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    Kontraproduktive Dienstwagenneureglung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.05 08:28:47 von
    neuester Beitrag 21.12.05 18:50:23 von
    Beiträge: 25
    ID: 1.027.858
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      schrieb am 21.12.05 08:28:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das geht ja gerade so weiter mit den handwerklichen Fehlern wie bei der alten Regierung....


      Bisher konnte man als Selbständiger/Freiberufler wählen zwischen der 1%-Pauschalbesteuerung und dem Führen eines Fahrtenbuchs. Jetzt muss ich ein Fahrtenbuch führen, um nicht ein Fahrtenbuch führen zu müssen und weiter die 1% Regelung in Anspruch nehmen zu können.

      Viele (wie ich) haben die Prozentregelung in Anspruch genommen, weil sie zu bequem waren, ein Fahrtenbuch zu führen.

      Liebe Regierung, liebes Finanzamt! Ab jetzt werde ich die Briefmarken für meine Geschäftspost einzeln mit dem Auto in der Post abholen. Ich werde bei meinen Supermarkteinkäufen ein paar Büroklammern in den Wagen werfen und das ganze dann als Geschäftsfahrt aufschreiben. Ich garantiere: das werde nicht nur ich so machen, damit man auf eine schöne (fiktive) Km-Anzahl kommt, die dann privat verfahren werden kann. – Aber bitte, „ihr“ habt es nicht anders gewollt.

      Mal sehen was am Ende des Jahres an Steuermehreinnahmen rauskommt. Von dem ganzen Bürokratenkram mal abgesehen....

      Und nebenbei: warum gilt die Neuregelung nicht für Angestellte mit Dienstwagen, sondern nur für Selbständige???? Gibt es einen!!!! logischen Grund dafür?????? (Außer dem Mitleid der SPD für „abhängig Beschäftigte“).

      Und schon wieder nebenbei: Was das Verticken von Tankquittungen betrifft. Wer diese Quittungen kauft und in betrügerischer Absicht abrechnet, dem kann doch einfach auf die Schliche gekommen werden: Das Finanzamt kennt den Fahrzeugtyp, den durchschnittlichen Verbrauch – und dann einfach mal den Tachostand mitteilen lassen oder selbst nachschauen. Den Rest macht ein Taschenrechner.
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 08:38:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bescheuert, die Regelung.
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 08:44:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]19.360.224 von Graf_Voelsing am 21.12.05 08:38:12[/posting]Die große Koalition unter Merkel ist nichts anderes als eine Art Super- SPD.

      Dirigismus, Massenprdoduktion von dämpfenden Einschnitten, Staatsgläubigkeit. Regulierungswut.

      Als nächstes werden die eine Obergrenze einführen, was ein Manager verdienen darf.

      Dies ist das Land der Illusionisten. Die sich gernbe in ihren Illusionen bedienen lassen. Hätte man das nicht bisher bereits lernen müssen ?
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 08:45:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wer diesen ganzen Reglungs/Bürokratiewust mitbekommt - der weiß erst die radikalen Vorschläge von Kirchhoff zu schätzen!!!
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 08:51:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]19.360.317 von shut am 21.12.05 08:45:29[/posting]So ist es. Leider haben es die CDU-Häuptlinge und die Wähler nicht gedankt

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      Avatar
      schrieb am 21.12.05 08:52:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Kritik an der Regierung hin oder her.
      Hier ist nicht zu kritisieren daß man etwas tut, sondern wie man es tut.

      Geschäftswagen für Angestellte sind viel zu niedrig besteuert. Der geldwerte Vorteil für den Nutzniesser ist in der Regel wesentlich höher als der zu versteuernde Betrag.

      Darüberhinaus werden gewaltige Summen aus der Lohnsumme genommen und somit auch die Sozialkassen geschwächt.

      Es geht hier nicht um Neid sondern um eine Subvention.
      Nimmt man dem kleinen Angestellten die KM-Pauschale dann darf man sich doch auch mal die Dienstwägen näher anschauen.

      Von handwerlichen Fehlern rede ich nicht.
      Aber es wird immer deutlicher daß eine Kirchhoffsche Reform dringend notwendig wäre, denn das Gestrüpp von Parteipolitik, Steuergesetzen und Ausnahmeregelungen machen das ganze Chaos immer größer.
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 09:34:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      der kleine selbständige unternehmr ist der feind im eigenen lad.

      sowas muß bekämpft werden.

      damit keiner auf die idee kommt arbeitsplätze oder inbestitionen zu schaffen
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 09:35:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      @farniente

      zu niedrig besteuert & aus der Lohnsumme genommen?

      hättest Du die Güte mir das etwas anschaulicher zu erläutern?

      ich als geringgeschäftsnutzender Autofahrer habe die Karre
      aus dem Geschäft rausgenommen und ertatte mir völlig formlos die Kilometerpauschale (steuerfrei) wenn ich mal geschäftlich unterwegs bin. Da genügt ein Zettel mit Datum Ziel und Kilometer.

      aber 1% vom EVK monatlich habe ich empfindlich bemerkt bei der Berechnung meine Lohnsteuer.

      frohes Fest

      BdB
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 09:57:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]19.361.082 von Bernd_das_Brot am 21.12.05 09:35:19[/posting]Mit einem Sonderfall kann ich eigentlich immer nur die Regel bestätigen.

      Dienstfahrzeuge sind doch in Deutschland so beliebt weil sich die Firmen eine Menge Geld sparen, denn ohne Dienstfahrzeug müßte man dem jeweiligen Mitarbeiter wesentlich mehr Geld bezahlen, darüberhinaus geinnt man abschreibungsfähige Kosten.

      Der Mitarbeiter wiederum weiß genau daß Anschaffungskosten, Steuer und Versicherung, sowie die privat verwendeten Spritkosten sein Budget wesentlich mehr belasten würden als die Versteuerung des geldwerten Vorteils.

      Wer bezahlt also ? Nun, da es sich um eine Subvention handelt der Steuerzahler.
      Wenn die Firma aber ihren Angestellten nach der Abschaffung der Dienstawgen mehr Geld bezahlen müsste, dann wären auch mehr Sozialversicherungsbeiträge fällig.

      Nun ja, die Lösung Deines Problems liegt ja wohl auf der Hand. Du nutzt zu wenig oder Deine Firma verdient nicht genug.
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 10:12:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      letzteres ist wohl das primäre Problem :rolleyes:
      (speziell die Anzahlung konnte ich mir nicht leisten, die jetzigen Raten und laufenden Kosten schon ;))

      aber auf mehr Zeit geschäftlich im Auto bin ich nun wirklich nicht scharf

      wozu sollten Politiker mehr Sozialabgaben benötigen, die greifen doch je nach Eigenbedarf willkürlich ab. Der Rest (jene welche sie "vertreten") ist doch "todaleschal"
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 10:39:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]19.361.717 von Bernd_das_Brot am 21.12.05 10:12:03[/posting]Ja, mit dem Abgreifen hast Du ja recht. Aber das ist wieder allgemeine Politik.

      Bleiben wir beim spezifischen Problem.
      Die Ungerechtigkeit mit den Dienstwagen geht ja weiter.
      Firmen mit großen Fahrzeugparks bekommen Sonderkonditionen.
      Da die pauschalierte Versteuerung sich nach dem Gestehungswert richtet, profitiert der Dienstwagenfahrer erneut.

      Die Sekretärin in derselben Firma, ohne Dienstwagen, büsst das wiederum beim Einkauf ihres Fahrzeuges, denn ihr Verhandlungsspielraum ist weitaus geringer und der Automobilhersteller muß ja seine Profite irgendwo herholen.

      Beim Gebrauchtwagenverkauf büsst sie wieder dafür. Da sich die Anzahl von Gebrauchten ständig erhöht wegen abschreibungsbedingter Massenverkäufe, sinkt der Wert ihres wirtschaftlichen Gutes überproportional.

      Als weiteren Nachteil hat sie noch den Fakt, daß die "Konkurrenz" mit MwSt-Abzug verkauft. Dies ist zwar bei der Umsatzsteuerneutralität für den Verkäufer des Dienstwagens kein Vorteil, für die Sekretärin ist es ein Nachteil, weil sich die Käuferschicht verkleinert.

      Um keine Zweifel hier aufkommen zu lassen. Neid ist nicht mein Ding. Ich fuhr selbst viele Jahre Geschäftskarrossen. Dies hat mir aber nicht den Blick verstellt.
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 12:45:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]19.362.018 von farniente am 21.12.05 10:39:02[/posting]Das simmt ja alles. - Aber warum soll jetzt die Neuregelung ausgerechnet bei Dienstwagen für Angestellte nicht angewendet werden?????????
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 12:50:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]19.363.713 von shut am 21.12.05 12:45:44[/posting]Natürlich sollte sie angewendet werden !

      Eine große Koalition funktioniert ungefähr so:

      Die eine Hälfte will Fußball spielen, die andere will Handball spielen.
      Also einigt man sich auf jeweils eine Halbzeit Fußball und eine Halbzeit Handball.

      Momentan spielt man Volleyball. Auch ein schönes Spiel, meinen die Politspaken in Berlin.
      Der Bürger steht daneben und sagt: was geht denn hier ab ?

      Na das, was Du gewählt hast !
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 14:58:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]19.363.808 von farniente am 21.12.05 12:50:48[/posting]Vor allem:

      Hast du Fußballspielern mal beim Volleyball zugesehen ??

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 15:19:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      @farniente, mit Verlaub, du hast keine Ahnung von der Materie oder nur Halbwissen, beides ist genauso gefährlich.

      Die 1% Regelung wird vom Bruttolistenpreis berechnet, es ist egal wieviel der Unternehmer tatsächlich für den PKW zahlt. Die Besteuerung beträgt pro Monat 1% + 0,03% für jeden km Wohnung-Arbeit, bei 30 km zur Arbeit also nochmal ca. 1%. Das heißt, als Dienstwagenfahrer besteuert man in diesem Fall ca. 2% pro Monat, das macht 24% p.a., nach gut 4 Jahren ist der Wagen komplett durchbesteuert.

      Der geldwerte Vorteil wird nicht irgendwie von der Lohnsumme abgezogen, sondern brutto auf den Lohn aufgeschlagen und von diesem höheren Betrag die höhere Lohnsteuer (!) und die höheren SV-Beiträge (!) berechnet. Der Arbeitnehmer zahlt im Saldo also mehr Lohnsteuer und SV.

      Bei allem kassiert der Staat mit, wo dort zukünftig der Staat Ersparnisse erwartet, ist mir schleierhaft.
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 16:56:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]19.366.891 von JS2 am 21.12.05 15:19:32[/posting]Was soll der Käse.
      Ich habe auf die Schnelle eine grobe Antwort gegeben, ohne ins Detail zu gehen.

      Wer hier Halbwissen beweist und blanken Unsinn schreibt bist Du. Deswegen ist Dir nach eigenem Bekunden auch alles schleierhaft.
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 17:03:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]19.368.896 von farniente am 21.12.05 16:56:07[/posting]So, Käse also. Na dann widerleg mal meine Berechnung oder besser noch, gib deine Weisheiten mal in irgendeinem Fachforum zum besten:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 17:10:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      so daneben liegt JS2 m.W. nicht

      http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/index.jsp?url=htt…


      2. Nutzung von Firmen-PKW aus Arbeitnehmersicht
      2.1. Privatfahrten eines Arbeitnehmers mit dem Geschäftswagen
      Für die Einkommensteuer stellt die private Nutzung eines Geschäftswagens eine Sachzuwendung dar, die beim Arbeitnehmer der Lohnsteuer zu unterwerfen ist. Bei der unentgeltlichen Überlassung des Wagens zur privaten Nutzung ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil bei der Lohnsteuer zu berücksichtigen. Zur Ermittlung des geldwerten Vorteils sind nur die folgenden Methoden zugelassen, wobei man für jedes Kraftfahrzeug pro Kalenderjahr an das gewählte Verfahren gebunden ist. Für die Veranlagung der Einkommensteuer ist der er jedoch nicht an das mit seinem Arbeitgeber für die Erhebung der Lohnsteuer vereinbarte Verfahren gebunden (vgl. Lohnsteuerrichtlinie (LStR) 31 IX Nr. 3 Satz 4).

      2.1.a) 1% des Listenpreises pro Monat
      Der private Nutzungswert wird pauschal mit monatlich 1% des inländischen Listenpreises des Kraftfahrzeugs angesetzt. Der Listenpreis ist zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich der Umsatzsteuer zu ermitteln. Zum Listenpreis und zur Sonderausstattung ist die Umsatzsteuer auch dann hinzuzurechnen, wenn beim tatsächlichen Erwerb keine Umsatzsteuer angefallen ist. Maßgebend ist der Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung. Dies gilt auch bei Gebrauchtwagen! Der Listenpreis muss auf volle € 100,- abgerundet werden. Geleaste oder gemietete PKW fallen ebenfalls unter die Pauschale (vgl. BMF-Schreiben vom 21.01.2002, IV A6-S2177/ 02, Bundessteuerblatt (BStBl), Teil I 2002, S. 148, Rz. 1).

      Beispiel 1:

      Listenpreis eines Geschäfts-PKW, den der Arbeitnehmer auch für Privatfahrten nutzen kann
      € 40.900,-


      Geldwerter Vorteil für Privatfahrten 1% pro Monat

      € 409,- pro Monat


      Bei Sonderausstattungen gilt es zu differenzieren: Das Autotelefon wird gemäß § 3 Nr. 45 EStG nicht einbezogen. Werksseitig installierte Navigationssysteme (siehe BFH-Urteil aus Februar 2005, AZ VI R 37/04) wie auch alle übrigen Sonderausstattungen, die bereits von Anfang an im PKW enthalten sind, sind mit dem Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen und nicht aus dem Gesamtlistenpreis herauszurechnen. Wird die Sonderausstattung nachträglich eingebaut, ist der Wert mit den anfallenden Kosten (einschließlich Umsatzsteuer) dem ursprünglichen Listenpreis hinzuzurechnen.

      Kann das Kraftfahrzeug auch zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der pauschale Wert des geldwerten Vorteils für jeden Entfernungskilometer um 0,03% des inländischen Listenpreises, sofern nicht entsprechende Aufwendungen des Arbeitnehmers als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Bemessungsgrundlage für die Entfernungspauschale ist jeder volle km (angefangene km zählen nicht, also Abrundung auf volle km) der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wird das Kraftfahrzeug zu Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt, erhöht sich der pauschal angesetzte Wert für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstands um 0,002% des inländischen Listenpreises für jede Fahrt, für die der Werbungskostenabzug nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG ausgeschlossen ist (z.B. ist ein solcher Abzug nur für eine Familienheimfahrt pro Woche zulässig). Eine doppelte Haushaltsführung haben nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 2 EStG Arbeitnehmer, die beruflich außerhalb des Ortes, an dem sie einen eigenen Hausstand unterhalten, beschäftigt sind und am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung haben.

      Beispiel 2 :

      Listenpreis eines Geschäfts-PKW, den der Arbeitnehmer auch für Privatfahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (20 km) nutzen kann.
      40.900,00 €


      Geldwerter Vorteil für Privatfahrten 1% pro Monat

      409,00 €

      Geldwerter Vorteil für Arbeitswegfahrten 0,03% von 40.900,00 € pro Monat x Entfernungskilometer = 12,27 x 20 km

      245,40 €


      insgesamt
      654,40 €


      2.1.b) Einzelnachweis mit Fahrtenbuch
      Abweichend von der 1%-Methode kann der private Nutzungswert erfasst werden, indem die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein zeitnah und ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Dabei sind die dienstlich und privat zurückgelegten Fahrtstrecken gesondert und laufend im Fahrtenbuch nachzuweisen (zu den erforderlichen Angaben siehe unten).
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 17:18:02
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]19.366.891 von JS2 am 21.12.05 15:19:32[/posting]Genau so ist es. Und weil dies bisher recht lukrativ für den staat war, wird die neue regelung zu verlusten führen müssen.

      Warum??

      Weil sehr viele kleinbetriebe bisher schlicht zu faul oder zu bequem waren, ein fahrtenbuch zu führen. ( mich eingeschlossen)

      Indem abertausende jetzt ohnehin gezwungen werden, so ein nachweis zu führen,wird dies zu der absurden konsequenz führen, dass diese fahrer nun zwangsweise nachweisen, dass das fahrzeug ausschließlich für dienstliche zwecke genutzt wird und damit aus der für sie kostspieligen 1% regelung herauskommen.
      Ich fühle dieser regelung zu dank verplichtet, weil ich endlich den notwendigen druck erhalte ein fahrtenbuch zu führen. Überschlägliche ersparnis für mich voraussichtich 3 500-4 000 euro bisher zuviel bezahlter einkommenssteuer.
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 17:26:52
      Beitrag Nr. 20 ()
      [posting]19.369.331 von Nannsen am 21.12.05 17:18:02[/posting]Das schöne am Fahrtenbuch ist doch, das man es SELBST ausfüllt.;)
      Und Papier ist geduldig :D
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 18:04:03
      Beitrag Nr. 21 ()
      @#19&20 dann macht mal keine Fehler, mir war die Arbeit zuviel

      Nichtanerkennung eines Fahrtenbuches

      Wird die Ordnungsmäßigkeit der Führung eines Fahrtenbuchs vom Finanzamt z. B. anlässlich einer Betriebsprüfung nicht anerkannt, ist die Nutzung des Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten nach den Pauschsätzen zu bewerten.
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 18:13:31
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]19.370.241 von Bernd_das_Brot am 21.12.05 18:04:03[/posting]na und??? risiko gleich null weil du ohne fahrtenbuch ohnehin zahlen must.

      Mit dem nachträglichen streit über den firmenwagen o.ä. ist dies doch nur das ausgestreute hühnerfutter für den prüfer, damit der auch sein erfolgserlebnis hat.
      Übrigens lenkt dies von den wirklichen versteckten faulen eiern ab.
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 18:26:05
      Beitrag Nr. 23 ()
      ?
      risk zero ?

      du machst Dir also einen haufen Arbeit für ein "korrektes"
      Fahrtenbuch und wenn dem Prüfer Deine Handschrift nicht gefällt, versteuerst Du wieder pauschal.

      Also mir ist es die Arbeit nicht wert bzw. kann ich nicht glaubhaft versicheren die 60.000 KM auf 10x oder am Stück gefahren zu sein.

      deswegen für mich lose Zettel mit Datum, Ziel und Kilometer *,3 Oiro steuerfrei

      (zu teuer sollte der Wagen in dem Fall nicht gewesen sein)
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 18:29:16
      Beitrag Nr. 24 ()
      Wie verhält sich der folgende Fall:

      Habe gehört, dass es in der Toscana besonders preiswerte Elektrofachmärkte gibt. Ich möchte in diesem Sommer hinfahren und mal 14 Tage dort die Geschäfte abklappern und mich informieren. Zweck: Anschaffung einer neuen Computeranlage. Denke aber, es wird kein Handel zusammenkommen. - Fahrt mit dem Dienstwagen in die Toscana absetzbar??? ;)
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 18:50:23
      Beitrag Nr. 25 ()
      [posting]19.370.576 von shut am 21.12.05 18:29:16[/posting]Shut,
      mit der 1%-Regelung sind alle privaten Fahrten abgegolten. Also sind auch die Benzinkosten für die Urlaubsfahrt abziehbar. Nur wer weiß das, und behält die Benzinquittungen für private Fahrten und gibt sie seinem Steuerberater oder verbucht sie selbst als Aufwand. Wer viel privat fährt und das auch steuermindernd geltend macht profitiert von der 1%-Regelung. Da aber in der Praxis, die meisten nur Steuer, Versicherung und Abschreibung zu 100% geltend machen relativiert sich das wieder.


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