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    Was macht Finanzamt mit EHZ ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.06 21:28:23 von
    neuester Beitrag 18.03.06 20:14:23 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.045.592
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      schrieb am 07.03.06 21:28:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe mein D- Konto was dem FA. bekannt war, gelöscht und habe jetzt in D auch kein Konto mehr, brauche ich auch nicht, da ich im Ausland arbeite und mich fast nur noch bei meiner dortigen Freundin aufhalte.
      Nun habe ich aber noch ein paar Jahre Anspruch auf diese EHZ wegen Immokauf :eek:
      Was macht das FA. wenn ich kein Konto in D mehr habe ?
      Behalten die einfach den Schotter und stecken ihn sich selbst ein ? Zuzutrauen ist es ja diesem Lumpenpack !!
      Mein Auslandskonto, gebe ich denen aber bestimmt nicht an :laugh: Zahltag für EHZ wäre der 15.3.
      Wer kennt sich mit so einem Fall aus ??
      Merci vorab !
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 21:36:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]20.562.515 von Fasu am 07.03.06 21:28:23[/posting]Da Du keine eigengenutzte Immobilie in Deutschland hast, hast Du auch keinen Anspruch mehr auf die EHZ.
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 21:46:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zocker: Natürlich hab ich Anspruch, das FA hat mir für vergangenes Jahr bereits EHZ gelöhnt, doch damals hab ich :kiss:Sie:kiss: noch nicht gekannt.
      In D bin ich auch noch unter der Immoadresse gemeldet, derzeit bewohnt die aber meine EX Freundin mit unserem Kind, von beiden will ich aber nichts mehr wissen..., aber gemeldet kann ich hier ja trotzdem bleiben, oder gibbet da bürokratische Vorschriften wie oft ich hier zu erscheinen habe ??
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 22:42:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      wegen solchen blutsaugern wie dir, die versuchen jeden scheiß mitzunehmen von dem sie denken dass sie ein "anrecht" darauf hätten, geht´s unserem staat finanziell so scheisse.
      denk mal drüber nach über den eigentlichen sinn, der hinter der EHZ steckt und ob du die kriterien der unterstützung, die dafür maßgeblich sind, derzeit erfüllst.
      du wohnst nicht in deutschland, du bewohnst noch nichtmal zeitweise die betreffende immobilie hier, zahlst hier wahrscheinlich null steuern, hast wohl deine gründe warum du dein auslandskonto gegenüber dem FA nicht mitteilen willst aber erwartest dass dir der deutsche staat das geld in den allerwertesten schiebt !
      denkst du wirklich dass dir diese förderung zusteht?
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 08:34:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kein Konto - keine Zahlung.

      Keine Selbstnutzung der geförderten Immobilie - keine Förderung.

      Auslandskonto als solches wäre nicht unbedingt ein Problem, wenn die erhöhten Überweisungskosten vom Empfänger getragen werden.

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      Avatar
      schrieb am 08.03.06 10:27:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      und die altlasten(exfrau und kind) hast du auch noch dem deutschen staat überlassen. pfui deibel:laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 10:59:16
      !
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      Avatar
      schrieb am 08.03.06 16:55:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Auch wenn ich im Ausland arbeite, aber in D noch gemeldet bin, dann muß ich auch in D noch versteuern, noch gilt ja das Wohnortprinzip für Steuer. Bin mal gespannt, wann sie es so machen wie bei den Amis, dann gilt das Paßprinzip, egal wo man auf der Welt ist, entscheidend ist welche Staatsbürgerschaft man hat.Ist man also deutscher Staatsbürger muß man auch in D versteuern und nicht in Honululu... Nehme mal an das liegt schon in den Schubladen..., so wie der Exodus aus Germany ist.
      Es gibt aber die 185 Tage Regelung, über die ja Boris Becker mit seinem Monaco Domizil gestolpert ist, Dank meiner neuen Flamme wird die aber in 2006 bei mir mehr als greifen und Merkel, Münte und wie sie alle heißen bekommen
      dann mein Pulver nicht mehr !! Ich muß nur von meinem Aufenthaltsort einen Nachweis mitbringen, daß ich mich dort mehr als 185 Tage aufgehalten habe, nichts leichter als das :kiss::kiss: Ob ich die EHZ dann noch bekomme glaub ich nicht, aber die Steuerersparniss wiegt da schon einiges mehr;);) Wozu braucht es diese ganzen Politiker eigentlich ?? Seit Jahren haben sie nur noch eines im Sinn: Wie ziehen wir dem Bürger noch mehr Geld aus der Tasche !!! Und der deutsche Michel geht auch noch wählen und läßt sich dann von denen rupfen bis Blut kommt.
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 19:07:12
      !
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      Avatar
      schrieb am 12.03.06 11:16:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi Fasu,
      die melderechtliche Situation erst mal zweitrangig.
      Maßgeblich für die Anwendung des EigZulG in D ist die tatsächliche Selbstnutzung einer Wohnung in D.
      Ob dies hier letztlich der Fall ist, kann ich bei deinen Angaben nicht abschließend beurteilen.

      Du bist allerdings verpflichtet dem FA den tatsächlichen Sachverahlt mitzuteilen.

      Zur Zahlung Folgendes:
      Das FA wird versuchen die EHZ auf das bisher bezeichnete Konto zu überweisen.
      Da es dieses nicht mehr gibt, wird es versuchen Kontakt mit dir per Post aufzunehmen.
      Wenn dies unter der alten Anschrift klappen sollte, wird es um die Angabe einer Kontoverbindung bitten.
      Eine Überweisung ins Ausland oder eine sonstige Zahlung ins Ausland ist sicher auch möglich, aber dies nur auf deine Kosten.
      Allerdings werden sich bei Zahlungen ins Ausland für dein FA gewisse Fragen stellen.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 19:58:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Man hat auch dAnspruch auf die Eigenheimzulage wenn man die Wohnung zur Unendgeltlichen Nutzung an Angehörige (i.s.d. § 15 AO) überlässt !!! Die Tochter zählt auf jeden fall dazu.
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 20:14:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      Dies ist richtig, aber nach § 1 des EigZulG haben nur unbeschränkt Steuerpflichtige Anspruch auf die Zulage. Außerdem wohnt ja primär oder unter anderem die Ex in der Wohnung.
      Es bleibt also bei gewissem Aufklärungsbedarf.

      cu
      pegru


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