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    Bin übern Tisch gezogen worden !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.06 15:13:07 von
    neuester Beitrag 13.01.06 22:03:18 von
    Beiträge: 11
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      schrieb am 12.01.06 15:13:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo zusammen:

      ich bin leider ziemlich besch***** worden und frage euch einfach mal, wie Ihr jetzt vorgehen würdet!

      Also flg hat sich zugetragen:

      Ca. vor 3 Mo. wird zwischen mir und einem Geschäftspartner eine Vereinbarung wie folgt schriftlich getroffen. Ich mache Telefonakquise für seine Dienstleistungen. Ansonsten steht drin, dass die Zusammenarbeit auf freiberuflicher Basis stattfindet. die Provision X bekomme für jeden durch meine Akquise zustandegekommenden und abgerechneten Auftrag. Dann noch der übliche Vermerk mit Geschäftsgeheimnisse etc. Viel mehr steht nicht drin. Eine Bestimmung wegen Kündigung steht nicht drin.

      Ich akquiriere ca. 3 Monate, ein Auftrag ist da, weitere Anfragen konnten wir nicht bedienen wegen am anfang nicht vorhandener kapazität. Weiter habe ich aber ca. 15 Interessenten ausfindig gemacht, die auftragswahrscheinlich sind in den nächsten 2, 3 Jahren. Damit will ich sagen, dass die Arbeit vereinbarungsgemäß stattgefunden hat. Provisionen sind bislang keine geflossen, weil noch kein Auftrag abgerechnet wurde.

      Jetzt kommt völlig unvermittelt eine neue Vereinbarung, die mir wesentlich weitergehende Pflichten auferlegt, meine Rechte, auch die Höhe der Provision, weitgehend beschneidet. Und mit der Bemerkung, die bestehende Vereinbarung werde von der neuen ab sofort ersetzt. Entweder unterschrift oder ende der zusammenarbeit. Die ursprüngliche Vereinbarung gelte nur noch für die bereits akquirierten Kunden.

      Auf meinen telefonischen Einwand, diese neue Vereinbarung sei für mich nicht tragbar, entgegnet mein Geschäftspartner, dann folge die Aufhebungsvereinbarung, die ich zurückschicken solle.

      Diese kommt per einschreiben. Im Anschreiben teilt er mir mit, die ursprüngliche Vereinbarung sei hiermit gekündigt. In der Anlage befindet sich die Aufhebungsvereinbarung (ab sofort aufgehoben, keine gegenseitigen ansprüche mehr etc.) es wird mir aber die ursprüngliche provision zugesichert und sogar ausgeweitet: denn für jeden durch ihn fortan akquirierten auftrag bekomme ich - dauerhaft - eine zwar kleine, aber immerhin, provision. ein im wahrsten sinne des wortes unglaubliche ausweitung. er hat somit ein schlechtes gewissen. und will unbedingt meine unterschrift.

      ansonsten: die kündigung erfolgt ohne angabe von gründen; es gibt meiner ansicht nach keine - zumindest für dritte nachvollziehbaren - gründe.

      da die realisierung meiner rechte, also provisionen, aus verschieden gründen schwierig ist, erwäge ich entschädigung für die geleistete arbeit, also eine aufwandsentschädigung nach billigem ermessen. relativ geringer stundensatz würde zum ansatz gebracht und ratenzahlung, die den partner nicht überfordert.

      ich würde das anstatt der ursprünglich vereinbarten provision einfordern (oder anrechenbar zusätzlich?). ich möchte auf jeden fall entschädigungvereinbarung mit (raten-?) zahlungsvereinbarung statt unsicherer und kaum eintreibbarer prov.

      kann ich entschädigung, evtl. statt ursprünglicher vereinbarung (provision) einfordern?

      was würdet Ihr machen?

      danke für evtl Beiträge!
      Avatar
      schrieb am 12.01.06 16:22:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ruf Igor und Wladimir an...die erledigen das schon :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.01.06 17:04:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      also irgendwie sehe ich nicht, wo du über den Tisch gezogen worden sein willst. Irgendwie klingt das ganze, als ob du von der Vereinbarung abweichen willst.

      Im Falle der Trennung ist aber sicher eine abgezinste Einmalzahlung (oder ein paar kurzfristige Raten) für die ausstehende Provision das Vernünftigste.
      Avatar
      schrieb am 12.01.06 17:34:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Auch wenn es dir nicht gefallen wird: du bist definitiv nicht über den Tisch gezogen worden. Ich vermute, dass Du auf eine langfristige Geschäftsbeziehung gebaut hast - dies Vertrauen ist nun enttäuscht?

      Zur rechtlichen Seite:
      Du bist als Makler tätig geworden. Das bedeutet aber keinenfalls, dass die Geschäftsbeziehungen unkündbar sind!!!
      Eine andere Frage ist allerdings wann und wie gekündigt werden darf.
      Solche Verträge sind immer aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündbar - ein solcher Grund dürfte aber hier nicht vorliegen.
      Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht ebenfalls, sofern es nicht per vertraglicher Regelung ausgeschlossen ist. In diesem Fällen muss meist eine (kurze) Kündigungsfrist eingehalten werden.

      Für deinen Fall bedeutet dies, dass dir dein Vertragspartner kündigen konnte.

      Eine andere Frage ist allerdings, inwieweit du ausbezahlt werden musst.
      Für bereits geworbene Kunden dürfte die Entlohnung klar sein - steht aber hier auch nicht im Streit.
      Für noch nicht geworbene Kunden dürfte auch klar sein, dass du nicht die volle Entlohnung bekommen kannst. Wie hoch letztlich die Entlohung sein wird, kann ich ohne nähere Angaben nicht beurteilen. Maßgeblich wird diesbezüglich sein, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass es zum Vertragsschluss kommt und wie groß das Interesse deines Geschäftspartners an einem Vertragsschluss ist.

      Eine Anspruchsgrundlage für einen Aufwandsentshcädigungsanspruch, wie du ihn verlangst bzw einen Schadensersatzanspruch, sehe ich momentan nicht.

      Ich denke, du kannst froh sein, dass dir dein Geschäftspartner von sich aus inen finanziellen Ausgelich gewährt.
      Avatar
      schrieb am 12.01.06 17:37:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      erstmal merci für den (ernsthaften) hinweis. ich bin über den tisch gezogen worden, weil ich aus irgendwelchen mir nicht erklärlichen gründen spontan entsorgt werden soll...

      ich hätte diesen sch*** job nie angefangen für gerade mal ein paar monate und dann provision hinterherlaufen (lohnt sich deshalb nicht, weil diese art der akquise erst beim 4, 5. kontakt wirkung zeigt (nach 3 oder 4 monaten erreichst du zu wenig). die profitable zeit erreichst du vielleicht nach einem halben jahr. ausserdem verstehe ich unter einer vereinbarung unter partnern nicht eine einseitige vereinbarung mit einem krassen missverhältnis von rechten und pflichten, die mir -friss od stirb - aufgenötigt wird über nacht, sondern eine einvernehmliche vereinbarung.

      ich würde weitermachen zu den ursprünglich vereinbarten konditionen. also ich will niemanden übervorteilen.

      aber danke erstmal.

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      schrieb am 12.01.06 17:41:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      §84 und §87 HGB ?
      Avatar
      schrieb am 12.01.06 17:47:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      über den tisch wurdest du tatsächlich nicht gezogen. aber über eure partnerschaft gab es offensichtlich keine einheitliche vorstellung. wenn doch, hast du auf der vertraglichen seite geschlampt. kündigung und auflösung ganz besonders streitfälle müssen geregelt sein. das kann und muss man regeln wenn man nicht auf die fresse fliegen will. für das nächste mal weisst du bescheid.
      Avatar
      schrieb am 12.01.06 21:01:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      O.K. So wie Du das schilderst, kann ich Deinen Frust verstehen.

      Setz Dich doch noch mal in entspannter Antmosphäre mit deinem Geschäftspartner zusammen und schilder ihm - ohne ihm Vorwürfe zu machen! - deine Lage.
      Frage ihn nach seinen Motiven aus, vielleicht ergbit sich dann etwas :kiss:
      Avatar
      schrieb am 12.01.06 23:41:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Dow40000:
      Bin übern Tisch gezogen worden !!!

      Bist du Fingerhakler?
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 20:02:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      (bin auch fingerhakler, da werde ich, wie sonst auch eigentlich, aber nicht über den tisch gezogen...)

      nein, es geht um was anderes: der kerl bildet sich ein, ich würde hinter seinem rücken seine dienstleistungen selbst/auf eigenen rechnung vertreiben. so ne art verfolgungswahn. ich hab die ersten anzeichen (unmotivierte anforderung eines einzelverbindungsnachweises, permanentes hinterfragen meines machens) nicht weiter ernstgenommen. die aufforderung zur aus meiner sicht ungünstigen neu-vereinbarung war vorangegangen von einem absurden vorwurf per email, ich würde mit person x kooperieren ohne sein wissen + wollte deshalb daten von seiner festplatte... völlig absurd, da dieses treiben nicht nur vertragswidrig wäre, sondern nicht unbeobachtet bliebe und mir finanziell nur nachteile bringen würde.

      dann - wie gesagt kam die neue knebelvereinbarung mit absurden möglichen vertragsstrafen für mich.

      eigentlich wollte ich nicht so weit ins detail gehen...

      meiner ansicht nach könnten mir dadurch ansprüche enstehen dadurch, dass ich oder ein Dritter an meiner stelle mit diesem kooperationsverlauf einfach nicht rechnen muss!
      also wer rechnet denn bei seinem geschäftspartner mit verfolgungswahn?? er versucht das jetzt auch zu kaschieren, in dem er in emails andere gründe für die kündigung nachschiebt...die aber an den haaren herbei gezogen sind.

      ok, merci erstmal für die tipps! passt auf persönlichkeitsstörungen auf! zumindest bei euren geschäftspartnern!
      Avatar
      schrieb am 13.01.06 22:03:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      so ist das halt, wenn goldgräberstimmung ausbricht. der verstand setzt dann aus.


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