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    Besteuerung privater Veräußerungsgewinne ab 2007 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.12.05 16:25:14 von
    neuester Beitrag 30.03.06 22:06:26 von
    Beiträge: 80
    ID: 1.027.741
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      Avatar
      schrieb am 20.12.05 16:25:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      die s/r-Regierung plant ab 2007 ja wie ja schon bekannt eine Besteuerung von 20% der privaten Veräußerungsgewinne.

      Dazu gibt es drei momentan diskutierte Varianten:

      1. Die Neuregelung gilt nur für den Erwerb ab dem 01.01.2007

      2. Es gilt für bereits bestehenden Wertpapiere/Immobilien

      3. Es erfolgt eine Bewertung der vorhandenen Wertpapier/Immobilien zum 01.01.2007

      Was haltet ihr von den drei Varianten bzw. wie verfahrt ihr dann mit Euren Wertpapieren/Immobilien?

      Wie werden die Kursverläufe Ende 2006/Anfang 2007 wohl aussehen bei der ein oder anderen o.g. Variante?

      Gibt es eventuell noch andere Lösungsmöglichkeiten (außer der Beibehaltung der momentanen Besteuerung bzw. Steuerfreiheit nach 12 Monaten), wenn man die 20 Prozent-Besteuerung der Gewinne realisieren möchte?

      Gruß
      sunstar10
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 16:40:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein. Der angebliche Steuersatz von 20% und das Inkrafttreten einer Neuregelung ab 2007 für Veräußerungsgewinne geistert zwar überall durch die Presse, findet sich aber in keinem Entwurf o.ä. Die Regierung hat sich im Koalitionsvertrag weder zur Form noch zur Höhe noch zum Zeitpunkt der neuen Veräußerungsgewinnbesteuerung festgelegt. Die 20% resultieren nur aus Vorschlägen VOR den Koalitionsverhandlungen (Sprechzettel für die Verhandlungsparteien von Anfang November) haben aber eben KEINEN Eingang in den Koalitionsvertrag genommen. Die Presse hat das falsch aufgegriffen.

      Das einzige was laut Koalitionsvertrag feststeht ist, DASS die private Veräußerungsgewinnbesteuerung in der laufenden Legislaturperiode erweitert werden soll. MEHR NICHT !
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 16:56:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,

      ein CDU Finanzfuzi (kann nicht sagen wer genau) war heute morgen im Frühstücksfernsehen.

      Hab` so was in Erinnerung von Vorschlag 3. (Alles was nach dem 01.01.2007 an Gewinnen aufläuft wird versteuert.) Höhe 20% wude nicht genannt.

      Macht meiner Meinung nach auch am meisten Sinn.

      l;)
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 17:20:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Generell halte ich alle Varianten für Mist.

      1. hier wäre wenigstens Vertrauenschutz für Fondsanleger, Altersvorsorgesparer etc gegeben.

      2./3.
      Hier ergeben für Immos, Kunstgegenstände etc. sich enorme Bewertungsprobleme. Wie soll bewertet werden? Kaufpreis, Verkehrswert, Gutachter? Bei Aktien wird es einen Selloff geben. Wer 15 Jahre brav in seinen Deutschlandfonds gespart hat, steuerfrei ist bei seinen Aktien etc der wird alles rausrotzen um dann 2007 (wenn überhaupt) aus dem Ausland neu anzufangen. Denn warum sollte man sich dann noch einen deutschen Broker antun, wenn der Ösi oder Swiss Broker so nah ist. Ich rede hier nicht von Steuerhinterziehung, denn in der deutschen EK st erklärung sollte man dann natürlich die privaten Veräußerungsgeschäfte bei ausländischen Brokern angeben. Die ausl. Broker werden nämlich keine Pauschalsteuer erheben. Und damit ist das Pauschalsteuerproblem gelöst. Die Anleger werden mit den Füssen abstimmen.

      Kursverlauf. Die Kurse werden unter massiven Druck kommen.

      Mfg

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 17:26:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      arme Telekomm-Langfristaktionäre, die von Krug und Gottschalk angelockt zum "günstigsten" Zeitpunkt gekauft haben - werden dann den Riesen"gewinn" versteuern müssen, der sich bei 3) rechnerisch ergibt, wenn sie die Hälfte ihres Einstandskurses wiedersehen ...

      (war nie Telekomm-Aktionär; aber wohl das einfachste Beispiel gegen 3 )

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      Avatar
      schrieb am 20.12.05 17:33:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Habe 3. anders verstanden.

      Akie x am 31.12.2006 100 Euro

      Akie x am 01.01.2007 110 Euro

      Gewinn 10 Euro bei 20% Steuer > 2 € abdrücken.

      Egal ob der Wert 1950 zu 1 € gekauft wurde oder am 31.12.2006 zu 100 €.

      l

      ;)

      Meiner Meinung macht nur dieser Vorschlag Sinn. > keine Kauf oder Verkaufspanik
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 17:35:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      :confused::confused::confused:
      Mich würde mal interessieren was mit eventuellen Verlusten passieren würde, die man dann realisieren würde?
      Könnte man dann die Verluste auch zu 20% als Sonderbelastung absetzen oder was. Was ist denn mit dem Gleichheitsgrundsatz.
      Ich kann doch nicht nur Gewinne besteuern aber auf Verlusten bleibt der Anleger alleine sitzen...:mad::mad::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 17:39:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      @shortguy

      Das ist so nicht ganz richtig. Zitat aus dem Koalitionsvertrag:

      "Wir werden eine Grundsatzentscheidung zwischen synthetischer und dualer Einkommensbesteuerung treffen. In dieser Legislaturperiode werden wir eine Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen realisieren." (Zeilen 3412 ff)

      Das bedeutet:

      1. Vermutlich duale Einkommenensteuer, d.h. pauschale Abgeltungssteuer für die einen Einkunftsarten und progressiv-linearer Einkommensteuertarif (wie bisher) für andere Einkommensteuer.
      2. Es sind Veräußerungsgewinne und Kapitalerträge betroffen
      3. Keine Ahnung was da an Übergangsvorschriften etc. auf uns zukommt, weil noch kein Gesetzesentwurf vorliegt.

      Verschiedene Szenarien, wie sunstar10 bereits ausgeführt hat, sind denkbar.

      Am problematischsten ist m.E. die Ausdehnung auf alle bereits bestehenden Investments, da können z.B. die Anschaffungskosten / Herstellungskosten unbekannt sein (Beispiel: Haus vom Urgroßvater 1910 gebaut, seit 1950 vom Vater vermietet, im Jahr 2005 geerbt und Verkauf im Jahr 2007).

      Am einfachsten dürfte die Anwendungen für alle Käufe ab dem 01.01.2007 sein, da ist alles klar, keine Probleme. Aber das dürfte unseren Finanzminister nicht so gefallen, denn damit wären ja alle Altgewinne vor im sicher.

      Wie auch immer, ich erwarte bei auch nur kleinen steuerlichen Schnitzern im Gesetzestext ziemlich große Umschichtungsbewegungen vor bzw. nach dem Stichtag.

      Und bei den Kapitalgesellschaften steht dann sicherlich der steuerfreie Anteilsverkauf zur Disposition, oder warum strukturieren derzeit so viele Unternehmen um und kassieren ihre angesammelten stillen Reserven (Beispiel: E.ON vertickt seine Beteiligung an der Degussa, kassiert 500 Mio. steuerfreien! Veräußerungsgewinn und schüttet den nächstes Jahr an die Aktionäre aus - ca. 4,25 € je Aktie).

      In diesem Sinne
      taxpayer
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 17:41:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      "Hier ergeben für Immos, Kunstgegenstände etc. sich enorme Bewertungsprobleme"

      Bewertungsprobleme gibts es doch auch bei der bestehenden Regelung für Immobilien (10 Jahre Haltefrist)


      Dürfte also nicht das Problem sein.


      Derzeit so wie so garnichts machen, bis alles klar ist.

      l;)
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 17:44:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Beispiel zu Regel drei mit Zahlen:
      Kauf Deutsche Telekom 2000 zu 85 Euro (ohnehin schon genug bestraft)
      Kurs Deutsche Telekom am 31.12.2006 (bzw 30.12.2006, da Börsen an Silvester geschlossen) 14 Euro
      Verkauf Deutsche Telekom irgendwann in 2008 zu 60 Euro (was diese Aktie wahrscheinlich niemals schaffen wird).
      De facto ein Verlust von 25 Euro (ökonomisch betrachtet ist wegen der Inflation der Verlust sogar noch größer, aber das kapieren die Politiker sowieso nicht). Zu versteuern wären aber 46 Euro "Gewinn" mit 20 Prozent Steuersatz.:mad:

      Wenn diese Schwachsinnsregelung käme, kann man sich ausrechnen, dass die Juristen viel Arbeit bekommen werden und irgendwann das BVG - hoffentlich sind da genug Telekomkleinaktionäre vertreten - diesen Blödsinn kippen wird.
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 17:58:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]19.353.505 von Taxpayer am 20.12.05 17:39:38[/posting]Das was Du aus dem Koalitionsvertrag zitierst bestätigt doch meine Aussage von oben... :rolleyes:

      Das einzige was laut Koalitionsvertrag feststeht ist, DASS die private Veräußerungsgewinnbesteuerung in der laufenden Legislaturperiode erweitert werden soll
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 18:04:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Will man 2007 Steufreie Gewinne kassieren , muß man seinen Wohnsitz (Luxemburg) verlagen und darf kein Eigentum in D besitzen.
      Das große rechnen kann beginnen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 20:39:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      @10 vielleicht könnte man das Telekom-Problem (und weitere) so lösen: Es gilt wahlweise der Kaufkurs bzw. der Kurs am 01.01.2007, also dann natürlich der höhere.
      Alternativ zum Kaufkurs könnte auch der Höchstkurs zwischen Kaufdatum und 31.12.2006 herangezogen werden.


      Sollte Regelung 3 kommen, könnte man auch die ganzen Telekom-Aktien schon bis zum 31.12.2006 verkaufen und gleich wieder am 01.01.2007 kaufen. Sollten dies jedoch die meisten tun, werden die Kurse Ende 2006 ziemlich nach unten gehen.

      Gruß
      sunstar10
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 10:25:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      Kommt 3.

      dann werden Looser Aktien kurzfristig am Jahresende (oden schon nach Bekanntgabe der Regelung in 2006) weiter unter Druck kommen.

      Bei den Gewinner Aktien wird sich eher wenig tun.

      Profitieren werden auf jeden Fall die Banken und die Deutsche Börse.

      l;)
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 13:45:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      @14 und (vielleicht) unser Finanzminister
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 14:41:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      Nachdem unsere Paragraphenproduzenten sich auch in der Vergangenheit von Schwachsinnsregelungen erkennbar nicht abhalten ließen, beispielsweise Abschuß vollbesetzter Airliner, dürfte es wohl so kommen.
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 08:14:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      @16
      und dann bezeichnen sich viele unserer Politiker auch noch als "Experten"
      Da gab es schon Grundschulehrer, die sich zum Wirtschaftsexperten ernannt haben.
      Rechtsanwälte und Gymnasiallehrer die dich als Finanzexperte bezeichnen.
      Die letzten Jahre war meiner Meinung nach kein Finanzminister wirklich Experte auf seinem Gebiet.
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 17:50:45
      Beitrag Nr. 18 ()
      Folgende Regelung wäre wesentlich einfacher:
      1% der Kaufsumme und 1% der Verkaufsumme wird einbehalten.

      Der Langfristanleger (Altersvorsorge, Investmentfonds etc) wird weitestgehed in Ruhe gelassen -

      Der Trader und Spekulant zahlt durch häufiges Umschichten sehr viel Steuern, kann andererseits damit leben, weil er sich um keine Haltefristen mehr kümmern muß-

      Der Staat bekommt regelmässige Steuern und verhindert Kapitalflucht.
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 21:25:14
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]19.384.028 von Wesdaq am 22.12.05 17:50:45[/posting]Warum einfach, wenn´s auch :eek: geht !
      Wäre sehr für diesen Vorschlag, hatten nicht die "ganz links" so was im Plan ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 10:51:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo,

      ich habe heute früh auf Bloomberg ein Interview mit zwei "Steuerexperten" gesehen. Leider habe ich zu spät eingeschaltet, so dass mir der Anfang entgangen ist.

      Das Erschreckende bzw. Neue dabei war, dass hier der 1.1.2006 als Stichtag genannt wurde zu dem eine Besteuerung RÜCKWIRKEND möglich WÄRE.

      Somit stellt sich mir die Frage (egal, wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich dieser Stichtag ist) Investments noch vor dem 31.12.2005 glatt zu stellen, die ich länger als ein Jahr im Depot habe, um dann Anfang 2006 eine Neupositionierung (in den selben Werten??) vorzunehmen. Somit wäre zumindest das Risiko, dass ich angesammelte GEwinne, die ich mit einer Aktie X oder einem Fonds Y über 10 Jahre gamacht habe nicht zu versteuern brauche.

      Das ist sehr lästig, da ich mein Depot gerade auf einen Stand habe, mit dem ich sehr zufrieden bin...
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 12:08:30
      Beitrag Nr. 21 ()
      und wie funzt das ganze eigentlich mit Sparplänen. Wird ja dann sehr kompliziert. Anteile vor dem Stichtag, Anteile nach dem Stichtag usw.
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 12:15:50
      Beitrag Nr. 22 ()
      @18: ist ja auch ein toller Vorschlag: 1% beim Kauf, 1% beim Verkauf, 5% AA, 2,5% Managmentgebühr, dazu noch Depotgebühr. Und wenn man von dem Gewinn der dann noch übrig ist, etwas kaufen will, zahlt man nochmals 20% Mehrwersteuer usw.
      Wo geht das ganze denn noch hin.
      Staatsquote von weit über 50%, der Rest wird kräftig versteuert. So was kann man schon als Sozialismus bezeichnen.
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 17:13:32
      Beitrag Nr. 23 ()
      [posting]19.392.602 von sunstar10 am 23.12.05 12:15:50[/posting]Merkel, die EU und Osteuropa brauchen mehr von unserem Geld - viel mehr! :mad:
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 19:16:30
      Beitrag Nr. 24 ()
      [posting]19.391.394 von Hulch am 23.12.05 10:51:10[/posting]Hallo Hulch, ich habe den Beitrag gesehen. Er war typisches Gelaber nach dem Motto: wir wissen nichts, aber wir reden darüber. Es wurden 2 Jahreszahlen genannt: 2006 und 2007. Ich wusste hinterher auch nicht auf welches Jahr es sich bezog. Die haben (besonders der Moderator) alles durch einander geworfen, Aktien-, Immobilienverkäufe u.s.w..Dieser Beitrag hat mehr desinformiert als informiert. Teilweise hat der Moderator so getan als wenn es bald losgeht und es überraschend und vielliecht auch rückwirkend kommt.
      Na, wir werden sehen.
      mfg und fröhliche Weinachten :)
      Fmüller
      Avatar
      schrieb am 24.12.05 14:23:47
      Beitrag Nr. 25 ()
      @24

      Hallo Fmüller,

      ich weiss nicht genau, wen du mit dem Moderator meinst, sollte ich gemeint sein, dann sollte ich folgendes klarstellen.

      1. Ich habe in meinem Text genau erwähnt, dass das ganze für 2007 geplant sei, von 2006 habe ich nichts erwähnt.

      2. private Veräußerungsgeschäfte gilt sowohl für Aktien als auch Immobilien.

      3. Definitiv sicher gilt, dass die Bundesregierung eine Änderung der pribvaten Veräußerung für 2007 plant.

      4. wenn es so aussehen sollte dass es bald losgeht, dann ist dies auch in Ordnung; denn wenn man seine Aktienkäufe noch 100%-ig steuerfrei realisieren möchte, dann ist nur noch bis Ende diesen Jahres ein Neukauf von Wertpapieren möglich.

      Gruß
      sunstar10
      Avatar
      schrieb am 24.12.05 23:25:19
      Beitrag Nr. 26 ()
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 25.12.05 10:12:58
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo Sunstar10,
      mit Moderator habe ich auf keinen Fall Dich gemeint, sondern den Fernsehsprecher. Ich wußte(bzw. weis ) seinen Namen nicht. Was die beiden (im Fernsehen) von sich gegeben haben war sehr verwirrend. Wobei ich dem Steuerexperte noch nicht mal einen Vorwurf mache, weil er nur auf die Fragen des Sprechers geantwortet hat. Der hat aber dann immer Kommentare hinten dran gehängt und alles in "einen Topf gehauen", die Jahreszahlen sowie die Aktien- und Immobilienverkäufe.
      mfg und noch ein schönes Weinachtsfest
      Fmüller
      Avatar
      schrieb am 25.12.05 16:04:52
      Beitrag Nr. 28 ()
      Aber genau diese allgemeine Verwirrung und Unsicherheit ist doch der Punkt. Es kann mir (uns) heute keiner schwarz auf weiss versprechen, dass der Stichtag der 01.01.2007 sein wird. Was passiert, wenn das Gesetz 2007 in Kraft tritt und rückwirkend alle Gewinne aus Kapitalerträgen berücksichtig werden, die sich am 01.01.2006 in meinem Depot befanden?
      Mal angenommen: ICh habe im Jahr 1996 100 Aktien der Firma Kursrakete&Machmichreich zu 50DM gekauft. Heute wären diese Aktien 200€ wert. Somit hätte ich ca. (175€*100) 17.500€ Gewinn gemacht, der bis 31.12.2005 auch noch sicher steuerfrei ist. So einen Psoten muss man doch eigentlich verkaufen, wenn auch nur die kleinste Befürchtung besteht, dass ein Stichtag 01.01.2006 kommen wird. Denn 3500€ Steuern auf diesen Gewinn möchte ich nicht zahlen.

      Das ist nur meine ganz persönliche Meinung und ich möchte hiermit auch niemanden zu irgendwelchen Handlungen anstiften. Nur darüber Nachdenken kann nicht schaden.....
      Avatar
      schrieb am 25.12.05 18:00:37
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hallo alle,

      eine rückwirkende Besteuerung und der Wegfall der Spekufrist wäre grundsätzlich für Langzeitanleger ( Altersvorsorge) eine Bestrafung.

      Die Zocker würden mit einer 20%igen Pauschsteuer ganz klar einen Vorteil bekommen.


      Was wird mit den Verlusten aus alten Depots.

      Ich habe vor 4 JAhren mit der Langzeitanlage angefangen.
      Nur wenige sind im Plus. Ich rechne damit, erst in 4-5 Jahren eine durchschnittliche Rendite zu erreichen. Dann wäre auch für diese Aktien, die 2001 gekauft wurden eine Steuer fällig.
      Umschichten tue ich nur bei Überwertung.

      Beispiel einer Gewinnaktie
      Investsumme 2003: 5000 Euro.
      Verkauft Ende 2005 zu 11.000 E

      Gewinn 6.000 Euro 20% unter Berücksichtigung des Halbeinkünfteverfahrens?
      1200 Euro oder müßte man nur die Hälfte ( Halbeinkünfteverfahren versteuern?

      Was sagen hier die Langfristanleger zu den Plänen?

      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 10:03:52
      Beitrag Nr. 30 ()
      [posting]19.404.713 von Hulch am 25.12.05 16:04:52[/posting]Na gut, dass Du Dich nicht an der allgemeine Verwirrung und Unsicherheit beteiligst.

      Zitat Hulch
      "..Was passiert, wenn das Gesetz 2007 in Kraft tritt und rückwirkend alle Gewinne aus Kapitalerträgen berücksichtig werden, die sich am 01.01.2006 in meinem Depot befanden? "

      ...Was passiert wenn das Gesetz 2007 in Kraft tritt und alle die an/ab 1.1.2007 ein Depot haben mindestens 35%-42% Vorabsteuern zahlen müssen, da sie irgendwann mal auf Gewinne hoffen. Zu Zahlen sind die Steuern auf die kalkulierten Aktienkurse von 2010 :eek: (Stichwort Agenda!) !!!

      Was meinst Du ? So ein QUATSCH ? Na, da stimme ich Dir, zum ersten Mal zu :laugh:

      Also zurück zu den Fakten:
      1. Gibt es bei Steuergesetzen so etwas wie Bestandsschutz
      2. Hätte man das ganze :eek: Jahr 2006 :eek: noch Zeit die Aktien zu verkaufen (nur zwar nach aktuellem Recht!)
      gerade die aus 1996 !

      aber wie gesagt gut, dass Du Dich, so kurz vor dem Jahreswechsel, nicht an der allgemeine Verwirrung und Unsicherheit beteiligst.

      DANKE..

      anna
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 14:30:06
      Beitrag Nr. 31 ()
      sind eigentlich in der Schweiz Veräußerungsgewinne steuerfrei?
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 16:53:36
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hallo # 31,

      ich meine gelesen zu haben, daß die Veräußerungsgewewinne dort frei sind.
      Schweitzer müßte man sein.

      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 04.01.06 15:21:27
      Beitrag Nr. 33 ()
      Was aus einem anderen Sräd.

      Lauft auf Vorschlag 3. hinaus.
      Frage ist halt wie ich genau alle Immobilien in D zum 01.01.2007 bewerten will. (und dann nich das Problem mit den Renovierungen + Sanierungen > gibts aber auch heute schon)




      "Spekulationssteuer auch auf Investitionen vor 2007

      Trotz Problemen bei Immobilienbewertung

      von Frank Stocker

      Zum 1. Januar 2007 sollen die Spekulationsfristen für Aktien und Immobilien entfallen und Gewinne daraus mit einer Steuer von 20 Prozent belegt werden. Dies sieht der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vor. Zur konkreten Ausgestaltung gibt es bisher viele offene Fragen. Eine davon scheint jedoch nun gelöst.

      " Fällig wird die Steuer auf alle Wertsteigerungen, die nach dem 1. Januar 2007 erzielt wurden" , sagte Michael Meister, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gegenüber der " Welt am Sonntag" . " Dies gilt somit auch für Investitionen, die vor dem Stichtag getätigt wurden" , so Meister weiter. Bislang war auch die Variante im Gespräch, nur Wertpapiere und Immobilien zu erfassen, die nach dem Termin erworben wurden.

      Die nun angestrebte Regelung kommt dem Bankenverband entgegen. Er hatte in der vergangenen Woche bereits für diese Lösung plädiert. Andernfalls wäre in den Depots über Jahre zwischen Altaktien und Wertpapieren, die nach dem Stichtag gekauft wurden, zu unterschieden. Zudem könnte es dann zu einer Kaufwelle zum Ende des Jahres 2006 kommen.

      Ganz anders dagegen die Sicht der Immobilienbranche. Während bei Aktien der Wert zum Stichtag leicht feststellbar ist, gilt dies bei Immobilien nicht. " Aus unserer Sicht wäre es daher sachgerecht, die neuen Regeln nur für nach dem 1.1.2007 erworbene Immobilien anzuwenden" , sagt Ralf Krabbes, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes Freier Immobi- lien- und Wohnungsunternehmen (BFW). " Für alle, die bereits investiert haben, muß es eine Übergangsregelung geben."

      " Bei bestehenden Immobilienanlagen ist sehr schwer festzustellen, welchen Wert sie zum Stichtag 1. Januar 2007 haben" , sagt auch Götz Wiese, Anwalt und Steuerexperte bei der Kanzlei Latham & Watkins. Dafür müsse gegebenenfalls ein Wertgutachten in Auftrag gegeben werden - ein sehr kostspieliges Unterfangen. " Man sollte daher einen ganz klaren Schnitt machen und nur Anschaffungen erfassen, die nach dem Stichtag erfolgen" , so Wiese.

      Meister hält diese Probleme jedoch für lösbar. " Der Wert der Immobilien zum 1. Januar 2007 wird in irgendeiner Form festzulegen sein, sei es durch Schätzung, auf Basis des Einheitswerts oder auf andere Weise" , sagt er.

      Unklar ist nach seinen Worten dagegen noch, welche Vermögensgegenstände außer Wertpapieren und Aktien überhaupt besteuert werden, also ob beispielsweise Goldmünzen, Kunstgegenstände oder Briefmarken ebenfalls erfaßt werden. " Darüber wurde noch nicht gesprochen" , so Meister.

      Artikel erschienen am 20. November 2005"

      l

      ;)
      Avatar
      schrieb am 19.01.06 12:08:47
      Beitrag Nr. 34 ()
      Wolfgang Schüssel, derzeit EU-Ratsvorsitzender, hat eine eigene EU-Steuer ins Spiel gebracht. So wie man den Laden und die Begehrlichkeiten kennt, nur eine Frage der Zeit bis die EU ihre eigene Steuer erhebt. Und was böte sich da an? Richtig, eine Tobin-Steuer auf Börsenumsätze, das Lieblingskind aller Linken und zunehmend auch gesellschaftsfähig in anderen Kreisen.
      Avatar
      schrieb am 21.01.06 23:01:39
      Beitrag Nr. 35 ()
      Sie sollten eine Kapitalfluchtsteuer erheben - dann wäre allen gedient. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 13:48:41
      Beitrag Nr. 36 ()
      [posting]19.530.489 von lowkatmai am 04.01.06 15:21:27[/posting]Die Immobilienbesteuerung ist ganz einfach:

      Für Immobilien, die ab dem 1.1.1997 angeschafft/hergestellt wurden, ist der volle Differenzbetrag zu versteuern, denn diee haben es bis zum 31.12.2006 nicht aus der 10-Jahres-Frist geschafft.

      Für Immobilien, die vor dem 1.1.1997 angeschafft/hergestellt wurden, ist für jeden angefangenen Monat ab dem 1.1.2007 pauschal 0,2 % des Verkaufswerts als Wertzuwachs zu versteuern, es sei denn der Steuerpflichtige weist einen geringeren Wertzuwachs ab dem 1.1.2007 nach.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 17:35:22
      Beitrag Nr. 37 ()
      Ich glaube siebi71 will gerade seine Bewerbung als nächster Finanzabgreifminister abgeben. Die Regelung mit 0,2% pro Monat bedeutet, dass wer nach 50 Jahren Haltedauer ein Objekt verkauft den kompletten (100%) Veräusserungserlös (also nicht etwa nur den Gewinn) versteuern muss und zusätzlich nochmals weitere 20%.
      Avatar
      schrieb am 22.01.06 19:25:36
      Beitrag Nr. 38 ()
      Ich interpretiere die Berechnungsweise von Siebi so, dass nach 1 Jahr 6 vH (12 x 05 vH)des Verkaufserlöses, nach 10 Jahren 60 vH des Verkaufserlöses und nach 20 Jahren 120 vH des Verkaufserlöses als Gewinn gelten sollen.
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 07:47:21
      Beitrag Nr. 39 ()
      @Nataly

      der Satz von siebi71 ist doch "nur" 0,2% (0,5%). Insofern wären eben erst nach 50 Jahren die 120% vom Verkaufserlös zu versteuern (50*12*0,2).

      Richtig interessant für Finanzminister wird es, wenn mehrere Generationen das Objekt halten, sagen wir bspw. 100 Jahre. Dann sind 240% des Verkaufserlöses zu versteuern. Das dürfte dann so wie zwangsweise, entschädigungslose Enteignung sein.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 08:43:47
      Beitrag Nr. 40 ()
      Zu dem --- "Ich glaube siebi71 will gerade seine Bewerbung als nächster Finanzabgreifminister abgeben." --- gehört natürlich noch ein ;) dazu
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 09:29:44
      Beitrag Nr. 41 ()
      [posting]19.833.825 von K1 am 23.01.06 08:43:47[/posting]Nee als Finanzminister bin ich ungeeignet. Mein Vorschlag ist ja viel zu einfach und zu moderat. Bei einem Steuersatz von z.B. 25 % hat man pro 100 k€ Immobilienwert und pro Monat doch nur 50 Euro zu latzen. ;)
      Avatar
      schrieb am 25.01.06 07:32:06
      Beitrag Nr. 42 ()
      Wertpapiere, deren Veräußerung nach geltendem Recht keine steuerlichen Folgen auslöst, sind laut ZKA von der Neuregelung auszunehmen.
      welche wertpapiere sind damit gemeint:eek:

      ZKA zur Besteuerung von Kapitalanlagen

      Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), Berlin, ein Zusammenschluss der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft fordert von der Politik ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Besteuerung von Kapitalanlagen. In einem offenen Brief an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, den Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD sowie an die Bundesminister für Finanzen und für Wirtschaft und die Länderfinanzminister, wird die Planung der Bundesregierung zur Einführung einer pauschalen Besteuerung privater Veräußerungsgewinne in Höhe von 20 Prozent zum 1. Januar 2007 als falscher Weg dargestellt.

      Grund: Die Abgrenzung zwischen Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen werde damit weiterhin erschwert und nicht erleichtert. Der ZKA verlangt deshalb ein einheitliches Besteuerungskonzept für die Veranlagung privater Kapitalerträge wie etwa Zinsen, Dividenden und Investmenterträge sowie von Wertpapier-Veräußerungsgewinnen mit einem Steuersatz von höchstens 20 Prozent.

      Dabei dürften Dividendenwerte wegen der Doppelbelastung durch die Körperschaft- und Einkommensteuer allenfalls teilweise in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen werden. Wertpapiere, deren Veräußerung nach geltendem Recht keine steuerlichen Folgen auslöst, sind laut ZKA von der Neuregelung auszunehmen. Der Ausschuss fordert außerdem, dass die Steuer grundsätzlich im Wege eines abgeltenden Steuerabzugs durch die auszahlenden Stellen oder durch den Schuldner der Kapitalerträge erhoben wird und Erträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen, zum Abgeltungssteuersatz veranlagt werden
      Avatar
      schrieb am 25.01.06 12:31:24
      Beitrag Nr. 43 ()
      Union will Kontrolle abschaffen

      Führende Steuerpolitiker der Union wollen die Anfang 2005 eingeführte Kontoabfragemöglichkeit der Finanzämter kippen.

      „Wir können die Kapitalflucht aus Deutschland nur stoppen, wenn wir die automatische Kontenüberwachung wieder abschaffen", sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt, gegenüber FOCUS. „Dann kommt vielleicht auch wieder Geld aus dem Ausland zurück.“

      Bernhardt plädierte für eine anonyme Abgeltungssteuer auf Zinseinkünfte „spätestens zum 1. Januar 2008“. Die Abgabe würden die Banken dann automatisch an die Finanzämter abführen. Eine Kontrolle bei den Steuerzahlern wäre damit überflüssig. Bernhardt kritisierte: „Unsere Zinsbesteuerung ist mit einem Steuersatz von bis zu 50 Prozent nicht mehr wettbewerbsfähig. In Österreich zahlen Anleger nur die Hälfte.“

      Deshalb dürfe der Steuersatz in Deutschland „auf keinen Fall bei mehr als 30 Prozent liegen. Weniger als 25 Prozent halte ich allerdings für unrealistisch.“

      http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=2…
      Avatar
      schrieb am 25.01.06 15:51:53
      Beitrag Nr. 44 ()
      Hallo alle zusammen,
      gesetzt dem Fall die 20% kommen. Gilt dann noch das Halbeinkünfteverfahren und wird dann die Steuer direkt von der Depotbank abgeführt?
      Was meint Ihr?
      Avatar
      schrieb am 25.01.06 18:13:29
      Beitrag Nr. 45 ()
      Hi sugar,
      das Frage ich mich auch.
      Bekomme aber hier unf auch in anderen Foren nie eime Antwort.
      Ich glaube allerdings, daß das Halbeinkünfteverfahren nicht gilt.
      So ne Scheiße.


      Ich will, daß die Spekufrist bleibt.
      Die halben Dividenden zu versteuern, war auch supi.
      Rückwirkende Steuer! Das wäre echt das allerletzte.

      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 25.01.06 23:54:36
      Beitrag Nr. 46 ()
      Meine Meinung dazu ist:
      Wenn ne Abgeltungssteuer von 20% tatsächlich kommt, wird das HEV abgeschafft. Ist doch grad der Sinn einer solchen pauschalen Steuer, daß sie alles gleich behandelt und eben nicht mehr differenziert wird, ob Aktie, Dividende, Zertifikat oder Derivat usw. Wäre für die abführenden Banken auch viel zu kompliziert.
      Außerdem wäre ein effektiver Steuersatz von "nut" 10% für Aktien oder Dividenden politisch wohl kaum "vermittelbar".

      Also: richtet euch auf 20% Pauschalsteuer für alles ab spätestens 2008 ein.
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 07:54:06
      Beitrag Nr. 47 ()
      Meine Meinung dazu ist:
      Wenn ne Abgeltungssteuer von 20% tatsächlich kommt, wird das HEV abgeschafft. Ist doch grad der Sinn einer solchen pauschalen Steuer, daß sie alles gleich behandelt und eben nicht mehr differenziert wird, ob Aktie, Dividende, Zertifikat oder Derivat usw. Wäre für die abführenden Banken auch viel zu kompliziert.
      Außerdem wäre ein effektiver Steuersatz von " nut" 10% für Aktien oder Dividenden politisch wohl kaum " vermittelbar" .

      Also: richtet euch auf 20% Pauschalsteuer für alles ab spätestens 2008 ein.


      Würde ich auch begrüßen, selbst wenn ich dann mehr bezahle. Dann muss man sich nämlich keine Gedanken mehr über die Steuer machen: 20 % auf alles und gut ist.

      Den Unterschied zwischen "guten Langfristanlegern" und "bösen Spekulanten" verstehe ich sowieso nicht: Auch wenn ich Gewinne realisiere versaufe ich die ja nicht sondern investiere sie wieder neu.
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 08:59:07
      Beitrag Nr. 48 ()
      Hallo Sieb,

      schön, daß wenigstens Dir die neuen Besteuerungspläne gefallen.

      Dazu fällt einem nichts mehr ein.
      Manche Anleger kann man echt nicht verstehen.
      Auch fast jeder Kurzfristanleger ist doch mit dem Halbeinkünfteverfahren besser gefahren.


      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 11:12:26
      Beitrag Nr. 49 ()
      also im jahr 100.000€ oder sogar 1.000.000€ gewinne abschöpfen und dafür nur:yawn: 20% steuer bezahlen:lick:

      etwas schöneres gibt es doch garnicht:cool:

      ist doch viel besser als 10 stunden an der werkbank oder im büro zu sitzen und die hart verdienten brötchen mit 30% oder sogar 40% zu versteuern.

      also wer sind die gewinner:eek:
      die armen :laugh::laugh::laugh:millionäre
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 13:00:49
      Beitrag Nr. 50 ()
      Das mit dem rückdatierten Stichtag (1.1.1997) ist doch auch wieder die Verarsche.
      Alle, die sich Immos als Anlage mit einem Zeithorizont >10Jahre kauften, schauen dann in die Röhre, wiel eine Steuer auf den Vekaufsgewinn (Verkaufspreis - Buchwert) zu entrichten ist. Eine der Rahmenbedingungen und Vorraussetzungen, unter der der Invest-Entscheid getroffen und für wirtschaftlich erachtet wurde, würde nachträglich extrem gändert.
      Mit solchen Dreh- und Kehrtwenden im Steuerrecht kann kein Mensch vernüftig disponieren und langfristig planen. Aber genau das ist doch, was politisch gefordert und gefördert werden sollte: Die langfristige Planung für eine abgesicherte Zukunft eines jeden!

      Mit den häufigen und vor allem rückwirkenden Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen wird aber genau das Gegenteil bewirkt. Kurzfristiges Handeln, kurze Bindung und Kapitalflucht. Na dann, wenn`s so gewollt ist.
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 14:02:21
      Beitrag Nr. 51 ()
      nicht jeder ANleger hat jedes JAhr 100.000- 1 Mio Gewinne.

      Kurzfristig gesehen ist es reine Glücksache hohe Gewinne zu machen. Das klappt nur in Hausse-Zeiten.
      Langfristig ost die Börse besser berechenbar.
      1ß-12% p.a. würden mir reichen. Rechne ab mit 8-10% sehr langfrstig.
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 14:20:08
      Beitrag Nr. 52 ()
      @ #51

      Kurzfristig gesehen ist es reine Glücksache hohe Gewinne zu machen. Das klappt nur in Hausse-Zeiten.

      Kein Glück.
      Wer dauerhaft kurzfristigen Erfolg = Daytrading an der Börse haben will, der muss physisch und psychisch extrem hart dafür arbeiten, viel Geld investieren in Equipment. Und weil die meisten dafür zu faul sind, ist dieser Weg nur einigen Wenigen vorbehalten.

      @ #47

      Warum nicht 50%? Wenn du gern 20% zahlst, dann kannst du auch 40, 50% verkraften.

      Wer fürs Alter vorsorgt tut dies aus bereits versteuertem Einkommen, die neue ach so bequeme Pauschalsteuer wird also noch mal oben drauf gesattelt, die Nettorenditen nach Inflation dürften bei konservativer Anlage damit gegen Null gehen. Damit werden alle privaten Vorsorger bestraft und alle, die ihre Kohle versaufen und im Alter dann halt staatliche Hilfen in Anspruch nehmen belohnt.

      Mfg

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 15:53:57
      Beitrag Nr. 53 ()
      Klar Melmaq, ist ja auch staatliche Wirtschafts-Förderung!
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 17:20:32
      Beitrag Nr. 54 ()
      Kein Problem damit Juliusturm. Seit dem Zwangs-Merger mit den Ossis sind die eh schon auf staatliche Hilfen und Zuwendungen fixierten Deutschen noch sozialistischer geworden. Eine Kapitalausfuhrsteuer für alle bösen Anleger, die ihr Geld ins Ausland retten i.H. von 90% und gut ist. Alle die so blöde sind, selber vorzusorgen, werden dann dereinst in ca. 10-15 Jahren, wenn der Staat zusammenbrechen droht unter Renten-, und Gesundheitslast (Stichwort geburtenstarke Jahrgänge kommen langsam ins Rentenalter) zwangsenteignet. So ab 50-100k aufwärts alles weg, den rest dürft ihr behalten. So etwa. So wird es kommen. Ihr dürft das gern abspeichern und werdet mir einst danken. :laugh: Denn noch könnt ihr was TUN!

      Mfg

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 18:20:34
      Beitrag Nr. 55 ()
      Hi Melmaq,

      jedem das Seine. Es muß auch Kurzfristanleger geben.
      Bekehren möchte ich keinen ANleger.

      Ich gehe seit Jahren wie auch Prof. Dr Max Otte den langfristigen Weg.
      Es kommen auch nur Qualitätsaktien ins Depot.
      Prof. Otte Ziel sind 15% p.a.
      Mein bescheidenes Ziel sind 8-10% p.a. ( da ich anfangs nicht auf den IW geschaut habe.).
      Seigerung wären 12 % p.a.
      Jetzt lachen die Zocker und sagen, was sind denn 12% p.a.
      Mit wenig GEld zockt man, mit etwas mehr Geld investiert man. So einfach ist das.
      Wir setzen auf den Zinseszinseffekt.
      10% p.a. Verdoppllung alle 7,2 JAhre
      15% p.a. Verdopplung alle 4,8 JAhre
      Bei einer größeren Summe ist der Effekt enorm.
      So jetzt habe ich keine Bock mehr.

      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 18:25:23
      Beitrag Nr. 56 ()
      noch eins Melmaq.

      Das gilt heute immer noch:

      90% der Börsianer sind laut Kostolany Narren.


      Auch ich habe anfangs kleiner Fehler an der Börse gemacht.
      MAn muß halt Lehrgeld zahlen und daraus lernen.
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 20:40:54
      Beitrag Nr. 57 ()
      also ich kapiere das nicht so ganz mit der pauschalen abgeltungssteuer von 20%
      bedeutet daß jetzt , daß bei jedem verkauf automatisch 20% vom verkaufswert direkt bei verkauf als steuer abgezogen werden?:eek::eek::eek::eek::eek::eek:

      was ist, wenn ich z.b. im jahr 6x mein depot umschichte, und bei jeder umschichtung 10% gewinn gemacht habe.
      werden dann trotzdem bei jedem einzelnen verkauf dann 20% vom verkaufswert abgezogen, also dann netto für mich 10% verlust?:eek::confused::confused::confused:

      das wäre ja eine absolute katastrophe für alle, die kurzfristig anlegen. für consors, comdirekt und den rest der direktbanken wäre das dann wohl das aus, denn kein mensch kann sich das leisten.:mad::mad::mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 26.01.06 21:16:08
      Beitrag Nr. 58 ()
      Hi Delta,

      die ganze Neuregelung für Aktien ist ein Katastrophe.
      Das raffen hier nur die wenigsten Anleger.

      auris
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 11:16:38
      Beitrag Nr. 59 ()
      die ganze Neuregelung für Aktien ist ein Katastrophe

      Nach meinem Kenntnisstand gibt es derzeit keine "Neuregelung".
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 12:25:18
      Beitrag Nr. 60 ()
      Hi Nataly,

      geplante Neuregelung ( d. Vorschläge) meinen wir.
      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 13:56:20
      Beitrag Nr. 61 ()
      [posting]19.908.134 von aurisinterna am 27.01.06 12:25:18[/posting]wir ?

      wenn ich sowas lese frage ich mich wer hier was nicht verstanden hat :

      bedeutet daß jetzt , daß bei jedem verkauf automatisch 20% vom verkaufswert direkt bei verkauf als steuer abgezogen werden?
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 19:08:24
      Beitrag Nr. 62 ()
      natürlich habe ich mit meiner frage die geplante steuerregelung gemeint.
      aber meine frage bleibt weiter offen.
      also ich wiederhole mal mein posting von unten.
      vielleicht weis jemand bescheid.

      bedeutet daß jetzt , daß bei jedem verkauf automatisch 20% vom verkaufswert direkt bei verkauf als steuer abgezogen werden
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 20:57:28
      Beitrag Nr. 63 ()
      Es kann sich allenfalls um 20 vH vom Gewinn handeln.

      Gewinn = Verkaufspreis minus Anschaffungskosten - Werbungskosten.

      G = Vp - Ak - Wk
      Avatar
      schrieb am 28.01.06 00:02:55
      Beitrag Nr. 64 ()
      # 63

      dann müsste also die bank, direkt bei verkauf einer aktie den kaufpreis ermitteln, denn nur so kann dann wirklich der abgabebetrag ermittelt werden.:rolleyes:
      kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, wie soll das denn sein, wenn man aktien bei consors gekauft hat, anschließend ein depotübertrag zu comdirekt macht und die aktien dann hier verkauft. die comdirekt weis doch nicht zu welchem kurs ich die aktien damals bei consors gekauft habe?:confused::confused::confused::confused:

      und außerdem wie soll das denn dann gehen mit ausländischen banken? denke mal viele kurzfristanleger sind bei interactivebrokers, kann mir nicht vorstellen daß dieser amibroker extra für uns deutsche bei aktienverkäufen evtl. gewinnberechnungen durchführt.
      :confused::confused::confused::confused::confused:
      also mir kommt das alles sehr suspekt vor
      Avatar
      schrieb am 28.01.06 11:07:54
      Beitrag Nr. 65 ()
      tach zusammen,
      meine Meinung
      natürlich werden nicht gleich 20% vom Gewinn abgezogen.
      Und dein Broker wird sich bedanken, und hat damit garnichts zu tun.
      Ich lese es so, wenn es denn kommt ?
      Sämtliche Veräußerungsgewinne, abzüglich Werbungskosten, werden mit 20% besteuert.
      Also keine Freigrenze 512/1024 € mehr.
      Also muss die Steuer doch beim Anschaffungspreis eingerechnet weden
      Dass heißt aber auch , beim Kauf hat man gleich 18% minus.
      Bsp.100 Aktien a 14,50 =1450 + 20% + Ordergebühr 21,90 = 1761,90 /100 ist Einstandskurs 17,62€

      Da werden aber einige Broker arbeitslos. :eek:
      Und Stoploss nicht zu eng setzen!

      tach zusammen
      und Gruß zuhaus,dojo
      Avatar
      schrieb am 28.01.06 23:17:55
      Beitrag Nr. 66 ()
      Jetzt begreif ich!

      Aber da bist Du auf dem Holzweg:

      Veräusserungsgewinn= Verkauf-Einkauf- Werbungskosten.

      Dieser Veräusserungsgewinn ist z.B. mit 20% zu versteuern.

      Beispiel:
      Einkauf:20000
      Verkauf:25100
      WErbungskosten:100
      Gewinn:25100-20000-100=5000
      Steuer:5000*20%=1000

      Du erhältst als Gutschrift bei deinem Broker oder Bank also 25100 Verkaufserlös-100 Gebühren - 1000 Steuern= 24000 Euro.
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 09:54:45
      Beitrag Nr. 67 ()
      ..tach zusammen,
      das ist schon klar...aber hier nicht die Frage .

      Wenn ich an der Börse spekuliere habe ich doch ein Ziel vor Augen.

      Der eine möchte 3-10 % die Träumer 100 und mehr.

      Wenn ich aber p.a. 5% verdienen will,muss ich das doch in meinen EK einrechnen, und, wenn es denn kommt....eben die 20% Steuer dazu.
      Also ca.18% Minus beim Kauf. Ob da die Kleinanleger noch heiß sind.
      Dazu kommt noch : Nach jetziger Berechnung,mit dem persönlichen Steuersatz, sagen wir 40% sitzen die Gewinner bei diesem Modell wieder ganz oben. Ob der Steinbrück das seinen Wählern verkaufen kann ?

      Also abwarten

      na dann...
      tach zusammen, und Gruß zuhaus
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 10:11:05
      Beitrag Nr. 68 ()
      @ ritanplan,

      Wenn ich an einer Aktie 5% verdienen möchte,muss diese Aktie um 5% steigen....logo.
      Lassen wir mal die Brokerkosten aussen vor:
      ich kaufe 1 Aktie für 100 und möchte 5% also 5 eufs verdienen. Verkaufskurs 105 € .

      Nun muss ich aber 5 € + 20% Steuer dazurechnnen, also 100 + 5 Gewinn + 20 € Steuer diese Aktie muss also um 25% steigen um meine 5% zu bekommen.
      Oder geht mein Taschenrechner falsch :cool:

      na dann,Gruß zuhaus
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 11:01:56
      Beitrag Nr. 69 ()
      :laugh::laugh:
      habs schon gemerkt.
      Also von den 5€ Gewinn 20% = 1€ Steuer: Also muss, im Bsp. unten die Aktie um 6% steigen.

      Ja ja, das ist der Selbstständige in mir, die rechnen immer zu ihren Gunsten:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 13:30:49
      Beitrag Nr. 70 ()
      [posting]19.940.088 von dojo05 am 29.01.06 11:01:56[/posting]Mannoman:

      Selbständig und dann nicht den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn kennen? Mit dir Geschäfte machen muss Spaß machen. :mad:
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 15:59:18
      Beitrag Nr. 71 ()
      15:40 07Feb2006 RTRS-Union zweifelt an Fahrplan für Steuer auf Veräußerungsgewinne

      Berlin, 07. Feb (Reuters) - In der Unions-Bundestagsfraktion mehren sich Bedenken gegen eine Einführung der Steuer auf private Veräußerungsgewinne zu Beginn des kommenden Jahres.
      Als Ergebnis einer Klausurtagung der Finanzexperten von CDU und CSU meldete ihr Sprecher Otto Bernhardt am Dienstag in Berlin Diskussionsbedarf über den Zeitplan der Bundesregierung an. Zwischen der beabsichtigen Veränderung der Unternehmensbesteuerung, der Kapitalertragsbesteuerung und der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bestehe ein enger sachlicher Zusammenhang. Deshalb müssten alle Themen parallel bearbeitet werden.
      "Ob es vor diesem Hintergrund sinnvoll und möglich ist, die geplante Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bereits zum 1. Januar 2007 einzuführen und die anderen Veränderungen zum 1.Januar 2008, bedarf noch einer vertiefenden Diskussion", sagte Bernhardt. Die Experten der Union verfolgen dabei konkrete Vorstellungen. Es gebe eine deutliche Präferenz für eine Kapitalabgeltungssteuer, nicht zuletzt um Bürokratie und Kontrollnotwendigkeiten erheblich zu reduzieren. Eine abschließende Meinung wolle sich die Gruppe jedoch bilden, wenn Reformmodell der "Stiftung Marktwirtschaft" auch das Konzept des Sachverständigenrates vorliege.
      In dieser Form der Abgeltungssteuer werden alle Zinserträge und Gewinne etwa aus Aktien oder Dividenden einem einheitlichen Steuersatz unterworfen, der zumeist direkt von der beteiligten Bank an den Fiskus abgeführt wird. Als Grundlage dient derzeit ein Modell der hessischen Landesregierung, das einen Steuersatz von 17 Prozent vorsieht. In der Koalition ist das Modell umstritten. Vor allem in der SPD herrscht eine große Skepsis. Aber auch Unionspolitiker sehen den Ansatz kritisch.
      Die Regierung beabsichtigt, die Veräußerungsgewinne künftig mit 20 Prozent zu besteuern. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erwartet dadurch 2007 noch keine zusätzlichen Einnahmen. Bis zum Jahr 2009 sollen sie aber auf 110 Millionen Euro angewachsen sein.
      Bernhardt betonte, die Steuer dürfe nur auf Neufälle angewandt werden. "Nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes, aber auch mit Rücksicht auf einen anderenfalls erheblichen bürokratischen Aufwand, sollten Veräußerungsgewinne erst ab Verabschiedung des Gesetzes und nicht rückwirkend für die Besteuerung herangezogen werden", forderte er. Bislang können Aktien nach einem Jahr und Immobilien nach zehn Jahren verkauft werden, ohne dass darauf Steuern fällig werden.
      gwb/kps

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      Tuesday, 07 February 2006 15:40:36RTRS [nL07669391] {DE}ENDS
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      schrieb am 11.02.06 09:04:21
      Beitrag Nr. 72 ()
      Abgeltungssteuer offene Fragen:

      - Erfassung Ankaufkosten (z.B. nach Depotübertrag)
      - Anrechnung Verluste (soll über Bankengutschriften gehen- wie?)
      - Auslandskonten führen Abgeltungssteuer nicht ab
      - Ungerechtigkeit ggü. Großverdienern (wie löst man das)
      - Besteuerung Fondssparpläne
      - Verlustvor-/Rückträge möglich?

      Glaube nicht, dass es am Ende eine Abgeltungssteuer geben wird. Tippe eher auf Pauschalsteuer, die sich am Entwurf der damaligen Rot-Grünen Regierung orientiert. Der war richtig gut und fair, aber wurde leider von der Union im Bundesrat abgelehnt.

      Die Entwicklung bzgl. der Veräußerungsgewinne 1999ff gibt der Regierung mehr Spielraum.

      Art
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 17:06:58
      Beitrag Nr. 73 ()
      besteht eigentlich für die Steuererklärung 2005 die Pflicht, eine von der Bank erstellte Auflistung der Veräußerungsergebnisse beizulegen?

      Die Auflistung, die ich von meiner Bank erhalten habe, enthält keine Summen und scheint außerdem auch noch falsch berechnet zu sein.

      Mein EDV-Steuerprogramm weist mich auch nicht darauf hin, daß ich eine Bescheinigung der Bank beifügen muß.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 22:00:56
      Beitrag Nr. 74 ()
      ich leg sie nicht bei aber ich bin mir sicher dass das Finanzamt sie anfordern wird. Das wird ein Spaß, ich kenn bereits jetzt sechs Leute inklusive mir bei denen diese bescheinigung völlig falsch gerechnet wurde. Willkommen im Vorhof der Bürokratenhölle - Ihr Finanzamt.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 23:11:12
      Beitrag Nr. 75 ()
      Eine Verpflichtung die §24c Bescheinigung der Steuererklärung beizufügen gibt es nicht. Ich würde sie allerdings neben der eigenberechneten Aufstellung beilegen und darauf hinweisen, dass die §24c Bescheinigung fehlerhaft ist.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 04:09:11
      Beitrag Nr. 76 ()
      Für den Fall dass in der Bescheinigung mehr Gewinne ausgewiesen werden als tatsächlich gemacht wurden, kann das ja heiter werden. Und umgekehrt wird sozusagen das Hinterziehen erheblich vereinfacht. Der ganze Paragraph 24c vereint Spitzeltum und Bürokratie auf unnachahmliche Art und Weise.
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 13:18:07
      Beitrag Nr. 77 ()
      @hegels und hiberna,

      was für Fehler hat die Bank denn bei Euch gemacht?
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 13:26:09
      Beitrag Nr. 78 ()
      [posting]20.868.085 von Midas2000 am 20.03.06 13:18:07[/posting]die Anschaffungskosten werden nicht richtig ausgewiesen.

      Außerdem zeigt die Auflistung keine Summen und somit auch kein Total-Ergebnis.
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 16:59:26
      Beitrag Nr. 79 ()
      Auf die Kursgewinne soll demnächst anscheinend neben den 20% Abgeltungssteuer, 1,1% Solidaritätszuschlag und ggfls. 1,8% Kirchensteuer auch Krankenversicherungsbeitrag erhoben werden.
      Das wären 12% bei Elementen der Bürgerversicherung und 1 bis 2 % bei einem kinderversicherungsfinanzierenden Gesundheitssoli.

      Mal sehn, wann wir bei 100% angekommen sind ...

      Gruß,
      Markus
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 22:06:26
      Beitrag Nr. 80 ()
      Hallo allerseits,

      nun gut, wie also kann man die Steuer umgehen, wenn sie denn kommt wie angekündigt?

      Depot im Ausland? Schweiz, Österreich, Polen, Irland, Luxemburg,...?
      Wird in einem dieser Länder pauschal eine Steuer auf Gewinne erhoben?

      Hat jemand Erfahrungen damit?

      Danke.
      BF


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      Besteuerung privater Veräußerungsgewinne ab 2007