ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 492)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Ein weiterer potentieller Abfindungskandidat ist die Fernheizwerk Neukölln AG (WKN 576790).
Die Gesellschaft befindet sich zu 75,22% im Besitz der Bewag. Angesichts der Spekulationen auf einen Squeeze out bei der Vattenfall Europe AG, ist auch hier mittelfristig mit einer Abfindung zu rechnen, zumal auch auf der ao HV von Vattenfall Europe im Februar dahingehende "Andeutungen" gemacht wurden. (siehe HV-Bericht von GSC Research)
Da der Großaktionär die 95%-Marke noch nicht überschritten hat, müßte hier natürlich zuerst ein freiwilliges Kaufangebot seitens Bewag / Vattenfall Europe abgegeben werden. Die hierbei anfallenden Beträge wären im Vergleich zu der bei einem Squeeze out von Vattenfall Europe zu zahlenden Abfindung geradezu lächerlich. Der Streubesitz der FHW Neukölln ist im Moment mit ca. 7,7 Mio. Euro bewertet.
Die Gesellschaft ist solide finanziert und erwirtschaftet seit Jahren steigende Erträge. Für die Zeit des Wartens beträgt die Dividendenrendite auf der aktuellen Kursbasis ca. 6%.
Grüße
adelbert.
Die Gesellschaft befindet sich zu 75,22% im Besitz der Bewag. Angesichts der Spekulationen auf einen Squeeze out bei der Vattenfall Europe AG, ist auch hier mittelfristig mit einer Abfindung zu rechnen, zumal auch auf der ao HV von Vattenfall Europe im Februar dahingehende "Andeutungen" gemacht wurden. (siehe HV-Bericht von GSC Research)
Da der Großaktionär die 95%-Marke noch nicht überschritten hat, müßte hier natürlich zuerst ein freiwilliges Kaufangebot seitens Bewag / Vattenfall Europe abgegeben werden. Die hierbei anfallenden Beträge wären im Vergleich zu der bei einem Squeeze out von Vattenfall Europe zu zahlenden Abfindung geradezu lächerlich. Der Streubesitz der FHW Neukölln ist im Moment mit ca. 7,7 Mio. Euro bewertet.
Die Gesellschaft ist solide finanziert und erwirtschaftet seit Jahren steigende Erträge. Für die Zeit des Wartens beträgt die Dividendenrendite auf der aktuellen Kursbasis ca. 6%.
Grüße
adelbert.
Bei RWE-Dea dürfte die HV-Einladung erst ein mal die Squeeze-out Fantasie dämpfen, denn es ist kein dahingehender Vorschlag enthalten.
Neuer Kandidat für ein Squeeze-out ist die KULMBACHER BRAUEREI, an der die Schörghuber Gruppe 95,6% hält und bei der in München immerhin 10000 Stück im Geld liegen.
Wer da wohl so viele Aktien auf einmal haben will, das sind immerhin fast 7 % der aussenstehenden Aktien......
Neuer Kandidat für ein Squeeze-out ist die KULMBACHER BRAUEREI, an der die Schörghuber Gruppe 95,6% hält und bei der in München immerhin 10000 Stück im Geld liegen.
Wer da wohl so viele Aktien auf einmal haben will, das sind immerhin fast 7 % der aussenstehenden Aktien......
Die Situation bei der CNV Vermögensverwaltungs AG (ehem. Dino Entertainment, WKN 525040) ist auch relativ interessant. Allerdings ist bei diesen Umsätzen der börsliche Erwerb nicht sehr spaßig.
Gruß unicum
Gruß unicum
Squeeze-Out bei Entrium.
HV-Einladung:
6. Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Fineco Group S.p.A., Brescia,
Italien gegen Barabfindung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Fineco Group S.p.A., Via
Leonardo da Vinci 74, Brescia, Italien, folgenden Beschluss zu fassen:
"Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) werden gemäß
§§ 327a ff. Aktiengesetz auf die Fineco Group S.p.A., Brescia, (Hauptaktionär)
übertragen. Die Fineco Group S.p.A. zahlt dafür eine Barabfindung in Höhe von
9,30 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Entrium Direct Bankers
AG."
Der Fineco Group S.p.A. gehören Aktien in Höhe von mehr als 95 vom Hundert des
Grundkapitals der Entrium Direct Bankers AG, nämlich insgesamt 99,373 % aller Aktien
der Entrium Direct Bankers AG. Die Fineco Group S.p.A. ist damit Hauptaktionär i.S.v.
§ 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz. Sie hat ein Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz
an die Entrium Direct Bankers AG gerichtet, die Hauptversammlung der Entrium
Direct Bankers AG solle über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz beschließen.
Die Fineco Group S.p.A. hat eine Barabfindung von 9,30 Euro je Aktie festgelegt.
Die Fineco Group S.p.A. hat dem Vorstand der Entrium Direct Bankers AG eine Erklärung
der Degussa Bank GmbH, Frankfurt am Main, vom 28.02.2003 übermittelt, durch
welche die Degussa Bank GmbH die Garantie für die Erfüllung der Verpflichtung der Fineco
Group S.p.A. übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses
in das Handelsregister der Entrium Direct Bankers AG unverzüglich
die von der Fineco Group S.p.A. festgelegte und zu zahlende Barabfindung für die übergegangenen
Aktien zu zahlen.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die Fineco Group S.p.A. die
Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie
die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.
gruss sp42b.
HV-Einladung:
6. Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Fineco Group S.p.A., Brescia,
Italien gegen Barabfindung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Fineco Group S.p.A., Via
Leonardo da Vinci 74, Brescia, Italien, folgenden Beschluss zu fassen:
"Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) werden gemäß
§§ 327a ff. Aktiengesetz auf die Fineco Group S.p.A., Brescia, (Hauptaktionär)
übertragen. Die Fineco Group S.p.A. zahlt dafür eine Barabfindung in Höhe von
9,30 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Entrium Direct Bankers
AG."
Der Fineco Group S.p.A. gehören Aktien in Höhe von mehr als 95 vom Hundert des
Grundkapitals der Entrium Direct Bankers AG, nämlich insgesamt 99,373 % aller Aktien
der Entrium Direct Bankers AG. Die Fineco Group S.p.A. ist damit Hauptaktionär i.S.v.
§ 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz. Sie hat ein Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz
an die Entrium Direct Bankers AG gerichtet, die Hauptversammlung der Entrium
Direct Bankers AG solle über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz beschließen.
Die Fineco Group S.p.A. hat eine Barabfindung von 9,30 Euro je Aktie festgelegt.
Die Fineco Group S.p.A. hat dem Vorstand der Entrium Direct Bankers AG eine Erklärung
der Degussa Bank GmbH, Frankfurt am Main, vom 28.02.2003 übermittelt, durch
welche die Degussa Bank GmbH die Garantie für die Erfüllung der Verpflichtung der Fineco
Group S.p.A. übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses
in das Handelsregister der Entrium Direct Bankers AG unverzüglich
die von der Fineco Group S.p.A. festgelegte und zu zahlende Barabfindung für die übergegangenen
Aktien zu zahlen.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die Fineco Group S.p.A. die
Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie
die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.
gruss sp42b.
mein aktueller Wert ist PHOENIX # 603100
siehe dazu meinen Thread.
Mc Dotter
siehe dazu meinen Thread.
Mc Dotter
Rheinmetall beabsichtigt Squeeze-out bei Aditron
Rheinmetall beabsichtigt Squeeze-out bei Aditron
Düsseldorf (vwd) - Die Rheinmetall AG, Düsseldorf, beabsichtigt, die
Aktien der Aditron AG über einen Squeeze-out vollständig zu übernehmen und
die außenstehenden Aktionäre abzufinden. Rheinmetall hält einen Anteil von
etwa 97,67 Prozent an Aditron, wie das Unternehmen am Freitag ad hoc
mitteilte. Rheinmetall wolle den außenstehenden Aktionären voraussichtlich
eine Barabfindung von 26,50 EUR je Aktie anbieten. Der entsprechende
Beschluss über den Squeeze-out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der
Aditron AG am 15. Mai herbeigeführt werden.
Die Aditron beabsichtige zudem, eine Dividende von voraussichtlich 3,13
(0,32) EUR zu zahlen. Unter Berücksichtigung dieser geplanten Barabfindung
und Dividende erhielten die Aktionäre voraussichtlich insgesamt 29,63 EUR je
Aktie.
vwd/12/7.3.2003/nas/mi
Rheinmetall beabsichtigt Squeeze-out bei Aditron
Düsseldorf (vwd) - Die Rheinmetall AG, Düsseldorf, beabsichtigt, die
Aktien der Aditron AG über einen Squeeze-out vollständig zu übernehmen und
die außenstehenden Aktionäre abzufinden. Rheinmetall hält einen Anteil von
etwa 97,67 Prozent an Aditron, wie das Unternehmen am Freitag ad hoc
mitteilte. Rheinmetall wolle den außenstehenden Aktionären voraussichtlich
eine Barabfindung von 26,50 EUR je Aktie anbieten. Der entsprechende
Beschluss über den Squeeze-out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der
Aditron AG am 15. Mai herbeigeführt werden.
Die Aditron beabsichtige zudem, eine Dividende von voraussichtlich 3,13
(0,32) EUR zu zahlen. Unter Berücksichtigung dieser geplanten Barabfindung
und Dividende erhielten die Aktionäre voraussichtlich insgesamt 29,63 EUR je
Aktie.
vwd/12/7.3.2003/nas/mi
Das OLG Düsseldorf hat die Entscheidung des LG Dortmund abgeändert und nunmehr rechtskräftig entschieden, dass für je 13 Nixdorf-Aktien 3 Siemens-Aktien à DM 50 Nennwert bzw. mittlerweile nach diversen Kapitalmaßnahmen 45 Siemens-Aktien à 3 € Nennwert auszugeben sind. Spitzenbeträge werden durch bare Zuzahlung i. H. v. 76,90 € (DM 150,41) je SNI-Aktie ausgezahlt. Ursprünglich wurde eine Barabfindung von DM 156,50 (= 80,01 € je SNI-Aktie festgelegt.
Auch soweit Aktien zwischenzeitlich zum Umtausch nach dem alten Umtauschverhältnis eingereicht worden sind, ist nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf eine Anpassung an das neue Verhältnis vorzunehmen, sofern Sie damals mehr als 5 SNI-Aktien besaßen. Bei einer Depotgröße bis zu 5 SNI-Aktien haben Sie keinen Anspruch auf Nachbesserung.
Ihre Depotbank, die für Sie den ursprünglichen Umtausch abgewickelt hat, wird sich in den kommenden Wochen bei Ihnen melden (sofern Depotbestand größer 5 SNI-Aktien war) und auffordern Ihre Ansprüche geltend zu machen. Sollten Sie bis Anfang April keine Nachricht erhalten, so möchten wir Sie bitten sich direkt an diese zu wenden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Aussage weiterhelfen konnten und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Inga Schreiber
Siemens AG-Investor Relations
Tja leider gibts wohl erst ab 5 SNI-Aktien aufwärts eine Zusatzzahlung !!!
Auch soweit Aktien zwischenzeitlich zum Umtausch nach dem alten Umtauschverhältnis eingereicht worden sind, ist nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf eine Anpassung an das neue Verhältnis vorzunehmen, sofern Sie damals mehr als 5 SNI-Aktien besaßen. Bei einer Depotgröße bis zu 5 SNI-Aktien haben Sie keinen Anspruch auf Nachbesserung.
Ihre Depotbank, die für Sie den ursprünglichen Umtausch abgewickelt hat, wird sich in den kommenden Wochen bei Ihnen melden (sofern Depotbestand größer 5 SNI-Aktien war) und auffordern Ihre Ansprüche geltend zu machen. Sollten Sie bis Anfang April keine Nachricht erhalten, so möchten wir Sie bitten sich direkt an diese zu wenden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Aussage weiterhelfen konnten und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Inga Schreiber
Siemens AG-Investor Relations
Tja leider gibts wohl erst ab 5 SNI-Aktien aufwärts eine Zusatzzahlung !!!
* E.On hat mehrere Interessenten für Gelsenwasser
Das kam gerade über die Nachrichtenagentur DPA, um genau 16.42 Uhr
Gruß
Das kam gerade über die Nachrichtenagentur DPA, um genau 16.42 Uhr
Gruß
Hallo Leute,
Effecten-Spiegel Nr.11 vom 06.03.2003 Seite 5:
"Gerüchten zufolge soll Porsche einen Anteil an den FREIEN Audi-Aktien besessen und diesen mit 35% Aufschlag zum aktuellen Kurs an VW verkauft haben"
Zur Erinnerung: Es gibt nur ca.1% freie Audi-Aktien und davon hat die Effecten-Spiegel AG 50%. Der Kurs der Audi Aktie ist in kürzester Zeit jetzt von ca.180 EUR auf derzeit 293 EUR gestiegen!!!!!
Es grüßt Dagobert Bull
Effecten-Spiegel Nr.11 vom 06.03.2003 Seite 5:
"Gerüchten zufolge soll Porsche einen Anteil an den FREIEN Audi-Aktien besessen und diesen mit 35% Aufschlag zum aktuellen Kurs an VW verkauft haben"
Zur Erinnerung: Es gibt nur ca.1% freie Audi-Aktien und davon hat die Effecten-Spiegel AG 50%. Der Kurs der Audi Aktie ist in kürzester Zeit jetzt von ca.180 EUR auf derzeit 293 EUR gestiegen!!!!!
Es grüßt Dagobert Bull
04.03.2003 - 19:18 Uhr
Pflichtangebot
Bieter: SwissReal Estate AG; Zielgesellschaft: Küppersbusch Aktiengesellschaft
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Mitteilung über Kontrollerwerb und Ankündigung eines Pflichtangebots
der SwissReal Estate AG Neugasse 14, 6300 Zug, Schweiz Tel: 0041 l 253 6090; Fax: 0041 l 253 6091 (Swiss AG")
Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. l Satz l, 10 Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG")
1. Die Swiss AG hat am l. März 2003, 00:00 die Kontrolle im Sinne des § 29 WpÜG
über die Küppersbusch Aktiengesellschaft, D-45883 Gelsenkirchen,
Küppersbuschstrasse 16 (Fax: +49 209 401 554) ("Küppersbusch AG) erlangt.
2. Der Stimmrechtsanteil der Swiss AG an der Küppersbusch AG betrug am 4. März
2003, 16:30 gerundet 84,179 %.
3. Die Swiss AG hält keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte
an der Küppersbusch AG.
4. Die Swiss AG wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf Erwerb aller
auf den Inhaber lautenden Aktien der Küppersbusch AG mit einem Nominalwert
von DM 100 (entspricht EUR 51,129) (je eine "Küppersbusch-Aktie")
- WKN 633 800 / ISIN DE 000 633 8007 -
gegen Zahlung eines Betrages von EUR 9,92 je Küppersbusch-Aktie zu den in der
Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen zu
erwerben.
Die Höhe der angebotenen Gegenleistungen entspricht dem gewichteten
Durchschnittskurs der Küppersbusch-Aktie der letzten drei Monate (EUR 9,92)
entsprechend §§ 5 Abs. l, 3 WpÜG-Angebotsverordnung.
5. Die Angebotsunterlage wird im Internet unter der Adresse
http://www.fortmancline/angebot.com veröffentlicht
Köln, den 4. März 2003
FÜR DIE SWISS REAL ESTATE AG Vorstand Stephan Rind
Ende der Mitteilung (c)DGAP 04.03.2003
Pflichtangebot
Bieter: SwissReal Estate AG; Zielgesellschaft: Küppersbusch Aktiengesellschaft
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Mitteilung über Kontrollerwerb und Ankündigung eines Pflichtangebots
der SwissReal Estate AG Neugasse 14, 6300 Zug, Schweiz Tel: 0041 l 253 6090; Fax: 0041 l 253 6091 (Swiss AG")
Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. l Satz l, 10 Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG")
1. Die Swiss AG hat am l. März 2003, 00:00 die Kontrolle im Sinne des § 29 WpÜG
über die Küppersbusch Aktiengesellschaft, D-45883 Gelsenkirchen,
Küppersbuschstrasse 16 (Fax: +49 209 401 554) ("Küppersbusch AG) erlangt.
2. Der Stimmrechtsanteil der Swiss AG an der Küppersbusch AG betrug am 4. März
2003, 16:30 gerundet 84,179 %.
3. Die Swiss AG hält keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte
an der Küppersbusch AG.
4. Die Swiss AG wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf Erwerb aller
auf den Inhaber lautenden Aktien der Küppersbusch AG mit einem Nominalwert
von DM 100 (entspricht EUR 51,129) (je eine "Küppersbusch-Aktie")
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gegen Zahlung eines Betrages von EUR 9,92 je Küppersbusch-Aktie zu den in der
Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen zu
erwerben.
Die Höhe der angebotenen Gegenleistungen entspricht dem gewichteten
Durchschnittskurs der Küppersbusch-Aktie der letzten drei Monate (EUR 9,92)
entsprechend §§ 5 Abs. l, 3 WpÜG-Angebotsverordnung.
5. Die Angebotsunterlage wird im Internet unter der Adresse
http://www.fortmancline/angebot.com veröffentlicht
Köln, den 4. März 2003
FÜR DIE SWISS REAL ESTATE AG Vorstand Stephan Rind
Ende der Mitteilung (c)DGAP 04.03.2003