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    Terminverschiebung Frist 3-Jahres-Regelung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.12.06 23:52:17 von
    neuester Beitrag 17.12.06 13:49:37 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.100.544
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      Avatar
      schrieb am 14.12.06 23:52:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gut unterrichtete Kreise kolportieren, dass der Termin für die 3-Jahres-Regelung auf den 19.01.2007 verlegt werden soll!

      Die Information ist unverbindlich und dürfte in den nächsten Tagen so, oder in etwas varierter Form, öffentlich gemacht werden!

      Thorulf Müller

      derKVProfi
      Avatar
      schrieb am 17.12.06 13:49:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      stimmt !

      ich habe heute das hier erhalten:

      Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

      folgende Informationen erreichen uns aktuell von der DKV:

      "3-Jahres-Frist-Stichtag
      Wir haben aus Berlin die informelle Nachricht, dass der
      Stichtag für die 3-Jahres-Regelung wohl vom 27.10.06 auf den
      19.01.07 (Tag der 2.+3. Lesung im Bundestag) verschoben werden
      soll. Damit haben Sie noch die Chance alle GKV Versicherten,
      die am 01.01.2007 versicherungfrei werden, zu versichern.

      Erfolgt die Verlegung des Stichtages, gilt die
      Bestandsschutzklausel. D.h.

      § 6 SGB V, Abs. 9 - Die Bestandsschutzklausel stellt sicher,
      dass Arbeiter und Angestellte, die am Stichtag (das wäre dann
      der 19.01.07) bei einem privaten
      Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven
      Krankenversicherung versichert waren oder vor diesem Stichtag
      ihre gesetzliche Krankenversicherung gekündigt hatten, um in
      ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln,
      versicherungsfrei bleiben, solange sie keinen anderen
      Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllen.

      Alle GKV Versicherten, die nach bisherigem Recht zum
      01.01.2007 versicherungsfrei werden und bei der GKV vor dem
      19.01.07 (Eingang Kündigung bei der GKV bis zum 18.01.07)
      kündigen, würden die Regelung erfüllen und wären dadurch nicht
      von der 3-Jahres-Regelung betroffen.
      Sie haben damit sogar die Möglichkeit den Vertrag bei der DKV
      erst nach dem Stichtag beginnen zu lassen, in Abhängigkeit zur
      normalen Kündigungsfrist bei der GKV. Beginnt die Versicherung
      erst nach dem Stichtag, muss es zu keiner Rückabwicklung des
      Vertrages kommen, sofern der Stichtag doch nicht verlegt
      werden sollte. Dies könnte gerade verunsicherten Kunden
      entgegen kommen.

      mfg

      BB


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