Besteuerung Abfindung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.03.06 08:28:00 von
neuester Beitrag 16.03.06 14:43:04 von
neuester Beitrag 16.03.06 14:43:04 von
Beiträge: 10
ID: 1.043.958
ID: 1.043.958
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.241
Gesamt: 1.241
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
heute 18:05 | 4647 | |
vor 55 Minuten | 4634 | |
vor 57 Minuten | 4511 | |
heute 18:12 | 4131 | |
vor 1 Stunde | 3784 | |
vor 1 Stunde | 3601 | |
heute 18:37 | 2024 | |
vor 53 Minuten | 1734 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.634,05 | -0,83 | 184 | |||
2. | 9. | 0,7442 | +9,93 | 94 | |||
3. | 11. | 2,7700 | -38,10 | 94 | |||
4. | 4. | 161,86 | -0,82 | 77 | |||
5. | 3. | 0,1990 | -1,97 | 70 | |||
6. | 2. | 21,415 | -6,77 | 66 | |||
7. | 8. | 1.040,00 | +3,24 | 40 | |||
8. | 26. | 2.354,60 | +0,15 | 37 |
...........gerade in der Morgenzeitung gelesen,dass
es bei AEG Nürnberg zu einer Regelung gekommen ist.
Abfindungen werden gezahlt (1,8 fache Monatsgehalt je
Beschäftigungsjahr) .Das ist ja jetzt voll steuerpflichtig.
Heißt das ,wenn einer zB. 50000 Euro "bekommt",dass er darauf
den Spitzensteuersatz abdrückt ??!!! *welch ein Graus*
es bei AEG Nürnberg zu einer Regelung gekommen ist.
Abfindungen werden gezahlt (1,8 fache Monatsgehalt je
Beschäftigungsjahr) .Das ist ja jetzt voll steuerpflichtig.
Heißt das ,wenn einer zB. 50000 Euro "bekommt",dass er darauf
den Spitzensteuersatz abdrückt ??!!! *welch ein Graus*
zu recht
Ein bestimmter Betrag ist steuerfrei, etwa 7-11T Euro, je nach Alter und Beschäftigung, der Rest wird versteuert über mehrere Jahre.
Unklar ist, ob in diesem Sozialplan Beträge über 18 Monatsgehältern gekappt werden, wie es gesetzlich geregelt ist.
Unklar ist, ob in diesem Sozialplan Beträge über 18 Monatsgehältern gekappt werden, wie es gesetzlich geregelt ist.
Die Steuerfreiheit bzw. Freibetrag ist 2006 gestorben.
Ansonsten gilt eine Steuerermäßigung
auf Grund der sog. Fünftelregelung.
Ansonsten gilt eine Steuerermäßigung
auf Grund der sog. Fünftelregelung.
......und was heißt Fünftelregelung?
[posting]20.439.401 von Garcy am 01.03.06 11:36:26[/posting]Dem Einkommen ohne Abfindung wird 1/5 der Abfindung hinzugerechnet.
Dann wird darauf die Steuer berechnet und die Steuer auf das Einkommen ohne Abfindung abgezogen. Ergebnis ist die Steuer auf 1/5 der Abfindung.
Dieser Steuerbetrag wird verfünffacht und der Steuer auf das Einkommen ohne Abfindung hinzugerechnet.
Hierdurch wird im allgemeinen ein Progressionsvorteil erzielt.
Dann wird darauf die Steuer berechnet und die Steuer auf das Einkommen ohne Abfindung abgezogen. Ergebnis ist die Steuer auf 1/5 der Abfindung.
Dieser Steuerbetrag wird verfünffacht und der Steuer auf das Einkommen ohne Abfindung hinzugerechnet.
Hierdurch wird im allgemeinen ein Progressionsvorteil erzielt.
[posting]20.439.401 von Garcy am 01.03.06 11:36:26[/posting]Am besten du googelst mal mit "Abfindungsrechner". Leider funktieren aber nicht alle Links.
@ walwal: sorry, das ist falsch !! Nach der seit o1.o1.o6 gültigen Rechtssprechung ist jede Abfindung voll zu versteuern. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: z. B. wenn die Vereinbarung bis 31.12.05 feststand, bei anhängigen Arbeitsgerichtsprozessen aus 2005, unabhängig über deren Ausgang (z. B. Urteil, Vergleich etc.)Sollten vorangegangene Umstände zutreffen, kann man steuerlich für 2oo6 ein 1/5 Regelung machen. Zudem hat man hier auch noch einen Steuerfreibetrag von 7.2oo €uronen.
http://www.stb-web.de/news/article.php/id/1612
gruß Charles
http://www.stb-web.de/news/article.php/id/1612
gruß Charles
Ihr habt recht, war noch von Gestern!
Boete mir mein AG eine derartige Abfindung an, wuerde ich sie mit Kusshand nehmen und zur Konkurrenz wechseln. Sicherlich gibt es viele, die im Anschluss Schwierigkeiten haben werden, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Fuer viele aber stellt ein Wechsel nicht das geringste Problem dar - in solchen Faellen sind Abfindungen doch ein netter Bonus im nicht selten 6 stelligen EUR Bereich.
Dass man auf derartige Abfindungen Steuern zahlt, ist doch selbstverstaendlich.
mfG
Dass man auf derartige Abfindungen Steuern zahlt, ist doch selbstverstaendlich.
mfG
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
182 | ||
96 | ||
93 | ||
75 | ||
71 | ||
66 | ||
38 | ||
38 | ||
33 | ||
25 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
24 | ||
22 | ||
22 | ||
21 | ||
20 | ||
20 | ||
20 | ||
19 | ||
18 | ||
18 |