befristet. Die Annahmefrist begann am 13. Juli 2011 und endet mit Ablauf des 13. September 2011. Nähere Details erhalten Aktionäre von ihrer depotführenden Bank.
Das Abfindungsangebot wegen des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags ist ebenfalls befristet. Die Annahmefrist begann am 1. September 2011 und endet mit Ablauf des 31. Oktober 2011. Nähere Details erhalten Aktionäre von ihrer depotführenden Bank.
Kontakt: Frogster Interactive Pictures AG, Tel. +49 (0)30-28 47 01-0
Frogster - We take you to a new world! Die Frogster-Gruppe mit Hauptsitz in Berlin ist ein Publisher von Online-Games. Frogster konzentriert sich auf den Betrieb und die Vermarktung von virtuellen Welten, sog. Massively Multiplayer Online Games (MMOGs) - eines der am stärksten wachsenden Segmente in der Unterhaltungsbranche. Mit seinen Top-Titeln ,Runes of Magic', ,Mythos' und ,Bounty Bay Online' hat Frogster bereits über 6 Millionen Spieler gewonnen. Zur Veröffentlichung im Jahr 2012 hat das Unternehmen mit ,TERA', ,Eligium
- Der Auserwählte' und ,RaiderZ' drei weitere ambitionierte MMOG in Vorbereitung. Frogster beabsichtigt, mit ,Throne of Fire' und ,Bounty Bay Live' in Kürze auch in das Segment der Browser-Games einzutreten. Zurzeit beschäftigt die Frogster-Gruppe mehr als 200 Mitarbeiter in den Bereichen Licensing, IT, Webdesign und -programmierung, Produkt-Management, Business Development, Marketing, PR, Community Management, Customer Support, Sales, Hosting, Billing sowie Finance/Administration. Ihre Tochtergesellschaften Frogster Online Gaming, Frogster America und Frogster Pacific vermarkten und betreiben ihre Games in Europa, Amerika und Ozeanien. Internet: www.frogster.de
Ende der Corporate News
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06.09.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Frogster Interactive Pictures AG
Hardenbergstr. 9A
10623 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 284701-10
Fax: 030 / 284701-11
E-Mail: ir@frogster.de
Internet: www.frogster.de
ISIN: DE000A0F47J1
WKN: A0F47J
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart;
Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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138304 06.09.2011
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Firmenname: Frogster Interactive Pictures AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1C;
Erstmals nach neuem Recht:
Ad hoc: Absicht einer Konzernverschmelzung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft auf die MHG Media Holdings AG und eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der PROCON MultiMedia Aktiengesellscha
19:50 29.08.11
Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG
PROCON MultiMedia AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
Absicht einer Konzernverschmelzung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft
auf die MHG Media Holdings AG und eines Ausschlusses der
Minderheitsaktionäre der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft im
Zusammenhang mit der Verschmelzung
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der
EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent
verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Absicht einer Konzernverschmelzung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft
auf die MHG Media Holdings AG und eines Ausschlusses der
Minderheitsaktionäre der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft im
Zusammenhang mit der Verschmelzung (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out)
Die MHG Media Holdings AG, Düsseldorf, ('MHG') hat der PROCON MultiMedia
Aktiengesell-schaft, Hamburg, ('Gesellschaft') heute mitgeteilt, in
Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen der
Gesellschaft als übertragender Gesellschaft und der MHG als übernehmender
Gesellschaft eintreten zu wollen. MHG ist derzeit unmittelbar mit ca. 93,95
% an der Gesellschaft beteiligt. Der Verschmelzungsvertrag soll nach
Mitteilung von MHG den Hinweis enthalten, dass im Zusammenhang mit der
Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre)
der Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG
erfolgen soll.
Nach dem jüngst in Kraft getreten Dritten Gesetz zur Änderung des
Umwandlungsgesetzes kann im Zusammenhang mit einer sog.
Konzernverschmelzung ein Squeeze-Out durchgeführt werden, wenn einer
übernehmenden Aktiengesellschaft - wie hier der MHG - mindestens 90 % des
Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft gehören
('Hauptaktionär') und die Hauptversammlung der übertragenden
Aktiengesellschaft binnen drei Monaten nach dem Abschluss des
Verschmelzungsvertrages die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung beschließt.
Der Vorstand beabsichtigt, mit der MHG Verhandlungen über den Abschluss
eines Verschmelzungsvertrages aufzunehmen, in dessen Zusammenhang ein
Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgen soll.
Der Vorstand
29.08.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www
Ad hoc: Absicht einer Konzernverschmelzung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft auf die MHG Media Holdings AG und eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der PROCON MultiMedia Aktiengesellscha
19:50 29.08.11
Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG
PROCON MultiMedia AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
Absicht einer Konzernverschmelzung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft
auf die MHG Media Holdings AG und eines Ausschlusses der
Minderheitsaktionäre der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft im
Zusammenhang mit der Verschmelzung
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der
EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent
verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Absicht einer Konzernverschmelzung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft
auf die MHG Media Holdings AG und eines Ausschlusses der
Minderheitsaktionäre der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft im
Zusammenhang mit der Verschmelzung (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out)
Die MHG Media Holdings AG, Düsseldorf, ('MHG') hat der PROCON MultiMedia
Aktiengesell-schaft, Hamburg, ('Gesellschaft') heute mitgeteilt, in
Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen der
Gesellschaft als übertragender Gesellschaft und der MHG als übernehmender
Gesellschaft eintreten zu wollen. MHG ist derzeit unmittelbar mit ca. 93,95
% an der Gesellschaft beteiligt. Der Verschmelzungsvertrag soll nach
Mitteilung von MHG den Hinweis enthalten, dass im Zusammenhang mit der
Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre)
der Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG
erfolgen soll.
Nach dem jüngst in Kraft getreten Dritten Gesetz zur Änderung des
Umwandlungsgesetzes kann im Zusammenhang mit einer sog.
Konzernverschmelzung ein Squeeze-Out durchgeführt werden, wenn einer
übernehmenden Aktiengesellschaft - wie hier der MHG - mindestens 90 % des
Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft gehören
('Hauptaktionär') und die Hauptversammlung der übertragenden
Aktiengesellschaft binnen drei Monaten nach dem Abschluss des
Verschmelzungsvertrages die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung beschließt.
Der Vorstand beabsichtigt, mit der MHG Verhandlungen über den Abschluss
eines Verschmelzungsvertrages aufzunehmen, in dessen Zusammenhang ein
Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgen soll.
Der Vorstand
29.08.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www
Verbimmeln? Nein, Amerigon ist keine Heutschrecke (das schließt allerdings nicht aus, dass sie sich als beherrschendes Unternehmen ähnlich aufführen können), sondern ein Konkurrent, der an den Patenten und Produktionsstätten interessiert ist. Amerigon hat sich mit dem BuG einen Konkurrenten vom Hals geschaffen.
Ich war breits beim ersten Übernahmeversuch vor einigen Jahren dabei (allerdings anderer Käufer). Da sollte über ein Delisting und Verkauf der wichtigen Vermögensteile ein Herauspressen erzwungen werden. Das scheiterte kläglich vor Gericht und die Verkaufsbeschlüsse mussten rückgängig gemacht werden. Als man dann versuchte (und auch gemacht hat) das Unternehmen über eine Sonderausschüttung auszuquetschen, habe ich mich verabschiedet. Insofern sind Deine Bedenken mehr als berechtigt, vor allem vor dem Hintergrund, dass jederzeit Chaos an den Finanzmärkten ausbrechen kann.
Ich glaube nur, dass Balaton dies auch alles weiß und nicht umsonst kauft. Sowohl bei Axxion als auch bei Balaton ist es nur eine Frage des Preises. Anstelle von Amerigon würde ich beginnen zu rechnen: Ist es sinnvoller schnell Nägel mit Köpfen zu machen, nutze die noch günstige Refinanzierungsmöglichkeit und erspare mir die hohen Zahlungen der Dividenden oder lasse ich mich (vielleicht auch notgedrungen) auf einen langen Kampf ein? Dies hängt sicher von den nachgelagerten Zielen Amerigons ab. Vielleicht wollen die den Laden selber nur so schnell wie möglich verbimmeln?
Ich glaube nur, dass Balaton dies auch alles weiß und nicht umsonst kauft. Sowohl bei Axxion als auch bei Balaton ist es nur eine Frage des Preises. Anstelle von Amerigon würde ich beginnen zu rechnen: Ist es sinnvoller schnell Nägel mit Köpfen zu machen, nutze die noch günstige Refinanzierungsmöglichkeit und erspare mir die hohen Zahlungen der Dividenden oder lasse ich mich (vielleicht auch notgedrungen) auf einen langen Kampf ein? Dies hängt sicher von den nachgelagerten Zielen Amerigons ab. Vielleicht wollen die den Laden selber nur so schnell wie möglich verbimmeln?
Nach den scharfen Gegenanträgen auf der HV dürfte es sich als schwierig erweisen, dass sich die drei "Partner" bald einigen. Da müsste Amerigon schon einiges bezahlen - und bei 23 % noch zu erwerbenden Aktien (incl. SO) ist dies keine Kleinigkeit - insbesonder nicht für so eine kleine Firma wie Amerigon, die die Übernahme des größeren Konkurrenten mit Kreditaufnahmen bezahlen musste. Wenn die sich da nicht überhoben haben !
Ich rechne damit, dass ab 2013 WET massiv an Amerigon ausschütten wird, damit diese ihre Schulden zurückzahlen können.
Die Gefahr ist nich ausgeschlossen, dass WET ausbluten wird, sodass wir bei einem SO in einigen Jahren nur noch eine Rumpffirma vorfinden werden.
Ich rechne damit, dass ab 2013 WET massiv an Amerigon ausschütten wird, damit diese ihre Schulden zurückzahlen können.
Die Gefahr ist nich ausgeschlossen, dass WET ausbluten wird, sodass wir bei einem SO in einigen Jahren nur noch eine Rumpffirma vorfinden werden.