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    Speditionen umsatzsteuerfrei? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.01.06 21:42:41 von
    neuester Beitrag 12.02.06 11:35:53 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.031.357
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      Avatar
      schrieb am 09.01.06 21:42:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgende BM erhalten:

      von: partypapst
      Betreff: Umsatzsteuerfreiheit


      Hallo Nataly!
      Ich stehe vor der Frage ob Speditionen Umsatzsteuerfreie Tätigkeiten ausführen. Jemand in unserem Büro ist der Meinung die Rechnungen von Speditionen werden ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Weißt du näheres? Wäre schön wenn du mir helfen könntest. Danke.
      Avatar
      schrieb am 09.01.06 21:45:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nach meinem Infostand sind Speditionsleistungen nicht generell von der USt befreit. Bin aber auf diesem Gebiet nicht spezialisiert. Vielleicht weiß jemand Nähers darüber?
      Avatar
      schrieb am 09.01.06 21:58:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      bei Speditionen wird alles ganz normal besteuert.

      als alter Spediteur kannst du mir das glauben.

      Gruss Blondi.
      Avatar
      schrieb am 09.01.06 22:12:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      einzige Ausnahme sind umsatzsteuerbefreite Transportdienstleistungen der Deutschen Post AG (Briefe, Pakete) zB. auch Postwertzeichen.

      :)
      Avatar
      schrieb am 09.01.06 22:29:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Nataly oder andere Experten,

      wenn ich als GmbH Waren per Versand in die Schweiz schicke, die ich ganz normal in Deutschland im Großhandel eingekauft habe (also Vorsteuerabzug genutzt), muss ich
      dann dem Kunden 16 % Mehrwehrtsteuer analog wie bei einem deutschen Kunden berechnen und die Mehrwertsteuer
      an MEIN Finanzamt abführen?

      Danke schon mal

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      Avatar
      schrieb am 09.01.06 23:26:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]19.625.498 von tt400 am 09.01.06 22:29:11[/posting]Erstmal ja.

      Wenn Du nachweisen kannst das die Ware ins Ausland gelangt ist, kannst Du dir die MwSt vom Finanzamt wiederholen.

      mz
      Avatar
      schrieb am 10.01.06 08:39:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      @tt400

      wenn Du in die Schweiz lieferst (und das durch Ausfuhrerklärung, Paketschein o.ä. belegen kannst), dann ist m.W. nach keine Mehrwertsteuer in der Rechnung aufzuführen (und demzufolge muss auch keine an Dein Finanzamt abgeführt werden).

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 15.01.06 22:11:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich hab schon 2004 in die Schweiz geliefert, vierstelliger Betrag und brav 16% Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt.
      Den Steuerbescheid für 2004 hab ich schon bekommen.
      Kann ich trotzdem noch was machen?
      Avatar
      schrieb am 12.02.06 11:35:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      - Speditionsleistungen sind nicht von der USt befreit frei im Sinne des § 4 UStG

      - Eine Lieferung ins Ausland (Ausfuhrlieferung) ist Umsatzsteuerfrei nach § 4 UStG

      - Bei Lieferungen ins Ausland gilt: - Die Nebenleistung teilen umsatzsteuer-rechtlich das Schicksal der Hauptleistung UStR 29 (5) - Also wäre ein Transportleistung ins Ausland USt befreit


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