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    Besteuerung Abfindung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.03.06 08:28:00 von
    neuester Beitrag 16.03.06 14:43:04 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.043.958
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      Avatar
      schrieb am 01.03.06 08:28:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      ...........gerade in der Morgenzeitung gelesen,dass
      es bei AEG Nürnberg zu einer Regelung gekommen ist.
      Abfindungen werden gezahlt (1,8 fache Monatsgehalt je
      Beschäftigungsjahr) .Das ist ja jetzt voll steuerpflichtig.
      Heißt das ,wenn einer zB. 50000 Euro "bekommt",dass er darauf
      den Spitzensteuersatz abdrückt ??!!! *welch ein Graus*
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 08:43:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      zu recht
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 09:07:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein bestimmter Betrag ist steuerfrei, etwa 7-11T Euro, je nach Alter und Beschäftigung, der Rest wird versteuert über mehrere Jahre.

      Unklar ist, ob in diesem Sozialplan Beträge über 18 Monatsgehältern gekappt werden, wie es gesetzlich geregelt ist.
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 10:42:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Steuerfreiheit bzw. Freibetrag ist 2006 gestorben.

      Ansonsten gilt eine Steuerermäßigung

      auf Grund der sog. Fünftelregelung.


      ;)
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 11:36:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      ......und was heißt Fünftelregelung?

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      schrieb am 01.03.06 12:00:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]20.439.401 von Garcy am 01.03.06 11:36:26[/posting]Dem Einkommen ohne Abfindung wird 1/5 der Abfindung hinzugerechnet.

      Dann wird darauf die Steuer berechnet und die Steuer auf das Einkommen ohne Abfindung abgezogen. Ergebnis ist die Steuer auf 1/5 der Abfindung.

      Dieser Steuerbetrag wird verfünffacht und der Steuer auf das Einkommen ohne Abfindung hinzugerechnet.

      Hierdurch wird im allgemeinen ein Progressionsvorteil erzielt.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 12:02:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]20.439.401 von Garcy am 01.03.06 11:36:26[/posting]Am besten du googelst mal mit "Abfindungsrechner". Leider funktieren aber nicht alle Links.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 12:19:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ walwal: sorry, das ist falsch !! Nach der seit o1.o1.o6 gültigen Rechtssprechung ist jede Abfindung voll zu versteuern. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: z. B. wenn die Vereinbarung bis 31.12.05 feststand, bei anhängigen Arbeitsgerichtsprozessen aus 2005, unabhängig über deren Ausgang (z. B. Urteil, Vergleich etc.)Sollten vorangegangene Umstände zutreffen, kann man steuerlich für 2oo6 ein 1/5 Regelung machen. Zudem hat man hier auch noch einen Steuerfreibetrag von 7.2oo €uronen.
      http://www.stb-web.de/news/article.php/id/1612

      gruß Charles
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 11:43:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ihr habt recht, war noch von Gestern!:cry:
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 14:43:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Boete mir mein AG eine derartige Abfindung an, wuerde ich sie mit Kusshand nehmen und zur Konkurrenz wechseln. Sicherlich gibt es viele, die im Anschluss Schwierigkeiten haben werden, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Fuer viele aber stellt ein Wechsel nicht das geringste Problem dar - in solchen Faellen sind Abfindungen doch ein netter Bonus im nicht selten 6 stelligen EUR Bereich.

      Dass man auf derartige Abfindungen Steuern zahlt, ist doch selbstverstaendlich.

      mfG


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