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    Farge zur Selbstständigkeit u. Gewerbeschein!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.08.01 10:49:58 von
    neuester Beitrag 19.08.01 11:55:33 von
    Beiträge: 8
    ID: 457.475
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      Avatar
      schrieb am 18.08.01 10:49:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Habe ein Problem und ich denke das mir hier jemand weiterhelfen kann!

      Ich habe mir mal überlegt mich ich gewisser Weise selbstständig zu machen! Und zwar möchte ich PCs über das Internet verkaufen. Was muß ich da alles beachten?

      Ich denke mal das ich dazu keine Firma grüden muß und das ein Gewerbeschein da ausreicht! Stimmt das? Was kostet so ein Schein?
      Was muß ich mit dem Finanzamt besprechen? Soweit ich weiß kann man sich von der Umstzsteuer befreuen lassen wenn man einen Umsatz von unter 32500 DM hat. Dann darf man aber auch auf der Rechnung an den Käufer keiner MwSt ausweisen? ist eine solche Befreiung überhaupt sinnvoll wenn man hauptsächlich an Prvatleute verkauft?

      Stimmt das so????
      Beispiel:

      Es geht um Ware X. Geschäft A arbeitet mit Umsatzsteuern,
      Geschaeft B und C liegen unter der Jahresumsatzgrenze und haben sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. X kostet im Einkauf

      100,00DM
      +MWSt 15,00DM
      -------------
      115,00DM

      Geschaeft A verkauft für Geschaeft B verkauft für
      172,96DM 172,96DM
      +MWSt 25,94DM
      ------------- Geschaeft C verkauft für
      198,90DM 198,90DM

      Gewinn für Geschaeft A: 172,96DM-100,00DM=72,96DM
      Gewinn für Geschaeft B: 172,96DM-115,00DM=57,96DM
      Gewinn für Geschaeft C: 198,90DM-115,00DM=83,90DM

      Ich verkaufe doch dann genua wie die Gesellschatf C oder??

      Hat sonst noch jemand Tips für mich?

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 18.08.01 11:12:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      als steuerfachwirt kann ich dir nur folgendes sagen: gehe zu einem steuerberater und lassd ich dort beraten. es gibt ein wenig mehr zu beachten, als lediglich an die umsatzsteuer zu denken. das hier beratungsbedarf nötig ist, erkennt man schon allein daran, dass du 15% mwst voraussetzt, diese aber schon seit langer zeit 16% beträgt. desweiteren gibt einige dinge zu beachten, wenn man über das internet handel betreibt! also, investiere diese 300,00 dm und du kannst beruhigt in die selbständigkeit gehen!
      Avatar
      schrieb am 18.08.01 11:14:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich bin seit 20 Jahren selbständig und kann dazu folgendes sagen:

      Ein Gewerbeschein ist nicht teuer (ca. DM 50,-).

      Mit der Gewerbeanmeldung kann man sich recht viel Zeit lassen. Ich würde erst in 6 Monaten nach "Eingang der ersten Einnahmen" die Anmeldung vornehmen. Ggf. auch erst in 9 Monaten, das kostet dann eine "Verspätungsgebühr von DM 100,-". Wenn ich richtig verstanden habe, willst Du ja erst mal testen, wie`s anläuft. Daher ist keine Eile bei der Anmeldung geboten. Das gleiche gilt auch für das Finanzamt. Das Finanzamt wird ohnehin "automatisch" informiert, sobald die Gewerbeanmeldung" bei der Behörde vorliegt.

      Zum Thema Umsatzsteuerbefreiung kann ich nicht viel sagen.

      Gruß MM
      Avatar
      schrieb am 18.08.01 12:41:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich weiss nicht genau ob man ein gewerbe ohne gewerbeschein "als test" betreiben kann, aber denke das es so nichts bringen würde. um günstig an produkte zu kommen muss man ein gewerbeschein haben, da grosshändler nur an händler verkaufen.

      umsatzsteuerbefreiung: keine ahnung

      gewerbeschein kostet 20,- DM
      Avatar
      schrieb am 18.08.01 12:49:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und Großhändler berechnen dir die Mehrwertsteuer:

      Also zahlst Du doch und mußt Dir das Geld entweder vom Kunden wieder holen, oder PC´s selbst von Grund auf herstellen!!! Problematisch, oder???

      Gruß
      S-F

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      Avatar
      schrieb am 18.08.01 14:17:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo!

      Schon mal vielen Dank für die Antworten!

      Ich muß das Gewerbe aber sofort anmelden, denn sonst kann ich nicht bei einem Großhänder einkaufen!

      @steuerexperte
      Was meinst du mit den Besonderheiten beim Internetverkauf? Gibt es keine Möglichkeit sich kostenlos beraten zu lassen?
      Als natürliche Person habe ich doch einen Freibetrag von 48000 DM, so das ich dann auf meine Gewinne auch keine Gewerbesteuern zahlen muß! Oder?
      Avatar
      schrieb am 18.08.01 16:19:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      @dollarboy
      Das Steuerfachwirtchen hat sich wahrscheinlich die entsprechende
      Fachliteratur (NWB oder so ähnlich) reingezogen und ich muß
      sagen, beim Verkauf übers Inet gibt es tatsächlich manch
      seltsame Dinge, besonders wenn dann noch Auslandssachverhalte
      ins Spiel kommen.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 19.08.01 11:55:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      bezüglich der gewerbesteuer sehe ich die geringsten schwierigkeiten. ich denke nicht, dass du in den ersten monaten (das jahr hat nicht mehr viel!) einen gewinn oberhalb von 48.000 dm erreicht - eventuell verlust, den du dann in die folgejahre vortragen kannst! aber das ist weniger schlimm.
      man kann als existenzgründer an diversen existenzgründungsprogrammen finanzieller art partizipieren. schau mal auf http://www.deutsche-ausgleichsbank.de/ dort solltest du finanzprogramme finden, die auch eine erstberatung zur existenzgründung finanzieren.
      umsatzsteuerlich ist das problem größer. und das weiß ich nicht nur aus nwb oder so (an steueragent!); das ist mein job! solltest du hierzu weitere fragen haben, melde dich direkt bei mir, da es sich dann schon um eine beratungsleistung handelt, die, gemäß dem steuerberatungsgesetz, nur hierzu befugte beruftsträger erbringen dürfen.
      eine existenzgründung sollte gut überlegt werden, damit das eingestezte kapital nicht verloren geht. sinn und zweck unternehmerischen handels ist die verzinsung des eingesetzten kapitals, nicht dessen verbrennung!


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