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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 492)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
    Beiträge: 5.559
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      Avatar
      schrieb am 12.03.03 15:13:57
      Beitrag Nr. 649 ()
      Ein weiterer potentieller Abfindungskandidat ist die Fernheizwerk Neukölln AG (WKN 576790).

      Die Gesellschaft befindet sich zu 75,22% im Besitz der Bewag. Angesichts der Spekulationen auf einen Squeeze out bei der Vattenfall Europe AG, ist auch hier mittelfristig mit einer Abfindung zu rechnen, zumal auch auf der ao HV von Vattenfall Europe im Februar dahingehende "Andeutungen" gemacht wurden. (siehe HV-Bericht von GSC Research)

      Da der Großaktionär die 95%-Marke noch nicht überschritten hat, müßte hier natürlich zuerst ein freiwilliges Kaufangebot seitens Bewag / Vattenfall Europe abgegeben werden. Die hierbei anfallenden Beträge wären im Vergleich zu der bei einem Squeeze out von Vattenfall Europe zu zahlenden Abfindung geradezu lächerlich. Der Streubesitz der FHW Neukölln ist im Moment mit ca. 7,7 Mio. Euro bewertet.

      Die Gesellschaft ist solide finanziert und erwirtschaftet seit Jahren steigende Erträge. Für die Zeit des Wartens beträgt die Dividendenrendite auf der aktuellen Kursbasis ca. 6%.

      Grüße
      adelbert.
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 12:49:58
      Beitrag Nr. 648 ()
      Bei RWE-Dea dürfte die HV-Einladung erst ein mal die Squeeze-out Fantasie dämpfen, denn es ist kein dahingehender Vorschlag enthalten.

      Neuer Kandidat für ein Squeeze-out ist die KULMBACHER BRAUEREI, an der die Schörghuber Gruppe 95,6% hält und bei der in München immerhin 10000 Stück im Geld liegen.
      Wer da wohl so viele Aktien auf einmal haben will, das sind immerhin fast 7 % der aussenstehenden Aktien......
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 17:26:16
      Beitrag Nr. 647 ()
      Die Situation bei der CNV Vermögensverwaltungs AG (ehem. Dino Entertainment, WKN 525040) ist auch relativ interessant. Allerdings ist bei diesen Umsätzen der börsliche Erwerb nicht sehr spaßig.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 17:10:14
      Beitrag Nr. 646 ()
      Squeeze-Out bei Entrium.

      HV-Einladung:

      6. Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Fineco Group S.p.A., Brescia,
      Italien gegen Barabfindung
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Fineco Group S.p.A., Via
      Leonardo da Vinci 74, Brescia, Italien, folgenden Beschluss zu fassen:
      "Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) werden gemäß
      §§ 327a ff. Aktiengesetz auf die Fineco Group S.p.A., Brescia, (Hauptaktionär)
      übertragen. Die Fineco Group S.p.A. zahlt dafür eine Barabfindung in Höhe von
      9,30 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Entrium Direct Bankers
      AG."
      Der Fineco Group S.p.A. gehören Aktien in Höhe von mehr als 95 vom Hundert des
      Grundkapitals der Entrium Direct Bankers AG, nämlich insgesamt 99,373 % aller Aktien
      der Entrium Direct Bankers AG. Die Fineco Group S.p.A. ist damit Hauptaktionär i.S.v.
      § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz. Sie hat ein Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz
      an die Entrium Direct Bankers AG gerichtet, die Hauptversammlung der Entrium
      Direct Bankers AG solle über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
      (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz beschließen.
      Die Fineco Group S.p.A. hat eine Barabfindung von 9,30 Euro je Aktie festgelegt.
      Die Fineco Group S.p.A. hat dem Vorstand der Entrium Direct Bankers AG eine Erklärung
      der Degussa Bank GmbH, Frankfurt am Main, vom 28.02.2003 übermittelt, durch
      welche die Degussa Bank GmbH die Garantie für die Erfüllung der Verpflichtung der Fineco
      Group S.p.A. übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses
      in das Handelsregister der Entrium Direct Bankers AG unverzüglich
      die von der Fineco Group S.p.A. festgelegte und zu zahlende Barabfindung für die übergegangenen
      Aktien zu zahlen.
      In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die Fineco Group S.p.A. die
      Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie
      die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.

      gruss sp42b.
      Avatar
      schrieb am 08.03.03 14:05:08
      Beitrag Nr. 645 ()
      mein aktueller Wert ist PHOENIX # 603100

      siehe dazu meinen Thread.

      Mc Dotter

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      Avatar
      schrieb am 07.03.03 15:22:53
      Beitrag Nr. 644 ()
      Rheinmetall beabsichtigt Squeeze-out bei Aditron
      Rheinmetall beabsichtigt Squeeze-out bei Aditron

      Düsseldorf (vwd) - Die Rheinmetall AG, Düsseldorf, beabsichtigt, die
      Aktien der Aditron AG über einen Squeeze-out vollständig zu übernehmen und
      die außenstehenden Aktionäre abzufinden. Rheinmetall hält einen Anteil von
      etwa 97,67 Prozent an Aditron, wie das Unternehmen am Freitag ad hoc
      mitteilte. Rheinmetall wolle den außenstehenden Aktionären voraussichtlich
      eine Barabfindung von 26,50 EUR je Aktie anbieten. Der entsprechende
      Beschluss über den Squeeze-out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der
      Aditron AG am 15. Mai herbeigeführt werden.

      Die Aditron beabsichtige zudem, eine Dividende von voraussichtlich 3,13
      (0,32) EUR zu zahlen. Unter Berücksichtigung dieser geplanten Barabfindung
      und Dividende erhielten die Aktionäre voraussichtlich insgesamt 29,63 EUR je
      Aktie.
      vwd/12/7.3.2003/nas/mi
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 19:36:31
      Beitrag Nr. 643 ()
      Das OLG Düsseldorf hat die Entscheidung des LG Dortmund abgeändert und nunmehr rechtskräftig entschieden, dass für je 13 Nixdorf-Aktien 3 Siemens-Aktien à DM 50 Nennwert bzw. mittlerweile nach diversen Kapitalmaßnahmen 45 Siemens-Aktien à 3 € Nennwert auszugeben sind. Spitzenbeträge werden durch bare Zuzahlung i. H. v. 76,90 € (DM 150,41) je SNI-Aktie ausgezahlt. Ursprünglich wurde eine Barabfindung von DM 156,50 (= 80,01 €;) je SNI-Aktie festgelegt.

      Auch soweit Aktien zwischenzeitlich zum Umtausch nach dem alten Umtauschverhältnis eingereicht worden sind, ist nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf eine Anpassung an das neue Verhältnis vorzunehmen, sofern Sie damals mehr als 5 SNI-Aktien besaßen. Bei einer Depotgröße bis zu 5 SNI-Aktien haben Sie keinen Anspruch auf Nachbesserung.

      Ihre Depotbank, die für Sie den ursprünglichen Umtausch abgewickelt hat, wird sich in den kommenden Wochen bei Ihnen melden (sofern Depotbestand größer 5 SNI-Aktien war) und auffordern Ihre Ansprüche geltend zu machen. Sollten Sie bis Anfang April keine Nachricht erhalten, so möchten wir Sie bitten sich direkt an diese zu wenden.

      Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Aussage weiterhelfen konnten und verbleiben

      mit freundlichen Grüßen
      Inga Schreiber
      Siemens AG-Investor Relations



      Tja leider gibts wohl erst ab 5 SNI-Aktien aufwärts eine Zusatzzahlung !!!
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 16:44:13
      Beitrag Nr. 642 ()
      * E.On hat mehrere Interessenten für Gelsenwasser

      Das kam gerade über die Nachrichtenagentur DPA, um genau 16.42 Uhr

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 14:37:41
      Beitrag Nr. 641 ()
      Hallo Leute,

      Effecten-Spiegel Nr.11 vom 06.03.2003 Seite 5:

      "Gerüchten zufolge soll Porsche einen Anteil an den FREIEN Audi-Aktien besessen und diesen mit 35% Aufschlag zum aktuellen Kurs an VW verkauft haben"

      Zur Erinnerung: Es gibt nur ca.1% freie Audi-Aktien und davon hat die Effecten-Spiegel AG 50%. Der Kurs der Audi Aktie ist in kürzester Zeit jetzt von ca.180 EUR auf derzeit 293 EUR gestiegen!!!!!

      Es grüßt Dagobert Bull
      Avatar
      schrieb am 04.03.03 20:14:37
      Beitrag Nr. 640 ()
      04.03.2003 - 19:18 Uhr
      Pflichtangebot
      Bieter: SwissReal Estate AG; Zielgesellschaft: Küppersbusch Aktiengesellschaft

      WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.



      Mitteilung über Kontrollerwerb und Ankündigung eines Pflichtangebots

      der SwissReal Estate AG Neugasse 14, 6300 Zug, Schweiz Tel: 0041 l 253 6090; Fax: 0041 l 253 6091 (Swiss AG")

      Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. l Satz l, 10 Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG")

      1. Die Swiss AG hat am l. März 2003, 00:00 die Kontrolle im Sinne des § 29 WpÜG
      über die Küppersbusch Aktiengesellschaft, D-45883 Gelsenkirchen,
      Küppersbuschstrasse 16 (Fax: +49 209 401 554) ("Küppersbusch AG) erlangt.

      2. Der Stimmrechtsanteil der Swiss AG an der Küppersbusch AG betrug am 4. März
      2003, 16:30 gerundet 84,179 %.

      3. Die Swiss AG hält keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte
      an der Küppersbusch AG.

      4. Die Swiss AG wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf Erwerb aller
      auf den Inhaber lautenden Aktien der Küppersbusch AG mit einem Nominalwert
      von DM 100 (entspricht EUR 51,129) (je eine "Küppersbusch-Aktie")

      - WKN 633 800 / ISIN DE 000 633 8007 -

      gegen Zahlung eines Betrages von EUR 9,92 je Küppersbusch-Aktie zu den in der
      Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen zu
      erwerben.

      Die Höhe der angebotenen Gegenleistungen entspricht dem gewichteten
      Durchschnittskurs der Küppersbusch-Aktie der letzten drei Monate (EUR 9,92)
      entsprechend §§ 5 Abs. l, 3 WpÜG-Angebotsverordnung.

      5. Die Angebotsunterlage wird im Internet unter der Adresse
      http://www.fortmancline/angebot.com veröffentlicht


      Köln, den 4. März 2003

      FÜR DIE SWISS REAL ESTATE AG Vorstand Stephan Rind

      Ende der Mitteilung (c)DGAP 04.03.2003
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