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    Kritik an Bundespräsident Köhler «sachlich durch nichts gerechtfertigt» - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.12.06 15:26:06 von
    neuester Beitrag 19.12.06 13:39:20 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.101.068
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      schrieb am 18.12.06 15:26:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      bdt0349 4 pl 373 dpa 4318

      Bundespräsident/Flugsicherung/Verbraucherschutz/
      (Zusammenfassung 1430)
      Staatsrechtler: Kritik an Köhler «sachlich nicht gerechtfertigt» =

      Berlin (dpa) - Die Kritik von Spitzenpolitikern der Koalition an
      den Entscheidungen von Bundespräsident Horst Köhler ist nach
      Auffassung des Freiburger Staatsrechtlers Friedrich Schoch «sachlich
      durch nichts gerechtfertigt». Köhler habe sowohl das Gesetz zur
      Privatisierung der Flugsicherung wie das Verbraucherinformations-
      Gesetz wegen klarer Verfassungswidrigkeit nicht unterschreiben
      dürfen. «Es ist aus staatsrechtlicher Sicht ein Glücksfall, dass sich
      in Zeiten der großen Koalition ein Bundespräsident die Gesetze genau
      ansieht», sagte Schoch am Montag in Berlin. Von Seiten der Koalition
      war Köhler vorgehalten worden, er überschreite seine Kompetenzen.

      Auch den Verweis auf das Verhalten von Köhler-Vorgänger Johannes
      Rau beim Zuwanderungsgesetz hält Schoch für falsch. Rau hatte das
      Gesetz zwar unterschrieben, aber wegen der fragwürdigen Abstimmung im
      Bundesrat eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht
      angeregt, das später das Gesetz deswegen wieder kassierte. Nach
      Auffassung Schochs hätte Rau damals rein aus formellen Gründen gar
      nicht unterschreiben dürfen.

      Die Prüfkompetenz des Bundespräsidenten im Gesetzgebungsverfahren
      ist nach Einschätzung Schochs «juristisch völlig unbestritten».
      Verstoße ein Gesetz gegen die Verfassung, habe der Bundespräsident
      gar keine Wahl. Er dürfe dann nicht unterschreiben.

      Das von der großen Koalition vorgelegte Gesetze zur Privatisierung
      der Flugsicherung verstößt nach einem von Schoch erarbeiteten
      Rechtsgutachten gleich vier Mal gegen die Verfassung. «Dem
      Bundespräsidenten blieb daher gar
      nichts anderes übrig, als die Ausfertigung des ihm zugeleiteten
      Gesetzes zu verweigern.» Unter anderem führt Schoch an, dass der Bund
      bei einer ihm verbliebenen Minderheitsbeteiligung von nur noch 25,1
      Prozent gar nicht mehr die Flugsicherung als hoheitliche Aufgabe
      ausgestalten könnte.

      Beim Verbraucherinformations-Gesetz ist nach dem Urteil von Schoch
      die Sachlage ebenfalls klar. Die dort vorgesehene Übertragung von
      Aufgaben an Kommunen sei nach der Föderalismusreform und der im
      Grundgesetz festgeschriebenen neuen Kompetenzverteilung nicht mehr
      möglich. Verfassungsrechtliche Bedenken gebe es auch bei der am
      Freitag vom Bundesrat verabschiedeten Aufteilung der Milliarden-
      Zuschüsse des Bundes zu den Unterkunftskosten von Hartz-IV-
      Empfängern. Strittig sei, ob die Erstattung an die Länder
      unterschiedlich sein dürfe.

      Für einen möglichen Weg, den Kompetenzstreit zu klären, hält
      Schoch den Gang nach Karlsruhe. Dazu müsste der Bundestag eine Klage
      gegen den Bundespräsidenten einreichen. Das Bundesjustizministerium
      dementierte am Montag Berichte, wonach bereits die Erfolgsaussichten
      einer Organklage geprüft würden. «Eine solche Prüfung ist weder in
      der Vergangenheit erwogen worden noch findet sie derzeit statt.»
      dpa nk yydd sü
      181436 Dez 06
      Avatar
      schrieb am 18.12.06 16:54:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Bereitschaft des Gesetzgebers, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu gewährleisten, ist längst nicht mehr erkennbar, wahrscheinlich auch gar nicht mehr vorhanden.
      Da wird ein Testballon nach dem anderen gestartet, um die verfassungsmäßige Ordnung auszuhöhlen. Die vom Bundespräsidenten abgelehnten sind dabei nur die Spitze des Eisbergs.
      Avatar
      schrieb am 18.12.06 16:57:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Woher sollen die das auch können. Der Bundespräsident ist sicherlich in vielen Fragen kompetenter als die ganze Regierung zusammen. Alles Beamte, Politikjunkies und Bardamen.

      HORST FOR KANZLER!:kiss::kiss::kiss::kiss:
      Avatar
      schrieb am 18.12.06 17:04:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.280.091 von brunnenmann am 18.12.06 16:57:53Endlich mal ein Bundespräsident, der Ahnung hat und Mut.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 13:39:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1

      Wie war das nochmal genau?

      Kritik am BP ist per Grundgesetz verboten und alles was der von der Kanzler herab predigt ist unfehlbar ...oder wie war das nochmal ?

      :confused:


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