Kritik an Bundespräsident Köhler «sachlich durch nichts gerechtfertigt» - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.12.06 15:26:06 von
neuester Beitrag 19.12.06 13:39:20 von
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bdt0349 4 pl 373 dpa 4318
Bundespräsident/Flugsicherung/Verbraucherschutz/
(Zusammenfassung 1430)
Staatsrechtler: Kritik an Köhler «sachlich nicht gerechtfertigt» =
Berlin (dpa) - Die Kritik von Spitzenpolitikern der Koalition an
den Entscheidungen von Bundespräsident Horst Köhler ist nach
Auffassung des Freiburger Staatsrechtlers Friedrich Schoch «sachlich
durch nichts gerechtfertigt». Köhler habe sowohl das Gesetz zur
Privatisierung der Flugsicherung wie das Verbraucherinformations-
Gesetz wegen klarer Verfassungswidrigkeit nicht unterschreiben
dürfen. «Es ist aus staatsrechtlicher Sicht ein Glücksfall, dass sich
in Zeiten der großen Koalition ein Bundespräsident die Gesetze genau
ansieht», sagte Schoch am Montag in Berlin. Von Seiten der Koalition
war Köhler vorgehalten worden, er überschreite seine Kompetenzen.
Auch den Verweis auf das Verhalten von Köhler-Vorgänger Johannes
Rau beim Zuwanderungsgesetz hält Schoch für falsch. Rau hatte das
Gesetz zwar unterschrieben, aber wegen der fragwürdigen Abstimmung im
Bundesrat eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht
angeregt, das später das Gesetz deswegen wieder kassierte. Nach
Auffassung Schochs hätte Rau damals rein aus formellen Gründen gar
nicht unterschreiben dürfen.
Die Prüfkompetenz des Bundespräsidenten im Gesetzgebungsverfahren
ist nach Einschätzung Schochs «juristisch völlig unbestritten».
Verstoße ein Gesetz gegen die Verfassung, habe der Bundespräsident
gar keine Wahl. Er dürfe dann nicht unterschreiben.
Das von der großen Koalition vorgelegte Gesetze zur Privatisierung
der Flugsicherung verstößt nach einem von Schoch erarbeiteten
Rechtsgutachten gleich vier Mal gegen die Verfassung. «Dem
Bundespräsidenten blieb daher gar
nichts anderes übrig, als die Ausfertigung des ihm zugeleiteten
Gesetzes zu verweigern.» Unter anderem führt Schoch an, dass der Bund
bei einer ihm verbliebenen Minderheitsbeteiligung von nur noch 25,1
Prozent gar nicht mehr die Flugsicherung als hoheitliche Aufgabe
ausgestalten könnte.
Beim Verbraucherinformations-Gesetz ist nach dem Urteil von Schoch
die Sachlage ebenfalls klar. Die dort vorgesehene Übertragung von
Aufgaben an Kommunen sei nach der Föderalismusreform und der im
Grundgesetz festgeschriebenen neuen Kompetenzverteilung nicht mehr
möglich. Verfassungsrechtliche Bedenken gebe es auch bei der am
Freitag vom Bundesrat verabschiedeten Aufteilung der Milliarden-
Zuschüsse des Bundes zu den Unterkunftskosten von Hartz-IV-
Empfängern. Strittig sei, ob die Erstattung an die Länder
unterschiedlich sein dürfe.
Für einen möglichen Weg, den Kompetenzstreit zu klären, hält
Schoch den Gang nach Karlsruhe. Dazu müsste der Bundestag eine Klage
gegen den Bundespräsidenten einreichen. Das Bundesjustizministerium
dementierte am Montag Berichte, wonach bereits die Erfolgsaussichten
einer Organklage geprüft würden. «Eine solche Prüfung ist weder in
der Vergangenheit erwogen worden noch findet sie derzeit statt.»
dpa nk yydd sü
181436 Dez 06
Bundespräsident/Flugsicherung/Verbraucherschutz/
(Zusammenfassung 1430)
Staatsrechtler: Kritik an Köhler «sachlich nicht gerechtfertigt» =
Berlin (dpa) - Die Kritik von Spitzenpolitikern der Koalition an
den Entscheidungen von Bundespräsident Horst Köhler ist nach
Auffassung des Freiburger Staatsrechtlers Friedrich Schoch «sachlich
durch nichts gerechtfertigt». Köhler habe sowohl das Gesetz zur
Privatisierung der Flugsicherung wie das Verbraucherinformations-
Gesetz wegen klarer Verfassungswidrigkeit nicht unterschreiben
dürfen. «Es ist aus staatsrechtlicher Sicht ein Glücksfall, dass sich
in Zeiten der großen Koalition ein Bundespräsident die Gesetze genau
ansieht», sagte Schoch am Montag in Berlin. Von Seiten der Koalition
war Köhler vorgehalten worden, er überschreite seine Kompetenzen.
Auch den Verweis auf das Verhalten von Köhler-Vorgänger Johannes
Rau beim Zuwanderungsgesetz hält Schoch für falsch. Rau hatte das
Gesetz zwar unterschrieben, aber wegen der fragwürdigen Abstimmung im
Bundesrat eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht
angeregt, das später das Gesetz deswegen wieder kassierte. Nach
Auffassung Schochs hätte Rau damals rein aus formellen Gründen gar
nicht unterschreiben dürfen.
Die Prüfkompetenz des Bundespräsidenten im Gesetzgebungsverfahren
ist nach Einschätzung Schochs «juristisch völlig unbestritten».
Verstoße ein Gesetz gegen die Verfassung, habe der Bundespräsident
gar keine Wahl. Er dürfe dann nicht unterschreiben.
Das von der großen Koalition vorgelegte Gesetze zur Privatisierung
der Flugsicherung verstößt nach einem von Schoch erarbeiteten
Rechtsgutachten gleich vier Mal gegen die Verfassung. «Dem
Bundespräsidenten blieb daher gar
nichts anderes übrig, als die Ausfertigung des ihm zugeleiteten
Gesetzes zu verweigern.» Unter anderem führt Schoch an, dass der Bund
bei einer ihm verbliebenen Minderheitsbeteiligung von nur noch 25,1
Prozent gar nicht mehr die Flugsicherung als hoheitliche Aufgabe
ausgestalten könnte.
Beim Verbraucherinformations-Gesetz ist nach dem Urteil von Schoch
die Sachlage ebenfalls klar. Die dort vorgesehene Übertragung von
Aufgaben an Kommunen sei nach der Föderalismusreform und der im
Grundgesetz festgeschriebenen neuen Kompetenzverteilung nicht mehr
möglich. Verfassungsrechtliche Bedenken gebe es auch bei der am
Freitag vom Bundesrat verabschiedeten Aufteilung der Milliarden-
Zuschüsse des Bundes zu den Unterkunftskosten von Hartz-IV-
Empfängern. Strittig sei, ob die Erstattung an die Länder
unterschiedlich sein dürfe.
Für einen möglichen Weg, den Kompetenzstreit zu klären, hält
Schoch den Gang nach Karlsruhe. Dazu müsste der Bundestag eine Klage
gegen den Bundespräsidenten einreichen. Das Bundesjustizministerium
dementierte am Montag Berichte, wonach bereits die Erfolgsaussichten
einer Organklage geprüft würden. «Eine solche Prüfung ist weder in
der Vergangenheit erwogen worden noch findet sie derzeit statt.»
dpa nk yydd sü
181436 Dez 06
Die Bereitschaft des Gesetzgebers, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu gewährleisten, ist längst nicht mehr erkennbar, wahrscheinlich auch gar nicht mehr vorhanden.
Da wird ein Testballon nach dem anderen gestartet, um die verfassungsmäßige Ordnung auszuhöhlen. Die vom Bundespräsidenten abgelehnten sind dabei nur die Spitze des Eisbergs.
Da wird ein Testballon nach dem anderen gestartet, um die verfassungsmäßige Ordnung auszuhöhlen. Die vom Bundespräsidenten abgelehnten sind dabei nur die Spitze des Eisbergs.
Woher sollen die das auch können. Der Bundespräsident ist sicherlich in vielen Fragen kompetenter als die ganze Regierung zusammen. Alles Beamte, Politikjunkies und Bardamen.
HORST FOR KANZLER!
HORST FOR KANZLER!
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.280.091 von brunnenmann am 18.12.06 16:57:53Endlich mal ein Bundespräsident, der Ahnung hat und Mut.
wilbi
wilbi
#1
Wie war das nochmal genau?
Kritik am BP ist per Grundgesetz verboten und alles was der von der Kanzler herab predigt ist unfehlbar ...oder wie war das nochmal ?
Wie war das nochmal genau?
Kritik am BP ist per Grundgesetz verboten und alles was der von der Kanzler herab predigt ist unfehlbar ...oder wie war das nochmal ?
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