Mülltonnenmiete kein Bestandteil der Nebenkosten ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.09.05 09:38:23 von
neuester Beitrag 06.09.05 20:42:29 von
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Die Bildzeitung macht z.Zt. eine große Aktion zu Streitigkeiten zwischen Mietern u.Vermietern, Schwerpunkt dabei ist auch die Abrechnung der Betriebskosten. Die Liste der nichtabrechnungsfähigen Kosten ist wohl korrekt, allerdings ist die Aussage " Müllbehälter...müssen vom Vermieter gekauft oder gemietet werden, das sind keine Betriebskosten. " wohl falsch u.unsinnig.
1. Ist auf dem Gebührenbescheid nicht immer die Mietgebühr gesondert ausgewiesen.
2.Ist bei der Abrechnung von Wasser u.Heizkosten die Mietgebühr der Zähler durchaus umlegbar.
Mich interessiert die Expertenmeinung und ob diese Aussage wirklich der Haltung des Mieterbundes entspricht.
1. Ist auf dem Gebührenbescheid nicht immer die Mietgebühr gesondert ausgewiesen.
2.Ist bei der Abrechnung von Wasser u.Heizkosten die Mietgebühr der Zähler durchaus umlegbar.
Mich interessiert die Expertenmeinung und ob diese Aussage wirklich der Haltung des Mieterbundes entspricht.
Nutzer der Mülltonne ist der Mieter. Warum sollten diese Kosten nicht umlagefähig sein. tsts
Mülltonnen sind und bleiben Eigentum des Vermieters. Daher können deren Anschaffung nicht den Mietern berechnet werden.
mfg
gridmich
mfg
gridmich
Zu #3:
Bei uns sind die Mülltonnen Eigentum des Unternehmens, das im Auftrag des Landkreises die Müllabfuhr durchführt.
Bei uns sind die Mülltonnen Eigentum des Unternehmens, das im Auftrag des Landkreises die Müllabfuhr durchführt.
Außerdem sind nach der Abfallsatzung unseres Landkreises die einzelnen Haushalte (auch Mieterhaushalte) gebührenpflichtig, nicht etwa der Hauseigentümer (Vermieter).
Selbstverständlich wird die Mülltonnenmiete auf die Mieter umgelegt werden. Wer behauptet denn was Gegenteiliges?
mülltonnen sind Eigentum des Unternehmens, das Einsammeln und Transport durchführt. Es kann nicht jeder Vermieter sich selbst eine Restmüll-Tonne beschaffen (wie bei Kompostierbehältern)
Es geht hier einzig und allein darum, ob die in den Müllgebühren enthaltene Miete (oftmals, aber nicht immer als"Behältergebühr" ausgewiesen)Bestandteil der Betriebskosten ist oder nicht. Behauptet wird ersters von der Bildzeitung (das allein braucht nicht ernst genommen zu werden u. ist nicht diskussionwürdig), es soll aber lt. BZ der Standpunkt des Mieterbundes Deutschland zu dem Thema "streitige Betriebskosten" sein. Meine Zweifel u. meine Kritik habe ich in beitrag 1 genannt und ich möchte gern wissen, ob der Mieterbund tatsächlich diesen Standpunkt vertritt und wenn ja, wie sich dies mit meinen Einwänden verträgt. gruß gu.
Es geht hier einzig und allein darum, ob die in den Müllgebühren enthaltene Miete (oftmals, aber nicht immer als"Behältergebühr" ausgewiesen)Bestandteil der Betriebskosten ist oder nicht. Behauptet wird ersters von der Bildzeitung (das allein braucht nicht ernst genommen zu werden u. ist nicht diskussionwürdig), es soll aber lt. BZ der Standpunkt des Mieterbundes Deutschland zu dem Thema "streitige Betriebskosten" sein. Meine Zweifel u. meine Kritik habe ich in beitrag 1 genannt und ich möchte gern wissen, ob der Mieterbund tatsächlich diesen Standpunkt vertritt und wenn ja, wie sich dies mit meinen Einwänden verträgt. gruß gu.
Ich glaube ihr vertauscht, Miete oder oder Anschaffung für das Behältnis ansich mit der regelmäßigen Leistung, welche die Müllabfuhr erbringt.
gemäß der 2.BKVO sind die Kosten für die Miete der Müll-und Abfallbehälter umlagefähig.
Instandhaltung bzw. Reparatur oder Anschaffungskosten sind Sache des Vermieters bzw. des Eigentümers.
Ergo kann man die Kosten für die Entsorgung des Abfalls/Mülls und die Mietkosten für die zur Entsorgung bereit gestellten Behälter auch an die Mieter weiter berechnen.
(fragt sich nur,was die BZ sich dabei denkt, dann müßten die sich ja auch Fragen, ob die Miete der Heizkostenverteiler, Wasserzähler usw. auch nicht umlagefähig wären)
Instandhaltung bzw. Reparatur oder Anschaffungskosten sind Sache des Vermieters bzw. des Eigentümers.
Ergo kann man die Kosten für die Entsorgung des Abfalls/Mülls und die Mietkosten für die zur Entsorgung bereit gestellten Behälter auch an die Mieter weiter berechnen.
(fragt sich nur,was die BZ sich dabei denkt, dann müßten die sich ja auch Fragen, ob die Miete der Heizkostenverteiler, Wasserzähler usw. auch nicht umlagefähig wären)
ROTFL was nich alles gibt. Sollte jemals ein Mieter von mir verlangen, die Behältnisanschaffungskosten rauszurechnen, kassier ich den Mülleimer eben wieder ein. Meinethalben können die sich dann Schweine halten die den Müll fressen. Oder den Abfall zur Autobahnraststätte fahren.
Mfg
Melmaq
Mfg
Melmaq
ich denke auch, dass der BZ-Redakteur etwas missverstanden oder zumindestens missverständlich geschrieben hat (wahrscheinlich, weil der eigene Sachverstand fehlte): Miete Müllbehälter ist eine BK-Postion, so sie von einem Dritten (=Abfallwirtschaftsamt/ -betrieb), in Rechnung gestellt wird. Gehört die Mülltonne dem Vermieter(so etwas soll es wohl noch geben !?)darf er vom Mieter dafür keine Miete verlangen.
Bisher hatte ich von der Zuverlässigkeit der BZ bei ihrer Berichterstattung nicht viel gehalten, glaubte aber, dass sie bei Rechtauskünften sehr auf Korrektheit achte, weil das diesbezügl. Geschriebene von einem RA überprüft würde. Anscheinend ist dies wohl doch nicht so.
Bisher hatte ich von der Zuverlässigkeit der BZ bei ihrer Berichterstattung nicht viel gehalten, glaubte aber, dass sie bei Rechtauskünften sehr auf Korrektheit achte, weil das diesbezügl. Geschriebene von einem RA überprüft würde. Anscheinend ist dies wohl doch nicht so.
Wer sich über das Geschreibsel dieser widerlichen weltbefremdenden Gazette auch nur einen Gedanken macht. Der ist es letztendlich selbst Schuld. Pah!
# 11
genau so ist es.
mfg
gridmich
genau so ist es.
mfg
gridmich
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