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    EM.TV / DSF +PREMIERE + ARENA + DEUTSCHE TELEKOM in Sachen Fußball-Bundesliga 2006 / 2007 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.07.06 19:01:38 von
    neuester Beitrag 26.07.06 14:28:23 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.072.635
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      Avatar
      schrieb am 23.07.06 19:01:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dieses Thema wird in den nächsten Wochen noch heißer als die akuellen Temperaturen.......

      Seien Sie diesbezüglich versichert.......!

      Da werden News den Markt beherrschen, die aktuell jeder als für nicht möglich halten würde.

      Strongest Buy
      Avatar
      schrieb am 23.07.06 19:08:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Telekom unterbietet angeblich Arena mit Bundesliga-Abo

      Fußball-Fans, die Bundesliga live über die schnelle Internetverbindung der Telekom schauen wollen, kommen billiger weg als der normale Fernsehzuschauer, berichtet. eine Zeitung. Allerdings gibt es wohl technische Probleme bei der Internet-Fernsehplattform namens T-Home.

      HB HAMBURG. Über das Telekom-Angebot berichtet die „Financial Times Deutschland“ aus ihrer Montagausgabe vorab unter Berufung auf mit dem Vorgang vertraute Kreise. Demnach soll das Telekom-Fußballpaket für T-Home-Nutzer als Zusatzoption etwa 10 Euro kosten. Der klassische Bezahlsender Arena verlangt für sein Liga-Abo direkt oder über seinen Kooperationspartner Premiere 14,90 Euro. Der Preis für das Kombiprodukt T-Home, das aus über hundert Fernsehkanälen, schnellem Internetanschluss und Telefon besteht, solle bei 70 bis 80 Euro liegen, hieß es. Ein Sprecher der Telekom-Festnetzsparte T-Com wollte den Preis nicht kommentieren.

      Zum Bundesligastart wird die Telekom aber voraussichtlich nur ein Interimsprodukt anbieten. Den eigentlichen Vermarktungsstart von T-Home hat Europas größter Telefonkonzern nach Informationen der Zeitung wegen technischer Schwierigkeiten um mehrere Monate verschoben. Ursprünglich sollten erste Werbemaßnahmen bereits im Juni anlaufen, berichten mit dem Vorgang vertraute Personen. Die Kampagne sei jedoch auf Eis gelegt worden, ebenso wie ein ursprünglich für Mitte Juli geplanter Verkaufsstart des Produkts.


      Probleme bereitet der Telekom den Kreisen zufolge vor allem die für T-Home verwendete Software-Plattform von Microsoft. Diese hat in der Branche den Ruf, instabil zu sein. Bei Microsoft war für eine Stellungnahme niemand zu erreichen. Ein T-Com-Sprecher betonte, es handele sich um ein komplexes Produkt, bei dem viele Komponenten aufeinander abgestimmt werden müssten.



      http://www.handelsblatt.com/news/default.aspx?_p=201197&_t=f…
      Avatar
      schrieb am 23.07.06 23:22:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.984.189 von FRAGERO am 23.07.06 19:01:38dann sollen sie kommen:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.07.06 09:02:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      wombat01
      Was hat dieser Bericht mit EM-TV zu tun ?.
      Avatar
      schrieb am 24.07.06 15:07:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bisher wurde in meiner Umgebung noch kein einzig privates Wettbüro geschlossen.Werden nach meiner Meinung auch in Zukunft keine geschlossen.

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      Avatar
      schrieb am 24.07.06 15:46:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Vermittlung von Oddset-Sportwetten darf auch nach dem Urteil des Bun-desverfassungsgerichtes vom 28.03.2006 vorläufig nicht untersagt werden



      Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 17.07.2006 einem Betreiber, der in Räumen eines Gebäudes in Herrenberg Oddset-Sportwetten an in Großbritannien und Ös-terreich niedergelassene Unternehmen vermittelt, vorläufigen Rechtsschutz gegen die für sofort vollziehbar erklärte Verfügung der Stadt Herrenberg vom 30.05.2006 gewährt. Mit die-ser Verfügung untersagte die Stadt Herrenberg die weitere Vermittlung von Oddset-Sportwetten, räumte hierzu eine Abwicklungsfrist bis 16.06.2006 ein und drohte ein Zwangs-geld an. Das Gericht setzte die Vollziehung der auf den Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland vom 18.12.2003 (LottStV) gestützte Untersagungsverfügung aus.

      Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat in ihrem Beschluss hierzu ausgeführt:

      Das Gericht habe gegenwärtig erheblich Zweifel daran, dass vorliegend von einem „uner-laubten“ Glücksspiel ausgegangen werden könne. Dieses folge zunächst schon aus nationa-len verfassungsrechtlichen Aspekten. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01) das Gesetz des Freistaates Bayern vom 29.04.1999 aus-drücklich für verfassungswidrig erklärt, weil dieses das dort eingerichtete Monopol weder gesetzlich noch nach dem Verwaltungsvollzug konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahren ausgerichtet gehabt habe. Nur unter Beachtung strikter Vorgaben sei dies für eine Übergangszeit bis 31.12.2007 hingenommen worden. Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei zwar nicht der LottStV gewesen. Nach Überzeugung der Kammer genüge aber auch dieser nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherstellung einer hinreichend effektiven Suchtbekämpfung. Jedenfalls aber genüge auch der aktuelle Vollzug nicht den strikten Anforderungen des Urteils des Bundesverfas-sungsgerichts vom 28.03.2006, in dem u.a. auch für die Übergangszeit bestimmt worden sei, dass die Werbung der Monopolbetriebe sich zur Vermeidung eines Aufforderungscharakters bei Wahrung des Ziels, legale Wettmöglichkeiten anzubieten, auf eine Information und Auf-klärung über die Möglichkeiten zum Wetten zu beschränken habe. In dem Internetauftritt der „Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg“ am 17.07.2006 (http://lotto-bw.de) - im-merhin 3 ½ Monate nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werde zwar auf die Suchtgefahren und Jugendschutz hingewiesen und darauf, dass Lotto nur ein Spiel sei, gleichwohl werde nach wie vor auf eine mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht zu vereinbarenden Art und Weise, die geeignet sei, den Interessenten „den Mund wässrig zu machen“, auf hohe Gewinnmöglichkeiten hingewiesen, was nichts mit einer neut-ralen Information über das Spiel und seinen bloßen Ablauf zu tun habe. Es werde dabei ins-besondere durch Verweis auf verschiedene tatsächlich erzielte Gewinne einzelner Teilneh-mer der Eindruck erweckt, dass es für jeden ein Leichtes sei, auch zu diesen Glücklichen zu zählen, wenn man sich nur aktiv und mit einem die Gewinnchancen möglichst erhöhenden großen Einsatz am Spiel beteilige. Dieses eine glückliche Welt vermittelnde Bild setze sich auf den jeweils angebotenen Links konsequent fort. Unter diesen Voraussetzungen könne aber ein entsprechender im LottStV enthaltener Erlaubnisvorbehalt, geschweige denn die Fortführung eines Monopols keinen Bestand haben.

      Auch gemeinschaftsrechtlich bestünden aus den gleichen Gründen erhebliche Bedenken, dass der Erlaubnisvorbehalt oder gar eine Monopolisierung unter Berücksichtigung der Vor-gaben des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - in seinem Urteil vom 06.11.2003 (Gambelli) Bestand haben könne.Die gegenwärtige Rechtslage in der Bundesrepublik wie auch der Ge-setzesvollzug erfüllten nicht die vom EuGH aufgestellten Anforderungen mit der Folge, dass grundsätzlich die hier in Rede stehenden nationalen Regelungen wegen des Anwendungs-vorrangs des Gemeinschaftsrechts keine Anwendung finden könnten. Es spreche in diesem Zusammenhang schon einiges dafür, dass Übergangsbestimmungen wie die des Bundesverfassungsgerichts (bis 31.12.2007) nur vom EuGH getroffen werden könnten. Jedenfalls müssten derartige vorübergehend von nationalen Organen festgelegte Fälle der Nichtanwendung des Gemeinschaftsrechts absoluten Ausnahmecharakter haben. Die Voraussetzungen für einen solchen Ausnahmefall seien aber nicht gegeben, zumal dann, wenn, wie gezeigt, weiter in unzulässiger und unvertretbarer Weise geworben werde. Auch sei in der jüngsten Vergangenheit immerhin über längere Zeit der aktuelle Zustand unter aktiver Beteiligung der in staatlicher Regie betriebenen Monopolunternehmen hingenommen worden, ohne dass es, soweit ersichtlich, zu völlig unzuträglichen Verhältnissen gekommen wäre, die eine schwere Beeinträchtigung des Allgemeinwohls zur Folge gehabt hätten und weiter hätten, wenn die ohnehin anstehende Entscheidung des Gesetzgebers zu einer Neuordnung des Glückspiel- und Lotteriewesens abgewartet würde.

      Gegen den Beschluss (4 K2657/06) ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Ba-den-Württemberg in Mannheim gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung einzulegen ist.

      Ulrike Zeitler, Richterin am Verwaltungsgericht - Pressesprecherin -

      Quelle: http://www.isa-casinos.de/articles/13002.html

      Hätte das Bundesverwaltungsgericht im März ein eindeutiges Urteil gesprochen, dann wäre dem Rest der Republik viel erspart geblieben.
      Gewinn machen im Augenblick nur die Rechtsanwälte.


      Gruß wema
      Avatar
      schrieb am 24.07.06 19:51:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.004.923 von Antoniopreto am 24.07.06 09:02:57was fragste mich denn das ???


      ich hab halt nur den Threadtittel ganz gelesen
      EM.TV / DSF +PREMIERE + ARENA + DEUTSCHE TELEKOM in Sachen Fußball-Bundesliga 2006 / 2007

      da ging es dann auch Arene , Telekom + Bundesliga

      Premiere kommt auch vor

      also 4 von 6 angesprochenen Wörtern , ist doch nicht schlecht ......
      Avatar
      schrieb am 25.07.06 15:10:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.984.189 von FRAGERO am 23.07.06 19:01:38@all

      quelle : http://www.digitalfernsehen.de/news/news_98952.html






      24.07.06
      Offener Streit um Wettverbot im TV
      [fr] Frankfurt/München - Das Deutsche Sport Fernsehen (DSF) wirft Bayerns Regierung Verlogenheit und Verfassungsbruch vor.



      Das Deutsche Sportfernsehen (DSF) wirft der bayerischen Staatsre- gierung vor, "unter dem Deckmantel der Suchtprävention" das staatliche Wettmonopol aufrechtzuerhalten.

      "Um Suchtprävention geht es schon lange nicht mehr", sagte DSF-Geschäftsführer Rainer Hüther der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstagausgabe). Hüther drohte mit dem Wegzug des Senders aus München, da die Staatsregierung die Ausstrahlung von Werbespots privater Sportwetten-Anbieter verbieten will. "Die Standortpolitik der bayerischen Landesregierung erinnert mich derzeit mehr an Vertreibungspolitik", kritisierte Hüther. Er fügte hinzu: "Hier geht es um einseitige fiskalische Interessen und sonst gar nichts."

      Der DSF-Geschäftsführer warf dem Freistaat auch einen Verstoß gegen die Verfassung vor. Die Staatsregierung umgehe derzeit die eigentliche Aufsichtsbehörde, die Bayerische Landesmedienanstalt, und übe direkt Druck auf den Sender aus, um dessen Programm zu verändern. "Das ist ein grundgesetzwidriger Eingriff", betonte Hüther.

      Er widersprach der Darstellung, nach dem Urteil des Bundesverfassungs- gerichts Ende März seien private Wettanbieter vom Markt auszu- schließen. Genau das besage das Urteil nicht. «Deshalb können wir nicht erkennen, dass es eine eindeutige Rechtsgrundlage dafür gibt, diese Werbung zu untersagen», betonte Hüther.

      Er bezeichnete es als einen "eklatanten Standortnachteil", sollte das DSF im Gegensatz zum Konkurrenten Eurosport keine Werbung für private Sportwetten machen dürfen. Es gebe daher "massive" Überlegungen zu einen Umzug, und es lägen bereits "mehrere schriftliche Angebote von anderen Ländern vor".

      Auslöser für die vielen Spekulationen war ein Bundesverfassungs- gerichtsurteil vom März, welches den Wettanbietermarkt gehörig durcheinander gewirbelt hat. Das BVerfG hatte entschieden, dass das staatliche Wettmonopol von Oddset verfassungswidrig ist. Nun muss der Gesetzgeber neue Regelungen schaffen, die in zwei Richtungen gehen könnten. Entweder bleibt das Wettmonopol beim Staat, dann muss dies aber zur Verringerung der Spielsucht beitragen, was das Oddset-Modell bisher nach Ansicht der Richter keineswegs tut. Oder aber der Sportwettenmarkt muss privatisiert werden. (ddp-bay/fr)
      Avatar
      schrieb am 25.07.06 15:20:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.039.758 von seeffe am 25.07.06 15:10:32und noch etwas aktuelles , ( das chaos geht weiter , erlaubt oder nicht )


      quelle : http://rhein-zeitung.de/a/sport/fussball/t/rzo266878.html?markup=***" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://rhein-zeitung.de/a/sport/fussball/t/rzo266878.html?markup=***




      Trikot-Streit: 1860 eifert Werder Bremen nach

      Mün­chen - Nach dem Tei­ler­folg des SV Wer­der Bremen im Rechtss­treit um den gemein­samen Tri­kot-Spon­sor ist auch beim Fuß­ball- Zweit­ligis­ten TSV 1860 München die Zuver­sicht gewach­sen, schon bald wieder für „be­tand­win” werben zu dürfen.

      Die Spieler der „Löwen” mit dem umstrit­tenen „bwin”-Logo.



      Die „Löwen” wollen nun eben­falls eine rasche Auf­hebung des gegen sie ver­häng­ten Wer­bever­bots für den pri­vaten Sport­wet­ten-Anbie­ter erzie­len. TSV-Geschäfts­füh­rer Stefan Ziffzer kün­digte im Baye­rischen Fern­sehen die Abgabe des erwar­teten Ein­spruchs gegen die vor einer Woche erlas­sene Unter­las­sungs­ver­fügung an. „Wir werden - wenn es ähnlich abläuft wie in Bremen - inner­halb der nächs­ten acht bis zehn Tage eine vor­läu­fige Auf­hebung der Ver­fügung bekom­men, um dann das Ver­fah­ren vor dem Ver­wal­tungs­gericht zu haben”, sagte er. Ziffzer rechnet am Ende des Rechtss­treits mit einem Erfolg seines Clubs. „Wir werden das Ver­fah­ren gewin­nen, wann immer das auch sein wird”, pro­phe­zeite er in der Sendung „Blick­punkt Sport”

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      Das Bremer Verwaltungsgericht hatte ent­schie­den, dass der Bun­des­ligist SV Werder Bremen zunächst weiter mit seiner umstrit­tenen Tri­kot­wer­bung „bwin.­de” auf­lau­fen darf. Den „Löwen” war dies von der Stadt München auf Weisung der Bezirks­regie­rung von Ober­bay­ern unter Andro­hung eines Zwangs­gel­des von 50 000 Euro unter­sagt worden. Seit dem 21. Juli darf der Verein auch keine Trikots mit der Auf­schrift „bwin.­de” ver­kau­fen. Nach Ansicht der baye­rischen Staats­regie­rung sind private Sport­wet­ten ille­gal, weil sie gegen das Wett­mono­pol des Staates ver­stoßen.

      Ziffzer schränkte selbst ein, dass der Ein­spruch des TSV 1860 „nicht genauso ver­lau­fen muss wie in Bre­men”. Er warf den Poli­tikern zugleich vor, dass es ihnen bei ihrem Vor­gehen gegen „be­tand­win” nicht wie vor­gege­ben in erster Linie um die Bekämp­fung der Spiel­sucht in Deutsch­land gehe. Sie sei ledig­lich ein „dank­bares Argu­ment”, um das staat­liche Wett­mono­pol zu Gunsten des Anbie­ters „Odd­set” zu retten. „Der poli­tische Druck, die eigenen Geld­quel­len zu schüt­zen, ist enorm”, behaup­tete Ziff­zer.

      Der Geschäftsführer glaubt an einen Fort­bestand der von den „Löwen” auf drei Jahre geschlos­senen Part­ner­schaft mit „be­tand­win”. Die erste Hälfte der Jah­res­gage, die auf über zwei Mil­lio­nen Euro geschätzt wird, habe das Unter­neh­men bereits über­wie­sen, berich­tete Ziff­zer. „So lange wir die Nerven nicht ver­lie­ren, bin ich ziem­lich sicher, werden wir mit unserem Partner eine gute Part­ner­schaft haben”, sagte er. Die Finanz­spritze des Haupt­spon­sors hatte dazu bei­getra­gen, dass der finan­ziell ange­schla­gene Zweit­ligist von der Deut­schen Fußball Liga (DFL) die Lizenz für die neue Saison erhal­ten hatte.

      dpa-infocom


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      http://rhein-zeitung.de/a/sport/fussball/t/rzo266878.html
      Dienstag, 25. Juli 2006, 11:43 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
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      Avatar
      schrieb am 26.07.06 14:28:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die beste Werbung die es für ``betandwin `` mit dem Trikotstreit
      überhaupt geben kann.Das ganze hin und her erlaubt oder nicht erlaubt bringt mehr aufsehen für die Firma als nur das einfache Logo auf der Brust der Spieler.Am Ende wird sich betandwin und alle anderen privaten Anbieter sowieso durchsetzten da das Europäische Gericht auch noch ein Wort mitzureden hat.Für Oddsett mit ihren beschissenen Quoten wird es in Zukunft schlecht aussehen.
      Man müsste bescheuert sein bei denen ein Wettschein abzugeben wenn man bei den privaten bis zu 40% Gewinn mehr herausholen kann.


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