Terminverschiebung Frist 3-Jahres-Regelung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.12.06 23:52:17 von
neuester Beitrag 17.12.06 13:49:37 von
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Gut unterrichtete Kreise kolportieren, dass der Termin für die 3-Jahres-Regelung auf den 19.01.2007 verlegt werden soll!
Die Information ist unverbindlich und dürfte in den nächsten Tagen so, oder in etwas varierter Form, öffentlich gemacht werden!
Thorulf Müller
derKVProfi
Die Information ist unverbindlich und dürfte in den nächsten Tagen so, oder in etwas varierter Form, öffentlich gemacht werden!
Thorulf Müller
derKVProfi
stimmt !
ich habe heute das hier erhalten:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
folgende Informationen erreichen uns aktuell von der DKV:
"3-Jahres-Frist-Stichtag
Wir haben aus Berlin die informelle Nachricht, dass der
Stichtag für die 3-Jahres-Regelung wohl vom 27.10.06 auf den
19.01.07 (Tag der 2.+3. Lesung im Bundestag) verschoben werden
soll. Damit haben Sie noch die Chance alle GKV Versicherten,
die am 01.01.2007 versicherungfrei werden, zu versichern.
Erfolgt die Verlegung des Stichtages, gilt die
Bestandsschutzklausel. D.h.
§ 6 SGB V, Abs. 9 - Die Bestandsschutzklausel stellt sicher,
dass Arbeiter und Angestellte, die am Stichtag (das wäre dann
der 19.01.07) bei einem privaten
Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven
Krankenversicherung versichert waren oder vor diesem Stichtag
ihre gesetzliche Krankenversicherung gekündigt hatten, um in
ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln,
versicherungsfrei bleiben, solange sie keinen anderen
Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllen.
Alle GKV Versicherten, die nach bisherigem Recht zum
01.01.2007 versicherungsfrei werden und bei der GKV vor dem
19.01.07 (Eingang Kündigung bei der GKV bis zum 18.01.07)
kündigen, würden die Regelung erfüllen und wären dadurch nicht
von der 3-Jahres-Regelung betroffen.
Sie haben damit sogar die Möglichkeit den Vertrag bei der DKV
erst nach dem Stichtag beginnen zu lassen, in Abhängigkeit zur
normalen Kündigungsfrist bei der GKV. Beginnt die Versicherung
erst nach dem Stichtag, muss es zu keiner Rückabwicklung des
Vertrages kommen, sofern der Stichtag doch nicht verlegt
werden sollte. Dies könnte gerade verunsicherten Kunden
entgegen kommen.
mfg
BB
ich habe heute das hier erhalten:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
folgende Informationen erreichen uns aktuell von der DKV:
"3-Jahres-Frist-Stichtag
Wir haben aus Berlin die informelle Nachricht, dass der
Stichtag für die 3-Jahres-Regelung wohl vom 27.10.06 auf den
19.01.07 (Tag der 2.+3. Lesung im Bundestag) verschoben werden
soll. Damit haben Sie noch die Chance alle GKV Versicherten,
die am 01.01.2007 versicherungfrei werden, zu versichern.
Erfolgt die Verlegung des Stichtages, gilt die
Bestandsschutzklausel. D.h.
§ 6 SGB V, Abs. 9 - Die Bestandsschutzklausel stellt sicher,
dass Arbeiter und Angestellte, die am Stichtag (das wäre dann
der 19.01.07) bei einem privaten
Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven
Krankenversicherung versichert waren oder vor diesem Stichtag
ihre gesetzliche Krankenversicherung gekündigt hatten, um in
ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln,
versicherungsfrei bleiben, solange sie keinen anderen
Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllen.
Alle GKV Versicherten, die nach bisherigem Recht zum
01.01.2007 versicherungsfrei werden und bei der GKV vor dem
19.01.07 (Eingang Kündigung bei der GKV bis zum 18.01.07)
kündigen, würden die Regelung erfüllen und wären dadurch nicht
von der 3-Jahres-Regelung betroffen.
Sie haben damit sogar die Möglichkeit den Vertrag bei der DKV
erst nach dem Stichtag beginnen zu lassen, in Abhängigkeit zur
normalen Kündigungsfrist bei der GKV. Beginnt die Versicherung
erst nach dem Stichtag, muss es zu keiner Rückabwicklung des
Vertrages kommen, sofern der Stichtag doch nicht verlegt
werden sollte. Dies könnte gerade verunsicherten Kunden
entgegen kommen.
mfg
BB
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