Speditionen umsatzsteuerfrei? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.01.06 21:42:41 von
neuester Beitrag 12.02.06 11:35:53 von
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Habe folgende BM erhalten:
von: partypapst
Betreff: Umsatzsteuerfreiheit
Hallo Nataly!
Ich stehe vor der Frage ob Speditionen Umsatzsteuerfreie Tätigkeiten ausführen. Jemand in unserem Büro ist der Meinung die Rechnungen von Speditionen werden ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Weißt du näheres? Wäre schön wenn du mir helfen könntest. Danke.
von: partypapst
Betreff: Umsatzsteuerfreiheit
Hallo Nataly!
Ich stehe vor der Frage ob Speditionen Umsatzsteuerfreie Tätigkeiten ausführen. Jemand in unserem Büro ist der Meinung die Rechnungen von Speditionen werden ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Weißt du näheres? Wäre schön wenn du mir helfen könntest. Danke.
Nach meinem Infostand sind Speditionsleistungen nicht generell von der USt befreit. Bin aber auf diesem Gebiet nicht spezialisiert. Vielleicht weiß jemand Nähers darüber?
bei Speditionen wird alles ganz normal besteuert.
als alter Spediteur kannst du mir das glauben.
Gruss Blondi.
als alter Spediteur kannst du mir das glauben.
Gruss Blondi.
einzige Ausnahme sind umsatzsteuerbefreite Transportdienstleistungen der Deutschen Post AG (Briefe, Pakete) zB. auch Postwertzeichen.
Hallo Nataly oder andere Experten,
wenn ich als GmbH Waren per Versand in die Schweiz schicke, die ich ganz normal in Deutschland im Großhandel eingekauft habe (also Vorsteuerabzug genutzt), muss ich
dann dem Kunden 16 % Mehrwehrtsteuer analog wie bei einem deutschen Kunden berechnen und die Mehrwertsteuer
an MEIN Finanzamt abführen?
Danke schon mal
wenn ich als GmbH Waren per Versand in die Schweiz schicke, die ich ganz normal in Deutschland im Großhandel eingekauft habe (also Vorsteuerabzug genutzt), muss ich
dann dem Kunden 16 % Mehrwehrtsteuer analog wie bei einem deutschen Kunden berechnen und die Mehrwertsteuer
an MEIN Finanzamt abführen?
Danke schon mal
[posting]19.625.498 von tt400 am 09.01.06 22:29:11[/posting]Erstmal ja.
Wenn Du nachweisen kannst das die Ware ins Ausland gelangt ist, kannst Du dir die MwSt vom Finanzamt wiederholen.
mz
Wenn Du nachweisen kannst das die Ware ins Ausland gelangt ist, kannst Du dir die MwSt vom Finanzamt wiederholen.
mz
@tt400
wenn Du in die Schweiz lieferst (und das durch Ausfuhrerklärung, Paketschein o.ä. belegen kannst), dann ist m.W. nach keine Mehrwertsteuer in der Rechnung aufzuführen (und demzufolge muss auch keine an Dein Finanzamt abgeführt werden).
Grüße K1
wenn Du in die Schweiz lieferst (und das durch Ausfuhrerklärung, Paketschein o.ä. belegen kannst), dann ist m.W. nach keine Mehrwertsteuer in der Rechnung aufzuführen (und demzufolge muss auch keine an Dein Finanzamt abgeführt werden).
Grüße K1
ich hab schon 2004 in die Schweiz geliefert, vierstelliger Betrag und brav 16% Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt.
Den Steuerbescheid für 2004 hab ich schon bekommen.
Kann ich trotzdem noch was machen?
Den Steuerbescheid für 2004 hab ich schon bekommen.
Kann ich trotzdem noch was machen?
- Speditionsleistungen sind nicht von der USt befreit frei im Sinne des § 4 UStG
- Eine Lieferung ins Ausland (Ausfuhrlieferung) ist Umsatzsteuerfrei nach § 4 UStG
- Bei Lieferungen ins Ausland gilt: - Die Nebenleistung teilen umsatzsteuer-rechtlich das Schicksal der Hauptleistung UStR 29 (5) - Also wäre ein Transportleistung ins Ausland USt befreit
- Eine Lieferung ins Ausland (Ausfuhrlieferung) ist Umsatzsteuerfrei nach § 4 UStG
- Bei Lieferungen ins Ausland gilt: - Die Nebenleistung teilen umsatzsteuer-rechtlich das Schicksal der Hauptleistung UStR 29 (5) - Also wäre ein Transportleistung ins Ausland USt befreit
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