Pensionszusage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.05.06 01:02:58 von
neuester Beitrag 16.05.06 15:27:15 von
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Wie kann ich feststellen, ob die Zusage angemessen ist.
Bruttoeinkommen als GGF 5.200 EUR x 12 = 62.400 EUR im Jahr
Tantieme 27.000.
Gesamteinkommen also 89.400 EUR im Jahr.
Vorhanden: Fonds-LV Direktversicherung aus 2003 mit Jahresbeitrag 1.752 bis EA 65. Rente bei 6% Wertentwicklung der Fonds ca. 650 EUR.
Garantierte Rente bei HDI von 4.200 EUR ab EA 65. seit 2004
Rente inkl. Überschüsse ca. 6.000 EUR
Sollte man in der Zusage nur die garantierte Rente festschreiben, oder auch die Überschüsse.
Zählt bei der Prüfung der Angemessenheit der Rente nur der Arbeitgeberfinnzierte Anteil oder muss auch eine Arbeitnehmerfinanzierte DV (Entgeltumwandlung) berücksichtigt werden?
Danke im Voraus für ernstgemeinte Kommentare.
Naguli
Bruttoeinkommen als GGF 5.200 EUR x 12 = 62.400 EUR im Jahr
Tantieme 27.000.
Gesamteinkommen also 89.400 EUR im Jahr.
Vorhanden: Fonds-LV Direktversicherung aus 2003 mit Jahresbeitrag 1.752 bis EA 65. Rente bei 6% Wertentwicklung der Fonds ca. 650 EUR.
Garantierte Rente bei HDI von 4.200 EUR ab EA 65. seit 2004
Rente inkl. Überschüsse ca. 6.000 EUR
Sollte man in der Zusage nur die garantierte Rente festschreiben, oder auch die Überschüsse.
Zählt bei der Prüfung der Angemessenheit der Rente nur der Arbeitgeberfinnzierte Anteil oder muss auch eine Arbeitnehmerfinanzierte DV (Entgeltumwandlung) berücksichtigt werden?
Danke im Voraus für ernstgemeinte Kommentare.
Naguli
Die Überschüsse können nicht zugesagt werden, da sie ja nie im Vorfeld bekannt sind und erst erwirtschaftet werden müssen.
Und zur Prüfung der Versorgungslücke natürlich auch den arbeitnehmerfinanzierten Teil berücksichtigen.
Und zur Prüfung der Versorgungslücke natürlich auch den arbeitnehmerfinanzierten Teil berücksichtigen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.598.745 von Naguli am 16.05.06 01:02:58Zählt bei der Prüfung der Angemessenheit der Rente nur der Arbeitgeberfinnzierte Anteil oder muss auch eine Arbeitnehmerfinanzierte DV (Entgeltumwandlung) berücksichtigt werden?
Geht es um die Frage der Versorgungslücke (wie justdukeit annimmt) oder um die Frage der Angemessenheit hinsichtlich der Frage der steuerlichen Anerkennung ?
Grüße K1
Geht es um die Frage der Versorgungslücke (wie justdukeit annimmt) oder um die Frage der Angemessenheit hinsichtlich der Frage der steuerlichen Anerkennung ?
Grüße K1
Beherrschender GGF?
Ansprüche GRV aus früherem Angestelltenverhältnis?
Die HDI Rente ist die Rückdeckungsversicherung zur PZ?
Was ist in der Pensionszusage zugesagt (Rente aus Rückdeckung = Leistungshöhe?)
Angemessenheit der Versorgung (nur durch GmbH finanzierte Versorgung):
- Direktversicherung pro 170 T€ Euro Kapital (Hochrechnung mit 4% genügt)= 1.000 Rente monatlich
- GRV Ansprüche aus Angestelltenzeit
- Garantierente der HDI (inkl. bis dato zugeteilte Überschüsse)
Summe daraus = maximal 75% der festen Bezüge
Angemessenheit der Vergütung:
Feste Gehälter / Bezüge zzgl. Dienstwagen zzgl. Handy etc.
plus Prämie zur Direktversicherung, plus fiktive Jahresnettoprämie der Pensionszusage (nicht Prämie der Rückdeckung!) muss insgesamt für Unternehmensgröße/Gewinn/Qualifikation des GGF usw. "üblich" sein. Soll der StB einschätzen.
Ansprüche GRV aus früherem Angestelltenverhältnis?
Die HDI Rente ist die Rückdeckungsversicherung zur PZ?
Was ist in der Pensionszusage zugesagt (Rente aus Rückdeckung = Leistungshöhe?)
Angemessenheit der Versorgung (nur durch GmbH finanzierte Versorgung):
- Direktversicherung pro 170 T€ Euro Kapital (Hochrechnung mit 4% genügt)= 1.000 Rente monatlich
- GRV Ansprüche aus Angestelltenzeit
- Garantierente der HDI (inkl. bis dato zugeteilte Überschüsse)
Summe daraus = maximal 75% der festen Bezüge
Angemessenheit der Vergütung:
Feste Gehälter / Bezüge zzgl. Dienstwagen zzgl. Handy etc.
plus Prämie zur Direktversicherung, plus fiktive Jahresnettoprämie der Pensionszusage (nicht Prämie der Rückdeckung!) muss insgesamt für Unternehmensgröße/Gewinn/Qualifikation des GGF usw. "üblich" sein. Soll der StB einschätzen.
noch eine Ergänzung:
Wegen der Unbestimmtheit der letzten Aktivbezüge (also vor Rentenbeginn) gilt als Faustformel: Im Regelfall kann von einer detailierten Prüfung der Überversorgung abgesehen werden, wenn die laufenden Aufwendungen für die Altersversorgung (maximal) 30% der AKTUELLEN festen Arbeitsvergütung nicht übersteigen.
Somit Arbeitgeberanteile zu GRV (falls nicht beherrschend) plus Direktversicherungsprämie plus fiktive Jahresnettoprämie der Pensionszusage.
Entgeltumwandlung bleibt unbeachtet
Wegen der Unbestimmtheit der letzten Aktivbezüge (also vor Rentenbeginn) gilt als Faustformel: Im Regelfall kann von einer detailierten Prüfung der Überversorgung abgesehen werden, wenn die laufenden Aufwendungen für die Altersversorgung (maximal) 30% der AKTUELLEN festen Arbeitsvergütung nicht übersteigen.
Somit Arbeitgeberanteile zu GRV (falls nicht beherrschend) plus Direktversicherungsprämie plus fiktive Jahresnettoprämie der Pensionszusage.
Entgeltumwandlung bleibt unbeachtet
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